Fotorechte bei Hochzeit 42
10.04.2010
Na ja, das kommt doch nur drauf an wie kalkuliert wird. Sollte die Hochzeit wirklich nur 200-300 Euro kosten, dann hat der Fotograf vielleicht von vornherein so geplant, dass er seine Brötchen mit den Nachbestellungen verdient. Das ist doch nicht gierig, sondern ein Geschäftsmodel. Andere Fotografen übergeben die Daten und wollen mit den Abzügen nichts zu tun haben und dann kostet es eben vorher mehr. Ich denke es liegt ganz am Kunden und was der will. Vorher einfach vergleichen dann bekommt jeder was er will. Schön, oder? :-)
#22Report
10.04.2010
Original von art_photo
Konkret: die VEREINBARUNG. Es geht darum, daß die Fotografen von vornherein ablehnen, die Fotos digital rauszugeben. Und das ist in Meinen Augen schon (bei dem doch recht gut bezahlten Job) ziemlich gierig.
Nicht alle - ein Kollege in Wiesbaden verkauft Standardmässig die Dienstleistung
und gibt die Abwicklilung der Abzüge in Kundenhand:
Alle Fotos werden als original Datei in höchstmöglicher Auflösung und Studio-Qualität auf CD geliefert [...] so dass Sie in jedem Foto-Fachgeschäft, bei zahlreichen Internetanbietern und bei mir beliebig viele Abzüge [...] bestellen können.
Kalkulieren muß das jeder für sich - inkl. der Frage ob man mit den Abzügen
noch Folgegeschäft machen will. Letzlich bestimmen Angebot und Nachfrage
den Preis.
Das hat auch nichts mir Gier zu tun - über faire Preise gehen halt die
Vorstellungen auseinander
Ob der Job an sich schon gut bezahlt ist weiß ich nicht - kenne ja die von Dir
recherchierten Preise nicht, aber in einem anderen Bereich, den berüchtigten
Klassenfotos bekommen die Fotografen für den Job nichts und verdienen
nur an den Abzügen. Im Gegenteil, da laufen noch Deals über kostenlose
Fotos für Schülerausweise bis hin zu Laptops für die Schule.
Was ich damit sagen will: Die Welt ist bunt !
#23Report
[gone] NJS-Photographie - Ihre FotoWERKstatt
10.04.2010
nur mal so zwischendurch
es geht hier speziell um Fotos des Brautpaares ((ohne den üblichen Anhang der Familie *grins*)) und von denen ja, da beabsichtige ich einige für die Eigenwerbung zu verwenden.
Natürlich werden auch Fotos mit Freunden und Verwandten gemacht, aber um die geht es mir in diesem speziellen Fall nicht, das das ich auch seitens dieser Personen keine 'Freigabe' benötige.
Auf jeden Fall schon mal ein großes dickes DANKE für die zahlreichen und hilfreichen Antworten.
Gruß
Norbert
es geht hier speziell um Fotos des Brautpaares ((ohne den üblichen Anhang der Familie *grins*)) und von denen ja, da beabsichtige ich einige für die Eigenwerbung zu verwenden.
Natürlich werden auch Fotos mit Freunden und Verwandten gemacht, aber um die geht es mir in diesem speziellen Fall nicht, das das ich auch seitens dieser Personen keine 'Freigabe' benötige.
Auf jeden Fall schon mal ein großes dickes DANKE für die zahlreichen und hilfreichen Antworten.
Gruß
Norbert
#24Report
[gone] Malo PHOTO_ART
10.04.2010
einfach mal zwischendurch ..
Ich Fotografiere schon seit 30 Jahren Hochzeiten .. und ich habe IMMER alles abgegeben , denn ich bekam ja Geld dafür .. und wenn ich gaaanz freundlich Frage und das ist jedes mal so ; dann darf ich auch Bilder verwenden , ohne einschränkung ... muss ja auch Bildmaterial haben für andere Kunden .. :-) darum keine Frage .. Bilder abgeben Kunde Bezahlt , und nicht Sperren , war früher etwas anders , aber heute in der Digital welt ... no goo .. keine Frage .. alle Bilderrechte dem Kunden weitergeben .. der Fotograf hat ja immer alle Daten auf einer HD .. früher musste ich die Negative abgeben und hatte dann nichts mehr ausser einige Bilder auf Papier ....
Ich Fotografiere schon seit 30 Jahren Hochzeiten .. und ich habe IMMER alles abgegeben , denn ich bekam ja Geld dafür .. und wenn ich gaaanz freundlich Frage und das ist jedes mal so ; dann darf ich auch Bilder verwenden , ohne einschränkung ... muss ja auch Bildmaterial haben für andere Kunden .. :-) darum keine Frage .. Bilder abgeben Kunde Bezahlt , und nicht Sperren , war früher etwas anders , aber heute in der Digital welt ... no goo .. keine Frage .. alle Bilderrechte dem Kunden weitergeben .. der Fotograf hat ja immer alle Daten auf einer HD .. früher musste ich die Negative abgeben und hatte dann nichts mehr ausser einige Bilder auf Papier ....
#25Report
10.04.2010
Nimm Dein Honorar und gut ist.
Wie schon gesagt wurde, hat jede abgebildete Person das Recht am eigenen Bild.
Sonst einen Sammelvertrag mit allen abgebildeten Personen machen, der Publikation erlaubt.
Ist aber auf einer Hochzeitsfeier sicher ein Abtörner für die Gäste.
Wie schon gesagt wurde, hat jede abgebildete Person das Recht am eigenen Bild.
Sonst einen Sammelvertrag mit allen abgebildeten Personen machen, der Publikation erlaubt.
Ist aber auf einer Hochzeitsfeier sicher ein Abtörner für die Gäste.
Original von NJS-Photographie
Hallo.
Darf im nächsten Monat bei Bekannten auf der Hochzeit fotografieren.
Gibt es einen vorgefertigten Vertrag der mir und auch dem Brautpaar die nichtkommerzielle Nutzung der Fotos zusichert?
Oder nehme ich einfach meinen normalen Model-Release und ändere ihn entsprechend ab?
Klingt vielleicht etwas seltsam die Frage, aber wenn man das erste mal so einen "Event" fotografiert ....
Danke.
Und schönes WE
Norbert
#26Report
[gone] na ja
10.04.2010
Original von art_photo
NEIN!! Der Fotograf verdient bei nem Hochzeitsshooting am Shooting selbst, es ist ein einmaliger Auftrag, ich glaube auch, mit ca 2-300€ nicht zu schlecht bezahlt.
......... das ist ein wahrlich miserabler Kurs ...... um einen Hochzeitsjob vernünftig abzuwickeln musst Du mindestens drei volle Arbeitstage (ausgehend von einem Shootingtag mit allen Bereichen) einrechnen ........ 70,00-100,00 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Tag ....... "galoppierender Bankrott" trifft da eher zu als der Begriff "Bezahlung" ........
;-)
#27Report
11.04.2010
Nicole fotografiert Hochzeiten - das ist ihr Tagesgeschäft - ein sehr emotionales sogar.
D.h. Du arbeitest auf Pay Basis und wickelst den Auftrag sauber ab.
Dabei hast Du wie schon beschrieben immer die Urheberrrechte. Was Du wem, wann gibst ist alles Verhandlungssache.
NACH der Hochzeit fragst Du einfach das Brautpaar, ob Du die Bilder auch für Deine Werbung im Web verwenden kannst. Vielleicht gibst Du Ihnen dafür ein paar Abzüge ne Bearbeitung umsonst...
Wenn die Bilder gelungen sind (und der emotionale Zustand des Brautpaares wird dabei einen kritischen Blick verhindern) werden über 90% keine Probleme mit der Veröffentlichung haben - wenn Du gut und nett warst und es Dir gelungen ist eine Beziehung aufzubauen hast Du einen Stammkunden gewonnen.
LG
Michael
D.h. Du arbeitest auf Pay Basis und wickelst den Auftrag sauber ab.
Dabei hast Du wie schon beschrieben immer die Urheberrrechte. Was Du wem, wann gibst ist alles Verhandlungssache.
NACH der Hochzeit fragst Du einfach das Brautpaar, ob Du die Bilder auch für Deine Werbung im Web verwenden kannst. Vielleicht gibst Du Ihnen dafür ein paar Abzüge ne Bearbeitung umsonst...
Wenn die Bilder gelungen sind (und der emotionale Zustand des Brautpaares wird dabei einen kritischen Blick verhindern) werden über 90% keine Probleme mit der Veröffentlichung haben - wenn Du gut und nett warst und es Dir gelungen ist eine Beziehung aufzubauen hast Du einen Stammkunden gewonnen.
LG
Michael
#28Report
11.04.2010
Sorry fürs OT... :-)
Stammkunden in der Hochzeitsfotografie... LÖL
hast Du einen Stammkunden gewonnen
Stammkunden in der Hochzeitsfotografie... LÖL
#29Report
11.04.2010
Hallo Leute,
bei den meisten hier würde ich als Kunde nie meine Hochzeitsaufnahmen machen lassen. Modelrelease zzzz, da würden mir die Kunden weg rennen.
Kunde, Brautpaar, möchte einfach Bilder von sich und als Reportage, so lautet der Auftrag. Termin zugesagt rein in Terminkallender, Telefonnummer dazu.
Hochzeit fotografieren. Kunde bekommt Abzüge, mit den Dateien kann man halten wie man will.
Und dann fragt man höflich nach, wenn dem Brautpaar die Bilder gefallen haben ob sie was dagegen hätten, dass man die Bilder zur Eigenwerbung verwenden darf. Dann lege ich einen Zettel vor wo das Brautpaar ankreuzen kann für was ich die Bilder verwenden darf. Schaufenster, Musterbuch, Werbung, Internet oder alles. Unterschrift, fertig.
Also wie es die Kollegin/Kollege beschrieben hat.
Willst du die Bilder anderweitig verkaufen sieht es natürlich anders aus.
Gruß
Ralf
bei den meisten hier würde ich als Kunde nie meine Hochzeitsaufnahmen machen lassen. Modelrelease zzzz, da würden mir die Kunden weg rennen.
Kunde, Brautpaar, möchte einfach Bilder von sich und als Reportage, so lautet der Auftrag. Termin zugesagt rein in Terminkallender, Telefonnummer dazu.
Hochzeit fotografieren. Kunde bekommt Abzüge, mit den Dateien kann man halten wie man will.
Und dann fragt man höflich nach, wenn dem Brautpaar die Bilder gefallen haben ob sie was dagegen hätten, dass man die Bilder zur Eigenwerbung verwenden darf. Dann lege ich einen Zettel vor wo das Brautpaar ankreuzen kann für was ich die Bilder verwenden darf. Schaufenster, Musterbuch, Werbung, Internet oder alles. Unterschrift, fertig.
Also wie es die Kollegin/Kollege beschrieben hat.
Willst du die Bilder anderweitig verkaufen sieht es natürlich anders aus.
Gruß
Ralf
#30Report
11.04.2010
Original von DieAugenweide - Fotoshooting zu gewinnenWozu ein Model-Release?
bei den meisten hier würde ich als Kunde nie meine Hochzeitsaufnahmen machen lassen. Modelrelease zzzz, da würden mir die Kunden weg rennen.
Ich würde soetwas (wenn ich das denn machen würde) einfach in die schriftliche Auftragsbestätigung mit aufnehmen. Diese wird dann von beiden Seiten unterschrieben und in Verbindung mit der Rechnung sollte damit doch eigentlich alles geklärt sein.
Zumindest, wenn es um die Eigenwerbung des Fotografen geht, eine kommerzielle Nutzung (sprich Verkauf der Bilder) muss natürlich noch extra geklärt und schriftlich festgehalten werden.
#31Report
11.04.2010
Nur um noch einmal auf den Punkt Bezahlung zu kommen. 300 Euro ist ein absoluter Dumping -Preis.
Vorbesprechung mit dem Brautpaar- 1-2 Stunden+Anfahrt
eventuell Besichtigung der Kirche-darf man blitzen? Wie sieht es mit dem Licht aus?
Shooting selbst-6-8 Stunden
Nachbearbeitung: Sichtung der Bilder usw. 8-12 Stunden- und das war alles nett gerechnet. Dann sind wir bei 22 Stunden
Dann sind wir bei einem Brutto-Arbeitslohn von 13 Euro...bezahlter Assistent sollte nicht dabei sein...dazu der emotionale Stress-alles was schiefgeht, kann nicht korrigiert werden, d.h. man braucht eine Backup-Ausrüstung.
also entweder man verdient hinterher mit Prints oder eine Pauschale muss mindestens bei 1000 Euro liegen, damit es lohnt überhaupt loszufahren.
Vorbesprechung mit dem Brautpaar- 1-2 Stunden+Anfahrt
eventuell Besichtigung der Kirche-darf man blitzen? Wie sieht es mit dem Licht aus?
Shooting selbst-6-8 Stunden
Nachbearbeitung: Sichtung der Bilder usw. 8-12 Stunden- und das war alles nett gerechnet. Dann sind wir bei 22 Stunden
Dann sind wir bei einem Brutto-Arbeitslohn von 13 Euro...bezahlter Assistent sollte nicht dabei sein...dazu der emotionale Stress-alles was schiefgeht, kann nicht korrigiert werden, d.h. man braucht eine Backup-Ausrüstung.
also entweder man verdient hinterher mit Prints oder eine Pauschale muss mindestens bei 1000 Euro liegen, damit es lohnt überhaupt loszufahren.
#32Report
11.04.2010
Original von NJS-Photographie
Gibt es einen vorgefertigten Vertrag der mir und auch dem Brautpaar die nichtkommerzielle Nutzung der Fotos zusichert?
Oder nehme ich einfach meinen normalen Model-Release und ändere ihn entsprechend ab?
Wenn Du eine Rechtsberatung im Einzelfall haben möchtest, mußt Du zu einem zugelassenen Rechtsanwalt gehen.
Generell gesagt: schreib das, was Du vereinbaren willst, in einen Vertrag.
Sofern es nicht ausdrücklich vereinbart wird, hat der Kunde eines Fotografen, der von diesem Fotos machen lässt, überhaupt keine Nutzungsrechte an diesen Fotos.
Will ein Fotograf die im Auftrag eines Dritten von diesem gemachten Fotos veröffentlichen usw., braucht er vom Fotografierten einen Verzicht auf dessen "Recht am eigenen Bild", vulgo: ein "Model-Release".
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, aber man kann es natürlich zusammen in einen Vertrag reinschreiben.
#33Report
11.04.2010
Original von art_photo
Das seh ich bei einem Hochzeitsshooting aber total anders. NAch der Auffassung hat ja auch mein Friseur Urheberrechte an meinem Haarschnitt, (rein rechtlich dürfte er die sogar haben)
In den seltenen Fällen, in denen eine Frisur ein Werk im Sinne des UrhG darstellt, ja. Aber das gilt für 99,999 Prozent aller Frisuren zweifellos nicht.
und ich müßte bei jedem Foto, was danach von mir gemacht wird, an ihn Provisionen zahlen.
Nein. Denn selbst in dem extrem seltenen Fall, daß die Frisur tatsächlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein sollte, wird ein Foto des Menschen mit dieser Frisur wiederum in den aller-, allermeisten Fällen unter "freie Benutzung" fallen, und darüber hinaus wird man wie bei Tattoos (die durchaus oft ausreichend Schöpfungshöhe haben, um urheberrechtlich geschützt zu sein) davon ausgehen, daß dem Träger der Frisur (oder des Tattoos) umfassende Nutzungsrechte daran konkludent eingeräumt wurden, denn alles andere liefe auf eine "Enteignung" des eigenen Körpers und Abbildes des Frisierten oder Tätowierten hinaus...
Der Fotograf verdient bei nem Hochzeitsshooting am Shooting selbst, es ist ein einmaliger Auftrag, ich glaube auch, mit ca 2-300€ nicht zu schlecht bezahlt. Und die Eigentumsrechte liegen ziemlich eindeutig bei dem, der die Bilder bestellt (und gezahlt) hat.
Eigentumsrechte gibt es nur an Sachen.
Wenn der Kunde Vergrößerungen/Ausbelichtungen bezahlt, oder eine Foto-DVD, dann hat er das Eigentum an diesen Sachen - das hat aber überhaupt nichts mit Nutzungsrechten an den Fotos zu tun. Die hat er natürlich erstmal nicht, die muß er schon extra eingeräumt bekommen.
Die Urheberrechte des Fotografen greifen meiner Meinung nach nur, wenn die Hochzeitsfotos dann kommerziell verwertet werden. Und da ist ja wohl ein himmelweiter Unterschied!
Die Urheberrechte des Fotografen greifen immer und allumfassend. Und sogar noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus.
#34Report
11.04.2010
Original von Tobias VossWozu ein Model-Release?
[quote]Original von DieAugenweide - Fotoshooting zu gewinnen
bei den meisten hier würde ich als Kunde nie meine Hochzeitsaufnahmen machen lassen. Modelrelease zzzz, da würden mir die Kunden weg rennen.
Ich würde soetwas (wenn ich das denn machen würde) einfach in die schriftliche Auftragsbestätigung mit aufnehmen. Diese wird dann von beiden Seiten unterschrieben und in Verbindung mit der Rechnung sollte damit doch eigentlich alles geklärt sein.[/quote]
Hochzeitsfotografen schaffen es seit über 100 Jahren mühelos, es mit ihren Kunden zu klären, ob ein paar der Fotos ins Schaufenster gestellt werden dürfen. (Oder heute eben auch auf die Website.)
Wer das nicht mit seinen Kunden geregelt bekommt, sollte sich vielleicht doch besser eine andere Beschäftigung suchen...
Original von DieAugenweide - Fotoshooting zu gewinnen
Und dann fragt man höflich nach, wenn dem Brautpaar die Bilder gefallen haben ob sie was dagegen hätten, dass man die Bilder zur Eigenwerbung verwenden darf. Dann lege ich einen Zettel vor wo das Brautpaar ankreuzen kann für was ich die Bilder verwenden darf. Schaufenster, Musterbuch, Werbung, Internet oder alles. Unterschrift, fertig.
Ganz genau so.
Und wenn jemand für eine Bildagentur Stockmaterial zum Thema "Hochzeit" sucht, dann bietet es sich an, sich ein ausreichend attraktives Brautpaar zu suchen, denen die Hochzeit kostenlos zu fotografieren und als Gegenleistung ein Model-Release für eine geeignete Auswahl von Fotos zu bekommen.
#35Report
[gone] Michael Rosch
11.04.2010
Ähm mal so am Rande.
IMHO gehen hier einige Antworten auf die Frage des TO doch irgendwie am Thema vorbei.
Der TO fragte nach nichtkommerziellen Nutzungsrechten, und nicht wie er am besten Kohle schöpfen kann.
IMHO gehen hier einige Antworten auf die Frage des TO doch irgendwie am Thema vorbei.
Der TO fragte nach nichtkommerziellen Nutzungsrechten, und nicht wie er am besten Kohle schöpfen kann.
#36Report
[gone] Michael Rosch
11.04.2010
Mal an den TO:
Erscht ma Wurscht was bisher geschrieben wurde.
( davon is nich viel falsch)
Wenn du bei Bekannten footest, sollte ein gewisses Vertrauensverhältnis da sein,und da würde mir eine mündliche Absprache reichen.
Wenn dem nicht so ist,setz nen kleinen Vertrag auf, der dir Veröffentlichungsrechte zusichert.
Muss du leider selber was tippen.
Modelrelease würde ich da net nehmen,weil teilweise zu sehr auf kommerziel ausgelegt.
So un nu zur Rechtsfrage und Rausgabe der Bilder als digitale Daten und evtl Honorar:
-Urheberrecht liegt immer beim Knipser!!
-Bei sehr guten Bekannten würde ich auf Honorar verzichten, und es dem Brautpaar zum Geschenk machen.
Erscht ma Wurscht was bisher geschrieben wurde.
( davon is nich viel falsch)
Wenn du bei Bekannten footest, sollte ein gewisses Vertrauensverhältnis da sein,und da würde mir eine mündliche Absprache reichen.
Wenn dem nicht so ist,setz nen kleinen Vertrag auf, der dir Veröffentlichungsrechte zusichert.
Muss du leider selber was tippen.
Modelrelease würde ich da net nehmen,weil teilweise zu sehr auf kommerziel ausgelegt.
So un nu zur Rechtsfrage und Rausgabe der Bilder als digitale Daten und evtl Honorar:
-Urheberrecht liegt immer beim Knipser!!
-Bei sehr guten Bekannten würde ich auf Honorar verzichten, und es dem Brautpaar zum Geschenk machen.
#37Report
17.06.2010
Der Fotograf muss keine Originaldaten herausgeben - es ist aber auch nicht verboten.
Der Kunde kann sie also nicht verlangen. Er kann sich aber einen Fotografen suchen, der das macht.
Angebot und Nachfrage. Bzw. Frage des Marktpreises.
Wenn sich das manch feine Fotografen erlauben können müssen.
Beide Seiten sollten nicht meckern, sondern sich den passenden Markteilnehmer suchen.
Das ist das Sonderrecht des Bestellers:
Wichtig:
unentgeltlich und nicht zu gewerblichen Zwecken
Das Hochzeitspaar darf also Kopien der Hochzeitsfotos machen (lassen)
und den Gästen schenken (nicht verkaufen).
Niemand hat aber das Recht, alle Bilder, die der Fotograf gemacht hat
herauszuverlangen ob als Abzug oder gar digital auf Datenträger, es
sei denn, es ist so vereinbart.[/quote]
Der Kunde kann sie also nicht verlangen. Er kann sich aber einen Fotografen suchen, der das macht.
Angebot und Nachfrage. Bzw. Frage des Marktpreises.
Wenn sich das manch feine Fotografen erlauben können müssen.
Beide Seiten sollten nicht meckern, sondern sich den passenden Markteilnehmer suchen.
Original von Fotofuxx
[quote]Original von art_photo
Und die Eigentumsrechte liegen ziemlich eindeutig bei dem, der die Bilder bestellt (und gezahlt) hat. Die Urheberrechte des Fotografen greifen meiner Meinung nach nur, wenn die Hochzeitsfotos dann kommerziell verwertet werden. Und da ist ja wohl ein himmelweiter Unterschied!
Das ist das Sonderrecht des Bestellers:
§ 60 Bildnisse
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten. Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.
Wichtig:
unentgeltlich und nicht zu gewerblichen Zwecken
Das Hochzeitspaar darf also Kopien der Hochzeitsfotos machen (lassen)
und den Gästen schenken (nicht verkaufen).
Niemand hat aber das Recht, alle Bilder, die der Fotograf gemacht hat
herauszuverlangen ob als Abzug oder gar digital auf Datenträger, es
sei denn, es ist so vereinbart.[/quote]
#38Report
17.06.2010
Original von Dr. Eric Nelles Köln: Deutschland wird Weltmeister
Der Fotograf muss keine Originaldaten herausgeben - es ist aber auch nicht verboten.
Nichts anderes schrieb ich:
Original von Fotofuxx
Niemand hat aber das Recht, alle Bilder, die der Fotograf gemacht hat
herauszuverlangen ob als Abzug oder gar digital auf Datenträger, es
sei denn, es ist so vereinbart.
#39Report
17.06.2010
Genau, daran habe ich angeknüpft und den Gedanken dann noch in eine andere Richtung weiter geführt.
Soweit zur Semantik. Darum das Zitat.
Nichts anderes schrieb ich:
Soweit zur Semantik. Darum das Zitat.
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Dr. Eric Nelles Köln: Deutschland wird Weltmeister
Der Fotograf muss keine Originaldaten herausgeben - es ist aber auch nicht verboten.
Nichts anderes schrieb ich:
Original von Fotofuxx[/quote]
Niemand hat aber das Recht, alle Bilder, die der Fotograf gemacht hat
herauszuverlangen ob als Abzug oder gar digital auf Datenträger, es
sei denn, es ist so vereinbart.
#40Report
Topic has been closed
Das ist das Sonderrecht des Bestellers:
Wichtig:
unentgeltlich und nicht zu gewerblichen Zwecken
Das Hochzeitspaar darf also Kopien der Hochzeitsfotos machen (lassen)
und den Gästen schenken (nicht verkaufen).
Niemand hat aber das Recht, alle Bilder, die der Fotograf gemacht hat
herauszuverlangen ob als Abzug oder gar digital auf Datenträger, es
sei denn, es ist so vereinbart.[/quote]
Ist so ziemlich das was ich meine. Konkret: die VEREINBARUNG. Es geht darum, daß die Fotografen von vornherein ablehnen, die Fotos digital rauszugeben. Und das ist in Meinen Augen schon (bei dem doch recht gut bezahlten Job) ziemlich gierig. Gottseidank betriffts mich nicht :)