Der Irrglaube rund um den Gewerbeschein 74
15.02.2010
Original von cash - Schnauze voll von Schnee & Kälte
Die Berufs- bzw. Tätigkeitsbeschreibung Mannequin, Dressmen, Fotomodell wird überall als eine gewerbliche Tätigkeit eingestuft.
Wenn eine nachhaltige (dauerhafte) Gewinnerzielungsabsicht vorliegt!
Das ist nämlich die Voraussetzung, damit überhaupt ein Gewerbe vorliegt.
Somit ist es völlig egal, ob jemand Student, berufstätig oder arbeitslos ist. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ohne wenn und aber anzumelden, bevor man sie aufnimmt.
Ja.
Sämtliche steuerrechtlichen Regelungen, ob man als Kleinunternehmer handelt oder nicht, ob man dabei bestimmte Einkommensgrenzen erreicht o.ä., haben mit all dem nix zu tun.
Ja.
Mir wurde eben von einem Modell gesagt, das das Finanzamt gesagt hätte, das sie keinen Gewerbeschein brauchen würde. Das ist auch so ähnlich, als wenn ich in der Bäckerei nach einem Ölwechsel fürs Auto frage. Ob man einen Gewerbeschein braucht oder nicht, interessiert die da herzlich wenig. Die wollen nur, das man seine Einkünfte angibt und entsprechende Belege vorhält.
Das ist schon merkwürdig - denn bei einem Gewerbebetrieb besteht ja Gewerbesteuerpflicht. Zwar wird das Model kaum Gewerbesteuer abführen müssen, da es einen Freibetrag bis zu einem "Gewerbeertrag" von 24.500 Euro/Jahr gibt, aber das ändert an der Gewerbesteuerpflicht an sich ja nichts.
Vielleicht hat es das Model ja aber auch geschafft, eine derartige Tätigkeitsbeschreibung gegenüber dem Finanzamt zu machen, daß man dort von freiberuflicher Tätigkeit ausging. (Schauspieler, Stuntmen, Komparsen usw. sind Freiberufler.)
#2Report
15.02.2010
Original von TomRohwer
Wenn eine nachhaltige (dauerhafte) Gewinnerzielungsabsicht vorliegt!
Das ist nämlich die Voraussetzung, damit überhaupt ein Gewerbe vorliegt.
Stimmt auch! Davon ist aber fast immer auszugehen, wenn man z.Bsp. einen Account auf einer Modellcommunity (z.Bsp. MK) anlegt und sich damit um entsprechende Pay-Jobs bewirbt.
#3Report
15.02.2010
ein model gilt aber auch als freiberuflich ...somit keine gewerbesteuer, unabhängig von der einkommenshöhe...das model unterliegt dann nur der ust und est...deshalb keine anmeldung bei der stadt (zuständig für die gewerbesteuer)
nur mal so in den raum werf
nur mal so in den raum werf
#4Report
15.02.2010
Es gibt auch die Möglichkeit eine gewerbliche Tätigkeit als Hobby auszuführen. Wenn die Einnahmen und Ausgaben sich aufheben und der Umsatz bei ca. 1.200 Euro pro Jahr liegt.
Kann bei jedem Steuerberater erfragt werden und bestätigt das Finanzamt auch nach 1-2 Jahren beobachten oder evtl. gleich.
Eine Bekannte hat das so gemacht und betreibt jetzt die Fotos als Hobby.
Gruß
Markus
Kann bei jedem Steuerberater erfragt werden und bestätigt das Finanzamt auch nach 1-2 Jahren beobachten oder evtl. gleich.
Eine Bekannte hat das so gemacht und betreibt jetzt die Fotos als Hobby.
Gruß
Markus
#5Report
15.02.2010
Original von e.bauer//borntobesmile
ein model gilt aber auch als freiberuflich ...
Eben nicht, zumindest nicht in Deutschland!! Das ist ja genau der Irrglaube, der einfach falsch ist und viele junge Modelle in eine illegale Nebentätigkeit lockt.
Original von MP Fotodesign
Es gibt auch die Möglichkeit eine gewerbliche Tätigkeit als Hobby auszuführen. Wenn die Einnahmen und Ausgaben sich aufheben und der Umsatz bei ca. 1.200 Euro pro Jahr liegt.
Kann bei jedem Steuerberater erfragt werden und bestätigt das Finanzamt auch nach 1-2 Jahren beobachten oder evtl. gleich.
Eine Bekannte hat das so gemacht und betreibt jetzt die Fotos als Hobby.
Gruß
Markus
Es geht bei der Gewerbeanmeldung nicht darum, ob man steuerpflichtig ist oder nicht. Das Finanzamt hat mit dieser Festlegung nichts zu tun. Wenn man eine Tätigkeit aufnimmt, die in der Liste der gewerblichen Tätigkeiten aufgelistet ist (Fotomodell gehört dazu), dann muss man diese anmelden, bevor man sie aufnimmt.
Die Zahl von 1200,- € ist aus der Luft gegriffen und nirgens nachvollziehbar. Die Absicht der Gewinnerzielung muss allerdings erkennbar sein und das ist schneller der Fall als man denkt.
#6Report
15.02.2010
Original von cash - Schnauze voll von Schnee & Kälte
[quote]Original von e.bauer//borntobesmile
ein model gilt aber auch als freiberuflich ...
Eben nicht, zumindest nicht in Deutschland!! Das ist ja genau der Irrglaube, der einfach falsch ist und viele junge Modelle in eine illegale Nebentätigkeit lockt.[/quote]
Doch das geht auch, ich kenne Models, die z.B. auch als Moderatorin, Schauspielerin oder Sängerin gebucht werden, die sind freiberuflich tätig und auch über die KSK versichert...
Soweit ich weiss, müssen die Umsätze aber dann zum grössten Teil auch freiberuflich erwirtschaftet werden. Wer nur als Model arbeitet, ist in der Tat gewerblich tätig...
#8Report
15.02.2010
@cash was ist denn bitte eine darstellende künstlerin???...denauso wie es unterschiede bei fotografen gibt...man sollte halt mal mit dem finanzamt sprechen
#9Report
15.02.2010
@frank westwood...genau, das unterschreibe ich mal... dito die künstler sozial kasse (ksk)
grüsse
edgar
grüsse
edgar
#10Report
15.02.2010
Ein Model ist zwar gewerblich, aber angenommen sie nennt sich Schauspielerin..
Dann ist das ein Grenzbereich, und das Finanzamt mäßte das ggf prüfen.
ABER solange es nur um 2000 EUR im Jahr geht, ist das Finanzamt da sicher auf dem Wurstigkeitsstandpunkt, denn das Finanzamt setzt Prioritäten bei der eigenen Tätigkeit und ist lieber hinter den großen Fischen her. Zumal das Finanzamt dem Staat keinen cent mehr liefert, wenn es ein Schauspieler/Model zur Gewerblichkeit verdammt ( Freibertrag.. )
Dann ist das ein Grenzbereich, und das Finanzamt mäßte das ggf prüfen.
ABER solange es nur um 2000 EUR im Jahr geht, ist das Finanzamt da sicher auf dem Wurstigkeitsstandpunkt, denn das Finanzamt setzt Prioritäten bei der eigenen Tätigkeit und ist lieber hinter den großen Fischen her. Zumal das Finanzamt dem Staat keinen cent mehr liefert, wenn es ein Schauspieler/Model zur Gewerblichkeit verdammt ( Freibertrag.. )
#11Report
[gone] Hermann Klecker
15.02.2010
Original von cash - Schnauze voll von Schnee & Kälte
Sämtliche steuerrechtlichen Regelungen, ob man als Kleinunternehmer handelt oder nicht, ob man dabei bestimmte Einkommensgrenzen erreicht o.ä., haben mit all dem nix zu tun.
Mir wurde eben von einem Modell gesagt, das das Finanzamt gesagt hätte, das sie keinen Gewerbeschein brauchen würde. Das ist auch so ähnlich, als wenn ich in der Bäckerei nach einem Ölwechsel fürs Auto frage. Ob man einen Gewerbeschein braucht oder nicht, interessiert die da herzlich wenig. Die wollen nur, das man seine Einkünfte angibt und entsprechende Belege vorhält.
Die Frage, ob Gewebesteuer zu entrichten ist, interessiert die schon deutlich, auch wenn die Kommune Nutznießer davon ist.
#12Report
[gone] Hermann Klecker
15.02.2010
Original von cash - Schnauze voll von Schnee & Kälte
Wie man sieht, Fotomodell ist nicht dabei!
Darstellende Kust ist gelistet.
Edit: wobei hier sicher hintefragt werden muß, ob das Posen eines Fotomodells per Definition darstellende Kunst ist. Das ist keine Herabwürdigung der Leistung des Modells, sondern eine formelle Frage nach der Definition.
#13Report
15.02.2010
in jedem Kreis und in jeder Stadt gibts ein GEWERBEAMT. Das ist die Anlaufstelle auch für Fragen. Es erteilt im EInzelfall die Gewerbeerlaubnis, genannt Gewerbeschein. Das ist ein Überbleibsel aus alter Zeit aber halt geltendes Recht. Hat man sich angemeldet darf das Gewerbe ausgeführt werden.
Und es gibt da auch überall ein Finanzamt, das prüft ob man steuerpflichtig ist und es hat mit dem gewerbeamt eigentlich nichts zu tun, außer daß die Gewerbeanmeldung dem Finanzamt übermittelt wird und dieses dann mal anklopft und nach ner Steuererklärung fragt :-)
anTon
Und es gibt da auch überall ein Finanzamt, das prüft ob man steuerpflichtig ist und es hat mit dem gewerbeamt eigentlich nichts zu tun, außer daß die Gewerbeanmeldung dem Finanzamt übermittelt wird und dieses dann mal anklopft und nach ner Steuererklärung fragt :-)
anTon
#14Report
15.02.2010
@hermann klecker
Darstellende Kust ist gelistet.
Edit: wobei hier sicher hintefragt werden muß, ob das Posen eines Fotomodells per Definition darstellende Kunst ist. Das ist keine Herabwürdigung der Leistung des Modells, sondern eine formelle Frage nach der Definition.
hmmm...gebe dir recht, darum ist es wchtig im vorweg sich die gedanken zu machen...jedes finanzamt (sachbearbeiter) wird erstmal anders definieren
schauspielerin arbeitet auf anweisung
model arbeitet auf anweisung
kenne es aus eigener erfahrung mit einer freiberuflichen tätigkeit, mit einem zum schluss positiven bescheid für mich
Darstellende Kust ist gelistet.
Edit: wobei hier sicher hintefragt werden muß, ob das Posen eines Fotomodells per Definition darstellende Kunst ist. Das ist keine Herabwürdigung der Leistung des Modells, sondern eine formelle Frage nach der Definition.
hmmm...gebe dir recht, darum ist es wchtig im vorweg sich die gedanken zu machen...jedes finanzamt (sachbearbeiter) wird erstmal anders definieren
schauspielerin arbeitet auf anweisung
model arbeitet auf anweisung
kenne es aus eigener erfahrung mit einer freiberuflichen tätigkeit, mit einem zum schluss positiven bescheid für mich
#15Report
15.02.2010
Naja, ich glaube, bei Tätigkeiten die ganz offenbar gewerblich sind, frägt das Finanzamt dann schon auch nach dem Gewerbeschein - spätestens nach Abgabe der Steuererklärung. Glaube ich.
#16Report
15.02.2010
@anTon...nach meinem kenntnisstand meldet ein rechtsanwalt auch kein gewerbe an, da er zu den freien berufen gehört...
#17Report
[gone] artX kiki-love
15.02.2010
zieht doch um in die schweiz... ganz einfach hier... solange man es der steuerrechnung anfügt interessiert es niemanden.
#18Report
[gone] wox
15.02.2010
Dem Finanzamt ist es, solange alle Einkünfte erklärt werden, völlig egal, ob da ein Gewerbeschein vorliegt oder nicht. Den Gewerbeschein erhält man bei der Kommune die verschickt bei der Gewerbeanmedlung einen Wust von Kopien davon an die verschiedensten Stellen, auch an das Finanzamt.
Letztlich ist es aber so, dass es im Grenzbereich bei den Finanzämtern und auch bei den Kommunen die unterschiedlichsten Ansichten gibt und es deshalb durchaus vorkommen kann, dass das eine Finanzamt ein Model als Gewerbetreibende ansieht und ein anderes als Freiberuflerin. Ebenso kann es vorkommen, dass das eine Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung annimmt und das andere nicht. Solange keine ernsthafte und nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist es jedenfalls kein Gewerbe. Auch dann nicht, wenn ein Model gelegentlich Payjobs ausschreibt.
Der Gewerbeschein ist also bei weitem nicht das, für den ihn viele halten. Den kann man sich leicht besorgen und der wird niemandem wieder abgenommen, wenn man nur eine Woche später sein "Gewerbe" wieder abmeldet. Mir kann man damit jedenfalls nicht imponieren. Eine Umsatzsteuer-Identnummer ist dagegen schon ein wenig interessanter. Die muß nicht von ungefähr auf allen ausgestellten Rechnungen auftauchen. Das wäre jedenfalls das Einzige, was bei mir zählt. Der Gewerbeschein ist oft nicht viel Wert und sagt über die Legalität einer Modeltätigkeit ziemlich genau nichts aus.
Letztlich ist es aber so, dass es im Grenzbereich bei den Finanzämtern und auch bei den Kommunen die unterschiedlichsten Ansichten gibt und es deshalb durchaus vorkommen kann, dass das eine Finanzamt ein Model als Gewerbetreibende ansieht und ein anderes als Freiberuflerin. Ebenso kann es vorkommen, dass das eine Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung annimmt und das andere nicht. Solange keine ernsthafte und nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist es jedenfalls kein Gewerbe. Auch dann nicht, wenn ein Model gelegentlich Payjobs ausschreibt.
Der Gewerbeschein ist also bei weitem nicht das, für den ihn viele halten. Den kann man sich leicht besorgen und der wird niemandem wieder abgenommen, wenn man nur eine Woche später sein "Gewerbe" wieder abmeldet. Mir kann man damit jedenfalls nicht imponieren. Eine Umsatzsteuer-Identnummer ist dagegen schon ein wenig interessanter. Die muß nicht von ungefähr auf allen ausgestellten Rechnungen auftauchen. Das wäre jedenfalls das Einzige, was bei mir zählt. Der Gewerbeschein ist oft nicht viel Wert und sagt über die Legalität einer Modeltätigkeit ziemlich genau nichts aus.
#19Report
15.02.2010
Original von TomRohwer
Das ist schon merkwürdig - denn bei einem Gewerbebetrieb besteht ja Gewerbesteuerpflicht. Zwar wird das Model kaum Gewerbesteuer abführen müssen, da es einen Freibetrag bis zu einem "Gewerbeertrag" von 24.500 Euro/Jahr gibt, aber das ändert an der Gewerbesteuerpflicht an sich ja nichts.
Ich zitiere Tom nur wegen des Freibetrags (wußte ich selbst aus dem Kopf nicht) und übernehme das mal so.
Was ich eigentlich sagen möchte:
Ich hoffe doch mal schwer, dass unsere Finanzbeamten und was da sonst noch so auf Ämtern rumsitzt besseres zu tun haben, als sich mit so einer kleinkarierten Scheiße zu beschäftigen und irgendwelche Schülerinnen, Studentinnen oder Azubis zu verfolgen, die sich im Jahr ein paar hundert Euro OHNE GEWERBESCHEIN dazuverdienen ("illegalerweise", wie hier so schön betont wird *LMAO*) und sowieso von der Gewerbesteuerpflicht Lichtjahre entfernt sind.
Ich fänd's einen Skandal, wenn ich meine Steuern für ABM-Massnahmen an solche Sesselpupser zahle.
Meine Ex hat als Studentin auch hin und wieder gemodelt (Events, Laufsteg und als Haarmodel) über eine Agentur. Die Betonung liegt auf "hin und wieder", nicht mal regelmässig. Sie hat auch keine Rechnungen geschrieben sondern ihr Geld meistens Cash bekommen und quittiert. Die Agentur hat das so gehandhabt und die verlangten auch keinen Gewerbeschein. Das ganze war für sie auch mehr ein Spass mit dem positiven Nebeneffekt eines kleinen Taschengelds.
Ich fand schon die jährliche Einkommensteuererklärung eigentlich lächerlich, wenn man sich an drei Fingern abzählen kann, dass das letztendlich völlig für die Füsse ist, aber gut, 1x im Jahr, was soll's.
Jedenfalls hat sich nie auch nur irgendwer dafür interessiert, weder beim FA noch bei sonstwo, im Gegenteil: "Was machen sie? Wie oft? Wie viel? Ok, geben sie am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung ab und gut is."- rechtens hin oder her - und ich hoffe doch, dass das der Regelfall ist.
Natürlich sollte jeder selbst wissen, dass sowas ab einem gewissen Geschäftsvolumen nach hinten los gehen kann. Aber es ist doch lächerlich mit Kinderkacke unnötig Beamte zu beschäftigen, die von unserem Geld bezahlt werden.
#20Report
Topic has been closed
Ich habe mir die Mühe gemacht und mal in den deutschen Bundesländern über die Portale der Arbeitsagenturen recherchiert und dabei eine bundeseinheitliche Regelung festgestellt:
Die Berufs- bzw. Tätigkeitsbeschreibung Mannequin, Dressmen, Fotomodell wird überall als eine gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Somit ist es völlig egal, ob jemand Student, berufstätig oder arbeitslos ist. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ohne wenn und aber anzumelden, bevor man sie aufnimmt.
Sämtliche steuerrechtlichen Regelungen, ob man als Kleinunternehmer handelt oder nicht, ob man dabei bestimmte Einkommensgrenzen erreicht o.ä., haben mit all dem nix zu tun.
Mir wurde eben von einem Modell gesagt, das das Finanzamt gesagt hätte, das sie keinen Gewerbeschein brauchen würde. Das ist auch so ähnlich, als wenn ich in der Bäckerei nach einem Ölwechsel fürs Auto frage. Ob man einen Gewerbeschein braucht oder nicht, interessiert die da herzlich wenig. Die wollen nur, das man seine Einkünfte angibt und entsprechende Belege vorhält.