Shooting-Vertrag / Frage zum UrhG 64

10.01.2010
1) Diese ganze Rechteübertragerei - ich kann es nicht mehr lesen! Warum vereinbart man nicht einfach, wer was mit den Bildern machen darf?

2) Die "Kommerzielle Nutzung" die in Wirklichkeit "Gewerbliche Nutzung" heißt, wurde hier schon angesprochen. Die Formulierungen sind leicht verwirrend.

3) Das meiner Meinung ALLERWICHTIGSTE fehlt - wie in so vielen Verträgen, nämlich die Erwähnung, was "hinten raus" kommen soll - also was für Bilder angefertigt (was die Nachbearbeitung einschließt) und genutzt werden. Akt? Portrait? Bademode? Fetisch?
10.01.2010
Original von S. Eckhardt
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3) Das meiner Meinung ALLERWICHTIGSTE fehlt - wie in so vielen Verträgen, nämlich die Erwähnung, was "hinten raus" kommen soll - also was für Bilder angefertigt (was die Nachbearbeitung einschließt) und genutzt werden. Akt? Portrait? Bademode? Fetisch?


was für ein unfug... warum soll ich das vor dem shooting festlegen? was mache ich bei einem spaß-shooting, wenn sich während des shootings die eine oder andere neue idee ergibt, oder das model vertrauen fasst und über ihre geplanten aufnahmebereiche hinaus geht? hinterher vertrag nochmal neu, oder bilder in die tonne? *kopfschüttel*
10.01.2010
Original von paul s.)

-"Veröffentlichung der Bilder in pornographischen o.ä. unseriösen Medien."
Würde ich auf alle Fälle ausnehmen. Was "o.ä. unseriöse Medien sind" möchte ich im nachhinein nicht diskutieren müssen.

Ist eine völlig unsinnige Formulierung, ich würde sogar so weit gehen, ihre Wirksamkeit zu bezweifeln, weil es sich um eine viel zu "unbestimmte" Vertragsklausel handelt. Ungefähr so sinnvoll wie "Es dürfen nur schöne Bilder veröffentlich werden"...

-"Ferner müssen die Werke gegen Vervielfältigung oder Weiterverwendung durch Dritte geschützt werden."

Unbrauchbar, weil unbestimmt. Wie muß denn der Schutz aussehen?
10.01.2010
Original von S. Eckhardt
1) Diese ganze Rechteübertragerei - ich kann es nicht mehr lesen! Warum vereinbart man nicht einfach, wer was mit den Bildern machen darf?

Das ist die Einräumung von Nutzungsrechten...
10.01.2010
Original von Markus Fischer
Erster Satz:
Wer überträgt hier wem was?

Um Korinthen zu kacken:

Nutzungsrechte werden nicht "übertragen", sie werden eingeräumt.

Der Urheber kann keine Nutzungsrechte "übertragen", weil er gar keine hat. Er hat das Urheberrecht, und daraus resultiert seine Möglichkeit, anderen Leuten Nutzungsrechte einzuräumen.
[gone] OneTwoFive
11.01.2010
Ferner müssen die Werke gegen Vervielfältigung oder Weiterverwendung durch Dritte geschützt werden.

Das will ich sehen wie man das im Internet hinbekommt.... LOL
11.01.2010
Original von Lachgeist
Hallo zusammen,

aus Fehlern soll man ja bekanntlich lernen und sich bemühen es fortan besser zu machen.
An genau dem Punkt bin ich gerade - bemüht es fortan besser zu machen.

Daher erstelle ich mir gerade einen neuen Vertrag den ich bei kommenden Shootings verwenden will.
Lg
Steffi


Statt Eine kommerzielle Nutzung der Bilder seitens des Models ist in jedem Fall ausgeschlossen. Räumst Du dem Modell ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergabe an Dritte wird untersagt. Damit entfällt die Diskussion: "was ist kommerziell" und alles ist für Dich im grünen Bereich.

Kleiner Tipp. Informaiere Dich mal wa Copyright bedeutet und wo die unterschiede zum Urheberrecht bestehen. Anschleießend kannst Du die Copyright-Formulierungen von Deiner SC entfernen

lg

ralf
[gone] www.trash-pixel.de
11.01.2010
Sorry ... ich würde diesen Vertrag komplett wegschmeißen ...
alleine schon die Vermischung von TFP und Pay (was ja nur ein Honorar ist) halte ich für problematisch. Ich hatte das in den Anfängen auch so gemacht und bin mehrfach gescheitert damit, das für das Modell verständlich hinzubekommen. Du kannst davon ausgehen, dass der Großteil der Modelle hier erst mal fragen, "Nu stellen wir uns mal ganz dumm und fragen, wat is denn ein Vertrag"

Ich für meinen Teil habe entschieden, dass der Getty Moddel-Freigabe-Release als Muster hevorragend geeignet ist für solche Dinge. Link zum Muster , natürlich kannst Du den dann ja noch hier oder da auf deine Bedürfnisse anpassen. Meiner ist jederzeit einsehbar unter diesem Link
11.01.2010
Hast Du Dir eigentlich mal den Msutervertrag hier in der MK angeschaut?
11.01.2010
Klar habe ich mir die Musterverträge hier und anderen Seiten angesehen.
Man muss nur danach googeln und erhält tausende Formulierungen die sich irgendwer irgendwann zusammengeschustert hat.
Letztlich ist es doch so das es sich jeder für seinen Bedarf zusammenstreicht und hofft das es reicht, verständlich ist und im Falle eines Falles vor Gericht Bestand hat.

Die Diskussion hier und die PNs die ich gekriegt habe zeigen es doch ganz deutlich:
Es gibt nicht DEN richtigen Vertrag, weil die Bedürfnisse grundverschieden sind.


Vielen Dank für die Beispiele und Denkanstöße.

Lg
Steffi
11.01.2010
Original von OneTwoFive
Ferner müssen die Werke gegen Vervielfältigung oder Weiterverwendung durch Dritte geschützt werden.

Das will ich sehen wie man das im Internet hinbekommt.... LOL

Andere Baustelle...

Man könnte zweifellos in einem Vertrag vereinbaren: "Bild darf nur als Flash-Präsentation veröffentlicht werden", oder "Bild darf nur veröffentlicht werden, wenn rechte Maustaste per JavaScript deaktiviert ist" oder "Bild darf nur veröffentlicht werden, wenn ein transparentes GIF drüber liegt" oder oder oder...

Das alles ist - wie wir alle (hoffentlich) wissen - kein wirklich vollständiger Schutz vor unerwünschtem lokalen Speichern.

Aber es wäre zumindest eine klare Vertragsklausel, bei der man weiß, wie sich der Vertragspartner denn vertragstreu zu verhalten hat. Und man auch ausreichend klar feststellen könnte: dies hier ist vertragswidrig, dies hier ist vertragstreu.

Aber die zitierte Vertragsklausel ist eben - vollkommen unklar.
11.01.2010
Original von Ralf S
Statt Eine kommerzielle Nutzung der Bilder seitens des Models ist in jedem Fall ausgeschlossen. Räumst Du dem Modell ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergabe an Dritte wird untersagt. Damit entfällt die Diskussion: "was ist kommerziell" und alles ist für Dich im grünen Bereich.

Darf ich mal wieder unken?
[IMG]


Ist die Veröffentlichung auf einer MK-Sedcard eine "Weitergabe an Dritte" im Sinne dieser Klausel - oder nicht? Dürfte eine gedruckte Sedcard mit einem Foto darauf an Dritte (Agentur, Fotograf, Booker, ArtDirector) weitergegeben werden?

Was darf nicht weitergegeben werden? Nutzungsrechte? Bilder? Kopien?

Kleiner Tipp. Informaiere Dich mal wa Copyright bedeutet und wo die unterschiede zum Urheberrecht bestehen. Anschleießend kannst Du die Copyright-Formulierungen von Deiner SC entfernen

Seit die USA 1989 (!) den Berner "WiPo-Abkommen" beigetreten sind und ihr Urheberrecht diesen angepasst haben, gibt es eigentlich keinen grundlegenden Unterschied mehr zwischen angelsächsischem Copyright und deutschem Urheberrecht...
[IMG]
11.01.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Ralf S
Statt Eine kommerzielle Nutzung der Bilder seitens des Models ist in jedem Fall ausgeschlossen. Räumst Du dem Modell ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergabe an Dritte wird untersagt. Damit entfällt die Diskussion: "was ist kommerziell" und alles ist für Dich im grünen Bereich.

Darf ich mal wieder unken?
[IMG]


Ist die Veröffentlichung auf einer MK-Sedcard eine "Weitergabe an Dritte" im Sinne dieser Klausel - oder nicht? Dürfte eine gedruckte Sedcard mit einem Foto darauf an Dritte (Agentur, Fotograf, Booker, ArtDirector) weitergegeben werden?

Was darf nicht weitergegeben werden? Nutzungsrechte? Bilder? Kopien?

Kleiner Tipp. Informaiere Dich mal wa Copyright bedeutet und wo die unterschiede zum Urheberrecht bestehen. Anschleießend kannst Du die Copyright-Formulierungen von Deiner SC entfernen

Seit die USA 1989 (!) den Berner "WiPo-Abkommen" beigetreten sind und ihr Urheberrecht diesen angepasst haben, gibt es eigentlich keinen grundlegenden Unterschied mehr zwischen angelsächsischem Copyright und deutschem Urheberrecht...
[IMG][/quote]


meinte weitergabe von rechten an dritte ist untersagt, passiert, wenn es morgens ganz schnell gehen soll
[gone] www.trash-pixel.de
11.01.2010
OK auf der einen Seite wird propagiert, man solle so genau wie möglichst formulieren um alle Eventuallitäten abzudecken (Teufel ist ja ein Eichhörnchen und die sitzen ja auf jedem Baum), zum anderen, wenn man das macht, dann hat der Vertrag gleich mal 2 oder 3 Seiten wenn nicht mehr (wenn er noch lesbar sein soll in der Schriftgröße), dann fühlen sich die Modelle erst recht überfordert. Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn mehr als eine Seite = Überfordert = Unseriös.

Hier gilt es einfach einen Mittelweg zu finden, sich das Teil auf seine Bedürfnisse und Situationen zu zuschneidern. Ich für meinen Teil decke Situationen, die sich zu 99,99% nie ergeben werden im dem Vertrag erst gar nicht ab. Und wenn doch, dann wird halt mal höflich beim Modell angeklopft.

Den vielgepriesenen MK-Vertrag halte ich auch nicht für der Weisheit letzter Schluss ... ich halte mich da lieber wie schon geschrieben an den Getty ....
11.01.2010
Nach zig Änderungen ist dies hier nun die aktuelle Version meines zur Diskussion stehenden Vertrages. Weia.. wie lange es wohl dauert bis ich wieder "normal" reden kann und vor allem denken kann ohne zu versuchen alle eventualitäten bestmöglichst abzudecken..??? :P

grobe schnitzer zu erkennen die auf jeden fall noch geändert werden müssten?


lg
steffi
11.01.2010
Ich hätte da noch die ein oder andere Anmerkung:

Was machst Du wenn sich Fotolia umbenennt? Mußt Du die Bilder dann löschen? Warum schreibst Du nicht einfach "Bildagenturen"?

Die Nutzungsrechte für das Modell halte ich persönlich für unglücklich formuliert. Einserseits darf es die Bilder zur Eigenwerbung nutzen, andererseits ist ein kommerzielle Nutzung ausgeschlossen. Das kann sich beißen...

Und was macht das Modell auf Internetseiten, wo eine Verlinkung des Fotografen einfach nicht möglich ist, weil es kein entsprechendes Feld gibt?


Original von Lachgeist
Nach zig Änderungen ist dies hier nun die aktuelle Version meines zur Diskussion stehenden Vertrages. Weia.. wie lange es wohl dauert bis ich wieder "normal" reden kann und vor allem denken kann ohne zu versuchen alle eventualitäten bestmöglichst abzudecken..??? :P

grobe schnitzer zu erkennen die auf jeden fall noch geändert werden müssten?


lg
steffi
[gone] Hermann Klecker
11.01.2010
Original von cash - just ask for ...
Hast Du Dir eigentlich mal den Msutervertrag hier in der MK angeschaut?



Offensichtlich hat sie das getan, denn sie hat einige Dummheiten daraus übernommen :-)
11.01.2010
@ Dirk, danke für die Hinweise.
Ich habe es in "Bildagenturen" abgeändert und auch den Passus mit dem verlinken entsprechend umgeschrieben.
11.01.2010
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von cash - just ask for ...
Hast Du Dir eigentlich mal den Msutervertrag hier in der MK angeschaut?



Offensichtlich hat sie das getan, denn sie hat einige Dummheiten daraus übernommen :-)[/quote]

Wenn ich eins an diesem WE gelernt habe dann das:
Jeder hat das Recht seine eigenen Fehler zu machen oder die eines anderen zu wiederholen. :P
[gone] www.trash-pixel.de
11.01.2010
Die "eierst" noch immer rumm in dem Vertrag ...
Eine Bearbeitung der Bilder ist zulässig.
... unnötig! Das muss dir das Modell nicht erlauben, das Recht hast du immer als Urheber ...
Die Veröffentlichung / Präsentation der Bilder in themenbezogenen frei zugänglichen Internetforen ist zulässig.
... lass dir einfach die Veröffentlichung genehmigen und gut is! ...
Warum lässt du dir vom Modell (man beachte mit 2 "LL") überhaupt was genehmigen, was Dir als Urheber sowieso zusteht ... Unnötiger PillePalle ... wenn Sie was nicht möchte, dann pack das in die "Sonstige Vereinbarungen"

Der Fotograf arbeitet auf eigene Rechnung. Kosten für seine Arbeit entstehen dem Model nicht.
lass mal was passieren und du hättes Recht auf Kostenersatz ... ist mit dem Satz dann ausgeschlossen

Weiter bei den rechten des Modells ...
Die kommerzielle Nutzung / Veröffentlichung der Bilder ist nicht gestattet.
die deutsche Rechtsprechung kennt das wort kommerziell nicht ... = "gewerbliche"

Ich würde vorschlagen, konzentriere dich auf das was das Modell darf und was nicht, und nicht auf deine eh zustehende Rechte. DU vergibst die Nutzungsrechte und nicht das Modell ...

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