Fotovertrag bei Bildband??? 9

[gone] Buddy Photography
11.04.2010
Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage ich arbeite mit einer Freundin an einem Bildband und dazu wollen wir auch Menschen etc. fotografieren ...

Für ein Shooting nehm ich ja immer einen Shooting Vertrag...

Wie ist das bei so einem Bildband/Dokumentation ?

Reicht da einfach etwas ähnliches wie ein Fotoshootingvertrag?

Was muss drin stehen?

Was sollte ich beachten ?

Danke für eure hilfe
[gone] Stephie D. [out of order]
11.04.2010
Dafür is doch ein Model-Release da, dass du die Fotos ggf. kommerziell verwenden kannst?!
[gone] Buddy Photography
11.04.2010
bei meinem shooting vertrag ist das kommerzielle erstmal ausgeschlossen...

also reicht ein einfacher shooting vertrag? wo mir gestattet wird bilder zu machen und die kommerziell zu nutzen ?

ohne das die die aufgenommen wurden die rechte an den bildern haben?

hm?
11.04.2010
Wenn du ganz sicher gehen willst, schreib doch einfach in den Vertrag "... sowie Verwendung in Bildbänden ..." - wenn es ein kommerzieller Bildband werden soll werden die meisten Modelle allerdings fragen, wie es mit der Kohle aussieht. Bisher habe ich ein Modell für ein Cover-Shooting für ein von bei BoD verlegtes Buch geshootet. Da das Buch wahrscheinlich ein "Draufleg"-Projekt wird, habe ich nicht mehr gezahlt, als sonst. Wenn aber ein Gewinn zu erwarten ist, wir das Modell seien Häppchen davon haben wollen. Aber das war nicht die Frage. Im Zweifel schreibs einfach wörtlich in den Vertrag ...
[gone] Buddy Photography
11.04.2010
Alles klar ...

ja aber wir arbeiten nicht mit Modelen an diesem Projekt sondern mit "normalen" Menschen bzw. es ist etwas dokumentarisches. .. über meine Stadt.

sieht es dann anders aus? was die verträge an geht?
11.04.2010
Nö, normale Menschen sind auch Menschen wie Modelel. Haben alle dieselben Rechte, die sie abtreten.
Würde es dann auch schriftlich machen. Sonst kommt später einer und hält die Hand auf, weil er meint, du hättest Millionen mit seinem Bildchen in dem Buch geschäffelt ;o)
Obwohl dir das so u. U. auch passieren kann, wenn du wirklich viel damit verdienen würdest. Aber erstmal egal ... wäre die große Ausnahme.

(Bsp: der Typ, der seine Augen für den Tator-Anfang hat filmen lassen, kam zig Jahre später und wollte nochmal einen Nachschlag, weil er damals - als er das Honorar bekam - ja nicht wissen konnte, dass seine Augen über Jahrzehnte zum Markenzeichen des Tatorts würden ... habe aber nicht verfolgt ob er Recht bekam ...)
11.04.2010
Original von Marc Stephan
...
(Bsp: der Typ, der seine Augen für den Tator-Anfang hat filmen lassen, kam zig Jahre später und wollte nochmal einen Nachschlag, weil er damals - als er das Honorar bekam - ja nicht wissen konnte, dass seine Augen über Jahrzehnte zum Markenzeichen des Tatorts würden ... habe aber nicht verfolgt ob er Recht bekam ...)

off topic... zitat hierzu aus wikipedia:
Der Darsteller im Vorspann (durch einen Schlitz blickende Augen und eine flüchtende Person) ist Horst Lettenmayer. Er bekam für den Dreh damals einmalig 400 DM. Als späte Anerkennung ist (in einer einzigen Episode) auch der Rest von ihm zu sehen: 1989 spielte er in dem Schimanski-Tatort Der Pott einen Gewerkschaftsboss, der als Leiche endet.

Die Grafikdesignerin des Vorspanns war Kristina Böttrich-Merdjanowa, die einmalig 2500 DM erhielt und seit Ende 2009 für einen höheren Betrag, sowie für Namensnennung klagt.
[gone] John Doe II
11.04.2010
Ich würd jemanden fragen der sich damit auskennt, Berater, Anwalt, den Verlag, etc.
Ein Amateurforum ist da sicher nicht der optimalste Platz.
11.04.2010
Ich bin zwar kein Jurist, aber:

1) Der Ausschluss von kommerzieller Nutzung bzw. gewerblicher Nutzung ist hier trotz einer Verlusterwartung bestimmt NICHT der richtige Weg. Wenn man den Bildband kaufen kann, dann liegt da eine gewerbliche Nutzung vor.

2) Schreib in den Vertrag möglichst genau rein, was Du mit den Bildern machen willst. Sind sie NUR für den Bildband, dann braucht man auch keine Wischi-waschi-Formulierungen.

3) Wenn Du mit keinem Gewinn rechnest, dann dürfte es wohl kein Problem sein, diesen Gewinn mit den Fotomodellen zu teilen. Aber vielleicht möchten Deine Modelle auch bearbeitete Bilder ...

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