IP-Logging der Model-Kartei 36

Original von Hermann Klecker
Aber davon ab - IP-Adressen sind gar keine personenbezogenen Daten. Wie Du ja gerade erst erkärt hast, bedarf es eines richterlichen Beschlusses, um den Personenbezug herzustellen. Also einfache Hilfe Dritter genügt da nicht.


Ich glaube, ich verstehe nun, was Du meintest.

Also wenn MK meine IP speichert, ist das kein personenbezogenes Datum?
Wenn die Telekom es speichert, ist ein ein personenbezogenes Datum, weil sie einfacher an die Verknüpfung IP Adresse/Anschlussinhaber kommt?

Meintest Du es so?

Aber es heißt doch:
Der Grad der Schwierigkeit eines solchen Identifizierungsverfahrens ist dabei unerheblich, sofern die speichernde Stelle (in diesem Fall MK) in der Lage ist, mit angemessenem Aufwand eine Beziehung zu dem Betroffenen herzustellen.


Und MK kann das doch machen. MK muss nur einen Beschluss nach §§ 100g, 100h StPO erwirken. Die Schwierigkeit ist doch egal und ein Aufwand ist es doch auch nicht. Es ist kostenlos und der Richter macht es, wenn er es für nötig hält.
Original von Hermann Klecker
Es ist richtig, daß es eines Beschlusses bedarf und daß "der Verletze" zunächst alle Kosten tragen muß, sowohl für das Gericht als auch für die Kosten der Auskunftgebenden Betreiber..


Falsch!

Nachdem Du eine Strafanzeige gestellt hast, wird die Polizei/Staatsanwaltschaft tätig und ermittelt, wer Anschlussinhaber ist. Die Kosten zahlt der Staat für die Ermittlung des Anschlussinhabers.

Dich kostet das keinen Cent.

Und zu einer Strafanzeige wird Dir jeder Anwalt raten, denn wenn die Person dann verurteilt wird, bzw. ein Strafgericht feststellt, dass ein Verstoß nach dem UrhG vorliegt, dann kannst Du Schadensersatz wegen § 823 Absatz 1 und Absatz 2 BGB verlangen.

Ohne Feststellung eines Gesetzesverstoßes bleibt Dir nur § 823 Absatz 1 BGB.

Aus diesem Grund gibt es von den Firmen, die die Musikdiebe im Internet jagen, auch erst eine Anzeige und Monate oder Jahre später dann Post wegen des Schadensersatzes.
16.02.2010
hm... ich finde, user, die berufsjuristen sind, sollten ein kleines § im namen tragen müssen, damit der nicht-jurist einen hinweis darauf bekommt, wem man in solchen diskussionen glauben schenken kann... ^^
Original von Henning Zachow *Feuerköpfchens zarter Blick :)*
hm... ich finde, user, die berufsjuristen sind, sollten ein kleines § im namen tragen müssen, damit der nicht-jurist einen hinweis darauf bekommt, wem man in solchen diskussionen glauben schenken kann... ^^


Das wäre natürlich eine Möglichkeit, aber in diesem Fall könnte man auch in die Kommentare der Gesetze schauen.
Daraus geht hervor, dass es sich bei IP Adressen um personenbezogene Daten handelt, sofern der Anschlussinhaber eine natürliche Person ist.

Ich möchte hier nicht, dass man mir einfach glaubt, ich versuche alles, was ich sage, ahand von Fundstellen zu belegen, so dass jeder selber nachlesen kann.

Ich irre mich so häufig, ich maße mir nicht an, immer Recht zu haben.

Wenn jemand also eine Fundstelle findet, die meine Ausführungen entkräftet, dann habe ich kein Problem, meine Ansicht zu ändern.

;-)
16.02.2010
Original von RonnyBenischka
Hallo,

wie in der aktuellen ct zu Lesen ist:

"BDSG" erlaubt in Paragraf 4 eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten grundsätzlich nur dann, wenn Betroffene ausdrücklich eingewilligt oder ein Gesetz diese Nutzung erlaubt."

Was übrigens vollkommener Unfug ist...

§4 BDSG sagt vielmehr (fast) das genaue Gegenteil davon:

§ 4 BDSG Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
(2) Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben. Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden, wenn

1.eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder zwingend voraussetzt oder
2.a)die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder der Geschäftszweck eine Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich macht oder
b) die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde

und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.

(3) Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen erhoben, so ist er, sofern er nicht bereits auf andere Weise Kenntnis erlangt hat, von der verantwortlichen Stelle über

1.die Identität der verantwortlichen Stelle,
2.die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und
3.die Kategorien von Empfängern nur, soweit der Betroffene nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss,

zu unterrichten. Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft verpflichtet, oder ist die Erteilung der Auskunft Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsvorteilen, so ist der Betroffene hierauf, sonst auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. Soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, ist er über die Rechtsvorschrift und über die Folgen der Verweigerung von Angaben aufzuklären.


Diverse Vorschriften des HGB, des EStG, des UStG sowie der ESt-Durchführungsverordnung, der USt-Durchführungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen (die im einzelnen aufzuführen ich mir spare, sonst braucht die MK einen weiteren Server) verpflichten den Unternehmer (und das ist Hendrik mit dem Betrieb dieser Website) dazu, diverse Daten für 6 bis 10 Jahre aufzubewahren.

Dazu gehören u.a. die gesamte Geschäftskorrespondenz einschließlich E-Mails sowie alle Unterlagen, die für die Überprüfung der Buchführung und Versteuerung notwendig sind. Das sind insbesondere Namen, Anschriften usw. von Kunden und Geschäftspartnern, Verträge, Zahlungsbelege, Buchungsbelege usw. usf.

Das führt auch das BDSG selbst noch weiter aus:

§ 28 BDSG Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig

1.wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist,
2.soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt
, oder
3.wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.

Das hat übrigens die zunächst etwas absurd anmutende Konsequenz, daß in dem Fall, daß ein Bürger z.B. bei einer Direktmarketing-Firma die Streichung seiner Daten aus den dort vorhandenen Datenbeständen für Werbezwecke verlangt, diese zwar dort gelöscht werden müssen, in den Geschäftsunterlagen (auch den elektronisch geführten) dieses Unternehmens aber in der Folge für 10 Jahre aufbewahrt werden dürfen (und eigentlich sogar müssen)...
16.02.2010
Na ja im Falle der MK ist es doch gar nicht so kompliziert

Hier sind IPs so gut wie immer personenbezogene Daten weil ein Login stattfindet und man bei der Anmeldung seine persönlichen Daten hinterlegt hat.

Also kann hier jede IP-Adresse für die Dauer ihrer Gültigkeit einer Person zugeordnet werden. Klar kann das auch ein Fake sein....aber das ist wohl nur ein kleiner Prozentsatz
Original von Fotofuxx
Ein Link zum Thema



Vielen Dank für den Link
17.02.2010
Ahoi,

kurzer technischer Einwurf was die Notwendigkeit der Speicherung bedarf:
da die MK nicht nur ein Server ist, sondern aus mehreren Servern besteht, ist es durchaus hilfreich anhand der IP nachzuvollziehen, auf welche Server der User Zugriff hatte um ggfs. Probleme zu finden.
Desweiteren werden IPs nur fuer User die sich auch einloggen laengerfristig gespeichert (fuer jeden selbst hier einsehbar), nicht jedoch was der User dann sich z.B. alles anschaut. Dieses Loggen der IP war in der Vergangenheit bei der Fehlersuche z.B. auch schon mehr als nuetzlich.

Ich vertrete selbst die Meinung, das man so wenig wie moeglich speichern sollte, aber halt auch soviel wie noetig um einen sinnvollen Betrieb zu ermoeglichen. Viel Wichtiger ist jedoch, das die Daten, die gespeichert werden, 1. nicht einfach zugaenglich sind und 2. nicht "mal eben" verteilt werden. Hendrik wird Daten nur dann rausgeben, wenn er rechtlich abgesichert dazu aufgefordert wird, dazu reicht es nicht einfach zu sagen "ich anwalt, du gebbe daten!".

Datenschutz ist wichtig, Betrieb ist wichtig, alles zusammen in Einklang zu bringen ist schwer, aber i.d.R. machbar/moeglich, sofern man sich auf eine sinnvolle Schnittmenge einigt. Heisst fuer mich:
Jeden Zugriff jedes User/jeder IP ueber Wochen und Monate zu loggen und pro aktiv versuchen damit Userprofile zu erstellen -> scheisse.
Die technisch sowieso anfallenden Daten versuchen zu kurz wie noetig aufzubewahren (Auswertung der Zugriffe etc.) und dann zu loeschen => gut.
Direkt alles verwerfen weil man ja theoretisch garnix davon wirklich braucht => wunschdenken in so Plattformen wie der MK.

Die MK ist auch eine Geschaeftsplattform, User X kann mit User Y ein Shooting gegen $$$ vereinbaren, jetzt passiert irgendwas, User X bleibt auf Kosten sitzen, User Y verpisst sich. X schaltet Anwalt ein, Anwalt geht gerichtlich vor, Gericht fragt MK, MK sagt "ich dumm, nix wisse, sorry", dann kann das ganz schnell nach Hinten losgehen und das Gericht anordnen Daten zu speichern, weil die MK sonst "Strafverfolgungsvereitelung ermoeglicht" (oder so, moege bitte ein Jurist den entsprechenden Wortlaut in den Topf werfen ;).
Also, lieber ein wenig tun das alle Happy sind als sich direkt mit allen Anlegen und riskieren, das man irgendwann dazu verdonnert wird genau das zu tun, was eigentlich keiner wirklich will, oder?

So long,
Darkman
[gone] photofrey.com
17.02.2010
ihr macht euch nen kopp um eine zahl!?! *rofl*

und mit eurem eigenen browser gtebt ihr fleißig daten an die websites ab... *lol*

wieder mal ein beispiel dafür, über was man sich hier so0 herrlich sinnlos aufregen kann :-D
Original von photofrey.com
ihr macht euch nen kopp um eine zahl!?! *rofl*

und mit eurem eigenen browser gtebt ihr fleißig daten an die websites ab... *lol*

wieder mal ein beispiel dafür, über was man sich hier so0 herrlich sinnlos aufregen kann :-D


Das ist ziemlich typisch für Deutsche, weil Deutsche nie gelernt haben was das Internet ist.
Genau wie die Chinesen.
18.02.2010
Wer regt sich den auf!? Wir diskutieren einfach nur. Typisch Internet ist, gleich alles in den falschen Hals zu bekommen und zu denken das hier jemand aufregt... [und nein, ich rege mich immer noch nicht auf, das sieht anders aus]
[gone] Hermann Klecker
20.02.2010
Original von McFly_Stade
[quote]Original von Hermann Klecker
Es ist richtig, daß es eines Beschlusses bedarf und daß "der Verletze" zunächst alle Kosten tragen muß, sowohl für das Gericht als auch für die Kosten der Auskunftgebenden Betreiber..


Falsch!

Nachdem Du eine Strafanzeige gestellt hast, wird die Polizei/Staatsanwaltschaft tätig und ermittelt, wer Anschlussinhaber ist. Die Kosten zahlt der Staat für die Ermittlung des Anschlussinhabers...[/quote]

Ich gebs auf. Du verwechselst Strafverfahren und Zivilverfahren.

Du hast nicht unrecht. Es gelingt Dir aber nicht, das eine vom anderen abzugrenzen. Wenn ich mit einer Bestimmung argumentiere, die das Gesetz für ein ziviles Verfahren vorsieht, argumentierst Du mit einem Strafantrag (Anzeige) und umgekehrt.
20.02.2010

ihr macht euch nen kopp um eine zahl!?! *rofl*
und mit eurem eigenen browser gtebt ihr fleißig daten an die websites ab... *lol*
wieder mal ein beispiel dafür, über was man sich hier so0 herrlich sinnlos aufregen kann :-D


Naja, nu mal langsam: Das IP-Logging kann der Nutzer nicht verhindern, welche Daten er an andere Websites weitergibt schon - dass viele das nicht tun, ändert ja nichts daran, dass er in einem Fall die Wahl hat und im anderen nicht.

Jan
Für eine Forensoftware gab es mal einen Mod, womit das standardmässige IP-Logging deaktiviert wurde.
Wäre das im heutigen Deutschland ein Versuch zur Strafvereitelung? ;)
20.02.2010
Original von Satyr [GothicModels.net]
Wäre das im heutigen Deutschland ein Versuch zur Strafvereitelung? ;)


Dafür müsste es aber einen Paragraphen geben, der vorschreibt, daß ein Forum die IP mitloggen muß.
Und davon ist mir nichts bekannt
Eher im Gegenteil....die meisten Webseiten loggen heutzutage mehr als sie aus datenschutztechnischer Sicht eigentlich dürften

Ich habe eine Homepage bei All-Inkl.de
Früher gab es da ein Logverzeichnis wo täglich die aktuellen Zugriffe in Protokolldateien gespeichert wurden. Mittlerweile gibt es das nicht mehr aus genau diesem Grund

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