Fotowettbewerb 24

15.01.2010
Habe auch mal eine Frage im Forum.
Und zwar geht es um einen Fotowettberb.
Meine Frage: Darf ich mit einem Portraitbild eines Modells von mir, das mir einen Standard TFP Vertrag http://www.gerry-grafie.ch/wiemodel/vertrag.pdf unterschrieben hat an einem Fotowettbewerb teilnehmen?
Die 30 besten Bilder werden in einer Zeitschrift veröffentlicht und die Leser müssen abstimmen. Als Hauptpreis gibt es eine Kamera.
In meinem Vertrag steht ja das ich die Bilder veröffentlichen und nutzen darf, aber ist ein Fotowettbewerbgewinn kommerziell?

Gerry
[gone] Moe_T
15.01.2010
frag doch einfach das Modell!
Ist m.E. die "sauberste" Lösung.
Unbedingt mit Model vorher abklären oder schon in den Vertrag mit aufnehmen, dass Teilnahme an Wettbewerben gestattet ist (evtl. mit Beteiligungsschlüssel).
15.01.2010
Danke für die bisherigen Antworten.
Mail an Model ist raus.

@Mandragora
Das mit in den Vertrag aufnehmen ist ein guter Tipp, allerdings nur für die Zukunft.
Danke
Beteiligungschlüssel ist gut, wie teilt man z.B. eine Sony Alpha 500 :-) (das wäre der Hauptpreis)
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
15.01.2010
Original von Gerry-SH
Danke für die bisherigen Antworten.
Mail an Model ist raus.

@Mandragora
Das mit in den Vertrag aufnehmen ist ein guter Tipp, allerdings nur für die Zukunft.
Danke
Beteiligungschlüssel ist gut, wie teilt man z.B. eine Sony Alpha 500 :-) (das wäre der Hauptpreis)



ist doch einfach, per preisvergleich günstigste cam bzw den aktuellen preis aussuchen, davon dann xx% (was ihr ausgemacht habt) an die andere person auszahlen.
würde die prozente bei 20-30% ansiedeln.
[gone] www.trash-pixel.de
15.01.2010
Ich genau warum ich das in den Verträgen immer offen lasse ... bzw nicht ausschließe ... ich denke ein Gewinn eines Wettbewerbes ist nicht als kommerziell eizustufen, egal was es zu gewinnen gibt. Ein Gewinn ist ein Gewinn, interessanter ist es, was danach mit der Aufnahme passiert ... Aber ...

Dein Vertrag sagt ja zu den Rechten vom Modell
Diese Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos verwenden.
, es ist Nobel, dass Du dem Modell so viele Rechte einräumst, dich selbst aber beschränken lässt ... Kläre es mit dem Modell ab im Zweifel, aber ich sehe generell kein Problem damit
Wäre es nicht auch vielleicht interessant zu wissen, um was es in dem Wettbewerb ging? Wurde das beste Bild gesucht oder das schönste Model? An wen richtete sich denn der Wettbewerb?
Wenn es nämlich um das fotografisch gesehen schönste Bild ging, schmückt sich das Model imho mit fremden Federn. Klar war sie auch am Bild beteiligt, aber wenn ich ein Bild von einem Stuhl bei einem Wettberb einreiche, gewinnt ja ggf. nicht der Stuhl den Preis.

Ich weiss, das klingt jetzt für manches Model hart - aber so seh ich das.
15.01.2010
Vor einigen Jahren schon wurde hier im Forum von einem fall berichtet, wo angeblich das Model in einem sehr ähnlichen Fall einen Prozess gewonnen hat. Es soll Leute geben, die von Wettbewerbsgewinnen leben können. Daher wurde das als kommerziell eingestuft.

Abgesehen davon: Der "Standardvertrag" ist meiner Ansicht nach ein ganz gefährliches Ding.
Schon eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift kann als gewerblich angesehen werden - immerhin werden Zeitschriften meist nicht verschenkt, sondern verkauft. Ich habe beim Überfliegen des Textes auch gar nichts bezüglich der Eigenwerbung des Fotografen gesehen. Im Extremfall darf man mit einem solchen Vertrag die Bilder nicht mehr für Eigenwerbung einsetzen, wenn man bezahlt werden möchte.
[gone] Hermann Klecker
15.01.2010
Original von Gerry-SH
Danke für die bisherigen Antworten.
Mail an Model ist raus.

@Mandragora
Das mit in den Vertrag aufnehmen ist ein guter Tipp, allerdings nur für die Zukunft.
Danke
Beteiligungschlüssel ist gut, wie teilt man z.B. eine Sony Alpha 500 :-) (das wäre der Hauptpreis)


Genau. Leg auch fest, wo genau die Säge angesetzt wird und wer welchen Teil bekommt.
[gone] Hermann Klecker
15.01.2010
Spaß beiseite.

Es dreht sich also wieder um die Auslegung von "kommerziell".


Imho ist eine an Amateure gerichete Wettbewerbsausschreibung das nicht.
Aber das ist nur eine Meinung - sonst nichts.
Eine von vielen.



Klar, es mit dem Modell abstimmen ist der Königsweg.
15.01.2010
Danke für die vielen Antworten, Mail an mein Modell mit kleinem Vorschaubild ist verschickt. Allerdings, wenn ich mir die bisherigen, eingesandten Bilder anschaue, dann wäre vielleicht eine Landschaftsaufnahme besser :-)
Falls es jemanden interessiert, es handelt sich dabei um diesen Wettbewerb http://www.coopzeitung.ch/section242?wt.mc_id=cpcz328&mtype=nl

@Moderator:
Kann geschlossen werden.

LG Gerry
15.01.2010
Bevor ein Mod das tatsächlich schließt, hier noch schnell ein Zitat aus den Teilnahmebedingungen:

"Die Teilnehmer erklären sich hiermit damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns des Wettbewerbs, Coop das zeitlich und örtlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht am eingesandten Bildmaterial hat. Coop erhält somit das Recht, über das Bildmaterial der Gewinner des Wettbewerbs frei zu verfügen, ohne dass eine zusätzliche Vergütung geschuldet wird."

Bist Du sicher, dass Du daran teilnehmen willst?
Original von S. Eckhardt
Bevor ein Mod das tatsächlich schließt, ...

Don't Panic ;) - ich sehe derzeit keinen Grund.

VLG: Manni
[gone] Hermann Klecker
15.01.2010
Original von S. Eckhardt
Bevor ein Mod das tatsächlich schließt, hier noch schnell ein Zitat aus den Teilnahmebedingungen:

"Die Teilnehmer erklären sich hiermit damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns des Wettbewerbs, Coop das zeitlich und örtlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht am eingesandten Bildmaterial hat. Coop erhält somit das Recht, über das Bildmaterial der Gewinner des Wettbewerbs frei zu verfügen, ohne dass eine zusätzliche Vergütung geschuldet wird."

Bist Du sicher, dass Du daran teilnehmen willst?


Das ist jetzt nicht unüblich bei Wettbewerben und sicher eine grundsätzlich berechtigte Frage.

Nur ist mir der Zusammenhang mit der Frage des TO nicht klar.


Logo, man könnte fragen ob das kostenfreie Überlassen von Nutzungsrechten im Rahmen des Wettbewerbs dann kommerziell (wieder das böse Wort) sein kann, wenn der Empfänger der Nutzungsrechte das Bild dann z.B. werbewirksam einsetzt.
Aber darum ging es Dir ja nicht. Du wolltest die ach-so-bösen Wettbewerbsbedingungen anprangern.
15.01.2010
... weil der TO das wollte ???


Original von photographic impressions
[quote]Original von S. Eckhardt
Bevor ein Mod das tatsächlich schließt, ...

Don't Panic ;) - ich sehe derzeit keinen Grund.

VLG: Manni[/quote]
15.01.2010
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von S. Eckhardt
Bevor ein Mod das tatsächlich schließt, hier noch schnell ein Zitat aus den Teilnahmebedingungen:

"Die Teilnehmer erklären sich hiermit damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns des Wettbewerbs, Coop das zeitlich und örtlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht am eingesandten Bildmaterial hat. Coop erhält somit das Recht, über das Bildmaterial der Gewinner des Wettbewerbs frei zu verfügen, ohne dass eine zusätzliche Vergütung geschuldet wird."

Bist Du sicher, dass Du daran teilnehmen willst?


Das ist jetzt nicht unüblich bei Wettbewerben und sicher eine grundsätzlich berechtigte Frage.

Nur ist mir der Zusammenhang mit der Frage des TO nicht klar.


Logo, man könnte fragen ob das kostenfreie Überlassen von Nutzungsrechten im Rahmen des Wettbewerbs dann kommerziell (wieder das böse Wort) sein kann, wenn der Empfänger der Nutzungsrechte das Bild dann z.B. werbewirksam einsetzt.
Aber darum ging es Dir ja nicht. Du wolltest die ach-so-bösen Wettbewerbsbedingungen anprangern.[/quote]

Was das mit der Frage des TO zu tun hat: Nun, eigentlich muss er - wenn er ganz offen gegenübr dem Model ist - diese und die anderen Passagen dem Model vorlegen und ggf. erklären. Das Model wird begeistert sein, wenn es das einigermaßen versteht. Ich verstehe das auch nicht ganz - würde aber vermuten, dass es auch um Exklusivrechte geht.
[gone] Hermann Klecker
15.01.2010
Original von S. Eckhardt

Was das mit der Frage des TO zu tun hat: Nun, eigentlich muss er - wenn er ganz offen gegenübr dem Model ist - diese und die anderen Passagen dem Model vorlegen und ggf. erklären. Das Model wird begeistert sein, wenn es das einigermaßen versteht. Ich verstehe das auch nicht ganz - würde aber vermuten, dass es auch um Exklusivrechte geht.


Dann sind wir uns ja einig.
Hättest Du auch gleich schreiben können.

Aber anstatt zu schreiben "Bist Du Dir sicher, daß das Modell dem zusttimmt?" hattest Du gefragt "Bist Du Dir sicher, daß Du daran teilnehmen willst?"
15.01.2010
Original von Gerry-SH
Habe auch mal eine Frage im Forum.
Und zwar geht es um einen Fotowettberb.
Meine Frage: Darf ich mit einem Portraitbild eines Modells von mir, das mir einen Standard TFP Vertrag http://www.gerry-grafie.ch/wiemodel/vertrag.pdf unterschrieben hat an einem Fotowettbewerb teilnehmen?

Zunächst mal: Du bist Schweizer, wenn ich das richtig sehe - und vermutlich wird Schweizer Recht gelten. Da kann unsereiner eher wenig zu sagen.

Außerdem: eine konkrete Frage "darf ich" solltest Du so oder so besser einem Anwalt stellen.

Ein WWW-Forum kann da allerhöchstens freudig debattieren, aber als Rechtsauskunft ist das ein bißchen wenig.

"Im MK-Forum haben sie aber gesagt..." wäre im Streitfall eine ganz schlechte Argumentationslinie.

(Am Rande: der verlinkte Modelvertrag wäre nach deutschem Recht m.E. problematisch, wegen "zeitlich unbefristet gültig und unkündbar". Nach deutschem BGB sind unkündbare Dauerschuldverhältnisse unzulässig.)
15.01.2010
Original von S. Eckhardt
...Ich verstehe das auch nicht ganz - würde aber vermuten, dass es auch um Exklusivrechte geht.


wie kommst du darauf? da steht nichts von exklusivrechten, also werden sie auch nicht gefordert, weder explizit noch implizit. da steht nur, dass der veranstalter des wettbewerbs die bilder uneingeschränkt nutzen möchte.

zu recht vermuten kann man, dass es eine veröffentlichung des bildes mit nennung des sponsors des wettbewerbs und ein bisschen werbung auf der zeitschriftenseite geben wird, eventuell auch in werbung für die zeitschrift oder für den sponsor, ohne dass der veranstalter dem urheber oder der abgebildeten person etwas dafür zahlen muss. warum auch nicht?
15.01.2010
Original von Mandragora - Wurzelwerke | Ich seh, ich seh ....
Unbedingt mit Model vorher abklären oder schon in den Vertrag mit aufnehmen, dass Teilnahme an Wettbewerben gestattet ist (evtl. mit Beteiligungsschlüssel).


das ist ein interessanter aspekt... bei meinem bisherigen vertrag müsste ich das model fragen, ob ich mit meinen bildern an so einem wettbewerb teilnehmen darf (überlassung der nutzungsrechte an dritte). also fliegt der passus ersatzlos aus meinem vertrag raus ^^

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