bildbearbeitung durch dritte nach tfp shooting? 106

#21
24.03.2010
Original von BS
Die Motive warum jemand seine Bilder nicht pimpen lassen möchte sind doch zweitrangig. Es reicht zu wissen das man sowas ohne Erlaubnis nicht tun sollte....


Wie gesagt...man sollte zwischen Bearbeiten und Bearbeiten mit anschließender Veröffentlichung unterscheiden.
Gegen Ersteres wird keiner auf dem Rechtsweg mit Erfolg vorgehen können. Sonst könnte Dich jeder Fotograf einer Illustrierten verklagen wenn Du Heidi Klum einen Schnauzbart mit Kugelschreiber ins Gesicht malst.
[gone] User_6099
24.03.2010
Hab leider nur Design studiert... die paar Vorlesungen, die ich dabei erhalten habe, reichen gerade mal dazu aus, Schwachsinn in der Grauzone zu erkennen...


Original von akigrafie [STUDIO76]
Marktlücke für dich: mk-Anwalt für solche Fälle :-)


[quote]Original von Photography Bernd Freundorfer
Nix "Grauzone"
Vertragsverletzung...
Dummheit schützt dabei nicht.


[quote]
[gone] User_6099
24.03.2010
Ja... ganz massive sogar...

sind schließlich meine freien Arbeiten... da steckt mehr Herzblut drin...


Original von CSM Mediendienst
tfp - beide haben aus Freude oder zur Aufbesserung ihrer Portfolios geknipst. Na, dann soll das Model mit seinen Bildern (Daten) doch machen, was es will. Oder hat da irgendein Fotokünstler panische Angst, dass durch eine Bearbeitung sein Meisterwerk zerstört werden könnte? .....*Brüll vor Lachen*
24.03.2010
Original von Pixelspalter
[quote]Original von BS
Die Motive warum jemand seine Bilder nicht pimpen lassen möchte sind doch zweitrangig. Es reicht zu wissen das man sowas ohne Erlaubnis nicht tun sollte....


Wie gesagt...man sollte zwischen Bearbeiten und Bearbeiten mit anschließender Veröffentlichung unterscheiden.[/quote]

Weiß ich doch... ^^

Diese Info verwirrt aber nur ...
Hier in dem Thread geht es ja um das Veröffentlichen
Das stimmt so nicht ganz, wenn ein Dritter beteiligt ist. Deshalb stimmt der Vergleich mit der Zeitung nicht.
Wenn das Modell die Bilder an einen Bearbeiter weitergibt, kann das bereits als Veröffentlichung angesehen werden.
Das ist im Einzelfall natürlich rechtlich nicht so relevant, weil zu dem Zeitpunkt weiß davon ja noch niemand...
Jetzt bearbeite ich die Bilder und schicke sie ans Modell zurück. Ich veröffentliche die nicht. Aber aus einem blöden Zufall heraus macht das Modell das. Dann kriegt das Modell natürlich Ärger, weil sie die Bilder veröffentlicht hat. Klar.
Aber auch mich kann es treffen, obwohl ich selbst die Bilder nicht veröffentlicht habe. Weil ich ja an dem 'Rechtsbruch' beteiligt war. Deshalb ist die Trennung zwischen 'Nur Bearbeiten' und 'Veröffentlichen' etwas kniffliger.


Original von Pixelspalter
[quote]Original von BS
Die Motive warum jemand seine Bilder nicht pimpen lassen möchte sind doch zweitrangig. Es reicht zu wissen das man sowas ohne Erlaubnis nicht tun sollte....


Wie gesagt...man sollte zwischen Bearbeiten und Bearbeiten mit anschließender Veröffentlichung unterscheiden.[/quote]
wow - ich hätte mir nicht gedacht, dass mein beitrag eine solche lawine an posts auslöst.


danke auf jeden fall für die klarstellung der rechtslage und eurer meinung dazu.


ob ich als fotograf dem model nun das recht der bearbeitung und veröffentlichung einräumen möchte oder nicht - liegt aber bei mir alleine oder?
wie hand habt ihr das!?

gestattet ihr das oder nicht?

danke
lg
24.03.2010
Original von plain

Jetzt bearbeite ich die Bilder und schicke sie ans Modell zurück. Ich veröffentliche die nicht. Aber aus einem blöden Zufall heraus macht das Modell das. Dann kriegt das Modell natürlich Ärger, weil sie die Bilder veröffentlicht hat. Klar.
Aber auch mich kann es treffen, obwohl ich selbst die Bilder nicht veröffentlicht habe. Weil ich ja an dem 'Rechtsbruch' beteiligt war. Deshalb ist die Trennung zwischen 'Nur Bearbeiten' und 'Veröffentlichen' etwas kniffliger.



nöö, warum solltest du am "rechtsbruch" beteiligt sein.
die trennung zwischen bearbeiten und veröffentlichen ist doch eindeutig.

eine bearbeitung durch einen dritten stellt sicher noch keine veröffentlichung dar.
dann müsste man schon sehr weit ausholen und das wäre unsinn hoch 10.
so sehe ich das wenigstens für mich. das model kann die bilder bearbeiten oder bearbeiten lassen. egal von wem, ich kann es doch eh nicht prüfen. diese bearbeitungen kann sie sich auf ihrem rechner ansehen, ausdrucken lassen, an die wand kleben oder was auch immer.
es liegt mir nicht nur fern, es ist mir auch unmöglich, das zu überprüfen.

nur wenn es einer breiten masse zugänglich gemacht wird, und das ist ja meist das i-net,
dann ist das bild von mir VORHER zu autorisieren.
24.03.2010
Original von em:age photography
wow - ich hätte mir nicht gedacht, dass mein beitrag eine solche lawine an posts auslöst.


danke auf jeden fall für die klarstellung der rechtslage und eurer meinung dazu.


ob ich als fotograf dem model nun das recht der bearbeitung und veröffentlichung einräumen möchte oder nicht - liegt aber bei mir alleine oder?
wie hand habt ihr das!?

gestattet ihr das oder nicht?

danke
lg



abolut korrekt!

den rest siehe mein posting zuvor
24.03.2010
SC oder Arbeiten des Bearbeiters zeigen lassen....dann abwägen. Und dann das fertige Bild VOR der Veröffentlichung nochmal vorlegen lassen und das OK geben. Dann bist Du auf alle Fälle auf der sicheren Seite.
Einfach so das okay geben würde ich nicht, wer weiss, was er aus dem Bild macht....überzogen, der Bearbeiter setzt dem Model eine Mütze der Waffen SS auf den Kopf, veröffentlicht es und nennt Dich als Fotograf...auch nicht so schön! =)

Original von em:age photography
wow - ich hätte mir nicht gedacht, dass mein beitrag eine solche lawine an posts auslöst.


danke auf jeden fall für die klarstellung der rechtslage und eurer meinung dazu.


ob ich als fotograf dem model nun das recht der bearbeitung und veröffentlichung einräumen möchte oder nicht - liegt aber bei mir alleine oder?
wie hand habt ihr das!?

gestattet ihr das oder nicht?

danke
lg
Original von phototraum® [Neues immer ganz unten]
[quote]Original von plain

Jetzt bearbeite ich die Bilder und schicke sie ans Modell zurück. Ich veröffentliche die nicht. Aber aus einem blöden Zufall heraus macht das Modell das. Dann kriegt das Modell natürlich Ärger, weil sie die Bilder veröffentlicht hat. Klar.
Aber auch mich kann es treffen, obwohl ich selbst die Bilder nicht veröffentlicht habe. Weil ich ja an dem 'Rechtsbruch' beteiligt war. Deshalb ist die Trennung zwischen 'Nur Bearbeiten' und 'Veröffentlichen' etwas kniffliger.



nöö, warum solltest du am "rechtsbruch" beteiligt sein.
die trennung zwischen bearbeiten und veröffentlichen ist doch eindeutig.

[/quote]

Es würde ja dann das bearbeitete Bild und nicht das ursprüngliche veröffentlicht. Die Bearbeitung wäre in dem Fall der Auslöser der Veröffentlichung (die Bearbeitung ist selbst natürlich noch keine Veröffentlichung).
OK, das ist natürlich ein recht theoretischer Fall.
24.03.2010
Original von plain
Das stimmt so nicht ganz, wenn ein Dritter beteiligt ist. Deshalb stimmt der Vergleich mit der Zeitung nicht.


Das kann natürlich zu einer Grauzone werden aus der man sich aber schnell retten kann.
Man hat ja das Recht auf Privatkopie im privaten Umfeld. Also wenn der Bildbearbeiter einfach als Bekannter ausgegeben wird, kann keiner was sagen.
[gone] akigrafie fotodesign
24.03.2010
Womit wir wieder bei meiner eingangs erwähnten Grauzone sind.


Original von Pixelspalter
[quote]Original von plain
Das stimmt so nicht ganz, wenn ein Dritter beteiligt ist. Deshalb stimmt der Vergleich mit der Zeitung nicht.


Das kann natürlich zu einer Grauzone werden aus der man sich aber schnell retten kann.
Man hat ja das Recht auf Privatkopie im privaten Umfeld. Also wenn der Bildbearbeiter einfach als Bekannter ausgegeben wird, kann keiner was sagen.[/quote]
24.03.2010
Original von plain
Das stimmt so nicht ganz, wenn ein Dritter beteiligt ist. Deshalb stimmt der Vergleich mit der Zeitung nicht.
Wenn das Modell die Bilder an einen Bearbeiter weitergibt, kann das bereits als Veröffentlichung angesehen werden.
Das ist im Einzelfall natürlich rechtlich nicht so relevant, weil zu dem Zeitpunkt weiß davon ja noch niemand...
Jetzt bearbeite ich die Bilder und schicke sie ans Modell zurück. Ich veröffentliche die nicht. Aber aus einem blöden Zufall heraus macht das Modell das. Dann kriegt das Modell natürlich Ärger, weil sie die Bilder veröffentlicht hat. Klar.
Aber auch mich kann es treffen, obwohl ich selbst die Bilder nicht veröffentlicht habe. Weil ich ja an dem 'Rechtsbruch' beteiligt war. Deshalb ist die Trennung zwischen 'Nur Bearbeiten' und 'Veröffentlichen' etwas kniffliger.


[quote]Original von Pixelspalter
[quote]Original von BS
Die Motive warum jemand seine Bilder nicht pimpen lassen möchte sind doch zweitrangig. Es reicht zu wissen das man sowas ohne Erlaubnis nicht tun sollte....


Wie gesagt...man sollte zwischen Bearbeiten und Bearbeiten mit anschließender Veröffentlichung unterscheiden.[/quote][/quote]

§ 23 UrhG: „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“
24.03.2010
wenn der Fotograf nur unfertiges, so nicht, für was auch immer, nutzbare Bilder liefert
und es auch dem Model nicht erlaubt sie fertig zu stellen hat er im endeffekt gar nichts geliefert

also auch seien Teil des Vertrages nicht erfüllt.

es heißt ja "Time for Prints/Pictures" und nicht Rohdaten.



Wenn er nicht will das jemand seine Bilder bearbeitet sollte er sie so liefern das das auch nicht zwingend nötig ist.
24.03.2010
Ja, aber das heisst NICHT automatisch, dass sich dann jeder über die Rohdaten hermachen darf!!!

Es gibt auch sowas wie eine salvatorische Klausel...der Vertrag verliert nicht seine Wirksamkeit wenn ein Punkt nicht eingehalten wird...vom Kunsturhebergesetz mal ganz abgesehen....

Hat so ein wenig die Mentalität von Selbstjustiz...wenn A sich an den Vertrag nicht hält, dann braucht B das auch nicht mehr, hat A eben selbst Schuld ^^

Original von Volle VG-Fotos
wenn der Fotograf nur unfertiges, so nicht, für was auch immer, nutzbare Bilder liefert
und es auch dem Model nicht erlaubt sie fertig zu stellen hat er im endeffekt gar nichts geliefert

also auch seien Teil des Vertrages nicht erfüllt.

es heißt ja "Time for Prints/Pictures" und nicht Rohdaten.



Wenn er nicht will das jemand seine Bilder bearbeitet sollte er sie so liefern das das auch nicht zwingend nötig ist.
24.03.2010
Original von Tom Ahrens | this gun is for hire |
Ja, aber das heisst NICHT automatisch, dass sich dann jeder über die Rohdaten hermachen darf!!!

Es gibt auch sowas wie eine salvatorische Klausel...der Vertrag verliert nicht seine Wirksamkeit wenn ein Punkt nicht eingehalten wird...vom Kunsturhebergesetz mal ganz abgesehen....

Hat so ein wenig die Mentalität von Selbstjustiz...wenn A sich an den Vertrag nicht hält, dann braucht B das auch nicht mehr, hat A eben selbst Schuld ^^

[quote]Original von Volle VG-Fotos
wenn der Fotograf nur unfertiges, so nicht, für was auch immer, nutzbare Bilder liefert
und es auch dem Model nicht erlaubt sie fertig zu stellen hat er im endeffekt gar nichts geliefert

also auch seien Teil des Vertrages nicht erfüllt.

es heißt ja "Time for Prints/Pictures" und nicht Rohdaten.



Wenn er nicht will das jemand seine Bilder bearbeitet sollte er sie so liefern das das auch nicht zwingend nötig ist.
[/quote]


Wenn das Model für das Shooting zur Verfügung stand hat es seien Vertrag komplett erfüllt

Hat der Fotograf keine fertigen Bilder geliefert hat er seien Teil überhaupt nicht erfüllt.
Er sollte ja Bilder liefern und sie nicht nur machen ( das das dazu zwingend notwendig ist spielt keine Rolle)
24.03.2010
Original von Volle VG-Fotos
[quote]Original von Tom Ahrens | this gun is for hire |
Ja, aber das heisst NICHT automatisch, dass sich dann jeder über die Rohdaten hermachen darf!!!

Es gibt auch sowas wie eine salvatorische Klausel...der Vertrag verliert nicht seine Wirksamkeit wenn ein Punkt nicht eingehalten wird...vom Kunsturhebergesetz mal ganz abgesehen....

Hat so ein wenig die Mentalität von Selbstjustiz...wenn A sich an den Vertrag nicht hält, dann braucht B das auch nicht mehr, hat A eben selbst Schuld ^^

[quote]Original von Volle VG-Fotos
wenn der Fotograf nur unfertiges, so nicht, für was auch immer, nutzbare Bilder liefert
und es auch dem Model nicht erlaubt sie fertig zu stellen hat er im endeffekt gar nichts geliefert

also auch seien Teil des Vertrages nicht erfüllt.

es heißt ja "Time for Prints/Pictures" und nicht Rohdaten.



Wenn er nicht will das jemand seine Bilder bearbeitet sollte er sie so liefern das das auch nicht zwingend nötig ist.
[/quote]


Wenn das Model für das Shooting zur Verfügung stand hat es seien Vertrag komplett erfüllt

Hat der Fotograf keine fertigen Bilder geliefert hat er seien Teil überhaupt nicht erfüllt.
Er sollte ja Bilder liefern und sie nicht nur machen ( das das dazu zwingend notwendig ist spielt keine Rolle)[/quote]

konvertieren vom einen format ins andere (wie jpg) ist sicher keine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG
24.03.2010
Original von Ralf S

konvertieren vom einen format ins andere (wie jpg) ist sicher keine Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes im Sinne § 23 UrhG


und Fotos mit Farbstich und Sensorflecken keine fertigen Bilder
die sieht man hier leider sehr oft
Die Fotografen verkaufen sich als die Superfotografen
können aber nicht mal die einfachsten handwerklichen Arbeitsschritte zum fertigen Bild.
24.03.2010
Original von Volle VG-Fotos

Hat der Fotograf keine fertigen Bilder geliefert hat er seien Teil überhaupt nicht erfüllt.
Er sollte ja Bilder liefern und sie nicht nur machen ( das das dazu zwingend notwendig ist spielt keine Rolle)


sorry, aber das ist ausgemachter unsinn.
was sind fertige bilder?
kennst du den wortlaut des vertrags?

wenn ich jemanden fotografiere oder fotografieren soll und demjenigen zusage,
dass die ich der fotgrafierten person die erstellten aufnahmen zur verfügung stelle
und dieser zusage auch nachkomme, dann habe ich meinen vertrag zu 100% erfüllt.

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