Unterlassung bei Bildernutzung (Erledigt!Danke!!!) 76

[gone] Model Daria (Neues von Sebastian Hundt)
21.02.2010
Zur Vorgeschichte:

Vor circa einem Jahr hatte ich mich bei einer Firma für den Titel des "Gesicht 2010" beworben.
Ich hatte 6 Fotos von 3 versch. Fotografen geschickt und übersah dabei diese Klausel:

WICHTIG: Mit absenden Ihrer E-Mail wird unwiderruflich vereinbart, dass die eingeschickten Fotos auf denen Sie abgebildet sind, ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung von UMà Dubhé Cosmetique AG im Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen. Teilnahme ab 18 Jahren!

Es kam natürlich so,dass die Firma eines meiner Fotos auf deren Internetseite veröffentlichte.
Darf es eine solche Klausel überhaupt geben? Ist dies dann nicht eine Urheberrechtverletzung beim Fotografen?

Was kann ich bzw die Fotografin jetzt tun? Es geht hier nicht um Geld sondern um eine Unterlassung der Bildernutzung.

Ich hatte die Firma angerufen und sagte,dass ich mit sofortiger Wirkung von diesem Wettbewerb zurücktrete und alle Bilder gelöscht werden sollen. Ich und eine betroffene Fotografin würden gern noch etwas per Post schicken damit die Bilder nicht mehr genutzt werden doch was muss da genau drinnen stehen?
Was mich ganz besonders stört,ist die Tatsache,dass die Firma bei mehreren Bilder das Copyright einfach wegschnitt und dann die Bilder auf deren Seite online stellte.

Ich bitte dringend um Rat!
Original von Daria...( Neues!!!)
....doch was muss da genau drinnen stehen? ......



Allein schon diese Frage wird dir NUR und zwar ausschließlich NUR! ein Anwalt halbwegs richtig beantworten können und keiner der Forummitglieder.

Bye
Andreas

p.s.: Darüberhinaus ist das leider wieder ein deutliches Beispiel von vorher nicht... und hinter her.....neija bekannt.
21.02.2010
Ohne jetzt verbindliche Rechtsauskunft geben zu können:

Ich vermute, dass eher Du das Urheberrecht des Fotografen verletzt hast, indem Du Bilder zu Bedingungen weitergegeben hast, die Du dem Fotografen gegenüber nicht erfüllen könntest.

Eher könnte sich der Fotograf deshalb an Dich halten. Wenn Du einen verständnisvollen Fotografen hast, der das mit Dir zusammen klären möchte, hast Du Glück.

Um Deine Frage nach etwas Schriftlichen zu beantworten. Google mal nach "unterlassungserklärung urheberrecht", dann findest Du etliche Mustertexte, die Du an Deine Situation anpassen kannst.

Lg, Robert
21.02.2010
Nunja, du hast ja zugestimmt.
"ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung"

"keine inhaltliche Einschränkung" heißt für mich sowas wie "wir bearbeiten uns die Bilder so wie wir es brauchen". ;)


Wäre ich der Fotograf und würde meine Bilder von denen "benutzt" sehen, bin ich zwei Minuten später bei meinem Anwalt. Dummerweise wird die Firma sich dann an dich wenden, denn du hast ja die Genehmigung erteilt. Dass du die Genehmigung gar nicht erteilen kannst ist da, glaube ich, nicht weiter von Belang.


LG Hendrik
[gone] Model Daria (Neues von Sebastian Hundt)
21.02.2010
Glauben ist nicht wissen.Ich hätte gern Tatsachen und keine Vermutungen!
[gone] Hermann Klecker
21.02.2010
Da liegt womölgich eine Urheberrechtsverletzung vor.

Je nachdem, welche Rechte die drei Urheber Dir eingeräumt haben, insbesondere ob sie Dir gestatten, die Rechte auch Dritten einzuräumen, hast Du eine Urheberrechtsverletzung begangen.
21.02.2010
Original von Daria...( Neues!!!)
Glauben ist nicht wissen.Ich hätte gern Tatsachen und keine Vermutungen!

Da juristische Aussagen einzig und allein den Juristen vorbehalten sind, wirst du hier NIEMANDEN finden der eine juristisch absolut konkrete Aussage macht oder sich selbst ins Fadenkreuz eines Unternehmens begibt.

Jede Aussage hier ist eine private Ansicht die sich aufgrund deiner Aussagen herausbildet. Ebenso sind alle Aussagen im konjunktiv, wir sind ja nicht bescheuert.

LG Hendrik
Ich weiss nicht wie die Verträge mit den Fotografen aussehen !


Aber hier scheint wahrscheinlich das Kind in den Brunnen gefallen zu sein :

deshalb immer vorher die AGB s lesen und wenn man was nicht versteht, einen Fachmann fragen


und auch im Zeifelsfall vorher (!!) mit dem Fotografen kontakt aufnehmen
21.02.2010
Das stimmt schon, aber gerade die Firma muss wissen, dass die Fotografen, und nicht das Model die Urheberrechte haben und können sich folglich auch nicht darauf berufen.

...denke ich.


Original von Hermann Klecker
Da liegt womölgich eine Urheberrechtsverletzung vor.

Je nachdem, welche Rechte die drei Urheber Dir eingeräumt haben, insbesondere ob sie Dir gestatten, die Rechte auch Dritten einzuräumen, hast Du eine Urheberrechtsverletzung begangen.
21.02.2010
Original von Daria...( Neues!!!)
Glauben ist nicht wissen.Ich hätte gern Tatsachen und keine Vermutungen!


Dann musst Du in die Verträge mit den Fotografen schauen bzw. diese offenlegen.

Annahme: Die Verträge erlauben die Weitergabe unter der Klausel der Seite nicht,
dann hast Du eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Die betroffenen Fotografen können sich dann auch an die Seite wenden und
Unterlassung fordern. Die Betreiber der Seite können sich dann an Dich wenden
und den Ersatz des ihnen entstandenen Schadens einfordern.
[gone] Model Daria (Neues von Sebastian Hundt)
21.02.2010
Das denke ich nämlich auch.
Original von Daria...( Neues!!!)
Glauben ist nicht wissen.Ich hätte gern Tatsachen und keine Vermutungen!


Na gut:

Tatsache ist, das DU eine Urheberverletzung begangen hast, sollte in den Verträgen zwischen dir und den Fotografen nicht eindeutig das Recht zur Sublizenzierung drinstehen.

Tatsache ist, das DU und nicht die Firma Schuld an dieser Verletzung bist. Der Hinweis ist auf der Homepage deutlich gesetzt und die Firma ist nicht dafür verantwortlich das du sie nicht gelesen hast oder diese gar nicht geben darfst.

Tatsache ist, die Firma hat anhand deiner erteilten Erlaubnis gehandelt. Sollte denen ein Schaden entstanden sein daraus, bist du Haftbar.

Tatsache ist, alle möglichen Wege diese "Panne" zu bereinigen sind Fragen der Rechtsbelehrung und damit eines Anwalts.

Bye
Andreas
21.02.2010
Original von Peter Nickel
Das stimmt schon, aber gerade die Firma muss wissen, dass die Fotografen, und nicht das Model die Urheberrechte haben und können sich folglich auch nicht darauf berufen.

...denke ich.


Denke ich nicht ... Meine TfP-Verträge z.B. räumen den Modellen die Rechte ein, die Bilder so
wie in der Klausel gefordert weiterzugeben. Warum sollte sich der Seitenbetreiber darum
sorgen, ob das im Einzelfall jetzt gegeben ist oder nicht ?
21.02.2010
Tatsache ist allerdings auch das sie Rechte an die Firma übertragen hat die sie gar nicht besitzt. Sprich die Firma ist auch im Unrecht. Genau auf diesen Sachverhalt würde ich die Firma hinweisen. Mit ein wenig Glück scheut die Firma einen Rechtsstreit mit dem Fotografen und nimmt die Bilder wieder runter ohne weitere Massnahmen.

Solche und ähnliche Klauseln habe ich schon des öfteren bei Wettbewerben gesehen, scheint jedenfalls mal nicht ungewöhnlich zu sein.
Original von No_pierdo_nada
Tatsache ist allerdings auch das sie Rechte an die Firma übertragen hat die sie gar nicht besitzt.


wir kennen die Verträge mit den Fotografen nicht.
Es gibt genug Fotografen die dem Model alle Rechte geben.


Sprich die Firma ist auch im Unrecht. Genau auf diesen Sachverhalt würde ich die Firma hinweisen. Mit ein wenig Glück scheut die Firma einen Rechtsstreit mit dem Fotografen und nimmt die Bilder wieder runter ohne weitere Massnahmen.


würds auch gütlich versuchen, denn Rechtsstreitigkeiten sind teuer, zumal die Firma anscheinend im Ausland ihren Hauptsitz hat
... und es gibt kaum eine normale Rechtschutzversicherung die sowas trägt.


Solche und ähnliche Klauseln habe ich schon des öfteren bei Wettbewerben gesehen, scheint jedenfalls mal nicht ungewöhnlich zu sein.


man kann schon fast sagen das es üblich ist, denn ich habe sehr viele AGBs in dieser Richtung gesehen..... Auch bei vielen Fotowettbewerben usw.
21.02.2010
Davon gehe ich einfach mal aus. Sollte sie nämlich alle Rechte haben, hat sie auch keinen Grund sich zu beschweren. In dem Fall hat man einfach nicht die AGB's durch gelesen und sich über das Ergebnis gewundert.

Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
wir kennen die Verträge mit den Fotografen nicht.
Es gibt genug Fotografen die dem Model alle Rechte geben.
[gone] VisualPursuit
21.02.2010
Natürlich könnte der Fotograf sein Urheberrecht bei der Firma geltend machen.
Wenn die dann nicht nachweisen kann, dass sie vom Urheber die Rechte eingeräumt
bekommen hat, steht sie dumm da und ist erst einmal schadenersatzpflichtig.

Für den Schaden kann sie dann das Model in Regress nehmen.

Und das wird dann als Kettenreaktion verdammt teuer.

Disclaimer: Nur meine Meinung, bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung
nach Adolfs altem Rechtsberatungsgesetz das den Anwälten auch heute noch
so gut schmeckt....

Ich würde in dieser Lage die Klappe halten, mich über die eigene Dummheit ärgern
und in Zukunft die AGB lesen. Gründlich lesen.
#18
[gone] Hermann Klecker
21.02.2010
Natürlich werden sie wissen, wer Urheber ist.

Dennoch können sie von dem sich bewerbenden Modell verlangen, daß sie Bilder beibringt, die den Teilnahmebedingungen genügen.


Vielleicht kann sie sich aber darauf berufen, daß es in der Branche bekannt sei, daß Modelle nicht alles genau durchlesen und das deshalb das Kleingedruckte nicht gelte. :-))

Im Ernst Ein fachkundiger Anwalt wird sie dahingehend beraten können, ob derart weitreichende Nutzungsrechte in AGB zu einer Bewerbung überhaupt übertragen werden können. Ein Anwalt kann sie auch in Bezug auf ein geschicktes Vorgehen im direkten Gespräch beraten. Gute Anwälte wissen durchaus, ob es geschickt ist, einen Brief vom Anwalt zu senden oder ob ihre Kienten zunächst selbst aktiv werden sollten.



Original von Peter Nickel
Das stimmt schon, aber gerade die Firma muss wissen, dass die Fotografen, und nicht das Model die Urheberrechte haben und können sich folglich auch nicht darauf berufen.

...denke ich.


[quote]Original von Hermann Klecker
Da liegt womölgich eine Urheberrechtsverletzung vor.

Je nachdem, welche Rechte die drei Urheber Dir eingeräumt haben, insbesondere ob sie Dir gestatten, die Rechte auch Dritten einzuräumen, hast Du eine Urheberrechtsverletzung begangen.
[/quote]
21.02.2010
In erster Linie kann immer der auf Unterlassung verklagt werden, der die Urheberrechtsverletzung begeht. Sprich die Firma, die das Bild ausgestellt hat

ABer diese werden sich dann postwenden an den wenden, der ihnen diese Erlaubnis erteilt hat um sich ihren Schaden wieder kompensieren zu lassen
Und diese Kette würde immer weiter gehen bis man irgendwann beim Urheber angelangt ist.

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