Lassen sich bei Stockfotografie Pannen wie diese wirklich vermeiden ? 75
[gone] Abgemeldet
13.04.2010
@ CSM Deine erwähnte "böse Welt" wartet auf nichts - trotzdem machst Du doch auch lieber Verträge
#41Report
#42
13.04.2010
Original von Chriss
Ja, man kann so etwas vermeiden. Mit einem ordentlichen Model-Release. Da tritt das Modell dann alles an Rechten ab. Braucht sich aber, bei seriösen Agenturen, trozdem wenig Sorgen machen, weil die die Verwendung in pornografisch- und gewaltverherrlichendem Kontext und so weiter in ihren AGBs verbieten.
Darüber sollte man sich dann erst recht große Sorgen machen, denn sowohl "pornographisch" als auch "gewaltverherrlichend" sind rechtlich derartig schwammige Begriffe, daß die Streitigkeiten geradezu zwingend vorprogrammiert sind - und übrigens: nur ein Gericht kann etwas als "pornographisch" oder "gewaltverherrlichend" einstufen, das heißt mit anderen Worten: gerade diese Klausel führt im Streitfall zwingend vor Gericht.
#43Report
13.04.2010
Original von CSM Mediendienst
[quote]Original von Robert Kneschke
In der Regel geben die abgebildeten Personen ja ihr schriftliches Einverständnis, dass ihre Fotos für Werbezwecke genutzt werden dürfen. Warum das in diesem Fall anscheinend nicht so war, ist rätselhaft.
Zumindest ich kenne keine Bildagentur, die derartige Personenfotos ohne Model Release überhaupt annimmt. Unabhängig davon, ob es sich um eine Macro oder Micro Stock Agency handelt. Von Getty Images bis fotolia verlangen alle Agenturen entsprechende Releases.[/quote]
Der Streit geht ja anscheinend nicht um das Model-Release, sondern darum, ob es die Grenzen des Model-Release überschreitet, wenn ein Grieche als Türke herhalten muß, indem er für türkischen Joghurt Werbung macht.
Da stellt sich dann zumindest nach deutschem Rechtsverständnis die Frage: ist das eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Und zwar nicht nach griechischem oder türkischen Ehrgefühl, sondern nach deutschem Rechtsverständnis...
#44Report
13.04.2010
Original von Dorfstudio
Keine Frage das ein MR vorliegen muss - darum interessieren mich hier auch hauptsächlich schlagkräftige Argumente warum ein Model (aus eigenem Interesse) ein MR unterschreiben sollte - oder mit welchen Strategien hier Stock-Spezialisten Models MRs abringen
Weil es sonst nicht gebucht wird? Und kein Geld bekommt?
#45Report
13.04.2010
Original von Dorfstudio
Und ganz normale brave Portraitfotos die für Partnerschaftsvermittlungs Agenturen verwendet werden sollen?
Das verhindert ggf. die Rechtsprechung, wenn es denn nicht ausdrücklich im MR erlaubt wurde. Auch ein "unbeschränktes Modelrelease" erlaubt nämlich nach deutschem Rechtsverständnis noch lange keine schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
#46Report
13.04.2010
Original von CSM Mediendienst
Wobei der Begriff Missbrauch durchaus weitgefasst sein kann. Wird etwa das Portrait eines Models in Zusammenhang mit Werbung für eine Partneragentur verwendet, so würde ich das nicht als Missbrauch sehen.
Das kommt darauf an, wie im Einzelfall das Foto verwendet wird.
Wenn eine Partnervermittlungsagentur Portraitfotos "wertfrei" und ohne weitere Aussagen in ihrer Werbung benutzt, um die einfach "mit hübschen Menschen" zu illustrieren, dann mag das durchgehen.
Wenn eine Partnervermittlungsagentur ein Portraifoto von "Model Coco" nimmt und darunter schreibt "Gesine, 21, schrecklich einsam und anschmiegsam, möchte so gern einen zuverlässigen Mann nicht unter 30 kennenlernen" - dann begeben wir uns schnurstracks in den justitiablen Bereich.
Weil dann nämlich eine Aussage zu Model Cocos Person und ihrem Privat- und Intimleben gemacht wird, die nicht nur unzutreffend ist, sondern auch massiv in selbiges eingreift.
Weil Coco nämlich damit rechnen muß, beim nächsten Friseurbesuch darauf angesprochen zu werden...
#47Report
#48
14.04.2010
Ich habe mir mal diverse Artikel hierzu im Internet durchgelesen. Es war wohl so, dass der Grieche gar nicht wusste, dass mit seinem Gesicht Werbung gemacht werden sollte.
Dann ist das natürlich nicht richtig, was man mit seinem Foto macht.
Insbesondere, weil er Grieche ist und als Türke herhalten muss.
So etwas kann einen schon "verletzen".
Wäre das selbe, als wenn ein Israeli als Palästinenser herhalten müsste.
Folgender Artikel ist etwas ausführlicher:
Dann ist das natürlich nicht richtig, was man mit seinem Foto macht.
Insbesondere, weil er Grieche ist und als Türke herhalten muss.
So etwas kann einen schon "verletzen".
Wäre das selbe, als wenn ein Israeli als Palästinenser herhalten müsste.
Folgender Artikel ist etwas ausführlicher:
Wann und wo das Foto entstanden ist, das weiß Minas Karatzoglis nicht mehr so genau. Das Bild, aufgenommen von einem Fotoreporter, zeigt den heute 74-jährigen Großvater mit dem weißen Vollbart in seiner Lieblingskleidung, der Fustanella. Das ist ein Faltenrock, wie ihn die griechischen Freiheitskämpfer trugen, als sie sich 1821 gegen die türkischen Besatzer erhoben. Es ist ein schönes Foto. Voller Vitalität blickt Minas in die Kamera. Die Sonne spiegelt sich in seinem faltigen, gebräunten Gesicht. Auf dem Kopf trägt er eine rote Filzkappe mit kunstvoll geflochtenen goldenen Tressen. Minas hatte die Aufnahme längst vergessen. Er wird schließlich häufig von Touristen fotografiert, wenn er in der traditionellen Tracht durch die Straßen seines Heimatortes spaziert. Das ist kein geringerer als Delphi - wo die alten Griechen den Nabel der Welt vermuteten. Einen griechischeren Geburtsort als Delphi gibt es nicht in Griechenland. Umso entsetzter ist Minas Karatzoglis nun, dass er ein Türke sein soll. Das Drama hat damit begonnen, dass Karatzoglis Landsmann Athanassios Varzanakos, der ebenfalls aus Delphi stammt, aber in Schweden lebt, dort ein Lebensmittelgeschäft betrat. Im Kühlregal fiel ihm ein Joghurtbecher der Firma Lindahl ins Auge. "Naturjoghurt nach türkischem Rezept" stand auf dem Etikett, das fast in voller Größe von dem Bild eines freundlichen alten Herrn mit Vollbart eingenommen wird. Athanassios Varzanakos erkannte sofort seinen Jugendfreund Minas Karatzoglis. "Athanassios hat mich gleich aus Schweden angerufen", erzählt Karatzoglis. Dann habe er einen der Joghurtbecher mitgebracht nach Delphi. "Wenn man Dir das erzählt, ist es eine Sache, wenn Du es mit eigenen Augen siehst, eine andere", sagt Karatzoglis. "Ich soll ein Türke sein? Das betrübt mich sehr." Der schwedische Joghurtbecher steht auf seiner Anrichte, jeden Tag sehe er ihn sich an. "Womit habe ich das verdient?", fragt der Greis immer wieder. Jetzt hat er eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Die Advokaten in Griechenland haben den schwedische Joghurthersteller auf ein deftiges Schmerzensgeld in Höhe von 50 Millionen Kronen verklagt - umgerechnet 5 Millionen Euro. Die Molkerei Lindahl in der schwedischen Stadt Jönköping teilt mit, sie habe das Foto von einer Bildagentur gekauft und sei davon ausgegangen, dass es sich um das Bild eines Türken handelte, der sein Einverständnis zu der Werbung gegeben habe. "Wir waren schockiert, als wir von der Sache erfuhren", sagt Firmenchef Anders Lindahl, "wir dachten, alles sei in Ordnung mit dem Foto". Das geforderte Schmerzensgeld sei indes völlig überzogen. Die Anwälte von Minas Karatzoglis finden das nicht. Schließlich mache das Unternehmen seit Jahren mit Karatzoglis Konterfei Werbung - ohne dessen Wissen und Einwilligung. Die geforderten fünf Millionen seien angemessen. Die Klageschrift der Anwaltskanzlei umfasst 40 Seiten. Nächsten Monat soll der Fall vor dem Amtsgericht der griechischen Kreisstadt Amfissa verhandelt werden.
#49Report
14.04.2010
Original von McFly_Stade
Folgender Artikel ist etwas ausführlicher:
Liest sich Herzergreifend..... ^^
Ok...das er Kohle will kann man verstehen...aber 5 Millionen ist echt albern.
Das erinnert ein bißchen an so Fälle in den USA.
#50Report
14.04.2010
Original von BS
[quote]Original von McFly_Stade
Folgender Artikel ist etwas ausführlicher:
Liest sich Herzergreifend..... ^^
Ok...das er Kohle will kann man verstehen...aber 5 Millionen ist echt albern.
Das erinnert ein bißchen an so Fälle in den USA.[/quote]
Dem Joghurtherstellers kanns egal sein, wenn die das Bild ordnungsgemäß
von einer Bildagentur erworben haben.
An diese wird die Regressforderung wohl "postwendend" weitergereicht.
... und die Bildagentur wird schlussendlich den Fotografen regresspflichtig
machen, sollte der Release nicht in Ordnung oder gefälscht oder nicht
vorhanden sein.
#51Report
14.04.2010
Dass 5 Mio Euro sehr viel und sicherlich auch zu viel sind denke ich auch.
#52Report
14.04.2010
Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern
[...] An diese wird die Regressforderung wohl "postwendend" weitergereicht.
... und die Bildagentur wird schlussendlich den Fotografen regresspflichtig
machen, sollte der Release nicht in Ordnung oder gefälscht oder nicht
vorhanden sein.
Nun so einfach ist das nicht.
Der Grieche hat eine Forderung gegen die Agentur. Diese kann sie nicht einfach an den Fotografen"weiterreichen". Das wäre dann ja so etwas wie ein Vertrag zu Ungunsten eines Dritten. Das geht nicht. Jedenfalls nicht in Deutschland. ;-)
Die Agentur kann lediglich versuchen zu beweisen, dass sie den Schaden des Griechen nicht zu vertreten hat.
Wenn sie das macht, dann hat der Grieche keinen Schadensersatzanspruch gegen die Agentur. Die Agentur hat sich nur um ihren eigenen Kram zu kümmern.
Wenn die Agentur beweisen kann, dass der Fotograf den Schaden ausschließlich zu vertreten hat, dann ist sie damit fein raus.
Dann müsste sich der Grieche an den Fotografen wenden.
Es ist nicht Sache der Agentur, den Schuldigen hier zu finden. Die Agentur muss nun nur beweisen, dass sie nicht Schuld ist.
(So würde es in etwa nach deutschem Recht ablaufen. Wie das in Schweden oder in Griechenland ist, weiß ich nicht...)
#53Report
15.04.2010
Ohne zu wissen, was für ein Vertrag dem Foto zugrunde liegt, ist die ganze Diskussion eher müßig.
#54Report
15.04.2010
Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern
Dem Joghurtherstellers kanns egal sein, wenn die das Bild ordnungsgemäß
von einer Bildagentur erworben haben.
Durchaus nicht. Denn für den Abgebildeten ist der Joghurt-Hersteller der erste Ansprechpartner, und er haftet voll und ganz für seine Werbung.
Wenn die Agentur einen Fehler gemacht hat, kann er versuchen, den Schaden weiterzureichen. Ob ihm das gelingt, hängt davon ab, ob die Agentur durch schuldhaftes Handeln einen Schaden verursacht hat, und außerdem davon, ob der Schaden ggf. bei der Agentur überhaupt einzutreiben ist. Bei einer Millionensumme werden die meisten Bildagenturen weltweit die Grätsche machen...
An diese wird die Regressforderung wohl "postwendend" weitergereicht.
... und die Bildagentur wird schlussendlich den Fotografen regresspflichtig
machen, sollte der Release nicht in Ordnung oder gefälscht oder nicht
vorhanden sein.
Theoretisch alles richtig, in der Praxis ist das "postwendende Weiterreichen" von Schadensersatzansprüchen allerdings um ein vielfaches schwieriger und aufwendiger. Und dauert auch gern schon mal ein paar Jahre...
#55Report
15.04.2010
Original von McFly_Stade
[quote]Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern
[...] An diese wird die Regressforderung wohl "postwendend" weitergereicht.
... und die Bildagentur wird schlussendlich den Fotografen regresspflichtig
machen, sollte der Release nicht in Ordnung oder gefälscht oder nicht
vorhanden sein.
Nun so einfach ist das nicht.
Der Grieche hat eine Forderung gegen die Agentur. Diese kann sie nicht einfach an den Fotografen"weiterreichen". Das wäre dann ja so etwas wie ein Vertrag zu Ungunsten eines Dritten. Das geht nicht. Jedenfalls nicht in Deutschland. ;-)[/quote]
Da würfelst Du jetzt hier lauter Dinge durcheinander, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben.
Um eine Schadensersatzforderung geltend zu machen, braucht es überhaupt keinen Vertrag.
Für eine Schadensersatzforderung müssen zwei Dinge gegeben sein:
1. ein bezifferbarer materieller Schaden
2. muß der, den man in Anspruch nehmen will, den Schaden verursacht haben
Die Agentur kann lediglich versuchen zu beweisen, dass sie den Schaden des Griechen nicht zu vertreten hat.
Nein.
Die Agentur hat gegenüber dem Joghurt-Produzenten (bzw. dessen Werbeagentur o.ä.) eine bestimmte Leistung zugesichert. In diesem Fall: Foto, das einen Türken zeigt.
Wenn die Agentur diese Leistung nicht erbracht hat, und wenn aus dem Nichterbringen dieser Leistung dem Joghurt-Produzenten ein Schaden entstanden ist, der dem Verschulden der Agentur zuzurechnen ist, dann kann daraus ein Schadensersatzanspruch des Joghurt-Produzenten gegen die Agentur entstehen.
Wenn sie das macht, dann hat der Grieche keinen Schadensersatzanspruch gegen die Agentur. Die Agentur hat sich nur um ihren eigenen Kram zu kümmern.
Nein.
Der Grieche kann theoretisch einen Anspruch gegen die Agentur haben, weil diese sein Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Die Agentur hat ihn als Türken "verkauft". Wenn man das als Persönlichkeitsrechtsverletzung wertet, dann entsteht daraus natürlich ein Anspruch des Griechen gegen die Agentur. Und zwar nicht wegen der Werbung, sondern weil sie ihn bei ihrem Bildangebot durch die "Falschbenennung" geschädigt hat.
Wenn die Agentur beweisen kann, dass der Fotograf den Schaden ausschließlich zu vertreten hat, dann ist sie damit fein raus.
Nein. Die Agentur haftet in jedem Fall voll und ganz für jedes Foto, das sie vermarktet. Ihr Binnenverhältnis zum Fotografen interessiert nur in dem Fall, wo die Agentur wiederum den Fotografen in Regress nimmt, weil der ihr ein faules Ei ins Archiv gelegt hat.
Wenn der Fotograf zu seinem Bild die Eigenschaft zugesichert hat "Foto zeigt einen Türken", in Wahrheit ist es aber ein Grieche, dann kann sich daraus natürlich ein Schadensersatzanspruch der Agentur ergeben - wenn der Agentur aus diesem Fehler des Fotografen ein Schaden entsteht.
Dann müsste sich der Grieche an den Fotografen wenden.
An den kann er sich auch wenden. Und zwar dann, wenn - siehe oben - man die "Falschetikettierung als Türke" als Persönlichkeitsrechtsverletzung wertet.
Es ist nicht Sache der Agentur, den Schuldigen hier zu finden. Die Agentur muss nun nur beweisen, dass sie nicht Schuld ist.[/quiote]
Unfug. Man muß nie beweisen, daß man nicht schuld ist.
Wer eine Forderung erhebt, muß beweisen, daß diese Forderung zu recht erhoben wird, also daß ein Anspruch besteht.
Anders wird das nix.
[quote]So würde es in etwa nach deutschem Recht ablaufen.
Ganz und gar nicht...
Wie das in Schweden oder in Griechenland ist, weiß ich nicht...)
Im Prinzip genauso wie hier.
#56Report
15.04.2010
Original von Robert Kneschke
Ohne zu wissen, was für ein Vertrag dem Foto zugrunde liegt, ist die ganze Diskussion eher müßig.
Das ist das eine.
Das andere ist, daß hier mittlerweile alles, aber auch wirklich alles an Ansprüchen und Rechten munter durcheinandergewürfelt wird und wir kurz davor sind, die Sonne zu verklagen, weil sie nicht hell genug scheint...
Als erstes - und soviel Differenzierungs- und Abstraktionsvermögen besitzen leider nicht alle - muß man mal zwei Dinge vollständig voneinander trennen:
A) Stellt es eine Persönlichkeitsverletzung dar, wenn das Foto eines Griechen als Foto eines Türken angeboten oder veröffentlicht wird?
B) Wenn dem so ist (in dem jeweiligen Land, wo der Rechtsstreit ausgefochten wird), dann ergeben sich daraus grundsätzlich bestimmte Ansprüche. Und zwar ba) Schmerzensgeldansprüche des Griechen gegen die, die ihn als Türken "genutzt" haben, und bb) Schadensersatzansprüche desjenigen, dem das Foto als "Foto von Türkem" verkauft wurde und der nun verklagt wird, und zwar gegen die, die das verbockt haben. Ggf. die ganze Kette runter bis zum ersten, der das falsch etikettiert hat.
Das sind wiederum zwei verschiedene Dinge, die auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage ablaufen - das eine ist der Streit um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch "Diffamierung", das andere eine Frage, wer für welche Fehler bei der Lieferung eines Fotos haftet.
#57Report
15.04.2010
Original von BS
[quote]Original von McFly_Stade
Folgender Artikel ist etwas ausführlicher:
Liest sich Herzergreifend..... ^^
Ok...das er Kohle will kann man verstehen...aber 5 Millionen ist echt albern.
Das erinnert ein bißchen an so Fälle in den USA.[/quote]
Was ein echter Grieche ist, der ist tödlich beleidigt, wenn man ihn zum Türken macht.
Das ist ungefähr so, als wenn ein Ire sein Konterfei plötzlich in einer Touristik-Werbung für England wiederfindet. Sowas kann Tote geben... :-]
#58Report
[gone] Roberto Martinez Vega - mi madre
15.04.2010
;-) Joghurt ist immer türkisch...zumindest der Wortherkunft nach:-)
#59Report
17.04.2010
@ TomRohwer
Du hast Recht, dass ich mich nicht sehr genau ausgedrückt habe. Mein Posting war missverständlich.
Du hast absolut Recht, wenn Du sagst, dass für einen Schadensersatzanspruch kein Vertrag notwendig ist und hast auch erklärt, wie die Schadensersatzpflicht aus § 823 BGB entsteht:
Dann schreibst Du aber:
Nun bist Du aber in den §§ 280 ff. BGB drin und dort ist ein Vertragsverhältnis sehrwohl erforderlich.
Du hast Recht, dass ich mich nicht sehr genau ausgedrückt habe. Mein Posting war missverständlich.
Du hast absolut Recht, wenn Du sagst, dass für einen Schadensersatzanspruch kein Vertrag notwendig ist und hast auch erklärt, wie die Schadensersatzpflicht aus § 823 BGB entsteht:
Original von TomRohwer
Für eine Schadensersatzforderung müssen zwei Dinge gegeben sein:
1. ein bezifferbarer materieller Schaden
2. muß der, den man in Anspruch nehmen will, den Schaden verursacht haben
Dann schreibst Du aber:
Original von TomRohwerDie Agentur hat gegenüber dem Joghurt-Produzenten (bzw. dessen Werbeagentur o.ä.) eine bestimmte Leistung zugesichert. In diesem Fall: Foto, das einen Türken zeigt.
Wenn die Agentur diese Leistung nicht erbracht hat, und wenn aus dem Nichterbringen dieser Leistung dem Joghurt-Produzenten ein Schaden entstanden ist, der dem Verschulden der Agentur zuzurechnen ist, dann kann daraus ein Schadensersatzanspruch des Joghurt-Produzenten gegen die Agentur entstehen.
Nun bist Du aber in den §§ 280 ff. BGB drin und dort ist ein Vertragsverhältnis sehrwohl erforderlich.
#60Report
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