Wie Verträge aus der Entfernung abschliessen ? 69
16.03.2010
Einzige Möglichkeit, zumindest etwas Zeit zu sparen, wäre vermutlich, den Vertrag per PDF ans Model zu schicken, Sie bitten, den auszudrucken und dann unterschrieben an dich zurückzuschicken per Post, bzw. per Fax. Per Post dauert es maximal 2 Tage und ein Fax gibt es ja doch hier und da zur kostenpflichtigen Benutzung.
#2Report
16.03.2010
also ich mache das manchmal via fax.....manchmal via post
da shootings, die 'weit' weg sind meist nicht innerhalb von 24 stunden geplant werden (bei mir zumindest nicht) sondern meist minimum 10 tage vorher bleibt ausreichend zeit.
allerdings auch öfter erst vor ort.......bislang ist es mir noch nicht passiert, dass der fotograf nicht kam, oder so (lediglich mal eine sehr knappe absage vorher)
da shootings, die 'weit' weg sind meist nicht innerhalb von 24 stunden geplant werden (bei mir zumindest nicht) sondern meist minimum 10 tage vorher bleibt ausreichend zeit.
allerdings auch öfter erst vor ort.......bislang ist es mir noch nicht passiert, dass der fotograf nicht kam, oder so (lediglich mal eine sehr knappe absage vorher)
#3Report
16.03.2010
Original von Carl vom Westhafen
Die meisten Models haben (2.) vermutlich kein Fax, welches auch dazu geeignet wäre, Verträge rechtssicher zu übertragen.
Da wäre ich vorsichtig...
Eine Unterschrift ist z.b. nur als Original gültig, nicht aber als Kopie.
Allerdings braucht ein Vertrag nicht in jedem Fall zwingend eine Unterschrift, ein Vertrag, der keine braucht, kann also auch mittels Fax wirksam abgeschlossen werden. Letztlich würde es immer auf ein Beweisproblem hinauslaufen, und zu beweisen, daß ein Fax tatsächlich die Kopie eines von Person X unterschriebenen Vertrages ist und von X versandt wurde, wird sich wohl in den meisten Fällen als eher schwierig erweisen.
Grundsätzlich ist ein Fax nicht besser und wirksamer als eine E-Mail. Nach aktueller Rechtsprechung ist stets die "Gesamtheit der Umstände" zu bewerten.
Brieflich, auf Papier, mit echter Unterschrift, ist also allemal besser, zumal es sich bei einem Modelrelease um einen Verzicht auf bestimmte Persönlichkeitsrechte handelt.
#4Report
[gone] Nasty World Media
16.03.2010
Montag den Vertrag abgeschickt müsstest Du ihn Mittwoch / Donnerstag wieder haben. Verabredest Du Dich so kurzfristig zum Shooting, dass der Zeitraum zu lange ist?
Außerdem bringt Dir ein im Vorfeld unterschriebener TFP Vertrag wenig, wenn die Models dann nicht kommen.
Du könntest zwar eine Konventionalstrafe vereinbaren, wenn das Model nicht erscheint - aber willst Du wirklich vor Gericht gehen, wenn ein Model Dich trotzdem versetzt.
Überigens wenn das Model schlau ist besorgt es sich einen Attest beim Arzt und dann kannst Du eh Nichts machen.
Gruß
Nasty
Außerdem bringt Dir ein im Vorfeld unterschriebener TFP Vertrag wenig, wenn die Models dann nicht kommen.
Du könntest zwar eine Konventionalstrafe vereinbaren, wenn das Model nicht erscheint - aber willst Du wirklich vor Gericht gehen, wenn ein Model Dich trotzdem versetzt.
Überigens wenn das Model schlau ist besorgt es sich einen Attest beim Arzt und dann kannst Du eh Nichts machen.
Gruß
Nasty
#5Report
16.03.2010
Original von Nasty World Media
Außerdem bringt Dir ein im Vorfeld unterschriebener TFP Vertrag wenig, wenn die Models dann nicht kommen.
Ich hab die Erfahrung gemacht, die meisten Models, die den Vertrag vorher abschliessen, kommen, auch wenn keine Strafe bei Nichterscheinen droht.
In der MK scheint es teilweise üblich zu sein, zum Spaß Shootings zu zusagen und dann kurz vorher abzusagen.
Aber Verträge zum Spaß abschließen tun die Kandidaten nicht, vor allem weil es etwas Aufwand ist, den durchzulesen.
#6Report
16.03.2010
Original von Nasty World Media
Überigens wenn das Model schlau ist besorgt es sich einen Attest beim Arzt und dann kannst Du eh Nichts machen.
Erstens ist ein ärztliches Attest nicht einfach "auf Daffke" zu kriegen, Ärzte wissen nämlich auch, daß sie sich damit in jedem Fall berufsrechtswidrig verhalten und unter Umständen sogar strafbar machen.
Zweitens schützt ein ärztliches Attest ein Model nicht automatisch vor einer Koventionalstrafe wegen zu kurzfristiger Terminabsage. Das müsste man schon extra vereinbaren.
#7Report
16.03.2010
Original von Carl vom Westhafen
In der MK scheint es teilweise üblich zu sein, zum Spaß Shootings zu zusagen und dann kurz vorher abzusagen.
Nicht wirklich. Es gehen aber eben immer nur die, denen eine Panne passiert ist, ins Forum und jammern. Von all den tausenden und abertausenden Fällen, wo alle gut gelaufen ist, hört man nie etwas. Da sieht man höchstens die Fotos.
#8Report
16.03.2010
ob bestatter den tod der selben oki auch 5-mal bescheinigen? *lach*
im endeffekt ist es so, dass wenn wer verarschen WILL, wird er es..............und das ankündigen von konsequenzen bei nicht-erfüllung müsste ja auch fast schon vertraglich geregelt sein..........sonst kommt: hab ich nicht gewusst
im endeffekt ist es so, dass wenn wer verarschen WILL, wird er es..............und das ankündigen von konsequenzen bei nicht-erfüllung müsste ja auch fast schon vertraglich geregelt sein..........sonst kommt: hab ich nicht gewusst
#9Report
16.03.2010
Meiner Kenntnis nach ist ein unterschriebener Vertrag per Fax genauso gültig wie einer mit Originalunterschrift, da das Fax gerichtlich anerkannt ist. Per E-Mail hätte ich hier ebenfalls meine Zweifel. Ob man wegen eines ausgefallenen TFP-Shootings vor Gericht ziehen möchte, sei mal dahingestellt.
Manchmal handhabe ich es so, dass ich das Model bitte sich den Vertrag von meiner Homepage runter zu laden (und durchzulesen!) und lasse ihn mir anschließend per Mail vom Model zuschicken mit der "Willenserklärung", unter den im Vertrag genannten Bedingungen am Termin x zu shooten. Der Vertrag ist dann zwar auch nicht unterschrieben und ist damit zwar nicht endgültig rechtsverbindlich, aber eine moralische Verpflichtung ist es in jedem Fall und erzielt vielleicht genau den gewünschten Effekt.
Manchmal handhabe ich es so, dass ich das Model bitte sich den Vertrag von meiner Homepage runter zu laden (und durchzulesen!) und lasse ihn mir anschließend per Mail vom Model zuschicken mit der "Willenserklärung", unter den im Vertrag genannten Bedingungen am Termin x zu shooten. Der Vertrag ist dann zwar auch nicht unterschrieben und ist damit zwar nicht endgültig rechtsverbindlich, aber eine moralische Verpflichtung ist es in jedem Fall und erzielt vielleicht genau den gewünschten Effekt.
#10Report
16.03.2010
Ich bringe meinen Standard-Vertrag immer selbst mehrfach zum Shooting mit und lasse ihn dort vom Model ausfüllen. Vorher bekommt das Model den Vertrag zum Durchlesen (bzw. findet ihn auf meiner Webseite und in meinem Blog). So weiß das Model, was es unterschreibt.
Lg, Robert
Lg, Robert
#11Report
16.03.2010
Bei richtigen und payed FSK18 Produktionen mit umfangreicher Freigabe machen wir das immer mit Ausweiskopie zum Vertrag.
Also PDF vom Vertrag schicken - ausdrucken - Unterschreiben und als Scan mit Perso auf vormarkierter Stelle festgeheftet zurückmailen - wenn es schnell gehen muß.
Man sieht dort Datum beide Unterschriften im Vergleich usw. und vor allem geht da auch immer um die Bestätigung des Alters.
(Ok, man müßte EIGENLTICH noch eine aktuelle Zeitung dazu packen um auch sagen zu könne es ist nicht vor dem und dem Tag geschehen, da ja Persos ab 16. Lebensjahr ausgestellt werden und das Model theoretisch noch minderjährig sein könnte - alternativ nimmt man da den Führerschein für PKW.)
Schreckt das unerfahrene Models ab - ja, aber in dem Zusammenhang will man Profis.
Also PDF vom Vertrag schicken - ausdrucken - Unterschreiben und als Scan mit Perso auf vormarkierter Stelle festgeheftet zurückmailen - wenn es schnell gehen muß.
Man sieht dort Datum beide Unterschriften im Vergleich usw. und vor allem geht da auch immer um die Bestätigung des Alters.
(Ok, man müßte EIGENLTICH noch eine aktuelle Zeitung dazu packen um auch sagen zu könne es ist nicht vor dem und dem Tag geschehen, da ja Persos ab 16. Lebensjahr ausgestellt werden und das Model theoretisch noch minderjährig sein könnte - alternativ nimmt man da den Führerschein für PKW.)
Schreckt das unerfahrene Models ab - ja, aber in dem Zusammenhang will man Profis.
#12Report
16.03.2010
wozu braucht man da ein fax? scanner, pdf erzeugen, e-mail kommt im ergebnis doch auf das gleiche raus...
#13Report
16.03.2010
Original von h.m.g.
wozu braucht man da ein fax? scanner, pdf erzeugen, e-mail kommt im ergebnis doch auf das gleiche raus...
Kommt es das - rechtlich gesehen ?
Mein ehem. Auftraggeber schrieb zB "man kann ihm Rechnungen auch per Fax zusenden, aber nur von nem echten Faxgerät, nicht von was virtuellem aus was Dokumente als Fax versendet"
#14Report
16.03.2010
Braucht man denn einen rechtssichere Übertragung, wenn man den Vertrag auch mündlich schliessen kann!? Ein Telefonat auf Lausprecher mit Zeugen, oder gleich auf Band aufnehmen?
Für mich geht das alles zu weit. Es ist zwar ärgerlich, wenn ein Modell kurzfristig absagt und ganz besonders dann, wenn man sich in Kosten gestürzt hat (Studiomiete, Reqisiten usw.) aber ich denke, wenn das Modell den Vertrag per Mail bestätigt und eine Shootingvereinbarung in der MK annimmt (da steht bei mir auch immer noch der Termin und Ort drin), dann kann man doch davon ausgehen, das dies auch den verabredeten Tatsachen enspricht - oder? War das nicht letztens ein Fall, bei dem es dem Richter ausreichte, einen gewissen Emailverkehr als Ausdruck zu bekommen!?
Wenn zwei "Laien", so nenne ich jetzt mal Hobbyfotograf und Hobbymodell, eine Vereinbarung treffen, dann denke ich, das nicht immer alles zu 100% rechtssicher sein muss, um im Streitfall vor Gericht auch sein Recht zu bekommen.
Andererseits, wer hier als Modell oder Fotograf, sein gegenüber wegen einem geplatzen Shooting vor Gericht zerrt, hat nicht alle Latten auf dem Zaun!
Bei kommerziellen Projekten mit hohen Kosten, geht man über eine Agentur, bucht Monate im Vorraus und hat so immer die Gelegenheit, im Vorfeld alles schriftlich zu fixieren. Da stellt sich so eine Frage dann auch nicht.
Für mich geht das alles zu weit. Es ist zwar ärgerlich, wenn ein Modell kurzfristig absagt und ganz besonders dann, wenn man sich in Kosten gestürzt hat (Studiomiete, Reqisiten usw.) aber ich denke, wenn das Modell den Vertrag per Mail bestätigt und eine Shootingvereinbarung in der MK annimmt (da steht bei mir auch immer noch der Termin und Ort drin), dann kann man doch davon ausgehen, das dies auch den verabredeten Tatsachen enspricht - oder? War das nicht letztens ein Fall, bei dem es dem Richter ausreichte, einen gewissen Emailverkehr als Ausdruck zu bekommen!?
Wenn zwei "Laien", so nenne ich jetzt mal Hobbyfotograf und Hobbymodell, eine Vereinbarung treffen, dann denke ich, das nicht immer alles zu 100% rechtssicher sein muss, um im Streitfall vor Gericht auch sein Recht zu bekommen.
Andererseits, wer hier als Modell oder Fotograf, sein gegenüber wegen einem geplatzen Shooting vor Gericht zerrt, hat nicht alle Latten auf dem Zaun!
Bei kommerziellen Projekten mit hohen Kosten, geht man über eine Agentur, bucht Monate im Vorraus und hat so immer die Gelegenheit, im Vorfeld alles schriftlich zu fixieren. Da stellt sich so eine Frage dann auch nicht.
#15Report
16.03.2010
Original von TomRohwer
Grundsätzlich ist ein Fax nicht besser und wirksamer als eine E-Mail. Nach aktueller Rechtsprechung ist stets die "Gesamtheit der Umstände" zu bewerten.
Puuh, ob das stimmt. Mein Faxgerät druckt in einer Art und Weise, die kann ich nicht durch selbstkreierte Dokumente nachmachen
#16Report
[gone] Nasty World Media
16.03.2010
@TomRohwer:
Ich kann mir in Deutschland nicht vorstellen, dass eine Klausel gültig ist die ein Model auch im Krankheitsfalle zu einer Konventionalstrafe verpflichtet.
Was soll ein Arzt machen, wenn jemand zu ihm kommt und über Symptome klagt, die er zwar nicht überprüfen kann die aber Folge einer ernsthaften Erkrankung / Verletzung sein könnten?
Schreib er die Person nicht krank und passiert dieser was hat er ernsthafte Probleme - die wenigsten Ärzte werden es darauf ankommen lassen auch wenn sie der Meinung sind der Patient simuliert.
Vor Gericht sähe es dann wieder anders aus, wenn der Richter anhand der Aussage des Arztes zu dem Schluss kommt das die Krankheit vorgeschoben war muss das Model zahlen.
Aber wer von den Fotografen hier macht ernsthaft TFP-Verträge mit Konventinalstrafe und setzt diese im Notfall auch noch gerichtlich durch?
@Carl vom Westhafen:
Wenn das als Abschreckung hilft ist es natürlich schön.
Gruß
Daniel
Ich kann mir in Deutschland nicht vorstellen, dass eine Klausel gültig ist die ein Model auch im Krankheitsfalle zu einer Konventionalstrafe verpflichtet.
Was soll ein Arzt machen, wenn jemand zu ihm kommt und über Symptome klagt, die er zwar nicht überprüfen kann die aber Folge einer ernsthaften Erkrankung / Verletzung sein könnten?
Schreib er die Person nicht krank und passiert dieser was hat er ernsthafte Probleme - die wenigsten Ärzte werden es darauf ankommen lassen auch wenn sie der Meinung sind der Patient simuliert.
Vor Gericht sähe es dann wieder anders aus, wenn der Richter anhand der Aussage des Arztes zu dem Schluss kommt das die Krankheit vorgeschoben war muss das Model zahlen.
Aber wer von den Fotografen hier macht ernsthaft TFP-Verträge mit Konventinalstrafe und setzt diese im Notfall auch noch gerichtlich durch?
@Carl vom Westhafen:
Wenn das als Abschreckung hilft ist es natürlich schön.
Gruß
Daniel
#17Report
16.03.2010
Original von Nasty World Media
Aber wer von den Fotografen hier macht ernsthaft TFP-Verträge mit Konventinalstrafe und setzt diese im Notfall auch noch gerichtlich durch?
Ich oute mich mal.
Ich mach es....
.
.
.
.
.
.
.
.....nicht.
:)
#18Report
16.03.2010
Das mit dem nicht Erscheinen zum Termin ist ärgerlich - aber würde ich wenn mans als als Profi macht unter Berufsrisiko werten und spätestens bei Krankenbescheinigung als solches abbuchen. Agentur benutzen hilft da und die schickt Ersatz.
Viel wichtiger ist mir die klare Regelung der Bild- und Nutzungsrechte, weil das halt manchmal nach Monaten oder Jahren erst interessant wird!
Viel wichtiger ist mir die klare Regelung der Bild- und Nutzungsrechte, weil das halt manchmal nach Monaten oder Jahren erst interessant wird!
#19Report
[gone] Nasty World Media
16.03.2010
@Thomas Fichtner:
Gerade bei Adult-Shootings / Drehs wenn es um sexuelle Handlungen geht bringt ein Vertrag im Vorfeld doch nicht das Geringste, da kein Darsteller vertraglich dazu verpflichtet werden kann weil dies sittenwidrig wäre.
Das entscheidende an dem Vertrag eines Adult-Shootings ist der Verzicht der Darsteller an ihren Persönlichkeitsrechten so dass der Produzent die Fotos / Videos nutzen kann.
Da reicht ein Unterschreiben auch nach dem Dreh völlig aus.
Gruß
Nasty
Gerade bei Adult-Shootings / Drehs wenn es um sexuelle Handlungen geht bringt ein Vertrag im Vorfeld doch nicht das Geringste, da kein Darsteller vertraglich dazu verpflichtet werden kann weil dies sittenwidrig wäre.
Das entscheidende an dem Vertrag eines Adult-Shootings ist der Verzicht der Darsteller an ihren Persönlichkeitsrechten so dass der Produzent die Fotos / Videos nutzen kann.
Da reicht ein Unterschreiben auch nach dem Dreh völlig aus.
Gruß
Nasty
#20Report
Topic has been closed
um erst etwas positives zu sagen: 100% der Models, welche schon mal bei mir waren, und ein zweites Mal Interesse hatten, sind 2009 zum zweiten Shooting erschienen.
Weil es jedoch bei neuen Models eine ganz gewaltige Ausfallrate gab, dränge ich dieses Jahr oft darauf, TFP Verträge vorher abzuschliessen.
Allerdings (1.) mit der Post dauert das oft ziemlich lange.
Die meisten Models haben (2.) vermutlich kein Fax, welches auch dazu geeignet wäre, Verträge rechtssicher zu übertragen. Es sei denn, die oben angehängte Umfrage belehrt mich eines anderen.
Gibt es weitere Möglichkeiten, Verträge auf Entfernung so abzuschliessen, dass sie problemlos als gültig betrachtet werden ?
Danke.