Shooting-Vertrag / Frage zum UrhG 64

[gone] Hermann Klecker
11.01.2010
Original von trash-pixel.de Snowshoot? auch kurzfristg!
Die "eierst" noch immer rumm in dem Vertrag ...
[quote]Eine Bearbeitung der Bilder ist zulässig.
... unnötig! Das muss dir das Modell nicht erlauben, das Recht hast du immer als Urheber ...

[/quote]

Doch, das schreibt man besser hinein. Eine Bearbeitung kann ehrverletzend sein oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Daher ist es gut, zu dokumentieren, daß jede Form der Bearbeitung und Manipulation zulässig ist.

Das mag jetzt bei einfachen Beautyretouchen nicht zutreffen, aber schon das Entfernen eines Muttermals kann bei manchem Modell auf Widerstand stoßen. Porzellanhaut wird ja von manchen angestrebt, aber auch da scheiden sich bei Modellen die Geister.

Und wenn man anfängt, im Namen der Kunst den Kopf auf einen anderen Körper zu setzen ...

Du magst jetzt denken "Das meinte ich doch alles nicht" aber gerade deshalb sollte es geregelt werden. Also sollte es im Vertrag entweder pauschal gestattet sein (fotografenfreundlich) oder genau beschrieben sein, was geht und was nicht.
[/quote]
dacor


[quote]

[quote]Die Veröffentlichung / Präsentation der Bilder in themenbezogenen frei zugänglichen Internetforen ist zulässig.
... lass dir einfach die Veröffentlichung genehmigen und gut is! ...
Warum lässt du dir vom Modell (man beachte mit 2 "LL") überhaupt was genehmigen, was Dir als Urheber sowieso zusteht ... Unnötiger PillePalle ... wenn Sie was nicht möchte, dann pack das in die "Sonstige Vereinbarungen"

Der Fotograf arbeitet auf eigene Rechnung. Kosten für seine Arbeit entstehen dem Model nicht.
lass mal was passieren und du hättes Recht auf Kostenersatz ... ist mit dem Satz dann ausgeschlossen

Weiter bei den rechten des Modells ...
[/quote]
Auch die rechten Hälften der Modelle haben Rechte. :-))


[quote]Die kommerzielle Nutzung / Veröffentlichung der Bilder ist nicht gestattet.
die deutsche Rechtsprechung kennt das wort kommerziell nicht ... = "gewerbliche"

Ich würde vorschlagen, konzentriere dich auf das was das Modell darf und was nicht, und nicht auf deine eh zustehende Rechte. DU vergibst die Nutzungsrechte und nicht das Modell ...[/quote]

Wieso sollte die deutsche Rechtsprechung ein Wort aus dem normalen deutschen Sprachgebrauch nicht kennen?
Nur, weil das Wort in keinem Gesetz genannt ist, kann es dennoch in einem Vertrag verwendet werden. Das Wort "gewerblich" ist in diesem Zusammenhang nicht wirklich besser.

Die Begriffe sind nicht deckungsgleich. Ein gelegentlicher Verkauf, auch für viel Geld, ist nicht gewerblich. Der freiberufliche Verkauf von Nutzungsrechten ist ganz unabhängig von Umfang und Gewinnerzielungsabsicht ebenfalls nicht gewerblich im Sinne des Gesetzes.
Die Frage, ob Eigenwerbung für ein Gewerbe gewerbliche Nutzung ist, ist ebenso unsicher wie bei "kommerziell". Eigenwerbung will man hier aber explizit gestatten.

"Kommerziell" ist nicht gut, "gewerblich" in diesem Fall aber schlicht falsch.

Statt einer weichen Formulierung kann man genau definieren, was gestattet ist und was nicht.
Beispiel: "Dritten dürfen keine Nutzungsrechte gegen entgeld überlassen werden. Die Bilder dürfen nicht verkauft werden. ..."
Oder positiv formuliert definiert man das, was man darf.
[gone] Hermann Klecker
11.01.2010
Original von Lachgeist
Nach zig Änderungen ist dies hier nun die aktuelle Version meines zur Diskussion stehenden Vertrages. ...i



OKeh, Du machst also immer noch den Spagat, TfP und Honorar auf ein Papier zu drucken.

Kann man machen. Wird aber etnweder kompliziert oder Du machst nur TfPs mal mit mal ohne Modellhonorar. Wenn es das ist, was Du willst, dann ist es ok. Das Modell hat dann immer gewisse Nutzungsrechte, egal wie viel Du bezahlst.
Unüblich - aber wir haben Vertragsfreiheit :-))


Zum Sinn und Unsinn von "Der Fotograf arbeitet auf eigene Rechnung. ..." wurde ja schon etwas geschrieben.
Wozu das?


Von den 600x900 (übrigens ist das Hochformat, da hatte ich mich wohl getäuscht :-) rückst Du wohl nicht ab?
Schreib doch "mit maximal 900 pixeln an der langen Kante" oder so.


Zu 3. Lies es von meinen Lippen:
Das Modell hat keine Nutzugnsrechte, die es übertragen könnte. Schreib besser "Das Modell ist mit einer Veröffentlichung der Fotografien einverstanden".

Definiere pornografisch und menschenverachtend.
Warum schreibst Du das überhaupt? Wenn ein Modell so etws verlangt, dann schreib es doch in die Zusatzvereinbarungen.

Unter 3. der 4. Punkt. Das "gestattet" und "ausgeschlossen" würde ich näher an den Absatz darüber rücken. Das ist aber sicher nur Kosmetik.


Apropos TfCD. Also die Vertragsart heißt TfP, auch wenn einen CD übergeben wird.
(Ich weiß, ich mach es selbst nicht besser :-)

4. 1. Punkt. Eine private Nutzung ist immer zulässig. Das ist also reine Platzverschwendung.

5. Sinn oder Unsinn salvatorischer Klauseln laß Dir mal von erfahrenen Juristen erklären. Aber sie dürfte auch nicht schaden. Insbesondere "Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform." wurde grad höchstrichterlich gekippt. Aber wie gesagt, es tut auch nicht weh, kostet nur etwas Papier und Tinte.


Unterm Strich ist das schon deutlich besser als der erste Entwurf, deutlich stukturierter und damit leichter zu lesen. Da hätte ich als Modell schon ein besseres Gefühl.
[gone] www.trash-pixel.de
11.01.2010
Original von Hermann Klecker
Wieso sollte die deutsche Rechtsprechung ein Wort aus dem normalen deutschen Sprachgebrauch nicht kennen?
Nur, weil das Wort in keinem Gesetz genannt ist, kann es dennoch in einem Vertrag verwendet werden. Das Wort "gewerblich" ist in diesem Zusammenhang nicht wirklich besser.

Die Begriffe sind nicht deckungsgleich. Ein gelegentlicher Verkauf, auch für viel Geld, ist nicht gewerblich. Der freiberufliche Verkauf von Nutzungsrechten ist ganz unabhängig von Umfang und Gewinnerzielungsabsicht ebenfalls nicht gewerblich im Sinne des Gesetzes.
Die Frage, ob Eigenwerbung für ein Gewerbe gewerbliche Nutzung ist, ist ebenso unsicher wie bei "kommerziell". Eigenwerbung will man hier aber explizit gestatten.

"Kommerziell" ist nicht gut, "gewerblich" in diesem Fall aber schlicht falsch.

Ich wurde seiner Zeit als ich mit einem Modell vorm' Kadi war vom Richter gefragt ... "Was bitte ist mit kommerziell gemeint?" Nach der Erklärung meinte er "im Amtsdeutsch wird der Terminus "gewerblich" angewendet ...
[gone] www.trash-pixel.de
11.01.2010
Original von Hermann Klecker
Das Modell hat dann immer gewisse Nutzungsrechte, egal wie viel Du bezahlst.
Unüblich - aber wir haben Vertragsfreiheit :-))
Nö! woraus schließt du das? Das eine ist Honorar, das andere sind Nutzungsrechte ... die Form und Höhe des Honorars sagt Nadda Null Niente Zero zu den Nutzungsrechten aus. Ob das dann noch eine unterschreibt, steht dann auf einem anderem Blatt ...
11.01.2010
Original von Hermann Klecker


OKeh, Du machst also immer noch den Spagat, TfP und Honorar auf ein Papier zu drucken.

Kann man machen. Wird aber etnweder kompliziert oder Du machst nur TfPs mal mit mal ohne Modellhonorar. Wenn es das ist, was Du willst, dann ist es ok. Das Modell hat dann immer gewisse Nutzungsrechte, egal wie viel Du bezahlst.
Unüblich - aber wir haben Vertragsfreiheit :-))



Was ist daran kompliziert? Wenn TfCD Shooting erhält das Model die Bilder und damit die genannten Nutzungsrechte.
Ist es ein Shooting auf Honorarbasis erhält es xy Euro. Keine Bilder, keine Nutzungsrechte.






Original von trash-pixel.de Snowshoot? auch kurzfristg!

[quote]Der Fotograf arbeitet auf eigene Rechnung. Kosten für seine Arbeit entstehen dem Model nicht.
lass mal was passieren und du hättes Recht auf Kostenersatz ... ist mit dem Satz dann ausgeschlossen[/quote]

Was soll passieren wo ich ein Recht auf Kostenersatz hätte? Das Model kriegt einen Tobsuchtsanfall und wirft meine Kamera gegen die Wand? Ok, dann wird wohl das Model oder seine Haftpflichtversicherung dafür herhalten dürfen.

Ich finde es nicht so unsinnig wie es hier empfunden werden mag, einfach mal hervor zu heben das dem Fotografen auch Kosten entstehen, für die er aber selbst aufkommt. Hatte schon aberwitzige Diskussionen mit Models die auf Fahrkosten und Honorare -bestehen- wollten..
Daher auch die Trennung, entweder arbeiten beide auf lau also haben nur die Bilder als Lohn oder ich zahl dem Model xy Euro und das wars.



Original von Hermann Klecker
Schreib doch "mit maximal 900 pixeln an der langen Kante" oder so.

Warum noch komplizierter machen?
Ich bearbeite die Bilder in MK Größe und die ist nunma 600*900 Pixel oder umgekehrt.
Und das ich ein querformatiges Bild nicht in hochformat zuschneide sollte eigentlich halbwegs logisch sein.. oder nicht!? Wenn ich anfange solche pillepalle zu definieren komme ich auch mit 3 seiten nicht mehr hin ;)


Original von Hermann Klecker
Zu 3. Lies es von meinen Lippen:
Das Modell hat keine Nutzugnsrechte, die es übertragen könnte.
[...]4. 1. Punkt. Eine private Nutzung ist immer zulässig. Das ist also reine Platzverschwendung.


In einem der vielen Entwürfe hatte ich irgendwann da stehen das das Model dem Fotografen die Rechte am eigenen Bild überträgt. Ich konnte mich mit dieser Formulierung aber so gar nicht anfreunden und habs dann wieder in Nutzungsrechte abgeändert.

Ja und irgendwo in den Tiefen und Furchen des UrhG ist auch ganz genau verankert was der Urheber mit seinen Werken alles tun und lassen darf und in anderen Gesetzesnischen (das Recht am eigenen Bild...) ist auch klar definiert was das Model dem Fotografen gestatten oder verbieten darf.

Da ich aber nicht voraussetzen kann/will das das Model sich ähnlich penibel mit dem Vertrag und seinen Rechten auseinander setzt wie wir hier hat liste ich einfach mal auf auf was ich mit dem Model einigen will.

Mag also sein das es, wenn man sich einfach auf die entsprechenden Gesetze beruft vollends unsinnig oder überflüssig ist das alles aufzulisten, es aber für das missverständnisfreie miteinander doch deutlich einfacher macht.


Und ja für mich wirds auch bei TfCD bleiben, da bin ich beratungsresistent. ;) Denn Prints gibts bei mir nicht, und die Begrifflichkeit und Bedeutung, Meinung etc auszuformulieren dazu fehlt mir dann doch schlicht der Nerv. Was wenn ich mal mit einem Model shoote da so wie ihr auf jedes Wort achtet und ich dann statt der Prints nur eine CD anbiete?
Nene.. kein Risiko *g
11.01.2010
Original von Hermann Klecker
...
Insbesondere "Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform." wurde grad höchstrichterlich gekippt.
...


meinst du damit den hier erläuterten fall? wenn nicht, gib mal einen tipp :)
11.01.2010
Was mir grad noch aufgefallen ist, im Vorwort solltest Du vielleicht das Wort "gemeinsam" streichen, nicht das im (hoffentlich nie vorkommenden) Streitfall mal jemand auf den Gedanken kommt das Model wäre Miturheber...
[gone] Hermann Klecker
11.01.2010
Original von trash-pixel.de Gedult - PC Crash !!
[quote]Original von Hermann Klecker
Das Modell hat dann immer gewisse Nutzungsrechte, egal wie viel Du bezahlst.
Unüblich - aber wir haben Vertragsfreiheit :-))
Nö! woraus schließt du das? Das eine ist Honorar, das andere sind Nutzungsrechte ... die Form und Höhe des Honorars sagt Nadda Null Niente Zero zu den Nutzungsrechten aus. Ob das dann noch eine unterschreibt, steht dann auf einem anderem Blatt ...[/quote]


Ich hab nichts anderes gesagt, sondern nur kommentiert, daß das allgemein wenig üblich sei. Natürlich kann ich mich irren.
11.01.2010
Original von Henning Zachow *Laura unschuldig? ;)*
[quote]Original von S. Eckhardt
...
3) Das meiner Meinung ALLERWICHTIGSTE fehlt - wie in so vielen Verträgen, nämlich die Erwähnung, was "hinten raus" kommen soll - also was für Bilder angefertigt (was die Nachbearbeitung einschließt) und genutzt werden. Akt? Portrait? Bademode? Fetisch?


was für ein unfug... warum soll ich das vor dem shooting festlegen? was mache ich bei einem spaß-shooting, wenn sich während des shootings die eine oder andere neue idee ergibt, oder das model vertrauen fasst und über ihre geplanten aufnahmebereiche hinaus geht? hinterher vertrag nochmal neu, oder bilder in die tonne? *kopfschüttel*[/quote]

Ich habe mal gelernt, dass man anderer Leute Argumente nicht als Unfug bezeichnen soll.
Aber ich gebs Dir zurück! :-)

Deine Antwort ist nicht nur grober Unfung, sondern ein Rat zu fahrlässigem Handeln. Vielleicht hast Du auch "nur" nicht gesehen, dass der Vertragsentwurf auch für Payshootings gedacht ist. Gerade bei diesen sollte doch beide Seiten im Vertrag festlegen, welche Dienstleistung erbracht wird. Auch bei TFP schadet es nicht - außer dass man ggf. mal einen zweiten Vertrag macht, wenn sich die Arbeitsbereiche spontan erweitern. Sehr sinnvoll ist es auch dann, wenn der Arbeitsbereich "verdeckter Akt" heißt. Da möchte ein Fotomodell schon sicher sein, dass nicht zuviel auf den Bildern ist.
[gone] Hermann Klecker
11.01.2010
Original von Lachgeist
[quote]Original von Hermann Klecker


OKeh, Du machst also immer noch den Spagat, TfP und Honorar auf ein Papier zu drucken.

Kann man machen. Wird aber etnweder kompliziert oder Du machst nur TfPs mal mit mal ohne Modellhonorar. Wenn es das ist, was Du willst, dann ist es ok. Das Modell hat dann immer gewisse Nutzungsrechte, egal wie viel Du bezahlst.
Unüblich - aber wir haben Vertragsfreiheit :-))



Was ist daran kompliziert? Wenn TfCD Shooting erhält das Model die Bilder und damit die genannten Nutzungsrechte.
Ist es ein Shooting auf Honorarbasis erhält es xy Euro. Keine Bilder, keine Nutzungsrechte.


[/quote]

Mea Culpa. Hatte ich grad anders verstanden. Du hast Recht.



...

[quote]Original von Hermann Klecker
Schreib doch "mit maximal 900 pixeln an der langen Kante" oder so.

Warum noch komplizierter machen?
[/quote]
Ich bearbeite die Bilder in MK Größe und die ist nunma 600*900 Pixel oder umgekehrt.
Und das ich ein querformatiges Bild nicht in hochformat zuschneide sollte eigentlich halbwegs logisch sein.. oder nicht!? Wenn ich anfange solche pillepalle zu definieren komme ich auch mit 3 seiten nicht mehr hin ;)

[/quote]

Mach, wie Du meinst. Ich würde mich halt nciht so einschränken lassen.


Wenn man drei Seiten braucht, dann nimmt man drei Seiten. Du hast ja einiges, was Du noch einsparen kannst. Und Du kannst einen TfP und einen Pay-Vertrag separat machen, auch wenn es gemeinsame Elemente gibt. Dann wird der einzelne Vertrag kürzer.



[quote]Original von Hermann Klecker
Zu 3. Lies es von meinen Lippen:
Das Modell hat keine Nutzugnsrechte, die es übertragen könnte.
[...]4. 1. Punkt. Eine private Nutzung ist immer zulässig. Das ist also reine Platzverschwendung.


In einem der vielen Entwürfe hatte ich irgendwann da stehen das das Model dem Fotografen die Rechte am eigenen Bild überträgt. Ich konnte mich mit dieser Formulierung aber so gar nicht anfreunden und habs dann wieder in Nutzungsrechte abgeändert.

[/quote]
Beides ist nicht richtig. Das Modell muß mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, so steht es im KunstUhrG. Es hat kein Recht inne, das eingeräumt, übertragen, oder sonstwas könnte.

Die private Nutzung ist bei Bildern, die auf Bestellung angefertigt werden, im UrhG hinreichend geregelt. Viele niedergelassene Fotografen wollen das nicht wahrhaben, aber steht da so.


Ja und irgendwo in den Tiefen und Furchen des UrhG ist auch ganz genau verankert was der Urheber mit seinen Werken alles tun und lassen darf und in anderen Gesetzesnischen (das Recht am eigenen Bild...) ist auch klar definiert was das Model dem Fotografen gestatten oder verbieten darf.

Da ich aber nicht voraussetzen kann/will das das Model sich ähnlich penibel mit dem Vertrag und seinen Rechten auseinander setzt wie wir hier hat liste ich einfach mal auf auf was ich mit dem Model einigen will.

Mag also sein das es, wenn man sich einfach auf die entsprechenden Gesetze beruft vollends unsinnig oder überflüssig ist das alles aufzulisten, es aber für das missverständnisfreie miteinander doch deutlich einfacher macht.


Und ja für mich wirds auch bei TfCD bleiben, da bin ich beratungsresistent. ;) Denn Prints gibts bei mir nicht, und die Begrifflichkeit und Bedeutung, Meinung etc auszuformulieren dazu fehlt mir dann doch schlicht der Nerv. Was wenn ich mal mit einem Model shoote da so wie ihr auf jedes Wort achtet und ich dann statt der Prints nur eine CD anbiete?
Nene.. kein Risiko *g


Wie gesagt, mach, wie Du magst. Du hattest Nach Meinungen und Rat gefragt und das dann auch bekommen.

Gruß
Hermann
[gone] Hermann Klecker
11.01.2010
Original von S. Eckhardt
[quote]Original von Henning Zachow *Laura unschuldig? ;)*
[quote]Original von S. Eckhardt
...
3) Das meiner Meinung ALLERWICHTIGSTE fehlt - wie in so vielen Verträgen, nämlich die Erwähnung, was "hinten raus" kommen soll - also was für Bilder angefertigt (was die Nachbearbeitung einschließt) und genutzt werden. Akt? Portrait? Bademode? Fetisch?


was für ein unfug... warum soll ich das vor dem shooting festlegen? was mache ich bei einem spaß-shooting, wenn sich während des shootings die eine oder andere neue idee ergibt, oder das model vertrauen fasst und über ihre geplanten aufnahmebereiche hinaus geht? hinterher vertrag nochmal neu, oder bilder in die tonne? *kopfschüttel*[/quote]

Ich habe mal gelernt, dass man anderer Leute Argumente nicht als Unfug bezeichnen soll.
Aber ich gebs Dir zurück! :-)

Deine Antwort ist nicht nur grober Unfung, sondern ein Rat zu fahrlässigem Handeln. Vielleicht hast Du auch "nur" nicht gesehen, dass der Vertragsentwurf auch für Payshootings gedacht ist. Gerade bei diesen sollte doch beide Seiten im Vertrag festlegen, welche Dienstleistung erbracht wird. Auch bei TFP schadet es nicht - außer dass man ggf. mal einen zweiten Vertrag macht, wenn sich die Arbeitsbereiche spontan erweitern. Sehr sinnvoll ist es auch dann, wenn der Arbeitsbereich "verdeckter Akt" heißt. Da möchte ein Fotomodell schon sicher sein, dass nicht zuviel auf den Bildern ist.[/quote]

Man kann natürlich vor einem Shooting festlegen, was genau die Leistung des Modells sein wird, wenn man das möchte.

Ich hatte nicht den Eindruck, daß das hier gefragt wurde.

Natürlich einige ich mich verbal mit dem Modell vorher auf AB und Themen und sonstwas. Da ich aber nicht beabsichtige, einen einstweilige Verfügung zu erwirken, wenn ein Modell dann doch einmal "nein" sagt und auch keine Verträge ändern möchte, wenn spontan eine neue Idee hinzukommt, finde ich das eher lästig als sinnvoll.

In Bezug auf die Nutzung macht die Nennung der AB nur dann sinn, wenn bestimmte Bilder nicht genutzt werden sollen. Dafür hat man dann noch die Zusatzvereinbarungen.



Völlig dacor was die gegenseitige Wertschätzung der Meinung anderer betrifft!
11.01.2010
Nochmals: Hier wurde gefragt, was in dem Vertrag fehlt - ein Vertrag, der AUCH für Payshootings verwendet wird. Man stelle sich vor, dass ein Model für Akt gebucht wird. Beim Shooting hat das Model dann aber plötzlich keine Lust mehr zu Akt ...

Und wenn wir hier sagen, dass alles, was möglicherweise vergessen wurde, dann zu den zusätzlichen Vereinbarungen kommt, dann können wir uns auch gleich darauf einigen, dass oben "Vertrag" steht und dann genug Linien für freien Text stehen. Ich denke, dass genau dies vom TO nicht gewollt ist (also wenn jemand schon TFP und Pay auf einem Formular haben möchte ...)


Original von Hermann Klecker
[quote]Original von S. Eckhardt
[quote]Original von Henning Zachow *Laura unschuldig? ;)*
[quote]Original von S. Eckhardt
...
3) Das meiner Meinung ALLERWICHTIGSTE fehlt - wie in so vielen Verträgen, nämlich die Erwähnung, was "hinten raus" kommen soll - also was für Bilder angefertigt (was die Nachbearbeitung einschließt) und genutzt werden. Akt? Portrait? Bademode? Fetisch?


was für ein unfug... warum soll ich das vor dem shooting festlegen? was mache ich bei einem spaß-shooting, wenn sich während des shootings die eine oder andere neue idee ergibt, oder das model vertrauen fasst und über ihre geplanten aufnahmebereiche hinaus geht? hinterher vertrag nochmal neu, oder bilder in die tonne? *kopfschüttel*[/quote]

Ich habe mal gelernt, dass man anderer Leute Argumente nicht als Unfug bezeichnen soll.
Aber ich gebs Dir zurück! :-)

Deine Antwort ist nicht nur grober Unfung, sondern ein Rat zu fahrlässigem Handeln. Vielleicht hast Du auch "nur" nicht gesehen, dass der Vertragsentwurf auch für Payshootings gedacht ist. Gerade bei diesen sollte doch beide Seiten im Vertrag festlegen, welche Dienstleistung erbracht wird. Auch bei TFP schadet es nicht - außer dass man ggf. mal einen zweiten Vertrag macht, wenn sich die Arbeitsbereiche spontan erweitern. Sehr sinnvoll ist es auch dann, wenn der Arbeitsbereich "verdeckter Akt" heißt. Da möchte ein Fotomodell schon sicher sein, dass nicht zuviel auf den Bildern ist.[/quote]

Man kann natürlich vor einem Shooting festlegen, was genau die Leistung des Modells sein wird, wenn man das möchte.

Ich hatte nicht den Eindruck, daß das hier gefragt wurde.

Natürlich einige ich mich verbal mit dem Modell vorher auf AB und Themen und sonstwas. Da ich aber nicht beabsichtige, einen einstweilige Verfügung zu erwirken, wenn ein Modell dann doch einmal "nein" sagt und auch keine Verträge ändern möchte, wenn spontan eine neue Idee hinzukommt, finde ich das eher lästig als sinnvoll.

In Bezug auf die Nutzung macht die Nennung der AB nur dann sinn, wenn bestimmte Bilder nicht genutzt werden sollen. Dafür hat man dann noch die Zusatzvereinbarungen.



Völlig dacor was die gegenseitige Wertschätzung der Meinung anderer betrifft![/quote]
[gone] Hermann Klecker
11.01.2010
Original von S. Eckhardt
Nochmals: Hier wurde gefragt, was in dem Vertrag fehlt - ein Vertrag, der AUCH für Payshootings verwendet wird. Man stelle sich vor, dass ein Model für Akt gebucht wird. Beim Shooting hat das Model dann aber plötzlich keine Lust mehr zu Akt ...

Und wenn wir hier sagen, dass alles, was möglicherweise vergessen wurde, dann zu den zusätzlichen Vereinbarungen kommt, dann können wir uns auch gleich darauf einigen, dass oben "Vertrag" steht und dann genug Linien für freien Text stehen. Ich denke, dass genau dies vom TO nicht gewollt ist (also wenn jemand schon TFP und Pay auf einem Formular haben möchte ...)



OK, einverstanden.

Dann schlag doch mal einen Text vor, aus dem auch hervor geht, welche Konsequenzen eine Weigerung dann hat. Wird lediglich das Honorar nicht bezahlt? Was ist mit Rechten an ggf. schon entstandenen Fotos?

Muß ein Modell dann wirklich alles machen? In welchem Rahmen darf es sich weigern? Darf es Ersatzleistungen anbieten (also andere Posen)?.

Ich würde dann auch noch das Nicht-Erscheinen regeln sowie sehr kurzfristige Absagen.



Ich glaub, ich geh mal Chips und Bier holen :-)
[gone] www.trash-pixel.de
11.01.2010
XY & YX vereinbaren, dass die vom blabla gemachten Aufnahmen nur zu nicht gewerblichen Zwecken (Buyout, Verkauf ect) und ausschließlich in der ausgehändigten Form verwendet werden dürfen.

XY behält sich vor, die Aufnahmen nach eigenem ermessen zu bearbeiten.

Hat YX ein Honorar in Form von Währung erhalten, ist es nicht berechtigt ggf. ausgehändigte Aufnahmen über den privaten Gebrauch hinaus zu nutzen.

Desweiteren überträgt YX das Recht am eigenem Bild (im Sinne des KUG) uneingeschränkt an XY und stimmt damit der Veröffentlichung zu, ausgenommen zur pornografische oder difamierenden Zwecken.

Damit wäre doch alles abgedeckt oder?
[gone] Hermann Klecker
11.01.2010
Original von trash-pixel.de Gedult - PC Crash !!
XY & YX vereinbaren, dass die vom blabla gemachten Aufnahmen nur zu nicht gewerblichen Zwecken (Buyout, Verkauf ect) und ausschließlich in der ausgehändigten Form verwendet werden dürfen.

XY behält sich vor, die Aufnahmen nach eigenem ermessen zu bearbeiten.

Hat YX ein Honorar in Form von Währung erhalten, ist es nicht berechtigt ggf. ausgehändigte Aufnahmen über den privaten Gebrauch hinaus zu nutzen.

Desweiteren überträgt YX das Recht am eigenem Bild (im Sinne des KUG) uneingeschränkt an XY und stimmt damit der Veröffentlichung zu, ausgenommen zur pornografische oder difamierenden Zwecken.

Damit wäre doch alles abgedeckt oder?


Ein Änerungsvorschlag noch.

Desweiteren erkärt sich XY gemäß KunstUrhG 22 Satz 1 damit einverstanden, daß die Fotografien veröffentlciht werden.

(Das mit der Pronografie und Diffamierung scheitert imho wieder an der definition. Und wenn man keine Pronografischen Bilder macht, dann gibts auch keine. Beas wären natürlich möglich, was man sicher auch regeln kann.)
[gone] John Doe II
11.01.2010
Original von Hermann Klecker
Beas wären natürlich möglich, was man sicher auch regeln kann.)


Da würde dann der Anwalt vermutlich auf "Verletzung der Ehre" plädieren. Muss man also nicht regeln, da eh verboten.
[gone] Hermann Klecker
11.01.2010
Original von Markus Fischer
[quote]Original von Hermann Klecker
Beas wären natürlich möglich, was man sicher auch regeln kann.)


Da würde dann der Anwalt vermutlich auf "Verletzung der Ehre" plädieren. Muss man also nicht regeln, da eh verboten.[/quote]

Hatten wir schon. Nein, ist nicht perse verboten. Damit kann man sich einverstanden erklären.

Ja, wenn man sich nicht mit Manipulationen aller Art in geeigneter Weise enverstanden erklärt, und dann einen Anwalt aufsucht, dann würde der vermutlich Ehrverletzungen und Verletzungen des Persönlichkeitsrechts etc. anführen.

Aber im Vertrag geht es ja eben darum, zu dokumentieren, in wie weit Bearbeitungen im gegenseitigen Einvernehmen zulässig sind und wo die Grenzen sind.
[gone] John Doe II
11.01.2010
Original von Hermann Klecker
Damit kann man sich einverstanden erklären.


Na, das müsste man dann aber schon relativ explizit auch tun.
Pornobildchen mit Köpfen aus einem Fashion/Beauty/Blümchen-Shooting, ich weiß nicht ob da unser Rechtssystem mitspielen würde.
11.01.2010
Hallo,

der Vertrag ist meines Erachtens ein Musterbeispiel für Hobby-Juristerei, die gerne mal nach hinten losgehen kann.

1. Es fehlt der Verzicht auf das Recht am eigenen Bild. Somit kann selbst bei Pay kein einziges Bild veröffentlicht und schon gar nicht verkauft werden.

2. Die salvatoresche Klausel in diesem Fall: Da durcaus einige Passagen unwirksam sein können (oder sogar sind) bist DU dennoch zur Leistung verpflichtet - willst Du das wirklich? GANZ SICHER?

3. Die Vermengung von TFP und Pay finde ich durchaus OK, würde aber trotzdem bei Pay lieber ein ECHTES Modelrelease bekommen. Sonst hat der Fotograf von den Bildern nicht besonders viel. ;-) Für solche Sachen nehme ich NUR das Getty-Release. Und das kann ich jedem nur empfehlen.

Wenn Du dem Model bei Pay trotzdem Belegbilder geben willst, sind die eben nur für private Zwecke nutzbar, da keine Nutzungsrechte damit verbunden sind ....

Den Vertrag hier im Forum find eich übrigens ziemlich bedenklich und würde ihn wegen schwammiger Formulierungen nicht benutzen.

Viele Grüße,
Frank
11.01.2010
Ich werde nicht auf jede Polemik eingehen. Ich kann nur jedem Fotografen, der ein Modell für eine Dienstleistung als Fotomodell bezahlt, diese Dienstleistung zu definieren. Genauso würde ich keinem Fotomodell raten, sich für eine Dienstleistung zu verpflichten, ohne das die Höhe des Honorars im Vertrag festgelegt ist. Dass man nun gleich Vertragsstrafen definiert, habe ich nie gefordert.


Original von Hermann Klecker
[quote]Original von S. Eckhardt
Nochmals: Hier wurde gefragt, was in dem Vertrag fehlt - ein Vertrag, der AUCH für Payshootings verwendet wird. Man stelle sich vor, dass ein Model für Akt gebucht wird. Beim Shooting hat das Model dann aber plötzlich keine Lust mehr zu Akt ...

Und wenn wir hier sagen, dass alles, was möglicherweise vergessen wurde, dann zu den zusätzlichen Vereinbarungen kommt, dann können wir uns auch gleich darauf einigen, dass oben "Vertrag" steht und dann genug Linien für freien Text stehen. Ich denke, dass genau dies vom TO nicht gewollt ist (also wenn jemand schon TFP und Pay auf einem Formular haben möchte ...)



OK, einverstanden.

Dann schlag doch mal einen Text vor, aus dem auch hervor geht, welche Konsequenzen eine Weigerung dann hat. Wird lediglich das Honorar nicht bezahlt? Was ist mit Rechten an ggf. schon entstandenen Fotos?

Muß ein Modell dann wirklich alles machen? In welchem Rahmen darf es sich weigern? Darf es Ersatzleistungen anbieten (also andere Posen)?.

Ich würde dann auch noch das Nicht-Erscheinen regeln sowie sehr kurzfristige Absagen.



Ich glaub, ich geh mal Chips und Bier holen :-)[/quote]

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