Der Irrglaube rund um den Gewerbeschein 74
[gone] **Tina**
15.02.2010
"Eine gewerbliche Tätigkeit ist ohne wenn und aber anzumelden, bevor man sie aufnimmt."
ich darf laut ausländerbehörde keine gewerbe anmelden... aber ich glaube nicht dass die deutsche staat mir verbieten kann welchen beruf ich ausüben darf...
edit: wenn ich steuer zahle ist alles friede freude eierkuchen
ich darf laut ausländerbehörde keine gewerbe anmelden... aber ich glaube nicht dass die deutsche staat mir verbieten kann welchen beruf ich ausüben darf...
edit: wenn ich steuer zahle ist alles friede freude eierkuchen
#22Report
15.02.2010
Original von Tina aus dem Harz - sucht TfP
"Eine gewerbliche Tätigkeit ist ohne wenn und aber anzumelden, bevor man sie aufnimmt."
ich darf laut ausländerbehörde keine gewerbe anmelden... aber ich glaube nicht dass die deutsche staat mir verbieten kann welchen beruf ich ausüben darf...
edit: wenn ich steuer zahle ist alles friede freude eierkuchen
Genau - die Pflicht, ein Gewerbe anzumelden gilt natürlich nur für Inländer
und solche Ausländer, denen es erlaubt ist ein Gewerbe anzumelden.
Ausländer, die kein Gewerbe anmelden dürfen, können dann logischerweise
machen was sie wollen. Jeder andere Schluß wäre ja auch widersinnig.
#23Report
15.02.2010
Original von Fotofuxx
Ausländer, die kein Gewerbe anmelden dürfen, können dann logischerweise
machen was sie wollen. Jeder andere Schluß wäre ja auch widersinnig.
Smilie vergessen?
Original von Tina aus dem Harz - sucht TfP
das würde mir von meiner agentur auch gesagt... ich brauche kein gewerbeschein, nur steuernummer...
Da hat Dir die Agentur aber einen Bären aufgebunden!
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von cash - Schnauze voll von Schnee & Kälte
Wie man sieht, Fotomodell ist nicht dabei!
Darstellende Kust ist gelistet.
Edit: wobei hier sicher hintefragt werden muß, ob das Posen eines Fotomodells per Definition darstellende Kunst ist. Das ist keine Herabwürdigung der Leistung des Modells, sondern eine formelle Frage nach der Definition.[/quote]
Darstellende Künstler sind z.Bsp. Schauspieler für Film und Fernsehen. Das reine posieren als Fotomodell gehört nicht dazu! Die meisten Pay-Modelle hier in der MK dürften in diese Gruppe hineingehören.
@all
Bitte Leute es geht bei der Gewerbeanmeldung nicht darum, ob man Steuern zahlt. Es geht weder um Gewerbesteuer, noch um Umsatzsteuer und auch nicht um Sozialabgaben. Man ist unterhalb von bestimmten Grenzen von der Zahlung solcher Steuern und Abgaben befreit, das ist bekannt, völlig egal ob man freiberuflich oder gewerblich Selbständig tätig ist. Also vermischt das doch nicht mit der reinen Vorschrift, das Modeln eine gewerbliche Tätigkeit ist und bei regelmässiger Ausübung zum Zwecke der Gewinnerzielung einfach nur meldepflichtig ist. Da gibts in Deutschland keine Ausnahmen. Regelmässig 20,- € Gewinn erzielen ist auch ein Gewinn.
#24Report
15.02.2010
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Tina aus dem Harz - sucht TfP
"Eine gewerbliche Tätigkeit ist ohne wenn und aber anzumelden, bevor man sie aufnimmt."
ich darf laut ausländerbehörde keine gewerbe anmelden... aber ich glaube nicht dass die deutsche staat mir verbieten kann welchen beruf ich ausüben darf...
edit: wenn ich steuer zahle ist alles friede freude eierkuchen
Genau - die Pflicht, ein Gewerbe anzumelden gilt natürlich nur für Inländer
und solche Ausländer, denen es erlaubt ist ein Gewerbe anzumelden.
Ausländer, die kein Gewerbe anmelden dürfen, können dann logischerweise
machen was sie wollen. Jeder andere Schluß wäre ja auch widersinnig.[/quote]
Meine Ex war auch Chinesin (mittlerweile hat sie einen deutschen Pass) und zu dem Zeitpunkt hatte sie ne Aufenthaltsgenehmigung als Studentin, hätte also auch kein Gewerbe anmelden dürfen. Sie durfte als Studentin aber ohne weiteres die üblichen paar Euro dazuverdienen.
Wir haben beim FA angerufen und diesen Anmeldebogen ausgefüllt und gut. Hat sich kein FA-Beamter beschwert. Am Ende des Jahres hat sie Ihre dreitausend Euro EKSt-Erklärung abgegeben, vorläufiger Steuerbescheid - 0 EUR. Fertig.
Was sollen die da wegen Gewerbeschein rumnerven? Für was denn? Um als blödester Beamter des Jahres in die Bildzeitung zu kommen?
Der Steuerbescheid ist sowieso vorläufig und wenn's bei grenzwertigen Fällen später mal zu einer Steuerprüfung käme, sagen wir mal zu versteuerndes Einkommen 22.000 erklärt, nach der Prüfung sind es 27.000, dann können sie die Gewerbesteuer immer noch verlangen, mit Zinsen etc.
#25Report
15.02.2010
Original von cash - Schnauze voll von Schnee & Kälte
[quote]Original von TomRohwer
Wenn eine nachhaltige (dauerhafte) Gewinnerzielungsabsicht vorliegt!
Das ist nämlich die Voraussetzung, damit überhaupt ein Gewerbe vorliegt.
Stimmt auch! Davon ist aber fast immer auszugehen, wenn man z.Bsp. einen Account auf einer Modellcommunity (z.Bsp. MK) anlegt und sich damit um entsprechende Pay-Jobs bewirbt.[/quote]
Quod erat demonstrandum...
Für das Bestehen eines Gewerbetriebes reicht zwar schon die Absicht, Gewinne zu erzielen, aber wenn das über einen längeren Zeitraum hinweg nicht passiert, dann kann das Gewerbe durchaus auch hinfällig werden.
#26Report
15.02.2010
Original von cash - Schnauze voll von Schnee & Kälte
[quote]Original von Fotofuxx
Ausländer, die kein Gewerbe anmelden dürfen, können dann logischerweise
machen was sie wollen. Jeder andere Schluß wäre ja auch widersinnig.
Smilie vergessen?
[/quote]
Manchmal hege ich die Hoffnung, daß man Ironie auch ohne Smiley erkent ...
#27Report
15.02.2010
Original von TWENTYFOURSEVEN-MEDIA
[quote]Original von TomRohwer
Das ist schon merkwürdig - denn bei einem Gewerbebetrieb besteht ja Gewerbesteuerpflicht. Zwar wird das Model kaum Gewerbesteuer abführen müssen, da es einen Freibetrag bis zu einem "Gewerbeertrag" von 24.500 Euro/Jahr gibt, aber das ändert an der Gewerbesteuerpflicht an sich ja nichts.
Ich zitiere Tom nur wegen des Freibetrags (wußte ich selbst aus dem Kopf nicht) und übernehme das mal so.
Was ich eigentlich sagen möchte:
Ich hoffe doch mal schwer, dass unsere Finanzbeamten und was da sonst noch so auf Ämtern rumsitzt besseres zu tun haben, als sich mit so einer kleinkarierten Scheiße zu beschäftigen und irgendwelche Schülerinnen, Studentinnen oder Azubis zu verfolgen, die sich im Jahr ein paar hundert Euro OHNE GEWERBESCHEIN dazuverdienen ("illegalerweise", wie hier so schön betont wird *LMAO*) und sowieso von der Gewerbesteuerpflicht Lichtjahre entfernt sind.[/quote]
Sie sind ja in jedem Fall einkommenssteuerpflichtig, und von daher für das Finanzamt so oder so interessant. Es macht ja keinen verwaltungstechnischen Aufwand, wenn ein Model nun auch noch auf seine eventuelle Gewerbesteuerpflicht überprüft wird - das sieht der zuständige Finanzbeamte sowieso auf einen Blick. (Ein Jahresumsatz von 10.000 Euro kann keinen Gewerbeertrag von 24.500 Euro erzeugen, das geht schon nach Adam Riese nicht...)
Meine Ex hat als Studentin auch hin und wieder gemodelt (Events, Laufsteg und als Haarmodel) über eine Agentur. Die Betonung liegt auf "hin und wieder"(...)
Ich fand schon die jährliche Einkommensteuererklärung eigentlich lächerlich, wenn man sich an drei Fingern abzählen kann, dass das letztendlich völlig für die Füsse ist, aber gut, 1x im Jahr, was soll's.
Die einzige Möglichkeit für die Finanzbehörde, um herauszufinden, ob jemand Steuern zahlen muß oder nur Kleckerbeträge innerhalb der Freigrenzen verdient, ist aber nun mal die Steuererklärung. Das liegt in der Logik der Sache.
#28Report
15.02.2010
Original von e.bauer//borntobesmile
ein model gilt aber auch als freiberuflich ...somit keine gewerbesteuer, unabhängig von der einkommenshöhe...das model unterliegt dann nur der ust und est...deshalb keine anmeldung bei der stadt (zuständig für die gewerbesteuer)
nur mal so in den raum werf
Models gelten in Deutschland nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibende.
Sie finden sich sogar in den "Katalogberufen" für die gewerblichen Tätigkeiten...
#29Report
15.02.2010
Original von TomRohwer
Für das Bestehen eines Gewerbetriebes reicht zwar schon die Absicht, Gewinne zu erzielen, aber wenn das über einen längeren Zeitraum hinweg nicht passiert, dann kann das Gewerbe durchaus auch hinfällig werden.
Ja sicher, das dürfte aber ebenfalls auf die meisten Pay-Modelle hier in der MK nicht zutreffen.
...
Habe mal folgenden Link für Euch: http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de/index.php?step=1&id=339&first=1
#30Report
15.02.2010
Original von Carl vom Westhafen
Ein Model ist zwar gewerblich, aber angenommen sie nennt sich Schauspielerin..
Dann ist das ein Grenzbereich, und das Finanzamt mäßte das ggf prüfen.
ABER solange es nur um 2000 EUR im Jahr geht, ist das Finanzamt da sicher auf dem Wurstigkeitsstandpunkt, denn das Finanzamt setzt Prioritäten bei der eigenen Tätigkeit und ist lieber hinter den großen Fischen her. Zumal das Finanzamt dem Staat keinen cent mehr liefert, wenn es ein Schauspieler/Model zur Gewerblichkeit verdammt ( Freibertrag.. )
Nein. Aber die IHK interessiert das - da sind Gewerbetreibende nämlich Zwangsmitglied. Und die Gewerbebehörde interessiert ist - ein Gewerbe auszuüben ohne es anzumelden ist nämlich eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit.
#31Report
15.02.2010
Original von wox (diverses neues) kommentiert zurück
Der Gewerbeschein ist also bei weitem nicht das, für den ihn viele halten. Den kann man sich leicht besorgen und der wird niemandem wieder abgenommen, wenn man nur eine Woche später sein "Gewerbe" wieder abmeldet.
Einen "Gewerbeschein" gibt es überhaupt nicht...
[IMG]
Es gibt: eine Kopie der Gewerbeanmeldung. Die kann man z.B. dazu nutzen, sich als Gewerbetreibender zu identifizieren, was bei Lieferanten interessant ist, die nur an Unternehmen liefern.
Es gibt: eine "Reisegewerbe-Karte" für die Fälle, in denen kein "stehendes Gewerbe", sondern ein "Reisegewerbe" ausgeübt wird (der berühmte "Bürstenverkäufer an der Haustür"). Und nein - Models üben kein Reisegewerbe aus.
Es gibt: eine Gewerbeerlaubnis für erlaubnispflichtige Gewerbe. (Edelmetall-Handel, Waffen-Handel und einiges andere mehr.)
Der Gewerbeschein ist oft nicht viel Wert und sagt über die Legalität einer Modeltätigkeit ziemlich genau nichts aus.
Unfug.
Eine Gewerbeanmeldung garantiert sogar die Legalität der Modeltätigkeit.
Von einer Gewerbeanmeldung bekommen IHK, Finanzamt und andere Stellen eine Mitteilung. Eine Gewerbeanmeldung garantiert, daß das Model z.B. nicht generell "schwarz" arbeitet.
#32Report
15.02.2010
Original von Tina aus dem Harz - sucht TfP
"Eine gewerbliche Tätigkeit ist ohne wenn und aber anzumelden, bevor man sie aufnimmt."
ich darf laut ausländerbehörde keine gewerbe anmelden... aber ich glaube nicht dass die deutsche staat mir verbieten kann welchen beruf ich ausüben darf..
Selbstverständlich darf er das. Wenn Du z.B. ausländische Studentin bist und nicht aus einem EU-Staat kommst, dann gelten für Dich in Deutschland diverse Einschränkungen, welche Tätigkeiten Du ausüben darfst und welche nicht.
Wenn Du als Ausländerin widerrechtlich ein Gewebe ausübst, dann setzt Du sogar Deine Aufenthaltserlaubnis auf's Spiel.
#33Report
15.02.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Ein Model ist zwar gewerblich, aber angenommen sie nennt sich Schauspielerin..
Dann ist das ein Grenzbereich, und das Finanzamt mäßte das ggf prüfen.
ABER solange es nur um 2000 EUR im Jahr geht, ist das Finanzamt da sicher auf dem Wurstigkeitsstandpunkt, denn das Finanzamt setzt Prioritäten bei der eigenen Tätigkeit und ist lieber hinter den großen Fischen her. Zumal das Finanzamt dem Staat keinen cent mehr liefert, wenn es ein Schauspieler/Model zur Gewerblichkeit verdammt ( Freibertrag.. )
Nein. Aber die IHK interessiert das - da sind Gewerbetreibende nämlich Zwangsmitglied. Und die Gewerbebehörde interessiert ist - ein Gewerbe auszuüben ohne es anzumelden ist nämlich eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit.[/quote]
Du hast natürlich recht.
Allerdings wäre das bei Schülern und Studenten, die nichtmal den Einkommensteuerfreibetrag erreichen in etwa so, als würde sich die Polizei damit beschäftigen, Fussgängerampeln zu überwachen um zu sehen wer bei Rot über die Strasse läuft, wenn weit und breit kein Auto zu sehen ist.
#34Report
15.02.2010
Original von TomRohwer
Wenn Du als Ausländerin widerrechtlich ein Gewebe ausübst, dann setzt Du sogar Deine Aufenthaltserlaubnis auf's Spiel.
... und das sind genau so Dinge, die ich meine. Da macht man einfach mal, denkt sich nichts dabei und schwupsdiewups wird man abgeschoben oder findet heftige Bußgeldbescheide im Briefkasten.
Warum geht man mit solchen Dingen so leichtfertig um und ist dann auch noch so dumm, das man auf Verträge besteht und somit selbst für die entsprechenden Beweise sorgt!?
#35Report
15.02.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von e.bauer//borntobesmile
ein model gilt aber auch als freiberuflich ...somit keine gewerbesteuer, unabhängig von der einkommenshöhe...das model unterliegt dann nur der ust und est...deshalb keine anmeldung bei der stadt (zuständig für die gewerbesteuer)
nur mal so in den raum werf
Models gelten in Deutschland nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibende.
Sie finden sich sogar in den "Katalogberufen" für die gewerblichen Tätigkeiten...[/quote]
jo, genau so ist es, sieh auch: BFH IV 62/65 v. 8. 6. 67, BStBl III 67, 618
#36Report
15.02.2010
Original von KlausMangold
...
*räusper*
Wie wäre es denn, sich einfach mal aus einem Thread rauszuhalten wenn man nichts zum Thema beizutragen hat und sich bezüglich anderweitiger Interessen in der z.B. Laberecke zu tummeln?
Also bitte.....
Gruß: Manni
#37Report
15.02.2010
Original von KlausMangold
Meine Güte, da haben's aber wieder ein paar wichtig möglichst laut rauszuposaunen, dass sie wie gewohnt alles besser wissen und in fast jedem Gebiet die Gescheitheit mit Löffeln gefressen haben! Ich find's faszinierend, mit welcher Hingabe sich die Leute, die selber gar kein Modell sind, drüber auslassen, was da die gaaaanz genauen Vorschriften und Bestimmungen für diesen Personenkreis sind. Habt ihr wirklich überhaupt nix Besseres zu tun? Arme Würstchen...
Wie wär's denn mit ein paar neuen Threads zu brennend interessanten Fragen, die uns alle hier ja so heiß betreffen? Ich schlag vor: In welche Eisenbahnergewerkschaft kann ein Freizeit-Bienenzüchter eintreten, der auch einen Schrebergarten am Bahndamm hat und dort Honig(!!!)melonen anbaut, die er auf dem Wochenmarkt verkauft (Gewerbe?)? Und was ist, wenn der auch noch fotografiert und Bilder von heißen Bienen macht?
pff... vielleicht entschuldige ich mich noch, dass des mein beruf ist und die wortwahl der herren würde ich mir an eurer stelle überlegen. einige davon zählen schon als beleidigung.
andere leute vor irrglauben zu bewahren und die eigene argumentation zu untermauern ist ja wohl nicht verwerflich und des auch noch kostenlos *kopfschüttel*
hab ich echt null verständnis für so unproduktive kommentare. wissen weiterzugeben hat nix mit besserwissen zu tun.
#38Report
15.02.2010
Original von shadowshooter
hab ich echt null verständnis für so unproduktive kommentare.
Ich auch nicht. Aus diesem Grund habe ich vorstehend mal drei Beiträge entsorgt.
In diesem Sinne,
VLG: Manni
#39Report
15.02.2010
dann zurück zum eingang ... damit wir alle wieder schön um den heißen brei reden können :
- ein fotomodell muß nicht zwangsläufig nur als "fotomodell" arbeiten *trifft auf die meisten hier in der mk zu ....
sie kann einer normalen tätigkeit nachgehen und oder auch gleichzeitig sängerin oder schauspielerin oder hausfrau oder tänzerin oder auch künstlerin sein (man beachte die prozentuale verteilung)
- es ist nicht egal ob jemand student, berufstätig oder arbeitlos ist (da du kein einkommen in deinem post beschrieben hast)
- ist es nicht richtig, des ein gewerbe "vor" einer tätigkeit anzumelden ist
soviel zum thema ! .... und worum geht es nun wirklich ?
des alle mädels, die sich hier modell nennen ein gewerbe haben müssen ? (auch die knipser, visas, studios oder bildbearbeiter ?)
oder habe ich den eingangspost falsch verstanden und jeder, der es hier besser weiß ... selbigen richtig ????
Original von cash - Schnauze voll von Schnee & Kälte
Die Berufs- bzw. Tätigkeitsbeschreibung Mannequin, Dressmen, Fotomodell wird überall als eine gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Somit ist es völlig egal, ob jemand Student, berufstätig oder arbeitslos ist. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ohne wenn und aber anzumelden, bevor man sie aufnimmt.
- ein fotomodell muß nicht zwangsläufig nur als "fotomodell" arbeiten *trifft auf die meisten hier in der mk zu ....
sie kann einer normalen tätigkeit nachgehen und oder auch gleichzeitig sängerin oder schauspielerin oder hausfrau oder tänzerin oder auch künstlerin sein (man beachte die prozentuale verteilung)
- es ist nicht egal ob jemand student, berufstätig oder arbeitlos ist (da du kein einkommen in deinem post beschrieben hast)
- ist es nicht richtig, des ein gewerbe "vor" einer tätigkeit anzumelden ist
soviel zum thema ! .... und worum geht es nun wirklich ?
des alle mädels, die sich hier modell nennen ein gewerbe haben müssen ? (auch die knipser, visas, studios oder bildbearbeiter ?)
oder habe ich den eingangspost falsch verstanden und jeder, der es hier besser weiß ... selbigen richtig ????
#40Report
Topic has been closed
Ich zitiere Tom nur wegen des Freibetrags (wußte ich selbst aus dem Kopf nicht) und übernehme das mal so.
Was ich eigentlich sagen möchte:
(...)
Jedenfalls hat sich nie auch nur irgendwer dafür interessiert, weder beim FA noch bei sonstwo, im Gegenteil: "Was machen sie? Wie oft? Wie viel? Ok, geben sie am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung ab und gut is."- rechtens hin oder her - und ich hoffe doch, dass das der Regelfall ist.
Natürlich sollte jeder selbst wissen, dass sowas ab einem gewissen Geschäftsvolumen nach hinten los gehen kann. Aber es ist doch lächerlich mit Kinderkacke unnötig Beamte zu beschäftigen, die von unserem Geld bezahlt werden.[/quote]