Fotorechte bei Hochzeit 42

[gone] NJS-Photographie - Ihre FotoWERKstatt
10.04.2010
Hallo.

Darf im nächsten Monat bei Bekannten auf der Hochzeit fotografieren.

Gibt es einen vorgefertigten Vertrag der mir und auch dem Brautpaar die nichtkommerzielle Nutzung der Fotos zusichert?

Oder nehme ich einfach meinen normalen Model-Release und ändere ihn entsprechend ab?

Klingt vielleicht etwas seltsam die Frage, aber wenn man das erste mal so einen "Event" fotografiert ....

Danke.

Und schönes WE

Norbert
[gone] akigrafie fotodesign
10.04.2010
Hm, bislang hab ich das immer so gemacht, dass es ein klassisches "Payshooting" war - der Fotograf wird bezahlt, tritt die Bildrechte ab und gut ist.

Ist eigentlich auch nur fair, es sei denn du machst nen "TfP"-Hochzeitsshooting, wovon ich mal abraten würd ;-)
10.04.2010
Ich bin kein Jurist, daher nur meine laienhaften Gedanken dazu.
Machst Du Bilder nur vom Hochzeitspaar ist das halt ein normales Shooting, ausser dass Du zwei Modelle hast.
Machst Du Bilder auf der Hochzeitsfeier wird das nur kritisch, wenn Du beschließt diese Bilder zu veröffentlichen, egal ob kommerziell oder nicht-kommerziell. Denn sobald irgendein Gast erkennbar auf den Bilder drauf ist und nicht nur Beiwerk ist, gibt es das Recht am eigenen Bild.


Original von NJS-Photographie
Darf im nächsten Monat bei Bekannten auf der Hochzeit fotografieren.
...
Klingt vielleicht etwas seltsam die Frage, aber wenn man das erste mal so einen "Event" fotografiert ....
10.04.2010
Eben ... ist doch normalerweise ein "Pay"-Shooting. Der Fotograf kriegt Kohle aber keine Bilder/Bildrechte.
Also ich habe bisher erst eine Hochzeit fotografiert ... allerdings ohne Kohle zu bekommen *g* Bilder allerdings auch nicht. Waren/Sind halt gute Freunde ...
Aber ich denke, der Fotograf kriegt bei so etwas - im Regelfall - gar keine Fotos/Bildrechte.
10.04.2010
Original von Marc Stephan
Eben ... ist doch normalerweise ein "Pay"-Shooting. Der Fotograf kriegt Kohle aber keine Bilder/Bildrechte.
Also ich habe bisher erst eine Hochzeit fotografiert ... allerdings ohne Kohle zu bekommen *g* Bilder allerdings auch nicht. Waren/Sind halt gute Freunde ...
Aber ich denke, der Fotograf kriegt bei so etwas - im Regelfall - gar keine Fotos/Bildrechte.


Ich würde euch mal folgendes Experiment empfehlen: Ruft einen (oder mehrere) örtlich ansässige(n) Fotografen an, und erkundigt Euch, Ihr sucht für die Hochzeit nen Fotografen....und ihr hättet gern die Bilder nciht nur auf Papier, sondern auch auf CD gebrannt. usw....

Ich hab das mal versucht. Kein einziger wollte die Bilder rausgeben, mit dem (seltsamen) Hinweis auf die Bildrechte die er als Fotograf hat. (Eigentlich stand nur die Gier dahinter, nicht nur am Shooting, sondern auch an späteren Ausdrücken für Freunde Eltern usw nochmal mitzuschneiden) Es war ziemlich lächerlich....
10.04.2010
Der Fotograf kriegt keine Bildrechte zur eigenen Verwertung, das meinte ich mit "keine Bilder". Dass er die Digi-Daten nicht rausgibt, um nochmal dran zu verdienen, ist doch klar. Aber Fotos "für eigene" Zwecke hat er nicht. Also nichts mit Bildrechten. Im Prinzip macht er grade damit sein Geld, nicht mit dem eigentlichen Shooting.
[gone] John Doe II
10.04.2010
Original von art_photo
Ich hab das mal versucht. Kein einziger wollte die Bilder rausgeben, mit dem (seltsamen) Hinweis auf die Bildrechte die er als Fotograf hat. (Eigentlich stand nur die Gier dahinter, nicht nur am Shooting, sondern auch an späteren Ausdrücken für Freunde Eltern usw nochmal mitzuschneiden) Es war ziemlich lächerlich....


Er hat die Urheberrechte.
Und warum werden in diesem Land die Menschen als "gierig" bezeichnet wenn sie einfach nur ihren Beruf ausüben?
Arbeite doch diesen Monat mal umsonst, Geld hast du doch schon letzten Monat bekommen.
Unfassbar...
10.04.2010
auch hier muss unterschieden werden nach URHEBERRECHTEN und NUTZUNGSRECHTEN.

Der Fotograf hat immer das Urheberrecht, das kann er auch nicht abtreten,

Der Kunde oder Auftraggeber bekommt die nicht kommerziellen Nutzungsrechte eingeräumt, bei Hochzeiten in der Regel so, dass der Fotograf die Ergebnisse natürlich nicht anderweitig in irgendeiner Form vermarkten kann, es sei denn abgesprochen zb. alsDeko im Schaufenster.

Da hier zum grossen Teil Prints bestellt werden, verbleiben die Arbeitsmaterialien, sprich digitales Negativ und Rohdaten beim Fotografen, auch in Hoffnunfg auf ein Folgegeschäft.

Bei Fotografen, die nicht im reinen Portrait, Hochzeitsfotobereich arbeiten, wird aber oft auch das aufbereitete Endergebnis digital auf CD geliefert.

Die Rohdaten bleiben aber eigentlich immer beim Urheber(Fotografen), wie auch Zwischenschritte der Arbeiten....

LG
Rolf Hellmeier
[gone] Frau_K
10.04.2010
Naja, wäre jetzt wichtig ob du das als Pay oder TfP machen willst, wo TfP wirklich schwierig ist, wegen der Hochzeitsgäste ...
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
10.04.2010
Original von art_photo
Ich hab das mal versucht. Kein einziger wollte die Bilder rausgeben, mit dem (seltsamen) Hinweis auf die Bildrechte die er als Fotograf hat. (Eigentlich stand nur die Gier dahinter, nicht nur am Shooting, sondern auch an späteren Ausdrücken für Freunde Eltern usw nochmal mitzuschneiden) Es war ziemlich lächerlich....


na du hast aber Ansichten ;)
10.04.2010
Ob du Geld für deinen Aufwand verlangen willst oder es als Freundschaftsdienst / Hochzeitgeschenk sehen willst, das wirst du dir ja wohl selber überlegt haben. Rein vom Praktikablen her würde ich es aber so angehen, wenn du Veröffentlichungsrechte im Auge hast:

Besprich das mit dem Brautpaar vorher, dass du mit einigen ausgewählten Bildern was vor hast und dafür die Freigabe willst. Wenn auch andere Leute mit drauf sind, sollen sie dir soweit möglich deren schriftliche Zustimmung besorgen, damit du nicht mühsam allen nach rennen musst. Wer nicht zustimmt, dessen Bild kannst du halt nicht nehmen. Ich denke aber, wenn es keine pauschale Unterschrift ist und es keine Schrottbilder sind, werden die leute eher zustimmen, wenn das Brautpaar sie anspricht und drum und nicht der Fotograf. Formuliere dafür halt eine kurze Freigabeerklärung (z.B. für Verwendung auf deiner Homepage, oder was du halt genau willst).

Ich denke, es wird insgesamt eher ungewöhnlich sein, aber auf dieser Grundlage dürfte es wohl gehen.
10.04.2010
Original von Frau_K
Naja, wäre jetzt wichtig ob du das als Pay oder TfP machen willst, wo TfP wirklich schwierig ist, wegen der Hochzeitsgäste ...


Ob Pay oder TfP dürfte den Hochzeitsgästen ziemlich schnurz sein,
solange keine Bilder von ihnen veröffentlicht werden sollen.
[gone] Frau_K
10.04.2010
Ich habe ja auch geschrieben bei TfP wird es mit den Gästen schwierig, da du von jedem einzelnen die Zustimmung brauchst... von daher ist es gar nicht so schnurz.


Original von Fotofuxx
[quote]Original von Frau_K
Naja, wäre jetzt wichtig ob du das als Pay oder TfP machen willst, wo TfP wirklich schwierig ist, wegen der Hochzeitsgäste ...


Ob Pay oder TfP dürfte den Hochzeitsgästen ziemlich schnurz sein,
solange keine Bilder von ihnen veröffentlicht werden sollen.[/quote]
10.04.2010
Original von Frau_K
Ich habe ja auch geschrieben bei TfP wird es mit den Gästen schwierig, da du von jedem einzelnen die Zustimmung brauchst... von daher ist es gar nicht so schnurz.


Wieso?
Du brauchst die Zustimmung nur bei einer Veröffentlichung Deinerseits. Unabhängig davon ob es TFP oder Pay ist.
[gone] Frau_K
10.04.2010
Ja, aber wenn er schon so fragt nehme ich persönlich an das er sie auch i-wo als Referenz veröffentlichen will. Er kann mich gerne berichtigen wenn ich falsch liege, dann nehme ich alles zurück ;)
10.04.2010
In meinem Vertrag (Pay) steht, dass ich die Bilder zur Eigenwerbung online und im Druck verwenden darf. Das halten die meisten Hochzeitsfotografen die ich kenne so, sonst hätte man ja nix für die Homepage. Will das ein Brautpaar mal nicht, dann kommt der Absatz eben raus. Model-Release besorge ich mir, falls nötig, nach der Hochzeit von einzelnen Gästen. Wenn man das während der Hochzeit machen würde, würde das wohl extrem stören und man käme kaum noch zum fotografieren vor lauter Papierkram.

Ah und das d a r f in “Darf im nächsten Monat bei Bekannten auf der Hochzeit fotografieren.” würd ich mir noch mal überlegen ;-). Ist schon ne riesen Verantwortung und viel Stress. Mach auf jeden Fall einen kompletten Vertrag nicht nur ein Model-Release. Schreib nicht nur rein welche Rechte du hast, sondern auch die Rechte des Brautpaars. Plus was können sie von dir erwarten? Ich würde noch nicht mal die Hochzeit meiner besten Freundin ohne Vertrag fotografieren, das vermeidet einfach Streit und beugt falschen Erwartungen vor.
[gone] Frau_K
10.04.2010
Das wird wirklich die beste Lösung sein...

Original von Olivia W.
In meinem Vertrag (Pay) steht, dass ich die Bilder zur Eigenwerbung online und im Druck verwenden darf. Das halten die meisten Hochzeitsfotografen die ich kenne so, sonst hätte man ja nix für die Homepage. Will das ein Brautpaar mal nicht, dann kommt der Absatz eben raus. Model-Release besorge ich mir, falls nötig, nach der Hochzeit von einzelnen Gästen. Wenn man das während der Hochzeit machen würde, würde das wohl extrem stören und man käme kaum noch zum fotografieren vor lauter Papierkram.

Ah und das d a r f in “Darf im nächsten Monat bei Bekannten auf der Hochzeit fotografieren.” würd ich mir noch mal überlegen ;-). Ist schon ne riesen Verantwortung und viel Stress. Mach auf jeden Fall einen kompletten Vertrag nicht nur ein Model-Release. Schreib nicht nur rein welche Rechte du hast, sondern auch die Rechte des Brautpaars. Plus was können sie von dir erwarten? Ich würde noch nicht mal die Hochzeit meiner besten Freundin ohne Vertrag fotografieren, das vermeidet einfach Streit und beugt falschen Erwartungen vor.
10.04.2010
Original von Markus Fischer
[quote]Original von art_photo
Ich hab das mal versucht. Kein einziger wollte die Bilder rausgeben, mit dem (seltsamen) Hinweis auf die Bildrechte die er als Fotograf hat. (Eigentlich stand nur die Gier dahinter, nicht nur am Shooting, sondern auch an späteren Ausdrücken für Freunde Eltern usw nochmal mitzuschneiden) Es war ziemlich lächerlich....


Er hat die Urheberrechte.
Und warum werden in diesem Land die Menschen als "gierig" bezeichnet wenn sie einfach nur ihren Beruf ausüben?
Arbeite doch diesen Monat mal umsonst, Geld hast du doch schon letzten Monat bekommen.
Unfassbar...[/quote]

Das seh ich bei einem Hochzeitsshooting aber total anders. NAch der Auffassung hat ja auch mein Friseur Urheberrechte an meinem Haarschnitt, (rein rechtlich dürfte er die sogar haben) und ich müßte bei jedem Foto, was danach von mir gemacht wird, an ihn Provisionen zahlen.
NEIN!! Der Fotograf verdient bei nem Hochzeitsshooting am Shooting selbst, es ist ein einmaliger Auftrag, ich glaube auch, mit ca 2-300€ nicht zu schlecht bezahlt. Und die Eigentumsrechte liegen ziemlich eindeutig bei dem, der die Bilder bestellt (und gezahlt) hat. Die Urheberrechte des Fotografen greifen meiner Meinung nach nur, wenn die Hochzeitsfotos dann kommerziell verwertet werden. Und da ist ja wohl ein himmelweiter Unterschied!
10.04.2010
Original von art_photo
Die Urheberrechte des Fotografen greifen meiner Meinung nach nur, wenn die Hochzeitsfotos dann kommerziell verwertet werden. Und da ist ja wohl ein himmelweiter Unterschied!


Die Urheberrechte liegen bei dem der ein Werk geschaffen hat. Das ist der Fotograf.
10.04.2010
Original von art_photo
Und die Eigentumsrechte liegen ziemlich eindeutig bei dem, der die Bilder bestellt (und gezahlt) hat. Die Urheberrechte des Fotografen greifen meiner Meinung nach nur, wenn die Hochzeitsfotos dann kommerziell verwertet werden. Und da ist ja wohl ein himmelweiter Unterschied!


Das ist das Sonderrecht des Bestellers:

§ 60 Bildnisse
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten. Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.


Wichtig:

unentgeltlich und nicht zu gewerblichen Zwecken

Das Hochzeitspaar darf also Kopien der Hochzeitsfotos machen (lassen)
und den Gästen schenken (nicht verkaufen).

Niemand hat aber das Recht, alle Bilder, die der Fotograf gemacht hat
herauszuverlangen ob als Abzug oder gar digital auf Datenträger, es
sei denn, es ist so vereinbart.

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