Berufsgenossenschaft auch bei nebengewerbe? 45

[gone] Andreas Jorns
01.03.2010
Original von fantastic-make-up
Hallöle, ich bin auch direkt in die BG. Mir wurde aber gesagt, und so laufen bis dato alle Bescheide, das ich nur löhnen muss, wenn ich Beschäftigte habe,

Das stimmt so auch. Ausnahme von dieser Regel war bisher nur die BG Druck und Papierverarbeitung (der Du ja nicht angehören dürftest - sehr wohl aber Fotografen!) , die mittlerweile in der BG ETEM (Energie, Textil, Elektro + Medienerzeugnisse) aufgegangen ist.
01.03.2010
Original von photofrey.com
und selbst wenn... was kann das denn sein bei einer gefahrenstufe von 1.3?

1,8.
by the way: ich bin auch noch über die bg versichert durch einen hauptjob. aaaaaber: passiert mir mit der fotografie etwas, dann würde diese bg sagen "privatvergnügen"...

Zweifellos.

Original von Primitiv, aber geil!
Ok, muß mir das mal genauer anschauen, denn die BG DuP hatte sich immer durch Mindestbeiträge ausgezeichnet. Da scheint sich ja was getan zu haben. :-)

Das tut sie laut Beitragsrechner auch immer noch. 264,38 € (West) bzw. 235,01 € (Ost). Es gibt eine Mindestversicherungssumme, und aus der ergibt sich der Beitragssatz.
01.03.2010
Original von SOUL Photographics by Andrea Buknat
ha , das hab ich grad im netz gefunden

"Ich habe mir die neue Satzung heruntergeladen und das hier gefunden (Abschnitt VIII, § 46, Absatz 2):

"Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit"

Es gab auch schon Erfahrungsberichte, wo ein formloser Antrag reichte, um befreit zu werden und deren wurde auch stattgegeben. Super.

Allerdings fehlt Dir dann der Versicherungsschutz...

[IMG]

Bei einem beruflich bedingten Unfall (auch nebenberuflich) zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht für die Behandlungskosten. Und da es bei einem Unfall immer eine Unfallmeldung an die Krankenversicherung gibt, begehst Du entweder "Versicherungsbetrug" (was teuer wird, wenn's hinterher auffliegt), oder Du machst korrekte Angaben, und stehst dann ohne Versicherungsschutz da.

Bei den privaten Krankenversicherungen ist es in den meisten Fällen genauso, die schließen ebenfalls Leistungen aus, wenn dafür eine Berufsgenossenschaft aufzukommen hat.
[gone] SOUL Photographics *verabschiedet sich von mk*
02.03.2010
aber ich habe doch eine normale unfallversicherung. wann tritt die denn in kraft? wenn ich beim fotografieren hinfalle und mir was breche, dann tritt doch diese in kraft oder nicht? woher will man denn wissen ob ich ne kamera in der hand hatte oder bei einem spaziergang gestürzt bin?
Original von Andreas Jorns
[quote]Original von fantastic-make-up
Hallöle, ich bin auch direkt in die BG. Mir wurde aber gesagt, und so laufen bis dato alle Bescheide, das ich nur löhnen muss, wenn ich Beschäftigte habe,

Das stimmt so auch. Ausnahme von dieser Regel war bisher nur die BG Druck und Papierverarbeitung (der Du ja nicht angehören dürftest - sehr wohl aber Fotografen!) , die mittlerweile in der BG ETEM (Energie, Textil, Elektro + Medienerzeugnisse) aufgegangen ist.[/quote]


ach je, ihr Armen. Ist das zweierlei Recht? Ich dachte die einzelnen BG laufen am Ende in einen Grßen Topf in Hamburg???
Ist denn eine Ausgliederung aus der Handwerkskammer und der Statuswechsel zum "Fotodesigner" praktisch noch realisierbar und unter welchen Bedingungen wird das Finanzamt das Ganze mitmachen?!
Ich hatte gehört, dass das Finanzamt eine Art "Bestätigung" über die künstlerische Arbeit verlangt. Hat jemand Erfahrungen über einen erfolgreichen Wechsel?
[gone] LICHTWANNE Photostudio
02.03.2010
Original von MathiasK - Photography & Retouching
Ist denn eine Ausgliederung aus der Handwerkskammer und der Statuswechsel zum "Fotodesigner" praktisch noch realisierbar und unter welchen Bedingungen wird das Finanzamt das Ganze mitmachen?!
Ich hatte gehört, dass das Finanzamt eine Art "Bestätigung" über die künstlerische Arbeit verlangt. Hat jemand Erfahrungen über einen erfolgreichen Wechsel?



Sobald aber ein Kunde zu dir kommt und sagt: "Ich möchte gern ein Foto von mir", dann gilt es nicht mehr als Künstlerische Arbeit. Sondern als Auftrag - somit wieder Fotograf - Handwerkskammer & Berufsgenossenschaft...

Was anderes ist es, wenn du die Modelle bezahlst - das machst was DIR vorschwwebt - und es dann an Kunden verkauftst - Dann gilt es als Kunst!
[gone] LICHTWANNE Photostudio
02.03.2010
Original von SOUL Photographics by Andrea Buknat
aber ich habe doch eine normale unfallversicherung. wann tritt die denn in kraft? wenn ich beim fotografieren hinfalle und mir was breche, dann tritt doch diese in kraft oder nicht? woher will man denn wissen ob ich ne kamera in der hand hatte oder bei einem spaziergang gestürzt bin?



dann frag sie doch mal, ab sie zahlt wenn dir bei der ausübung deines nebengewerbes was passiert...

Lass es draußen sein - vielleicht was man nicht hoffen will - was schlimmes sodas ggf. ein Notarzt ggf. die Polizei kommt... Zeugen berfagt werden... dann siehst du warscheinlich ganz schnell alt aus.

Es sind "nur" 264,38 € .
[gone] VisualPursuit
02.03.2010
Original von SOUL Photographics by Andrea Buknat
Es gab auch schon Erfahrungsberichte, wo ein formloser Antrag reichte, um befreit zu werden und deren wurde auch stattgegeben. Super.


Das sagst Du nur bis zum ersten Unfall, den Du dann selbst löhnen musst.

Gewerbliche Tätigkeit ohne Unfallversicherung ist wie Formel 1 fahren
ohne Sicherheitsgurt. Kann lange gut gehen, ist im Schadensfall aber
definitiv tödlich.

Und ehrlich, wenn das an den paar hundert Euro in Jahr scheitert, solltest
Du vielleicht wirklich grundsätzlich darüber nachdenken ob da nicht
etwas komplett schief läuft.
[gone] Anja Mangatter - www.anjamangatter.de
02.03.2010
Mein Tip: versucht um jeden Preis um die BG drumrum zukommen...

1. die BG zahlt nicht bzw. wird immer versuchen, ihre Leistungspflicht auf andere abzuschieben, ABER automatisch steigt man dann in einen höheren Tarif, weil man Leistung abrufen wollte
2. die BG meldet sich immer bei dir und wird versuchen, dich mit irgendwelchen hahnbüchenen Argumenten in die Zwangsmitgliedschaft zu drängen
3. als Selbständiger musst du NICHT in die BG, du kannst tun und lassen was du willst...wenn du Angestellte hast - die musst du aber anmelden


Ich habe bei meiner Post von der BG ein nettes Anschreiben gemacht, darauf hingewiesen, dass ich keine Angestellten habe und auch sonst ausreichend versichert bin...und fertig.
Also hab aucgh gewerbe gemacht letzes jahr im Januar und ich muss zum beispiel nicht HWK bezahlen da ich im AutrAG ARBEITE und dann hat der von der Kammer gesagt okay verdienst ja kaum was musst nicht machen .

Und BG kann auch vergessen das ich dort mit mache .

Bei nem Kleingewerbe bzw nebengewerbe ist der verdienst nicht über 25 000 euro im Jahr und nicht mehr wie 12 wochen std somit verdient man auch nicht wirklich was wenn man die ausgaben daneben legt.

Ich würd mich wären an eurer stelle das ist nämlich kein muss.


Original von SOUL Photographics by Andrea Buknat
also wenn ich das höre, überleg ich, ob ich es wieder abemelde. so viel mach ich nun auch nich an einnahmen, um das zu decken bzw. so dass es mir egal wäre....das sind für mich keine peanuts.
handwerkskammer hat nix gesagt von 1.jahr frei.... gleich löhnen. 153 EUR jahresbeitrag und 60 EUR handwerksrolle.
aber warum muss ich dann zweimal in eine berufsgenossenschaft?

wir hatten das thema neulichs beim mk-stammtisch. da saß auch ein berufsfotograf am tisch, der wusste nix von bg. mmhh...
[gone] VisualPursuit
02.03.2010
Original von Anja Seyfert - MakeUpArtist ...Berlin ist toll...
Ich habe bei meiner Post von der BG ein nettes Anschreiben gemacht, darauf hingewiesen, dass ich keine Angestellten habe und auch sonst ausreichend versichert bin...und fertig.


Tu Dir einen Gefallen und überprüf das mit der ausreichenden Versicherung
die Du zu haben glaubst noch einmal. Die BG ist die preiswerteste Unfallversicherung
die man haben kann. Definitiv.

Eine gewerbliche Unfallversicherung die alles das abdeckt was die BG bezahlt
ist unbezahlbar.

Von daher: Ich glaube auf keinen Fall dass Du ausreichend versichert bist.
[gone] Andreas Jorns
02.03.2010
Original von VisualPursuit
Die BG ist die preiswerteste Unfallversicherung die man haben kann. Definitiv.
Eine gewerbliche Unfallversicherung die alles das abdeckt was die BG bezahlt
ist unbezahlbar.

Dem ist nichts hinzuzufügen!
[gone] Anja Mangatter - www.anjamangatter.de
02.03.2010
Sorry Jungs, aber da seid ihr auf dem Holzweg...ich war jahrelang Arzthelferin, da habe ich mehr mit den BG´s erlebt, als ein normal Sterblicher ertragen kann.
Wenn es wirklich auf eine Leistungserbringung im Schadensfall abkam, kam von den BG´s nichts...sprich, sie haben alles versucht, um einer Zahlung auszuweichen.
Sicher, da werden sich Versicherungen im allgemeinen nicht viel nehmen, aber bei den BG´s ist es mir besonders aufgefallen.

Dazu kommt noch, dass man im Falle eines Schadens, gleich in einen höheren Versicherungstarif eingestuft wird. Ich muss dann also noch mal mehr bezahlen...so viel zum Thema günstig.
Für mich Betrug auf legalem Weg.

Tut mir leid...aber ich kann euch da nicht zustimmen.
[gone] VisualPursuit
02.03.2010
Na dann wünschen wir Dir einfach mal viel Glück, wenn Du unversichert
einen Unfall erleidest. Denn siehe oben: Ich glaube nicht dass Du einen
Versicherungsschutz hast, und das ist im Zweifel schlimmer als sich mit
der Versicherung einen Rechtsstreit liefern zu müssen.
Original von Anja Seyfert - MakeUpArtist ...Berlin ist toll...
Mein Tip: versucht um jeden Preis um die BG drumrum zukommen...

1. die BG zahlt nicht bzw. wird immer versuchen, ihre Leistungspflicht auf andere abzuschieben, ABER automatisch steigt man dann in einen höheren Tarif, weil man Leistung abrufen wollte



bei mir hat sie anstandlos bezahlt..... und das bei 6 Wochen berufsunfähigkeit wegen Bruch
02.03.2010
Original von SOUL Photographics by Andrea Buknat
aber ich habe doch eine normale unfallversicherung. wann tritt die denn in kraft?

Eine "normale Unfallversicherung"?

Eine normale Unfallversicherung zahlt bei Freizeitunfällen. Und zwar nicht die Behandlungskosten, sondern bei dauerhaften Schädigungen eine daran gemessene Entschädigung. Aber das kannst Du ganz genau am besten in den Versicherungsbedingungen nachschauen.

Du kansnt auch bei einem Versicherungsunternehmen eine Berufsunfallversicherung abschließen. Die Tarife dafür sind für Fotografen aber ungefähr 7mal so hoch wie die der BG. (Ist die letzte Zahl, die ich kenne.)


wenn ich beim fotografieren hinfalle und mir was breche, dann tritt doch diese in kraft oder nicht? woher will man denn wissen ob ich ne kamera in der hand hatte oder bei einem spaziergang gestürzt bin?

Wenn Du wegen einem Unfall von einem Arzt behandelt bist, gibt es einen "Unfallbericht" an Deine gesetzliche Krankenversicherung, sofern Du gesetzlich krankenversichert bist. Das ist vorgeschrieben.

Die GKV prüft damit, wie der Unfall einzustufen ist.

Sollte es sich um einen Berufsunfall handeln, leitet der Arzt aber ohnehin sofort das "berufsgenossenschaftliche Heilverfahren" ein, denn er kann den Berufsunfall oder die Berufsrkankheit nicht mit der GKV abrechnen, und mit der BG nur, wenn bestimmte Formalien eingehalten werden. Dazu gehört es z.B., daß Du als erstes zum sogenannten "D-Arzt" mußt ("Durchgangsarzt"). Nur im Notfall darf der Arzt Dich überhaupt bei einem Berufsunfall behandeln, sonst mußt Du zuerst zum von der BG zugelassenen D-Arzt. (Krankenhäuser sind immer D-Ärzte, für Augenärzte gelten Sonderbestimmungen.)

Das ist ein hochkomplexes Verfahren, weil am ""berufsgenossenschaftliche Heilverfahren" ja auch die Ansprüche auf Berufsunfähgikeitsrente, Reha, Umschulung usw. hängen, die von der BG gedeckt werden.

Bist Du privat krankenversichert, läuft das wieder anders - da wird Dich der Arzt fragen, ob Du in der BG bist. Private Krankenversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten ja auch nicht, nur ist das dem Arzt egal, denn der bekommt sein Geld in dem Fall ("Privatpatient") ja sowieso von Dir. Und ob Du nachher auf den Kosten sitzen bleibst, kann dem Arzt im Prinzip egal sein. (Aber er wird Dich natürlich trotzdem entsprechend informieren, allein schon, weil's von der BG in vielen Fällen mehr Geld gibt.)
Original von Herby Photography
Also hab aucgh gewerbe gemacht letzes jahr im Januar und ich muss zum beispiel nicht HWK bezahlen da ich im AutrAG ARBEITE und dann hat der von der Kammer gesagt okay verdienst ja kaum was musst nicht machen .



Als was hast denn dein Gewerbe angemeldet ? Als Fotograf oder mit einem ähnlichen wortlaut wie z.b. Fotografien ?

So weit ich weiß ist der Titel Fotograf eintagungspflichtig bei der HWK....
Bitte mal Info

Gruß
Ronny
02.03.2010
Original von fantastic-make-up
[quote]Original von Andreas Jorns
[quote]Original von fantastic-make-up
Hallöle, ich bin auch direkt in die BG. Mir wurde aber gesagt, und so laufen bis dato alle Bescheide, das ich nur löhnen muss, wenn ich Beschäftigte habe,

Das stimmt so auch. Ausnahme von dieser Regel war bisher nur die BG Druck und Papierverarbeitung (der Du ja nicht angehören dürftest - sehr wohl aber Fotografen!) , die mittlerweile in der BG ETEM (Energie, Textil, Elektro + Medienerzeugnisse) aufgegangen ist.[/quote]


ach je, ihr Armen. Ist das zweierlei Recht? Ich dachte die einzelnen BG laufen am Ende in einen Grßen Topf in Hamburg???[/quote]
Die BGs zählen alle zu einem großen Topf, aber je nach Branche und Beruf besteht entweder Versicherungspflicht, oder die Möglichkeit der BG-Versicherung ist freiwillig.

Freiberufliche Bildjournalisten z.B. sind in der BGDP/ETEM pflichtversichert, freiberufliche Textjournalisten in der BG Verwaltungsberufe freiwillig versichert. Betriebe mit angestellten Arbeitnehmern sind in jedem Fall und ohne Ausnahme in der BG versichert.

(Die Freiberufler und Selbständigen ohne Angestellten sind ja eh die einzigen, die selber direkt in der BG versichert sind, in allen anderen Fällen sind die Betriebsstätten in der BG versichert; die BG ist letztlich die Haftplflichtversicherung der Unternehmen gegenüber den Ansprüchen ihrer Angestellten.)
02.03.2010
Original von Anja Seyfert - MakeUpArtist ...Berlin ist toll...
Mein Tip: versucht um jeden Preis um die BG drumrum zukommen...

Lebensgefährlicher Ratschlag...

1. die BG zahlt nicht bzw. wird immer versuchen, ihre Leistungspflicht auf andere abzuschieben, ABER automatisch steigt man dann in einen höheren Tarif, weil man Leistung abrufen wollte

Die BG zahlt nicht einfach mal so, ohne genaue Prüfung. Das liegt auch daran, daß sie sehr gut leistet, wenn sie leistet.


2. die BG meldet sich immer bei dir und wird versuchen, dich mit irgendwelchen hahnbüchenen Argumenten in die Zwangsmitgliedschaft zu drängen

Wer Zwangsmitglied in der BG ist, wird durch das Gesetz geregelt. Das haben die BGs nicht selbst in der Hand. Im Streitfall entscheiden die Sozialgerichte.
3. als Selbständiger musst du NICHT in die BG, du kannst tun und lassen was du willst...wenn du Angestellte hast - die musst du aber anmelden

Das ist vollkommenr Unfug!
Auch Freiberufler und andere Selbständige müssen teilweise in die BG.

Zum Teil gibt es neuerdings Freigrenzen bei geringem Umsatz, darüber besteht für Fotografen z.B. immer BG-Pflicht.

Ich habe bei meiner Post von der BG ein nettes Anschreiben gemacht, darauf hingewiesen, dass ich keine Angestellten habe und auch sonst ausreichend versichert bin...und fertig.

Das wird Dir nichts nützen, wenn Du über die Freigrenzen kommst.

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