Shoot im Ausland - Model Release (TFP) / Recht 33

21.03.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von phototraum® [Neues immer ganz unten]
[quote]Original von René Hinkfoth
In Deutschland habe ich als Fotograf ja das Copyright, ....


seit wann haben wir das denn in deutschland?[/quote]
Seit 1907. Da wurde, wenn ich richtig erinnere, mit dem damaligen "Kunsturhebergesetz" das erste Mal das Urheberrecht im deutschen Rechtssystem verankert.

"Copyright" ist der englische Ausdruck für "Urheberrecht" - Copyright und Urheberrecht sind dasselbe, wenn man in englischer Sprache vom deutschen Urheberrecht spricht, dann sagt man "german copyright law", und wenn man in deutscher Sprache vom amerikanischen Urheberrecht spricht... tja... ;-] ... wie nennt man dann das US-Copyright auf deutsch? Ja, richtig: Urheberrecht.

hab ich ja noch nie gehört.

Dann hast Du eine leichte Wissenslücke.[/quote]

Sorry, das ist Unsinn. Beispielsweise in Wikipedia kannst Du nachlesen: ... Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund kommen das angloamerikanische und das kontinentaleuropäische Recht in zahlreichen Rechtsfragen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Im Copyright des angloamerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (bspw. dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen. ...


Urheberrecht schützt den Urheber, amerikanisches Copyright nicht und gilt hier in Deutschland nicht

Rest bitte selbst ergoogeln.

Schöenen abend noch

Ralf
21.03.2010
Original von Peter Herhold
@ René Hinkfoth

In meinen Fotoverträgen steht immer der Satz:

"Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
das Gericht am Sitz des Fotografen zuständig."

Was kompletter Unfug ist, sorry.

Einen Gerichtsstand können in Deutschland nur Vollkaufleute untereinander vertraglich festlegen. In allen anderen Fällen gilt ausnahmslos der gesetzliche Gerichtsstand.

"Vollkaufleute" = im Handelsregister eingetragen.

Also bei mir in Hannover und in Deutschland, egal wo die
Fotos entstanden sind, oder welche Nationalität das
Modell hat.

Siehe oben. Für "Medienrechtsstreitigkeiten" gilt übrigens etwas vereinfacht gesagt in Deutschland der sogenannte "fliegende Gerichtsstand" - man kann sich Kläger u.U. den Gerichtsstand aussuchen.

Deshalb werden Medienunternehmen immer in Hamburg verklagt, weil die dortige Pressekammer am Landgericht extrem medienkritisch ist.
21.03.2010
Original von Ralf S
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von phototraum® [Neues immer ganz unten]
[quote]Original von René Hinkfoth
In Deutschland habe ich als Fotograf ja das Copyright, ....


seit wann haben wir das denn in deutschland?[/quote]
Seit 1907. Da wurde, wenn ich richtig erinnere, mit dem damaligen "Kunsturhebergesetz" das erste Mal das Urheberrecht im deutschen Rechtssystem verankert.

"Copyright" ist der englische Ausdruck für "Urheberrecht" - Copyright und Urheberrecht sind dasselbe, wenn man in englischer Sprache vom deutschen Urheberrecht spricht, dann sagt man "german copyright law", und wenn man in deutscher Sprache vom amerikanischen Urheberrecht spricht... tja... ;-] ... wie nennt man dann das US-Copyright auf deutsch? Ja, richtig: Urheberrecht.

hab ich ja noch nie gehört.

Dann hast Du eine leichte Wissenslücke.[/quote]

Sorry, das ist Unsinn. Beispielsweise in Wikipedia kannst Du nachlesen: [/quote]
In Wikipedia steht eine Menge Unfug, und auch in diesem Fall.


Urheberrecht schützt den Urheber, amerikanisches Copyright nicht

Und wie das US-Copyright den Urheber schützt.

Nimm Dir mal ein paar Stunden Zeit und lies aufmerksam den US Code, Title 17, Chapters 1-13.

Dort findest Du das US-amerikanische Urheberrecht (Copyright), welches ganz erhebliche Schutzrechte für den Urheber kennt.
21.03.2010
Original von Polarlicht
Internationales Recht ist nicht so einfach zu meist.
Neben den juristischen Problemen sind da auch noch
sprachliche Unklarheiten zu lösen.

Sagen wir mal so:

jeder deutsche Rechtsamateur, der einen Vertrag nach ausländischem Recht abschließt, gehört m.E. in die nächste geschlossene Anstalt eingewiesen - weil er nicht die Bohne Ahnung hat, was er da eigentlich tut.

Ich kenne jedenfalls keinen deutschen Rechtsanwalt, der einen Vertrag nach ausländischem Recht abschließen (oder auch nur formulieren) würde, ohne entweder selbst ein Experte für das jeweilige Rechtsgebiet zu sein oder aber vorher einen solchen Experten zu konsultieren.

Ich habe in meinem Leben so einige Lizenzvertragsverhandlungen für einen großen Verlag gemacht, die grenzüberschreitend waren - und an diesen Verträgen waren niemals weniger als ungefähr 10 Anwälte auf allen Seiten beteiligt.
21.03.2010
Original von René HinkfothAber trotzdem will ich mich da absichern und suche gerade nach einem passenden Model release auf Englisch nur für Zwecke der Eigenwerbung (habe aber kaum tfp releases gefunden, da in England nicht üblich).

Such Dir einen auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt und beauftrage ihn, einen englischen Korrespondenz-Anwalt für Dich zu besorgen.

Alles andere ist keine "Absicherung", sondern potentieller Selbstmord.

Das beginnt bereits mit der Übersetzung bzw. mit dem sprachlichen Verständnis - einen englischsprachigen Vertrag, der auf englischem Recht beruht, kann man nicht mit dem "Langenscheid" übersetzen, den kann man nicht mal übersetzen, wenn man "vertragssicheres Englisch" spricht, sondern nur, wenn man die umfassende Bedeutung von englischen Rechtsbegriffen kennt.

Und ganz ehrlich: wenn man die diversen Diskussionen in diversen WWW-Foren im Laufe der Jahre so verfolgt, kommt man ja schon zu der Einschätzung, daß 85 Prozent aller Beteiligten noch nicht mal die umfassendere Bedeutung deutscher Rechtsbegriffe auch nur ansatzweise verstehen...
21.03.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Peter Herhold
@ René Hinkfoth

In meinen Fotoverträgen steht immer der Satz:

"Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
das Gericht am Sitz des Fotografen zuständig."

Was kompletter Unfug ist, sorry.

Einen Gerichtsstand können in Deutschland nur Vollkaufleute untereinander vertraglich festlegen. In allen anderen Fällen gilt ausnahmslos der gesetzliche Gerichtsstand.

"Vollkaufleute" = im Handelsregister eingetragen.
[/quote]

Das ist nicht ganz richtig. Einen Gerichtsstand kann man auch dann vereinbaren,
wenn eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
[gone] User_6449
21.03.2010
Original von TomRohwer
Einen Gerichtsstand können in Deutschland nur Vollkaufleute untereinander vertraglich festlegen. In allen anderen Fällen gilt ausnahmslos der gesetzliche Gerichtsstand.

Das ist ein (Dein) Irrtum.

Viele Grüße
Peter
21.03.2010
Original von Fotofuxx Einen Gerichtsstand kann man auch dann vereinbaren,
wenn eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Richtig, danke für die Ergänzung. Aber im Fall "Fotograf und Model haben keinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland" ist eine freie Gerichtsstandswahl eben nicht möglich.

Und das muß man dann erwähnen "Im Fall, daß der Vertragspartner keinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand vereinbart: XYZ".

Entscheidend ist nämlich nicht, ob ein Wohnsitz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand, sondern ob einer besteht, wenn geklagt wird. Das kann sich nach Vertragsabschluss ändern, und wenn das englische Model nach Deutschland zieht, dann wäre der Gerichtsstand der des Models, wenn es verklagt wird.
Original von TomRohwer
[...] Für "Medienrechtsstreitigkeiten" gilt übrigens etwas vereinfacht gesagt in Deutschland der sogenannte "fliegende Gerichtsstand" - man kann sich Kläger u.U. den Gerichtsstand aussuchen.
Deshalb werden Medienunternehmen immer in Hamburg verklagt, weil die dortige Pressekammer am Landgericht extrem medienkritisch ist.


Das mit dem fliegenden Gerichtsstand kann ganz schön ärgerlich werden:

Mir drohte mal eine Unterlassungsklage, wenn ich nicht zahlen würde. Daraufhin musste mein Anwalt an sämtliche LG in Deutschland, die sich mit Urherrecht befassen, Schutzschriften senden.

Ich habe 24 LG gezählt.
22.03.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Polarlicht
Internationales Recht ist nicht so einfach zu meist.
Neben den juristischen Problemen sind da auch noch
sprachliche Unklarheiten zu lösen.

Sagen wir mal so:

jeder deutsche Rechtsamateur, der einen Vertrag nach ausländischem Recht abschließt, gehört m.E. in die nächste geschlossene Anstalt eingewiesen - weil er nicht die Bohne Ahnung hat, was er da eigentlich tut.

Ich kenne jedenfalls keinen deutschen Rechtsanwalt, der einen Vertrag nach ausländischem Recht abschließen (oder auch nur formulieren) würde, ohne entweder selbst ein Experte für das jeweilige Rechtsgebiet zu sein oder aber vorher einen solchen Experten zu konsultieren.
[/quote]

Hallo Tom,

erstens bin ich Schweizer.
Hier kann jeder den Gerichtsort bestimmen. Sogar welches Amtsgericht, hier in der
Schweiz Bezirksgericht zuständig ist. Man kann dann damit beginnen, den Gerichtsstand
prozessual anzugehen.
Ich habe in allen meinen Verträgen mein heimisches Bezirksgericht fixiert.
Wenn man in der Schweiz eine Person fotografiert - und das in einer für die
Person weitgehend üblichen Kleidung - und das Bild zur Eigenwerbung publiziert,
(was das im Bereich des Internet immer heissen mag) muss das
Model, wenn es denn klagt, den Schaden nachweisen, den es durch die Publikation
erfahren hat. Und das ist heikel.

zweitens:
Internationale Prozesse, zwischen welchen Rechtssystemen auch immer erfordern
zumeist einen sehr fachkundigen Anwalt, der zdem Hilfe sucht für prozessuale Fragen.
Ich habe noch nie von einem Hobby Model gehört, das nur darüber nachgedacht hat,
einen solchen Prozess anzugehen. Schreibe ich also in einen Vertrag, dass deutsches
Recht gilt, wird dies vor Schweizer Gerichten herangezogen, um die möglicherweise
geschuldete Entschädigung festzulegen. Die dann höher ausfallen würde.

drittens:
Lustigerweise bin ich zur Zeit in einen Prozess involviert, als Experte für technische
Probleme aus einem Werkvertrag. Da ist im Werkvertrag zwischen einem
Schweizer Kunden und einem deutschen Anbieter ohne Wissen der beiden ein
deutsches Amtsgericht festgelegt. Was da zwischen dem hohen Gericht, auf beiden
Seiten je 2 Anwälte, insgesamt drei Fachexperten abgeht . . . Es gibt kein
Comedian, der so lustig ist.

Darum sage ich: Es ist eigentlich egal, was im Release steht in Bezug auf
Recht und Ausführung. Wichtig ist der Gerichtsort. Alles andere ist mehr oder weniger
nur die Nettigkeit.

Heiner
31.03.2010
Wenn ich das hier so lese, dürfte eigentlich kein Sterblicher Shootings außerhalb seines Heimatlandes und mit Models anderer Nationalität machen...

Angenommen ich versuche die Situation so zu vereinfachen: Ich shoote mit einer Engländerin in England und lasse sie ein deutschsprachiges Model Release nach deutschem Recht unterschreiben. Die Fotos veröffentliche ich nur in Deutschland (bzw. Deutschen Webseiten...).
Wo greift da noch Englisches Recht?

Der Einfachheit halber kann man noch annehmen, dass das Model wissentlich aus freiem Willen heraus fotografiert wurde und kein Property Release nötig war. Also ein ganz normales Shooting halt ;-)

LG Thomas
31.03.2010
Original von Photowizard
Wenn ich das hier so lese, dürfte eigentlich kein Sterblicher Shootings außerhalb seines Heimatlandes und mit Models anderer Nationalität machen...

Angenommen ich versuche die Situation so zu vereinfachen: Ich shoote mit einer Engländerin in England und lasse sie ein deutschsprachiges Model Release nach deutschem Recht unterschreiben. Die Fotos veröffentliche ich nur in Deutschland (bzw. Deutschen Webseiten...).
Wo greift da noch Englisches Recht?

Der Einfachheit halber kann man noch annehmen, dass das Model wissentlich aus freiem Willen heraus fotografiert wurde und kein Property Release nötig war. Also ein ganz normales Shooting halt ;-)

LG Thomas


Schau mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung nach. Gebäude in Wien, Bilder in Deutschland veröffentlich. Es gilt Deutsches Recht.

Gruß

Ralf
*Threadausgrab* ;)

Wenn wir mal das Geplänkel um Urhebschöpferrecht, Zuständigkeiten, Begrifflichkeiten, Befindlichkeiten .... ausblenden, geht's doch darum, dass Model & Fotograf vereinbaren, wer was mit den beim Shooting entstandenen Fotos darf.

Die internationalen Modelreleases von Getty & Co. helfen da nicht wirklich weiter, weil sie einseitig die Fotografenseite berücksichtigen: Einverständnis des Models zur Nutzung.

Mir ist just aus aktuellem Anlass ein Papier aus UK zugeflattert, das in wenigen Worten ausformuliert "Fotograf darf alles, Model darf nix (weil nicht erwähnt)". Geht gar nicht.

Lösungsvorschlag:

TFP Contract and Model Release Form US/UK

Sieht für mich zumindest auf den ersten und zweiten Blick plausibel, OK und fair aus.

VLG: Manni

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