Berufsgenossenschaft auch bei nebengewerbe? 45

[gone] SOUL Photographics *verabschiedet sich von mk*
01.03.2010
Hallo
ich habe mich jetzt zum 01.01 nebengewerblich als Fotografin angemeldet. Ich habe bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, die mein Haupteinkommen sind.
Nun hat mir jemand erzählt, dass ich jetzt automatisch auch in der Berufsgenossenschaft bin und schön löhnen darf. Stimmt das? Ich bin doch schon über mein Hauptberuf in einer BG. Warum denn jetzt hier auch noch? Ich darf schon Mitgliedsbeiträge in die Handwerkskammer zahlen. Achso, ich habe kein Studio.

Wer kann mir da weiterhelfen?

lg
Hi,

War bei mir genau so bin in der HWK eingetragen und kurz darauf hat sich die BG gemeldet und ich musste mich dort anmelden.... Bin nicht drum herum gekommen. Die HWK hat mich aber auch darauf hin gewiesen das ich mich bei der BG melden muss.

LG
Ronny
[gone] photofrey.com
01.03.2010
hatte das ganze zum 01.11. gemacht. bg-bescheid: 0,00 euronen... und hwk-beitrag ist doch an sich im ersten jahr frei, und danach nur die hälfte, oder? also zumindest war es nun bei mir so..
Welche BG ist für dich zuständig?


Original von photofrey.com
hatte das ganze zum 01.11. gemacht. bg-bescheid: 0,00 euronen... und hwk-beitrag ist doch an sich im ersten jahr frei, und danach nur die hälfte, oder? also zumindest war es nun bei mir so..
[gone] SOUL Photographics *verabschiedet sich von mk*
01.03.2010
also wenn ich das höre, überleg ich, ob ich es wieder abemelde. so viel mach ich nun auch nich an einnahmen, um das zu decken bzw. so dass es mir egal wäre....das sind für mich keine peanuts.
handwerkskammer hat nix gesagt von 1.jahr frei.... gleich löhnen. 153 EUR jahresbeitrag und 60 EUR handwerksrolle.
aber warum muss ich dann zweimal in eine berufsgenossenschaft?

wir hatten das thema neulichs beim mk-stammtisch. da saß auch ein berufsfotograf am tisch, der wusste nix von bg. mmhh...
[gone] photofrey.com
01.03.2010
BG ETEM...

Druck und Papier ist ja zusammengelegt worden mit noch einer - frag mich nun aber nicht... :-D

Original von Primitiv, aber geil!
Welche BG ist für dich zuständig?


[quote]Original von photofrey.com
hatte das ganze zum 01.11. gemacht. bg-bescheid: 0,00 euronen... und hwk-beitrag ist doch an sich im ersten jahr frei, und danach nur die hälfte, oder? also zumindest war es nun bei mir so..
[/quote]
[gone] photofrey.com
01.03.2010
du kannst dich auch als freischaffender künsteler betätigen... die brauchen sich auch nicht eintragen lassen. allerdings musst du dann auch künstlerische "nachweise" bringen die nach meinem verständnis über die peoplefotografie hinausgehen...


Original von SOUL Photographics by Andrea Buknat
also wenn ich das höre, überleg ich, ob ich es wieder abemelde. so viel mach ich nun auch nich an einnahmen, um das zu decken bzw. so dass es mir egal wäre....das sind für mich keine peanuts.
handwerkskammer hat nix gesagt von 1.jahr frei.... gleich löhnen. 153 EUR jahresbeitrag und 60 EUR handwerksrolle.
aber warum muss ich dann zweimal in eine berufsgenossenschaft?

wir hatten das thema neulichs beim mk-stammtisch. da saß auch ein berufsfotograf am tisch, der wusste nix von bg. mmhh...
Ok, muß mir das mal genauer anschauen, denn die BG DuP hatte sich immer durch Mindestbeiträge ausgezeichnet. Da scheint sich ja was getan zu haben. :-)


Original von photofrey.com
BG ETEM...

Druck und Papier ist ja zusammengelegt worden mit noch einer - frag mich nun aber nicht... :-D

[quote]Original von Primitiv, aber geil!
Welche BG ist für dich zuständig?


[quote]Original von photofrey.com
hatte das ganze zum 01.11. gemacht. bg-bescheid: 0,00 euronen... und hwk-beitrag ist doch an sich im ersten jahr frei, und danach nur die hälfte, oder? also zumindest war es nun bei mir so..
[/quote][/quote]
[gone] photofrey.com
01.03.2010
und selbst wenn... was kann das denn sein bei einer gefahrenstufe von 1.3?

by the way: ich bin auch noch über die bg versichert durch einen hauptjob. aaaaaber: passiert mir mit der fotografie etwas, dann würde diese bg sagen "privatvergnügen"...


Original von Primitiv, aber geil!
Ok, muß mir das mal genauer anschauen, denn die BG DuP hatte sich immer durch Mindestbeiträge ausgezeichnet. Da scheint sich ja was getan zu haben. :-)


[quote]Original von photofrey.com
BG ETEM...

Druck und Papier ist ja zusammengelegt worden mit noch einer - frag mich nun aber nicht... :-D

[quote]Original von Primitiv, aber geil!
Welche BG ist für dich zuständig?


[quote]Original von photofrey.com
hatte das ganze zum 01.11. gemacht. bg-bescheid: 0,00 euronen... und hwk-beitrag ist doch an sich im ersten jahr frei, und danach nur die hälfte, oder? also zumindest war es nun bei mir so..
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[gone] LICHTWANNE Photostudio
01.03.2010
BG wird im nachhinein gezahlt. Also für 2010 kommt die Rechnung 2011.... ;-)

Hatte man mir auch gesagt, das das erste Jahr nix kostet - Naja, man bezahlt halt dann ab dem 2ten Jahr.... ;-)

HWK war ist auch bei mir so. 1ste Jahr kostenlos - nur die eintragung in die Rolle kostet. 2te Jahr die hälft und sooo



lg
katja
Fotografen ist Gefahrenstufe 1,9 !
Es gibt eine Neuregelung für Nebengewerbler zum 01.01.2010, die wohl auf eine Beitragsbefreiung zielt. Also ein weiterer Wettbewerbsnachteil für hauptberufliche Bilderlieferanten.
Details bitte bei der BG selbst erfragen: 0611-131-0
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
01.03.2010
wenn deine Bilder einen künstlerischen Anspruch haben, dann kannst du dich auch Foto-Designer nennen. Der fällt unter die Freiberufe. Musst du trotzdem beim Finanzamt anmelden und die entscheiden letztendlich auch, ob Freiberuf oder Gewerbe ...
[gone] photofrey.com
01.03.2010
ich warte das mal für 2010 ab :-) und selbst wenn es ein paar hundert euro wären, wovon ich nicht ausgehe, dann ist es eben so.

grundsätzlich aber sollte man doch sowas vorher, sprich vor der gewerbeanmeldung, wissen... meine meinung...

Original von lichtwanne - die Katja
BG wird im nachhinein gezahlt. Also für 2010 kommt die Rechnung 2011.... ;-)

Hatte man mir auch gesagt, das das erste Jahr nix kostet - Naja, man bezahlt halt dann ab dem 2ten Jahr.... ;-)

HWK war ist auch bei mir so. 1ste Jahr kostenlos - nur die eintragung in die Rolle kostet. 2te Jahr die hälft und sooo



lg
katja
[gone] photofrey.com
01.03.2010
ick würd dir nun ja gern mal meinen bescheid scannen :-D

Original von Wolfgang Blachnik
Fotografen ist Gefahrenstufe 1,9 !
Es gibt eine Neuregelung für Nebengewerbler zum 01.01.2010, die wohl auf eine Beitragsbefreiung zielt. Also ein weiterer Wettbewerbsnachteil für hauptberufliche Bilderlieferanten.
Details bitte bei der BG selbst erfragen: 0611-131-0
[gone] LICHTWANNE Photostudio
01.03.2010
Original von Wolfgang Blachnik
Fotografen ist Gefahrenstufe 1,9 !
Es gibt eine Neuregelung für Nebengewerbler zum 01.01.2010, die wohl auf eine Beitragsbefreiung zielt. Also ein weiterer Wettbewerbsnachteil für hauptberufliche Bilderlieferanten.
Details bitte bei der BG selbst erfragen: 0611-131-0



Ist 1,8!
[gone] LICHTWANNE Photostudio
01.03.2010
Macht ihr euch vorher nicht schlau, was auf euch zukommt?

Hier kannst du deinen Beitrag errechnen:

KLICK




[quote]Original von photofrey.com
ich warte das mal für 2010 ab :-) und selbst wenn es ein paar hundert euro wären, wovon ich nicht ausgehe, dann ist es eben so.

grundsätzlich aber sollte man doch sowas vorher, sprich vor der gewerbeanmeldung, wissen... meine meinung...

[quote]Original von lichtwanne - die Katja
BG wird im nachhinein gezahlt. Also für 2010 kommt die Rechnung 2011.... ;-)

Hatte man mir auch gesagt, das das erste Jahr nix kostet - Naja, man bezahlt halt dann ab dem 2ten Jahr.... ;-)

HWK war ist auch bei mir so. 1ste Jahr kostenlos - nur die eintragung in die Rolle kostet. 2te Jahr die hälft und sooo



lg
katja
Oh, da sind wir herabgesetzt worden. habe ich noch gar nicht gemerkt. Weil man freundlicherweise für den Unternehmer einen Festbetrag ansetzt.
[gone] SOUL Photographics *verabschiedet sich von mk*
01.03.2010
ha , das hab ich grad im netz gefunden

"Ich habe mir die neue Satzung heruntergeladen und das hier gefunden (Abschnitt VIII, § 46, Absatz 2):

"Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit"

Es gab auch schon Erfahrungsberichte, wo ein formloser Antrag reichte, um befreit zu werden und deren wurde auch stattgegeben. Super.
01.03.2010
Original von SOUL Photographics by Andrea Buknat
ha , das hab ich grad im netz gefunden

"Ich habe mir die neue Satzung heruntergeladen und das hier gefunden (Abschnitt VIII, § 46, Absatz 2):

"Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit"

Es gab auch schon Erfahrungsberichte, wo ein formloser Antrag reichte, um befreit zu werden und deren wurde auch stattgegeben. Super.


Genau das machen die seit 1.1.10. Bei mir reichte ein E-mail und früher waren es glaube ich 280 Euro pro Jahr Pflicht.

HWK das hängt von deiner HWK ab ob es da eine Befreiung gibt.

An die andern:

wenn man ein Gewerbe angemeldet hat bringen Vorschläge sich als was anderes anzumelden nichts mehr.

Ein Tip war gut, sich informieren dann anmelden.

Gruß
Ralf
Hallöle, ich bin auch direkt in die BG. Mir wurde aber gesagt, und so laufen bis dato alle Bescheide, das ich nur löhnen muss, wenn ich Beschäftigte habe, und wenn ich die Unfallversicherung nehme... Ich laufe da also als "Karteileiche" (Orginalton der BG Mitarbeiterin)

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