Der Irrglaube rund um den Gewerbeschein 74

26.02.2011
Der Thread ist zwar im Moment wohl nicht aktuell, aber ich bin eben erst drauf gestoßen.
Ich habe mir auch nicht alle Beiträge durchgelesen.
Allerdings war ich selbst beim Amt für Gewerbewesen, um mich zu erkundigen, was am sinnvollsten ist, da ich eben nicht nur ein "Gewerbe" eintragen will, sondern mehrere verschiedene.
Die Antwort (wusste ich z.T. auch zuvor):
- wer handelt - also etwas verkauft (Kosmetik, Bilder,.....) braucht einen Gewerbeschein
- wer Aufträge annimmt, braucht auch einen Gewerbeschein
- wer rein künstlerisch tätig ist, ist - wie auch verschiedene andere Berufszweige, wie z.B. Ingenieure, Ärzte,...., ist Freiberufler - muss das auch anmelden , aber eben ohne Gewerbeschein
- ob man Freiberufler ist, also bei uns die Tätigkeit als rein künstlerisch anerkannt wird, ist mit dem Finanzamt zu klären
- die jeweilige Tätigkeitsbezeichnung (Fotograf, Visa,...) ist dem Gewerbeamt und dem Finanzamt egal, das muss mit der IHK geklärt werden.

D.h.:
- zuerst überlegen: was will ich, nur künstlerisch tätig sein (kein Verkauf, keine Aufträge,..., hat nichts mit Honorar oder was verdienen zu tun), oder eben auch die Möglichkeit haben, das eine oder andere Bild zu verkaufen oder einen Auftrag (Hochzeitsshooting als Fotograf z.B.) annehmen zu können
- dann mit der IHK sprechen, welche "Gewerbebezeichnung" (Berufsbezeichnung) mit der entsprechenden Ausbildung verwandt werden darf/ muss
- mit dem Finanzamt sprechen, ob die Tätigkeit künstlerisch anerkannt wird oder nicht
- den Gewerbeantrag entsprechend ausfüllen und beim Gewerbeamt abgeben

Wenn man in irgendeiner Weise Geld damit verdienen will, muss man anmelden - ob mit Gewerbeschein oder als Freiberufler.
Als Model kann man aber auch bei ner Agentur angestellt sein, ggf. auch bei nem Fotografen für einen Workshop - als Fotograf bei Fotostudios sicher auch.

LG Ute
27.02.2011
Original von artX kiki-love
zieht doch um in die schweiz... ganz einfach hier... solange man es der steuerrechnung anfügt interessiert es niemanden.

Wenn Du in der Schweiz wohnst und in Deutschland für Geld modelst, bist Du in Deutschland steuerpflichtig...
27.02.2011
Original von **Tina**
"Eine gewerbliche Tätigkeit ist ohne wenn und aber anzumelden, bevor man sie aufnimmt."

ich darf laut ausländerbehörde keine gewerbe anmelden... aber ich glaube nicht dass die deutsche staat mir verbieten kann welchen beruf ich ausüben darf...

Selbstverständlich kann er das. Er kann Dir - wenn Du Ausländer aus einem Nicht-EU-Staat bist - sogar generell verbieten, in Deutschland zu arbeiten.
edit: wenn ich steuer zahle ist alles friede freude eierkuchen

Durchaus nicht. Als Ausländerin macht Du Dich eines Verstoßes gegen das Ausländerrecht schuldig, wenn Du ohne entsprechende Arbeitserlaubnis einer Erwebstätigkeit nachgehst.
27.02.2011
zur Sicherheit mal ein ****BOOKMARK****
Nie im Leben hat das Finanzamt das gesagt !!! und wenn doch hätte ich gerne den Wohnort gehabt....das ist ja unglaublich!
27.02.2011
Wieder mal viel zu viel Gedanken für die Gegenseite, die sich gefälligst selber um ihre rechtlichen Seite kümmern soll.
Auch wie das der Hobbyknipser handelt interessiert mich nicht. Wenn ICH, ein Model für Pay buchen würde, erwarte ich eine Rechnung, mit den jeweiligen Angaben. Diese wird bezahlt und geht somit in meinen Ordner "Belege", welche nach Ablauf des Quartals an meinen Steuerberater geht. Somit komme ich meinen steuertechnischen Verpflichtungen nach. Wie und ob das Model danach das Geld schwarz kassiert oder gem. Gewerbe versteuert, etc... geht mir doch meilenweit am Arsch vorbei. Hauptsache meine Bücher stimmen.
28.02.2011
Original von "Its a Gas"
Wieder mal viel zu viel Gedanken für die Gegenseite, die sich gefälligst selber um ihre rechtlichen Seite kümmern soll.
Auch wie das der Hobbyknipser handelt interessiert mich nicht. Wenn ICH, ein Model für Pay buchen würde, erwarte ich eine Rechnung, mit den jeweiligen Angaben. Diese wird bezahlt und geht somit in meinen Ordner "Belege", welche nach Ablauf des Quartals an meinen Steuerberater geht. Somit komme ich meinen steuertechnischen Verpflichtungen nach. Wie und ob das Model danach das Geld schwarz kassiert oder gem. Gewerbe versteuert, etc... geht mir doch meilenweit am Arsch vorbei. Hauptsache meine Bücher stimmen.

Da das Model kein Unternehmen der Baubranche ist, braucht man sich in der Tat keine Gedanken drum zu machen. (Als Auftraggeber für Bauleistungen haftet man nämlich unter Umständen für Sozialabgaben und Steuern der beauftragten Bauunternehmen...! Das soll die grassierende Schwarzarbeit in dem Bereich eindämmen.)

Wenn auf der Rechnung USt ausgewiesen ist, sollte aber ab 150 Euro Rechnungsbetrag eine USt-Nummer angegeben sein - sonst akzeptiert das Finanzamt die Rechnung nicht. (Wenn es drüber stolpert. Buchprüfungen in diesen Umsatzregionen sind eher selten.)
8 years ago
Ich kann zu der ganzen Sache so viel sagen:

Ich habe dem Finanzamt gemeldet, dass ich eine selbständige / freiberufliche Tätigkeit anmelden möchte, eben weil hin und wieder Geld in meine Richtung fließt. Daraufhin sind mir die Unterlagen zugeschickt worden, ich habe sie ausgefüllt und habe daraufhin die Bestätigung bekommen, beim Finanzamt sowieso mit einer Steuernummer geführt zu werden.

Die Unterlagen sind ziemlich selbsterklärend und so lange man einen gewissen Jahressatz nicht überschreitet, wird man nach § 19 als Kleinunternehmer geführt. Man hat die Verpflichtung, die Ein- und Ausgaben bei der Steuererklärung offenzulegen, damit das Finanzamt überprüfen kann, ob zu viele oder zu wenig Steuer bezahlt worden sind. Überschreitet man den Betrag, muss man entsprechend Steuern abführen, aber das wird einem das Finanzamt entsprechend mitteilen. In den wenigsten Fällen wird es so sein, dass jemand mit dem Modeln den kompletten Lebensunterhalt bestreiten kann. Es wird einen Umsatz geben, aber genauso muss derjenige auch Kosten abdecken können. In den meisten Fällen wird sich bei der Gewinnermittlung wohl herausstellen, dass dieser gar nicht sehr hoch ist - wenn überhaupt Gewinn gemacht wird.

Eigentlich alles ganz easy. Und ganz davon abgesehen, trägt dafür jeder die Verantwortung selbst. 
@ Elsi Spring
Die Unterlagen sind ziemlich selbsterklärend und so lange man einen gewissen Jahressatz nicht überschreitet, wird man nach § 19 [UStG ] als Kleinunternehmer geführt.

Kleiner Hinweis am Rande:

Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist nicht zwingend!

Auch wenn die Umsatzgrenze nicht erreicht wird, kann optional auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet werden - zu kennzeichnen an entsprechender Stelle im "Fragebogen zu steuerlichen Erfassung".

 
8 years ago
Das kann durchaus sein. Ich habe jedenfalls den ganzen Kram ausgefüllt und habe eben ein offizielles Schreiben mit Steuernummer. Wichtig ist dann natürlich nur, dass man Rechnungen schreibt und alles andere aufhebt, was man bei der Erklärung später als Beleg mit einreicht. 

Das müsste es eigentlich schon sein.
@ Elsi Spring
Das kann durchaus sein.

Ja, das ist so. ;-)

Wichtig ist das vor allem dann, wenn man als "Kleinunternehmer" einen Kundenstamm bedient, der Wert auf ausgewiesene Mehrwertsteuer in den Rechnungen legt.
8 years ago
Ich habe dem Finanzamt gemeldet, dass ich eine selbständige / freiberufliche Tätigkeit anmelden möchte, eben weil hin und wieder Geld in meine Richtung fließt.

Du bist Dir aber hoffentlich im klaren darüber, daß "Modeln für Geld" in Deutschland keine freiberufliche Tätigkeit ist, sondern eine gewerbliche, und also auch eine Gewerbeanmeldung zwingend nötig ist.
6 years ago
Ich sagte ja bereits, dass ich beim Ordnungsamt eine Gewerbeanmeldung vornehmen wollte. Dieses hatte mir dann gesagt, ich solle mich beim Finanzamt melden und eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Ich bewege mich zudem mehr im künstlerischen Bereich und das fällt dann nicht mehr unter Gewerbe. Genauso ist es auch im Bereich der darstellenden Kunst. Beim Finanzamt werde ich offiziell unter "Kleingewerbe" geführt, führe normal Gewerbesteuer ab, aber keine Umsatzsteuer.
[gone] User_545868
6 years ago
Ich habe eine Gewerbeanmeldung als Model/Promoterin/usw. und das Kleingewerbe beim Finanzamt "angemeldet" ....., geht also auch ...., und der Aufwand ist minimal.

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