bildbearbeitung durch dritte nach tfp shooting? 106

hi leute,

sagt eurer meinung nach der standard tfp vertrag irgendwas über die bildbearbeitung durch dritte aus.

angenommen das modell erhält unbearbeitete bilder vom fotograf im rahmen eines tfp shootings
mit oben erwähntem vertrag.

hat das model das recht ein bild zur bearbeitung an dritte weiter zu geben und dann online zu stellen. (ohne den ursprünglichen fotograf zu fragen)

der ursprüngliche fotograf wird selbstverständlich genannt.


danke
lg
[gone] akigrafie fotodesign
24.03.2010
"vereinbaren, daß unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ..................... durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf den Fotografen übertragen werden".

In dem Fall, und ganz allgemein gesagt, nein.

Ist allerdings am Rand einer Grauzone, wenn so etwas nicht explizit erwähnt wird.
Deswegen hab ich das seit Beginn im Vertrag.
24.03.2010
Original von em:age photography
(...)hat das model das recht ein bild zur bearbeitung an dritte weiter zu geben und dann online zu stellen. (ohne den ursprünglichen fotograf zu fragen)


Bei dem von dir gepostetem Vertrag ? Nein.

Das Recht zur Fremdbearbeitung muss explizit drin stehen...sonst hat man kein Recht dazu
Original von akigrafie [STUDIO76]
...

Ist allerdings am Rand einer Grauzone, wenn so etwas nicht explizit erwähnt wird.
Deswegen hab ich das seit Beginn im Vertrag.


Nicht wirklich Grauzone - wenn es nicht explizit im Vertrag erlaubt wird, dann ist es nicht gestattet, weil sonst gegen die Urheberrechte des Fotografen verstoßen wird.

Da herrscht aber in der Tat bei einigen eine starker Unsicherheit, was das angeht. Damit habe ich öfter zu kämpfen - und frage deshalb eigentlich immer erstmal den Fotografen, bevor ich irgendwas bearbeite.

edit: hab mal meinen Satzbau an die Regeln der deutschen Grammatik angepasst...
24.03.2010
Nein... hab das aber absichtlich nochmal konkret in meinen vertrag geschrieben.

So bin ich auf der sicheren Seite ^^
[gone] akigrafie fotodesign
24.03.2010
Ja an der Sache hab ich meine "Grauzone" auch beginnen lassen ;-)
Liegt daran, dass es keine Kontrollinstanz dazu gibt und, wenn man ehrlich ist, viele auch nix degegen haben wenn das Foto "gepimpt" wird, auch wenn nicht klar nachgefragt wird.

Nach meiner Erfahrung sollte in einem Vertrag alles geklärt sein bevor's Ärger gibt. Lieber ne Seite mehr als nacher ein neuer Meckerthread ;-)


Original von plain
[quote]Original von akigrafie [STUDIO76]
...

Ist allerdings am Rand einer Grauzone, wenn so etwas nicht explizit erwähnt wird.
Deswegen hab ich das seit Beginn im Vertrag.


Nicht wirklich Grauzone - wenn es nicht explizit im Vertrag erlaubt wird, dann ist es nicht gestattet, weil sonst gegen die Urheberrechte des Fotografen verstoßen wird.

Da herrscht aber in der Tat bei einigen eine starker Unsicherheit, was das angeht. Damit habe ich öfter zu kämpfen - und frage deshalb eigentlich immer erstmal den Fotografen, bevor ich irgendwas bearbeite.

edit: hab mal meinen Satzbau an die Regeln der deutschen Grammatik angepasst...[/quote]
Original von akigrafie [STUDIO76]
Ja an der Sache hab ich meine "Grauzone" auch beginnen lassen ;-)
Liegt daran, dass es keine Kontrollinstanz dazu gibt und, wenn man ehrlich ist, viele auch nix degegen haben wenn das Foto "gepimpt" wird, auch wenn nicht klar nachgefragt wird.

Nach meiner Erfahrung sollte in einem Vertrag alles geklärt sein bevor's Ärger gibt. Lieber ne Seite mehr als nacher ein neuer Meckerthread ;-)



Ja, das wär gut, wenn das immer eindeutig drin stehen würde (sowohl Verbot als auch Erlaubnis). Würde einiges leichter machen.

Und ein Meckerthread wäre ja noch eine ganz 'lockere' Sanktion - theoretisch könnte der Fotograf ja auch direkt zum Anwalt laufen...
Das ist keine Grauzone!
Dass Veröffentlichungen nach Bildbearbeitung durch Dritte (oder das Model selbst) nicht gestattet sind ist eine Selbstverständlichkeit. Andernfalls gibt's Ärger.
In einem Vertrag muss das auch nicht zusätzlich erwähnt werden.

- Aber hier haben wohl auch einige Knipser Aufkleber auf ihrem Auto, der
besagt dass Stehlen desselben verboten ist und gegebenenfalls
juristische Konsequenzen nach sich zieht ... :-)
[gone] akigrafie fotodesign
24.03.2010
Mich würd mal interessieren wie viele sich von dem Spruch auf der sc (den man in der Tat sehr häufig findet) davon abhalten lassen tatsächlich einen "juristischen Fehltritt" zu begehen...

Daher das Wort "Grauzone".
Klar ist das eindeutig definiert (und steht auch im Vertrag des TO), ist allerdings trotz allem recht unbekannt für viele.


Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern


- Aber hier haben wohl auch einige Knipser Aufkleber auf ihrem Auto, der
besagt dass Stehlen desselben verboten ist und gegebenenfalls
juristische Konsequenzen nach sich zieht ... :-)
[gone] User_6099
24.03.2010
Nix "Grauzone"
Vertragsverletzung...
Dummheit schützt dabei nicht.


Original von akigrafie [STUDIO76]
Mich würd mal interessieren wie viele sich von dem Spruch auf der sc (den man in der Tat sehr häufig findet) davon abhalten lassen tatsächlich einen "juristischen Fehltritt" zu begehen...

Daher das Wort "Grauzone".
Klar ist das eindeutig definiert (und steht auch im Vertrag des TO), ist allerdings trotz allem recht unbekannt für viele.


[quote]Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern


- Aber hier haben wohl auch einige Knipser Aufkleber auf ihrem Auto, der
besagt dass Stehlen desselben verboten ist und gegebenenfalls
juristische Konsequenzen nach sich zieht ... :-)
[/quote]
[gone] akigrafie fotodesign
24.03.2010
Marktlücke für dich: mk-Anwalt für solche Fälle :-)


[quote]Original von Photography Bernd Freundorfer
Nix "Grauzone"
Vertragsverletzung...
Dummheit schützt dabei nicht.


[quote]
24.03.2010
Also das Recht auf Bildbearbeitung hat man wohl immer.....egal ob ein Vertrag existiert oder was drinnen steht.
Aber das Recht auf Veröffentlichung muß explizit eingeräumt werden

Sprich wenn ich mir ein Bild fürs private Fotoalbum bearbeiten lasse kann keiner was dagegen sagen. Aber weder Bildbearbeiter noch Model dürfen es im öffentlichen Raum ausstellen.
24.03.2010
dieses thema gabs auch schon hunderte male und immer wieder gern gelesen,
welche auffassungen hier vorherrschen.

ist das model im vertrag nicht eindeutig autorisiert,
dieses tun zu dürfen, ist es verboten.

es muss also nicht im vertrag stehen,
dass das model keine bilder durch dritte bearbeiten lassen darf.

da viele modelle das aber nicht wissen oder kapieren,
habe ich in meinem vertrag sinngemäß stehen,
dass das model in einem solchen fall meine freigabe einzuholen hat.

woher will ein bilderschmierer wissen, was ich will, wenn ich auf den auslöser drücke?
24.03.2010
Ganz genau so sieht es aus! Bearbeiten darf jeder, aber es kommt darauf an, was danach mit dem Bild passiert!
Es ist sehr schwer, zu überwachen, wo die Bilder überall landen. Mich hat gerade gestern ein Kumpel auf meinvz angeschrieben und mich auf Bilder hingewiesen, die ein Model da selbst- oder fremdbearbeitet hochgeladen hat...

Original von Pixelspalter
Also das Recht auf Bildbearbeitung hat man wohl immer.....egal ob ein Vertrag existiert oder was drinnen steht.
Aber das Recht auf Veröffentlichung muß explizit eingeräumt werden

Sprich wenn ich mir ein Bild fürs private Fotoalbum bearbeiten lasse kann keiner was dagegen sagen. Aber weder Bildbearbeiter noch Model dürfen es im öffentlichen Raum ausstellen.
24.03.2010
Beim Fotografen die Erlaubnis einholen, klaro soll die schriftlich sein (Vertragsergänzung) und wenn nichts dagegen spricht ist's ok die bearbeiten zu lassen und anschliesseend zu veröffentlichen. So handhabe ich's und bis jetzt problemlos.

LG

luna
#16
24.03.2010
Original von CSM Mediendienst
(...)Oder hat da irgendein Fotokünstler panische Angst, dass durch eine Bearbeitung sein Meisterwerk zerstört werden könnte? (...)


Die Motive warum jemand seine Bilder nicht pimpen lassen möchte sind doch zweitrangig. Es reicht zu wissen das man sowas ohne Erlaubnis nicht tun sollte....und das ein Verstoß gegen das Urheberrecht ganz schön teuer kommen kann.

Nutzt dem Modellen nix wenn man ihnen moralische Unterstützung gibt.
Das mag ja sein, aber hier ging es ja um die rechtlichen Aspekte und die sind relativ eindeutig.
Wenn das im Vertrag nicht erlaubt ist, ist es nicht erlaubt.


Original von CSM Mediendienst
Mr. Spock vom Raumschiff Enterprise hätte gesagt faszinierend! Was hier einige Leute mit ihren Meisterwerken für Probleme haben, oder doch eher Probleme herbeischreiben.

Soweit es sich nicht um einen echten hochwertigen und sensiblen Kundenauftrag handelt und die Bilder definitiv weder vom Fotografen noch vom Model für irgendwas verwendet werden dürfen, sehe ich persönlich die Probleme nur mäßig.

tfp - beide haben aus Freude oder zur Aufbesserung ihrer Portfolios geknipst. Na, dann soll das Model mit seinen Bildern (Daten) doch machen, was es will. Oder hat da irgendein Fotokünstler panische Angst, dass durch eine Bearbeitung sein Meisterwerk zerstört werden könnte? .....*Brüll vor Lachen*
#19
Original von CSM Mediendienst

tfp - beide haben aus Freude oder zur Aufbesserung ihrer Portfolios geknipst. Na, dann soll das Model mit seinen Bildern (Daten) doch machen, was es will. Oder hat da irgendein Fotokünstler panische Angst, dass durch eine Bearbeitung sein Meisterwerk zerstört werden könnte? .....*Brüll vor Lachen*


Diesen Kommentar finde ich jetzt ziemlich bedenklich, weil er eine eindeutlige Rechteverletzung herunterspielt und verharmlost. Eine Rechtsverletzung geschieht nicht nur bei Meisterwerken, sondern auch bei Knipsbildern. Genau so ist es Diebstahl, wenn man nur einen Lippenstift klaut, oder einen Fernseher, oder ein Auto.

Viele nehmen sich Rechte heraus, die sie nicht haben, nur weil es andere genau so machen.

Anstatt das Rechtsverständnis zu schwächen, sollten wir es lieber stärken - meine Meinung.

Topic has been closed