Unterlassung bei Bildernutzung (Erledigt!Danke!!!) 76
[gone] Model Daria (Neues von Sebastian Hundt)
21.02.2010
Das heißt,dass die Fotografin die Firma auf Unterlassung (Verbot der Bildnutzung) verklagen kann und die Firma von mir Geld verlangen kann damit sie sich neue Bilder " kaufen" können?
Ich sowie Fotografin wollen einfach nicht,dass die Bilder weiter genutzt werden. Es geht hier wirklich nicht um Geld sondern das Verbot der weiteren Nutzung.
Ich werd mich wohl doch an einen Anwalt wenden müssen. Gut,dass es immer die mit dem kleinsten finanziellen Mitteln trifft (Monatseinkommen von 300€). Zumindest hab ich in den letzten Tagen viel gelernt.
Danke an alle!
Ich sowie Fotografin wollen einfach nicht,dass die Bilder weiter genutzt werden. Es geht hier wirklich nicht um Geld sondern das Verbot der weiteren Nutzung.
Ich werd mich wohl doch an einen Anwalt wenden müssen. Gut,dass es immer die mit dem kleinsten finanziellen Mitteln trifft (Monatseinkommen von 300€). Zumindest hab ich in den letzten Tagen viel gelernt.
Danke an alle!
#22Report
21.02.2010
Warum soll überhaupt das Foto weg von der Seite ?
Eine direkte "Angst" das der Fotograf per Zufall auf die Seite stößt kann ich nicht erkennen sonst wäre der Thread eher kontraproduktiv ^^
Eine direkte "Angst" das der Fotograf per Zufall auf die Seite stößt kann ich nicht erkennen sonst wäre der Thread eher kontraproduktiv ^^
#23Report
[gone] Model Daria (Neues von Sebastian Hundt)
21.02.2010
Die eine Fotografin möchte gern,dass die Bilder nicht genutzt werden. Die anderen 2 Fotografen sind informiert. Den einen scheint es nicht großartig zu stören. Der andere hat meine Nachricht erhalten, gelesen aber bisher nicht geantwortet.
#24Report
[gone] xxxxxx
21.02.2010
Original von Daria...( Neues!!!)
Ich sowie Fotografin wollen einfach nicht,dass die Bilder weiter genutzt werden. Es geht hier wirklich nicht um Geld sondern das Verbot der weiteren Nutzung.
Ich werd mich wohl doch an einen Anwalt wenden müssen. Gut,dass es immer die mit dem kleinsten finanziellen Mitteln trifft (Monatseinkommen von 300€). Zumindest hab ich in den letzten Tagen viel gelernt.
Danke an alle!
Das Problem ist ja, den Fehler hast DU gemacht, und ein Anwalt wird dich vermutlich ne Menge Geld kosten. Probiere mal das Ganze mal über einen Rechtsberatungsschein abzuwickeln, vielleicht findest du ja einen Anwalt, der denen dafür einen netten Bittbrief mit Briefkopf schreibt.
Wenn das Ganze SO nicht lösbar ist, kannst du evt. anschließend Prozesskostenhilfe beantragen: Wenn du die nicht bekommst, hat es in der Regel wenig Sinn zu klagen.
Vielleicht ist es insgesamt kostengünstiger, der Fotografin das Bild abzukaufen. Nur mal so zum drübernachdenken.
#25Report
[gone] Model Daria (Neues von Sebastian Hundt)
21.02.2010
Das hatte ich ihr auch angeboten.Das will sie aber nicht.
#26Report
21.02.2010
Ahhh,...dann ging es in erster Linie gar nicht um die Firma, sondern die Fotografin will dir Ärger machen.
Und warum will die sich nicht mit dir einigen ??
Bei dem Wettbewerb hattest du keinen finanziellen Nutzen, oder hast du den Wettbewerb gewonnen ?
Vielleicht denkt die Fotografin, eine Urheberrechtsverletzung bringt ihr mehr, als einen Bilderverkauf.
Und warum will die sich nicht mit dir einigen ??
Bei dem Wettbewerb hattest du keinen finanziellen Nutzen, oder hast du den Wettbewerb gewonnen ?
Vielleicht denkt die Fotografin, eine Urheberrechtsverletzung bringt ihr mehr, als einen Bilderverkauf.
Original von Daria...( Neues!!!)
Das hatte ich ihr auch angeboten.Das will sie aber nicht.
#27Report
21.02.2010
Original von Daria...( Neues!!!)
Die eine Fotografin möchte gern,dass die Bilder nicht genutzt werden. Die anderen 2 Fotografen sind informiert. Den einen scheint es nicht großartig zu stören. Der andere hat meine Nachricht erhalten, gelesen aber bisher nicht geantwortet.
Ich gehe mal so wie du schreibst davon aus das du ein eher "gutes" Verhältnis zu deinen Fotografen hast ? Das sie dir dein Mißgeschick also nicht krumm nehmen ?
Länderübergreifend was zu machen ist immer schei**** (Firmensitz ist wohl in der Schweiz ?)
Bitte meinen Tip nicht mißverstehen als Rechtshilfe...
Ist nur die Meinung eines Laien ^^
Laß den Fotografen anschreiben. Erstmal nur nen kleinen Brief mit *nachdrücklicher* Bitte um sofortige Löschung da ansonsten der Rechtsweg eingeleitet wird.
Ansatzpunkt für eine Lösung (ohne das es irgendwen was kostet) wäre meiner bescheidenen Meinung nach "inhaltliche Einschränkung"
Diese Klausel beinhaltet (IMHO) nicht das man nach belieben das Foddo verwursten...oder das Logo abschneiden darf.
Ob ich da richtig liege kann dir nur ein Anwalt sagen.
Kleine Kurzberatung ist bestimmt nicht so teuer
#28Report
[gone] xxxxxx
21.02.2010
Ich hab' eben schon mal im Stillen drübernachgedacht, wie der Vertrag aussehen müsste, der dem zu Grunde liegt.
Eine Einschränkung auf Eigenwerbung ohne Rechteübertragung an Dritte (wir hatten das kürzlich) ist problematisch, und vielleicht kann man sogar so argumentieren, dass nun die Publikation auf der Webseite der Firma auch nur der Werbung für das Model dient?
Ich persönlich sehe das eher nicht so und kann den Ärger der Fotografin verstehen.
Vermutlich hat dein Vertrag ja eine Einschränkung bei der Weitergabe enthalten, nur : Welche?!?
Du schreibst aber auch, dass DU die weitere Publikation nicht wünschst- der hattest du ja aber zugestimmt.
Was können Models (und übrigens Fotografen auch) daraus lernen: Bei den ALLERMEISTEN Wettbewerben auf Fotobasis wird man bei Beteiligung gezwungen, die Rechte abzutreten, oft für immer und ewig und in allen Variationen.
Hatte oben schon jemand gesagt, ist aber zum Hinterdieohrenschreiben...
Eine Einschränkung auf Eigenwerbung ohne Rechteübertragung an Dritte (wir hatten das kürzlich) ist problematisch, und vielleicht kann man sogar so argumentieren, dass nun die Publikation auf der Webseite der Firma auch nur der Werbung für das Model dient?
Ich persönlich sehe das eher nicht so und kann den Ärger der Fotografin verstehen.
Vermutlich hat dein Vertrag ja eine Einschränkung bei der Weitergabe enthalten, nur : Welche?!?
Du schreibst aber auch, dass DU die weitere Publikation nicht wünschst- der hattest du ja aber zugestimmt.
Was können Models (und übrigens Fotografen auch) daraus lernen: Bei den ALLERMEISTEN Wettbewerben auf Fotobasis wird man bei Beteiligung gezwungen, die Rechte abzutreten, oft für immer und ewig und in allen Variationen.
Hatte oben schon jemand gesagt, ist aber zum Hinterdieohrenschreiben...
#29Report
Ich finds auch schade das ein Hobby (die meissten betreiben ihr Profil, ob Fotograf oder Model, doch als Hobby) im Rechtsstreit endet.
das könnte der eigentliche Grund sein. ;-)
Vielleicht denkt die Fotografin, eine Urheberrechtsverletzung bringt ihr mehr, als einen Bilderverkauf.
das könnte der eigentliche Grund sein. ;-)
Original von Peter Nickel[/quote]
Ahhh,...dann ging es in erster Linie gar nicht um die Firma, sondern die Fotografin will dir Ärger machen.
Und warum will die sich nicht mit dir einigen ??
Bei dem Wettbewerb hattest du keinen finanziellen Nutzen, oder hast du den Wettbewerb gewonnen ?
Vielleicht denkt die Fotografin, eine Urheberrechtsverletzung bringt ihr mehr, als einen Bilderverkauf.
[quote]Original von Daria...( Neues!!!)
Das hatte ich ihr auch angeboten.Das will sie aber nicht.
#30Report
21.02.2010
Hallo Zusammen,
Die ganze Sache ist etwas verzwickt und es gibt, mir bekannt, keine entsprechenden Urteile. Sämtliche Wettbewerbe mit ähnlichen Klauseln waren Fotowettbewerbe wo Fotografen Ihre Bilder einschickten, dass heißt sie haben Nutzungsrechte durch anerkennen der Teilnahme- bedingungen übertragen. Hier ist es nicht der Fall. mann könnte hier nun auch anders argumentieren, dass man nicht davon ausgehen kann, dass die Teilnehmer nichts von Nutzungs- und Urheberrechten kennen und somt eine arglistige Täuschung durch den Veranstalter vorliegt und damit das ganze Sittenwidrig ist.
Allerdings bist du Model und kennst dich in diesen Dingen aus damit ist obiges Argument dahin.
Alles andere wurde schon gesagt.
Guter Anwalt und es könnte eine 50% Change geben und die anderen 50% sind sehr teuer.
Gruß
Ralf
Die ganze Sache ist etwas verzwickt und es gibt, mir bekannt, keine entsprechenden Urteile. Sämtliche Wettbewerbe mit ähnlichen Klauseln waren Fotowettbewerbe wo Fotografen Ihre Bilder einschickten, dass heißt sie haben Nutzungsrechte durch anerkennen der Teilnahme- bedingungen übertragen. Hier ist es nicht der Fall. mann könnte hier nun auch anders argumentieren, dass man nicht davon ausgehen kann, dass die Teilnehmer nichts von Nutzungs- und Urheberrechten kennen und somt eine arglistige Täuschung durch den Veranstalter vorliegt und damit das ganze Sittenwidrig ist.
Allerdings bist du Model und kennst dich in diesen Dingen aus damit ist obiges Argument dahin.
Alles andere wurde schon gesagt.
Guter Anwalt und es könnte eine 50% Change geben und die anderen 50% sind sehr teuer.
Gruß
Ralf
#31Report
21.02.2010
Stimmt, so ein Wettbewerb ist für die Teilnehmer eine private Sache, ich glaube nicht das dann derartige Teilnahmebedingungen wirklich rechtens sind.
#32Report
[gone] VisualPursuit
21.02.2010
Den Rechtsweg kann in diesem Fall nur der Urheber beschreiten, und
das ist bei einem Gegner im Ausland teuer und keineswegs garantiert von
Erfolg gekrönt. Anwalt und ggf Gerichtskosten muss der Fotograf vorstrecken,
bei einem Streitwert von sagen wir mal 25.000 Euro ist das ein Kostenrisiko
von rund 10.000 Euro - innerdeutsch. International braucht der Fotograf
dann noch einen Korrespondenzanwalt und ggf beglaubigten Übersetzer, das
wird schnell noch deutlich teurer.
Die Chancen das Verfahren zu gewinnen und eventuell Schadenersatz oder
zumindest die eigenen Verfahrenskosten ersetzt zu bekommen schätze ich
als vergleichseise gering ein.
Das richtig fiese ist aber dass die Firma sich für jeden Cent am Model schadlos
halten kann, weil das Model Rechte zu übertragen vorgegeben hat in deren
Besitz sie nicht war/ist.
Mit ein bischen Spielgeld in der Tasche würde ich das Model als Firma dann
für den Schaden langmachen und auch drüber nachdenken ob man das
nicht Betrug nennen kann wenn jemand Rechte einzuräumen versucht ohne
sie zu besitzen....
Was immer Model und Fotograf jetzt tun - es ist sehr wahrscheinlich langwierig,
mit viel Arbeit und Nerven verbunden, garantiert für alle Beteiligten teuer
und dabei mit sehr durchwachsenen Erfolgsaussichten verbunden.
Und all das ist passiert weil eine Person die AGB nicht gelesen/verstanden hat.
Education is what you get when you read the fine print.
Experience is what you get if you don't.
Und wie üblich: kein Anwalt, keine Rechtsberatung. Nur meine Meinung.
das ist bei einem Gegner im Ausland teuer und keineswegs garantiert von
Erfolg gekrönt. Anwalt und ggf Gerichtskosten muss der Fotograf vorstrecken,
bei einem Streitwert von sagen wir mal 25.000 Euro ist das ein Kostenrisiko
von rund 10.000 Euro - innerdeutsch. International braucht der Fotograf
dann noch einen Korrespondenzanwalt und ggf beglaubigten Übersetzer, das
wird schnell noch deutlich teurer.
Die Chancen das Verfahren zu gewinnen und eventuell Schadenersatz oder
zumindest die eigenen Verfahrenskosten ersetzt zu bekommen schätze ich
als vergleichseise gering ein.
Das richtig fiese ist aber dass die Firma sich für jeden Cent am Model schadlos
halten kann, weil das Model Rechte zu übertragen vorgegeben hat in deren
Besitz sie nicht war/ist.
Mit ein bischen Spielgeld in der Tasche würde ich das Model als Firma dann
für den Schaden langmachen und auch drüber nachdenken ob man das
nicht Betrug nennen kann wenn jemand Rechte einzuräumen versucht ohne
sie zu besitzen....
Was immer Model und Fotograf jetzt tun - es ist sehr wahrscheinlich langwierig,
mit viel Arbeit und Nerven verbunden, garantiert für alle Beteiligten teuer
und dabei mit sehr durchwachsenen Erfolgsaussichten verbunden.
Und all das ist passiert weil eine Person die AGB nicht gelesen/verstanden hat.
Education is what you get when you read the fine print.
Experience is what you get if you don't.
Und wie üblich: kein Anwalt, keine Rechtsberatung. Nur meine Meinung.
#33Report
[gone] VisualPursuit
21.02.2010
Original von Peter Nickel
Stimmt, so ein Wettbewerb ist für die Teilnehmer eine private Sache, ich glaube nicht das dann derartige Teilnahmebedingungen wirklich rechtens sind.
Und wenn Du privat ein Auto kaufst gilt der Kaufvertrag nicht?
Das war nix, oder?
Wer einen Vertrag annimmt muss mit den Konsequenzen leben.
#34Report
21.02.2010
Ist ja kein Kaufvertrag, sondern ein Wettbewerb, und da gelten andere Regeln.
Und wenn Du privat ein Auto kaufst gilt der Kaufvertrag nicht?
Das war nix, oder?
Wer einen Vertrag annimmt muss mit den Konsequenzen leben.[/quote]
Original von VisualPursuit
[quote]Original von Peter Nickel
Stimmt, so ein Wettbewerb ist für die Teilnehmer eine private Sache, ich glaube nicht das dann derartige Teilnahmebedingungen wirklich rechtens sind.
Und wenn Du privat ein Auto kaufst gilt der Kaufvertrag nicht?
Das war nix, oder?
Wer einen Vertrag annimmt muss mit den Konsequenzen leben.[/quote]
#35Report
...... und der Firmensitz ist im Ausland
also die Rechte des Landes ;-)
Und wenn Du privat ein Auto kaufst gilt der Kaufvertrag nicht?
Das war nix, oder?
Wer einen Vertrag annimmt muss mit den Konsequenzen leben.[/quote][/quote]
also die Rechte des Landes ;-)
Original von Peter Nickel
Ist ja kein Kaufvertrag, sondern ein Wettbewerb, und da gelten andere Regeln.
[quote]Original von VisualPursuit
[quote]Original von Peter Nickel
Stimmt, so ein Wettbewerb ist für die Teilnehmer eine private Sache, ich glaube nicht das dann derartige Teilnahmebedingungen wirklich rechtens sind.
Und wenn Du privat ein Auto kaufst gilt der Kaufvertrag nicht?
Das war nix, oder?
Wer einen Vertrag annimmt muss mit den Konsequenzen leben.[/quote][/quote]
#36Report
21.02.2010
Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
...... und der Firmensitz ist im Ausland
also die Rechte des Landes ;-)
Was die Einsendung der Bilder angeht mag das stimmen.
Was die Urheberrechtsverletzung angeht: Die Seite kann überall
in Deutschland abgerufen werden, die Urheberrechtsverletzung
wird insofern auch beim Urheber Zuhause wirksam und dieser kann
die Firma am Gericht seines Wohnorts verklagen (fliegender Gerichtsstand)
und das auch nach deutschem Recht.
#37Report
21.02.2010
Original von FotofuxxZumindest wenn der Fotograf eine Privatperson ist ... bei Gewerbetreibenden sieht das unter umständen wieder ganz anders aus ;-)
Was die Urheberrechtsverletzung angeht: Die Seite kann überall
in Deutschland abgerufen werden, die Urheberrechtsverletzung
wird insofern auch beim Urheber Zuhause wirksam und dieser kann
die Firma am Gericht seines Wohnorts verklagen (fliegender Gerichtsstand)
und das auch nach deutschem Recht.
#38Report
[gone] Model Daria (Neues von Sebastian Hundt)
21.02.2010
Es ist gut jetzt! Thema geschlossen! Danke!!!!
#39Report
21.02.2010
Original von Tobias VossZumindest wenn der Fotograf eine Privatperson ist ... bei Gewerbetreibenden sieht das unter umständen wieder ganz anders aus ;-)[/quote]
[quote]Original von Fotofuxx
Was die Urheberrechtsverletzung angeht: Die Seite kann überall
in Deutschland abgerufen werden, die Urheberrechtsverletzung
wird insofern auch beim Urheber Zuhause wirksam und dieser kann
die Firma am Gericht seines Wohnorts verklagen (fliegender Gerichtsstand)
und das auch nach deutschem Recht.
Der Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Privatpersonen ist hier irrelevant.
Die Parteien (Urheber/Portalbetreiber) stehen in keinem Vertragsverhältnis in dem
ein anders Recht oder ein bestimmter Gerichtsstand hätte vereinbart werden können.
Das Urheberrecht und die ZPO gelten für Gewerbetreibende und Privatpersonen
gleichermaßen. (§32 ZPO Besonderer Gerichtsstand bei unerlaubter Handlung)
#40Report
Topic has been closed
und wie erledigt ???
vielleicht können wir und die anderen was lernen !