bildbearbeitung durch dritte nach tfp shooting? 106

24.03.2010
Original von Volle VG-Fotos
[quote]Original von Ralf S

konvertieren vom einen format ins andere (wie jpg) ist sicher keine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG


und Fotos mit Farbstich und Sensorflecken keine fertigen Bilder
die sieht man hier leider sehr oft
Die Fotografen verkaufen sich als die Superfotografen
können aber nicht mal die einfachsten handwerklichen Arbeitsschritte zum fertigen Bild.[/quote]


noch eine vorlage! :-)

ich gebe dir zwar recht, dass es vielen am handwerklichen geschick mangelt,
dennoch - die meisten hier sind hobbyfotografen oder hobbyknipser.
sie können sich hier aber nur als fotografen anmelden.
so wie modelle sich eben auch nur als solche hier anmelden können,
egal ob sie die bezeichnung verdienen oder nicht.
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
24.03.2010
Original von Volle VG-Fotos
wenn der Fotograf nur unfertiges, so nicht, für was auch immer, nutzbare Bilder liefert
und es auch dem Model nicht erlaubt sie fertig zu stellen hat er im endeffekt gar nichts geliefert

also auch seien Teil des Vertrages nicht erfüllt.

es heißt ja "Time for Prints/Pictures" und nicht Rohdaten.



Wenn er nicht will das jemand seine Bilder bearbeitet sollte er sie so liefern das das auch nicht zwingend nötig ist.


also ich habe in meinen Vertrag stehen, dass das Model eine Auswahl der Bilder und ggf. bearbeitete Bilder erhält. Kommt mir das Model blöd, bekommt sie ne CD mit 600x900 pixel entwickelte Bilder aus Lightroom und ich habe meinen Vertrag erfüllt.
*lach* Jap...!

Hatte ich auch letztens. Kaum hatte ich ihr die Auswahl geschickt damit sie sich
was aussuchen kann, waren schon die ersten fremdbearbeiteten Bilder auf ihrer
Sed. Aus 400x300 Voransichtsbildern... Hat es echt gebracht...

Da habe ich das genau so gemacht wie du. Hatte da keine Lust mehr noch lange
irgendwas dran zu machen. Wollte wohl eh meine Bearbeitung nicht haben und
dem Wunsch bin ich dann mit Stapelverarbeitungsautomatik nachgekommen.

Fremdbearbeitung ist bei mir vertraglich ausgeschlossen. Ich habe meinen Stil
und den "kauft" man halt mit. Wer nur Rohmaterial haben will darf da gerne
den Payvertrag nehmen. Dann können die damit machen was sie wollen...
24.03.2010
Original von phototraum® [Neues immer ganz unten]
sorry, aber das ist ausgemachter unsinn.
was sind fertige bilder?
kennst du den wortlaut des vertrags?


Klar kennt er den Wortlaut des Vertrages - es geht hier ja mal wieder um den "Standardvertrag", der oben verlinkt ist.

Ich habe mir - im Gegensatz zu vielen anderen - den "Standardvertrag" und die Fragestellung des TO GENAU durchgelesen.

Meine Antwort auf die Frage lautet "JA". Der Vertrag erlaubt sehr wohl die Bearbeitung durch dritte und sogar die Ausstellung der Ergebnisse ... allerdings nur, wenn das alles vom Fotografen ausgeht.

Daher gleich ein Rat an die Modelle von mir: Den "Standardvertrag" würde ich als Model NICHT unterschreiben.
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
24.03.2010
Original von S. Eckhardt
Daher gleich ein Rat an die Modelle von mir: Den "Standardvertrag" würde ich als Model NICHT unterschreiben.


sorry ... das ist Quark :) ... worauf begründest du deinen Rat? :)
Der einzig gute Vertrag ist eh nur der den du selber für dich ausarbeitest. Von diesen "Standardverträgen" halte ich persönlich nicht viel.

Und zu der Frage "Was sind fertige Bilder ?"

Es gibt hier leider allzuviel "fertige" Bilder. SCNR !

Spaß beiseite... fertig ist das was der Fotograf als fertig ansieht. Dafür gibt es keine Definition. Wenn ich per se meine Bilder nie bearbeite weil das mein Stil ist, dann ist alles was "out of cam" kommt bereits fertig. Wenn ein Modell zu mir kommt, kann sie davon ausgehen das sie Bilder bearbeitet im Stil meiner Sed bekommt. Das wäre dann für mich "fertig". Ansonsten regelt der Vertrag was fertig ist und was nicht.
25.03.2010
mal eine andere frage in diesem kontext - sollte es hier zu einem vertragsbruch seiten des models kommen - dann kann man ja max zivilrechtlich klagen, da meisst die strafrechtliche komponente mangels öffentlichen interesses sehr oft eingestellt wird.
im zivilrecht is es nur dummerweise so, dass der kläger erstmal im voraus alle kosten des prozresses zu tragen hat - was auch eigendlich recht sinnig is, da man so den gerichten viel unnötige arbeit ersparen möchte...
selbst bei erfolgreichem prozess, kann man dann noch sehen wie man an sein geld wieder ran kommt - hat das model nix in der tasche, bleibt man meisst drauf sitzen...

recht haben und recht bekommen sind leider meisst 2 komplett verschiedene dinge...

von daher entscheide ich mich meisst gegen eine klage

hat hier wer andere erfahrungen oder einen besseren weg gefunden zu seinem recht zu kommen ?
25.03.2010
Original von PADDY™ DAS ORIGINAL
[quote]Original von S. Eckhardt
Daher gleich ein Rat an die Modelle von mir: Den "Standardvertrag" würde ich als Model NICHT unterschreiben.


sorry ... das ist Quark :) ... worauf begründest du deinen Rat? :)[/quote]

Also wenn Du ein Zitat von mir aus dem Kontext reißt, dann ist es kein Wunder, dass DIR dann die Begründung fehlt. Ich begründe meinen Rat eben damit, dass der Fotograf mehr mit den Bildern machen darf als das Fotomodell - beispielsweise bearbeiten. Es gibt noch einige Punkte mehr, die aber den Rahmen des Threads sprengen.
25.03.2010
Original von PADDY™ DAS ORIGINAL
also ich habe in meinen Vertrag stehen, dass das Model eine Auswahl der Bilder und ggf. bearbeitete Bilder erhält. Kommt mir das Model blöd, bekommt sie ne CD mit 600x900 pixel entwickelte Bilder aus Lightroom und ich habe meinen Vertrag erfüllt.


Hmm....aberr was ist mit Dir selbst? Hast Du das Shooting nicht auch gemacht um für Dich selbst Bilder zu haben und auszustellen?
25.03.2010
Original von S. Eckhardt
[quote]Original von phototraum® [Neues immer ganz unten]
sorry, aber das ist ausgemachter unsinn.
was sind fertige bilder?
kennst du den wortlaut des vertrags?


Klar kennt er den Wortlaut des Vertrages - es geht hier ja mal wieder um den "Standardvertrag", der oben verlinkt ist.

Ich habe mir - im Gegensatz zu vielen anderen - den "Standardvertrag" und die Fragestellung des TO GENAU durchgelesen.

Meine Antwort auf die Frage lautet "JA". Der Vertrag erlaubt sehr wohl die Bearbeitung durch dritte und sogar die Ausstellung der Ergebnisse ... allerdings nur, wenn das alles vom Fotografen ausgeht.

Daher gleich ein Rat an die Modelle von mir: Den "Standardvertrag" würde ich als Model NICHT unterschreiben.[/quote]


so ein schmarrn am frühen morgen!

selbst wenn sich VG auf den TO und den sog. "standardvertrag" (darüberlache ich ohnehin jedes mal) beziehen sollte, hat das model kein recht die bilder durch dritte bearbeiten zu lassen und zu veröffentlichen. die freigabe an das model dafür muss dann explizit drin stehen, steht es aber nicht.

und genau darum geht es. was darf das model und was nicht.
es geht nicht um das, was der fotograf darf.

warum sollte ein model den vertrag nicht akzeptieren?
der ist immerhin von einem RA ausgearbeitet.

ich vermute, dass DEIN vertrag keiner rechtlichen prüfung unterzogen wurde.
aber es steht ja jedem frei, den einen oder anderen vertrag zu akzeptieren oder nicht.
Original von S. Eckhardt
Ich begründe meinen Rat eben damit, dass der Fotograf mehr mit den Bildern machen darf als das Fotomodell - beispielsweise bearbeiten.


Also das wäre ja grade der Punkt diesen Vertrag nicht zu unterschreiben... als Fotograf.
25.03.2010
Original von S. Eckhardt
Ich begründe meinen Rat eben damit, dass der Fotograf mehr mit den Bildern machen darf als das Fotomodell - beispielsweise bearbeiten. Es gibt noch einige Punkte mehr, die aber den Rahmen des Threads sprengen.



jetzt klopf ich mir wirklich auf die schenkel!

so sehr, dass mir die worte fehlen.
25.03.2010
@ andreas

es gibt leute, die tun alles um bloß ein weibl. wesen vor die knipse zu bekommen. ;-)
[gone] User_81538
25.03.2010
"konvertieren vom einen format ins andere (wie jpg) ist sicher keine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG22"

gerade in "JPG" ist es für mich eine Bearbeitung weil
sehr viele Bildinformationen verloren gehen.

lg.


Original von Ralf S
[quote]Original von Volle VG-Fotos
[quote]Original von Tom Ahrens | this gun is for hire |
Ja, aber das heisst NICHT automatisch, dass sich dann jeder über die Rohdaten hermachen darf!!!

Es gibt auch sowas wie eine salvatorische Klausel...der Vertrag verliert nicht seine Wirksamkeit wenn ein Punkt nicht eingehalten wird...vom Kunsturhebergesetz mal ganz abgesehen....

Hat so ein wenig die Mentalität von Selbstjustiz...wenn A sich an den Vertrag nicht hält, dann braucht B das auch nicht mehr, hat A eben selbst Schuld ^^

[quote]Original von Volle VG-Fotos
wenn der Fotograf nur unfertiges, so nicht, für was auch immer, nutzbare Bilder liefert
und es auch dem Model nicht erlaubt sie fertig zu stellen hat er im endeffekt gar nichts geliefert

also auch seien Teil des Vertrages nicht erfüllt.

es heißt ja "Time for Prints/Pictures" und nicht Rohdaten.



Wenn er nicht will das jemand seine Bilder bearbeitet sollte er sie so liefern das das auch nicht zwingend nötig ist.
[/quote]


Wenn das Model für das Shooting zur Verfügung stand hat es seien Vertrag komplett erfüllt

Hat der Fotograf keine fertigen Bilder geliefert hat er seien Teil überhaupt nicht erfüllt.
Er sollte ja Bilder liefern und sie nicht nur machen ( das das dazu zwingend notwendig ist spielt keine Rolle)[/quote]

konvertieren vom einen format ins andere (wie jpg) ist sicher keine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG[/quote]
25.03.2010
Original von jaraga
"konvertieren vom einen format ins andere (wie jpg) ist sicher keine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG22"

gerade in "JPG" ist es für mich eine Bearbeitung weil
sehr viele Bildinformationen verloren gehen.

lg.


[quote]Original von Ralf S
[quote]Original von Volle VG-Fotos
[quote]Original von Tom Ahrens | this gun is for hire |
Ja, aber das heisst NICHT automatisch, dass sich dann jeder über die Rohdaten hermachen darf!!!

Es gibt auch sowas wie eine salvatorische Klausel...der Vertrag verliert nicht seine Wirksamkeit wenn ein Punkt nicht eingehalten wird...vom Kunsturhebergesetz mal ganz abgesehen....

Hat so ein wenig die Mentalität von Selbstjustiz...wenn A sich an den Vertrag nicht hält, dann braucht B das auch nicht mehr, hat A eben selbst Schuld ^^

[quote]Original von Volle VG-Fotos
wenn der Fotograf nur unfertiges, so nicht, für was auch immer, nutzbare Bilder liefert
und es auch dem Model nicht erlaubt sie fertig zu stellen hat er im endeffekt gar nichts geliefert

also auch seien Teil des Vertrages nicht erfüllt.

es heißt ja "Time for Prints/Pictures" und nicht Rohdaten.



Wenn er nicht will das jemand seine Bilder bearbeitet sollte er sie so liefern das das auch nicht zwingend nötig ist.
[/quote]


Wenn das Model für das Shooting zur Verfügung stand hat es seien Vertrag komplett erfüllt

Hat der Fotograf keine fertigen Bilder geliefert hat er seien Teil überhaupt nicht erfüllt.
Er sollte ja Bilder liefern und sie nicht nur machen ( das das dazu zwingend notwendig ist spielt keine Rolle)[/quote]

konvertieren vom einen format ins andere (wie jpg) ist sicher keine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG[/quote][/quote]

es geht nicht darum, ob es für dich eine bearbeitung ist, sondern, ob es eine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG22 ist
Original von jaraga
Es gibt auch sowas wie eine salvatorische Klausel...der Vertrag verliert nicht seine Wirksamkeit wenn ein Punkt nicht eingehalten wird...vom Kunsturhebergesetz mal ganz abgesehen....


Das KuG hat mit dem Vertrag erst mal nix zu tun und eine salvatorische Klausel besagt das ein Vertrag seine Gültigkeit nicht verliert, wenn ein Punkt darin nicht rechtsmäßig wirksam ist. Wenn ein Punkt nicht eingehalten wird ist das ganz was anderes. Dann kann ein Vertrag sehr wohl ungültig werden.
25.03.2010
Original von jaraga
"konvertieren vom einen format ins andere (wie jpg) ist sicher keine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG22"

gerade in "JPG" ist es für mich eine Bearbeitung weil
sehr viele Bildinformationen verloren gehen.



es geht hier doch nicht ums konvertieren.
oder sendest du dem model rohdateien in einem anderen format (z.b.: RAW) als jpg?

und wie sollte sie hier andere formate (z.b.: RAW) hochladen?


letztendlich ist konvertieren kein bearbeiten des bildes, sondern lediglich ein anpassen.
[gone] User_81538
25.03.2010
Ist es für mich -- Jedenfalls wird das meine Rechteanwältin vor Gericht vertreten ...
Wer zu viel Geld hat kann ja gerne mal versuchen.

Original von Ralf S
...
es geht nicht darum, ob es für dich eine bearbeitung ist, sondern, ob es eine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG22 ist
25.03.2010
Original von jaraga
Ist es für mich -- Jedenfalls wird das meine Rechteanwältin vor Gericht vertreten ...
Wer zu viel Geld hat kann ja gerne mal versuchen.

[quote]Original von Ralf S
...
es geht nicht darum, ob es für dich eine bearbeitung ist, sondern, ob es eine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG22 ist
[/quote]


du scheinst ja genug geld zu haben. ;-)

recht haben oder glauben zu haben und dieses vor gericht zu bekommen,
sind aber sowas von 2 verschiedenen paar schuhen.

anwälte verdienen ihr geld, egal ob du im recht bist oder dieses bekommst oder nicht.


ich würde das geld wohl erst mal in ein pfund kaffee investieren um wach zu werden. :-)
[gone] User_81538
25.03.2010
Nix mit Kaffee.
Wer ungefragt und ohne meiner Ausdrücklichen Erlaubnis
auch nur ein Pixel ändert kann mit Null Toleranz und null Humor rechnen.

lg.


Original von phototraum® [Neues immer ganz unten]
[quote]Original von jaraga
Ist es für mich -- Jedenfalls wird das meine Rechteanwältin vor Gericht vertreten ...
Wer zu viel Geld hat kann ja gerne mal versuchen.

[quote]Original von Ralf S
...
es geht nicht darum, ob es für dich eine bearbeitung ist, sondern, ob es eine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG22 ist
[/quote]


du scheinst ja genug geld zu haben. ;-)

recht haben oder glauben zu haben und dieses vor gericht zu bekommen,
sind aber sowas von 2 verschiedenen paar schuhen.

anwälte verdienen ihr geld, egal ob du im recht bist oder dieses bekommst oder nicht.


ich würde das geld wohl erst mal in ein pfund kaffee investieren um wach zu werden. :-)[/quote]

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