Shooting-Vertrag / Frage zum UrhG 64

10.01.2010
Hallo zusammen,

aus Fehlern soll man ja bekanntlich lernen und sich bemühen es fortan besser zu machen.
An genau dem Punkt bin ich gerade - bemüht es fortan besser zu machen.

Daher erstelle ich mir gerade einen neuen Vertrag den ich bei kommenden Shootings verwenden will.
Meinen bisherigen Entwurf möchte ich hier gern zur Diskussion stellen.

-> Entwurf


Folgende Fragen stellen sich mir nun:


  • Was habe ich vergessen oder könnte besser formuliert sein?

  • Muss ich in einem Vertrag ausformulieren was das Model alles nicht mit den Bildern anfangen darf oder nur das eingeräumte Nutzungsrecht erläutern? - und alles nicht erwähnte und ausdrücklich Erlaubte ist dann im Umkehrschluss untersagt?




Das UrhG habe ich mir bereits zu durchgelesen, bin aber kein Jurist und war daher auch nicht in der Lage mir alle meine Fragen zu beantworten.


Lg
Steffi
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
10.01.2010
TFP und Pay trennen ......................

edit: siehe auch hier http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf
10.01.2010
... Und das mit der Namensnennung des Fotografen optional machen oder gleich ganz weglassen. Was ist mit dem Recht zum bearbeiten durch das Model oder Dritte?
10.01.2010
haftungsausschluss: fotograf haftet nicht für zerrissene strumpfhose, model haftet nicht für umgefallenen blitzkopf.
10.01.2010
Original von -PADDY-
TFP und Pay trennen ......................

edit: siehe auch hier http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf


Ich möchte gern beides in einem Dokument unterbringen.
Durch entsprechende Kreuzchen hat das Model dann die Wahl ob es ein tfp oder pay Shooting sein soll.
Bei tfp sollen die Bilder der Lohn sein, bei pay nur der Betrag von xy Euro.



Original von HaraldW
... Und das mit der Namensnennung des Fotografen optional machen oder gleich ganz weglassen. Was ist mit dem Recht zum bearbeiten durch das Model oder Dritte?


Auf die Urheber-Kennzeichnung bestehe ich, da die Bilder als meine erkennbar sein und damit auch Werbung für mich sein sollen.
Die Namensnennung des Models hingegen könnte ich natürlich noch anpassen, stimmt.

Das Bearbeitungsrecht ist wieder so ein Punkt über den ich mir den Kopf zerbreche.
Wenn ich es wirklich so belasse das ich die Rohformate aushändige, dann müssen sie ja nachbearbeitet werden dürfen.
Stellt sich die Frage ob ich das haarklein ausformuliere was erlaubt sein soll, oder den Passus komplett streiche und nur als tf lohn die cd oder als pay lohn die euros zur auswahl stelle.
?
10.01.2010
Hallo

ich hatte mal so einen ähnlichen Vertrag, habe inzwischen aber einiges verbessert

-Titel besser: Model Release oder Fotofreigabe (zumindest nicht TF Pay)

-"Veröffentlichung der Bilder in pornographischen o.ä. unseriösen Medien."
Würde ich auf alle Fälle ausnehmen. Was "o.ä. unseriöse Medien sind" möchte ich im nachhinein nicht diskutieren müssen.

-"Ferner müssen die Werke gegen Vervielfältigung oder Weiterverwendung durch Dritte geschützt werden."

Da ist nicht 100% erkennbar das dies nur das Model betrifft.

Ich würde auch versuchen den gesamten Vertrag auf eine Seite zu packen, das ist praktischer.

lg paul
10.01.2010
Original von paul s.
-"Veröffentlichung der Bilder in pornographischen o.ä. unseriösen Medien."
Würde ich auf alle Fälle ausnehmen. Was "o.ä. unseriöse Medien sind" möchte ich im nachhinein nicht diskutieren müssen.


genau, solche wischis-waschi-sachen müssen da unbedingt draußenbleiben... wer weiß für wie viele zart-besaitete seelchen selbst die MK höchst unseriös ist, mit den ganzen perversen nacktbildern hier... ;)

außerdem ist umgekehrt eine pornoseite ja nicht pauschal unseriös, wenn dort alles im vernünftigen rechtlichen rahmen abläuft. da muss man schon mit den definitionen sehr gut aufpassen
[gone] John Doe II
10.01.2010
Erster Satz:
Wer überträgt hier wem was?
10.01.2010
Original von Lachgeist
Auf die Urheber-Kennzeichnung bestehe ich, da die Bilder als meine erkennbar sein und damit auch Werbung für mich sein sollen.

Dann mach auf deine Bilder ein riesengroßes, megapeinliches Logo, so wie andere. Im Gegenzug würde ich als Model die miesesten Bilder des Shootings totberbeiten und deinen Namen daruntersetzen. Das ist Werbung vom feinsten!

Natürlich bekommt das Model eigene Bearbeitungsrechte, wie soll sie denn sonst zu Bildern kommen? Nur als Beispiel:
"Dem Model wird das Recht eingeräumt, die Bilder zu bearbeiten bzw. durch Dritte bearbeiten
zu lassen. Daraus ergibt sich aber kein Urheberrecht oder Recht zur Verwendung durch den
Bearbeiter."
10.01.2010
Da brauchst du gar nichts überarbeiten, das Teil ist total vermischt und schwammig, den Vertrag zerfetzt dir jeder Jurist mit einem verachtenden Lachen in der Luft.

Mach den Vertrag einfach und klar, keine schwammigen Lücken lassen!!!

Beispiel: jedoch mit der Auflage nur nachbearbeitete bzw. qualitativ einwandfreie Bilder zu verwenden

Wer legt das denn fest, da hat jeder einen anderen Anspruch, und der kann bei dem einen oder anderen ziemlich tief liegen!

Oder: Veröffentlichung der Bilder in pornographischen o.ä. unseriösen Medien.

Ich meine das sieht auch jeder anders, was ist z.B. mit der Bildzeitung! :D

Die Klausel würde ich ganz weglassen.


Andere Baustelle: 50 bearbeitete Bilder, die Zahl solltest du deutlich reduzieren, mindestens die "0" wegstreichen. Wenn du eine erstklassige Strecke schießt und von dir aus mehr bearbeitest, dann kannst du dem Model die Bilder zur Verfügung stellen - ist dann doch eine Ehrensache! Aber das du dich selbst so unter Druck setzt, das erachte ich nicht für richtig!

Fotografen die so viele Bilder versprechen sorgen i. G. für den nächsten Model-Fred "Wo bleiben meine Bilder"

Sonnige Grüße, Jens
10.01.2010
1. Wofür steht denn Tf ?

Klar, gemeint ist sicher TFP. Wenn Du es nicht trennen willst, also TFP und Pay in einem Vertrag haben möchtest, dann schreibe wenigstens beides hin. Ich würds dann aber auch nicht TFP-Vertrag sondern Modelrelease nennen.

2. Wieviele Bilder Du bearbeitest, steht Dir natürlich völlig frei, aber 50 ist schon extrem viel, wenn Du sie wirklich vernünsftig bearbeitest.
10.01.2010
Original von cash - just ask for ...
1. Wofür steht denn Tf ?

Klar, gemeint ist sicher TFP. Wenn Du es nicht trennen willst, also TFP und Pay in einem Vertrag haben möchtest, dann schreibe wenigstens beides hin. Ich würds dann aber auch nicht TFP-Vertrag sondern Modelrelease nennen.

2. Wieviele Bilder Du bearbeitest, steht Dir natürlich völlig frei, aber 50 ist schon extrem viel, wenn Du sie wirklich vernünsftig bearbeitest.


In dem o.g. Entwurf war halt die Auswahl CD oder DVD mit den Bildern, daher stand dann Tf oben drüber denn TfP ists nicht, Prints gibts keine und die Wahl CD oder DVD hab ich dem Model lassen wollen.

In einem neuen Entwurf (wenn ich damit zufriedener bin -was wohl noch dauert *grummel* stell ihc den auch mal on ..) steht jetzt "Vereinbarung für Nutzungsrechte / Model Release" oben drüber.. mal sehen.. Tf/Pay ist jedenfalls sehr unglücklich formuliert gewesen, wohl wahr.. ;)


Und da auch Bildbearbeitung ein Hobby von mir ist und ich eh soviele Bilder wie möglich für meine SC nachbearbeite sind bis zu 50 schon realistisch. Einmal im Bearbeitungsrausch ist das so die übliche Menge ;)
10.01.2010
das modell bekommt innerhalb 2 wochen das honorar von xx,xx euro?

bekommt man das nicht normal umgehend nach dem shooting?


sry, aber auch das geht nicht genau hervor, und wie meine vorschreiber etc schon sagten, tfp und pay-shootings vertraglich trennen, ist eine gute idee ^^ aber auch alles andere haben sie schon erwähnt ^^
Hab mir nur den Vertrag und nicht alle Antworten hier im Beitrag durchgelesen, also falls es schon wer gesagt hat, einfach meinen Beitrag ignorieren :)

Was ich finde was fehlt bzw was ich recht praktisch finde, ist...

"Diese Vereinbarung gild vollinhaltlich auch für evtl. folgende Shootings, sofern nicht Abweichendes / Ergänzendes vereinbart wird"


Das hab ich bei mir noch ganz unter drunter gepackt.
Weil wenn man öfters mit den gleichen Modellen shootet und vllt auch mal nur für 1-2 Bildideen, finde ichs nervig jedesmal wieder einen neuen Vertrag auszufüllen bzw ist unnötiges Zettelchaos irgendwann.
[gone] John Doe II
10.01.2010
Original von Markus Fischer
Erster Satz:
Wer überträgt hier wem was?


Um das noch mal zu präzisieren, du hast als Urheber doch eh alle Nutzungsrechte an deinen Werken, was soll da von wem auf wen übertragen werden?
Es geht ja bei diesen Verträgen hauptsächlich um die Einverständnis des Models auf sein "Recht am eigenen Bild" zu verzichten, das sehe ich in diesem Vertrag nicht. Aber ich bin ja auch kein Anwalt (gottseidank).
10.01.2010
Na dann mal die Gegenfrage, was beinhaltet das "Recht am eigenen Bild" genau?


Und zu meiner Frage aus dem ersten Beitrag kann ich also festhalten das ich in dem Vertrag nur Regelungen zu einem eingeschränkten Nutzungsrecht fürs Model formulieren muss und nicht alles aufführen muss was es nicht darf.
Alles andere ist bereits im UrhG festgelegt wenn ichs denn nu richtig begriffen hab?
[gone] John Doe II
10.01.2010
Original von Lachgeist
Na dann mal die Gegenfrage, was beinhaltet das "Recht am eigenen Bild" genau?


Soll ich das jetzt für dich googlen oder schaffst du das allein?
Ich mach mal einen auf Google für Arme *ggg*:

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 440-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 § 31 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) geändert worden ist

§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlichzur Schau gestellt werden.
...
§ 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, werentgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


VLG: Manni
[gone] Hermann Klecker
10.01.2010
Original von Lachgeist


Das UrhG habe ich mir bereits zu durchgelesen, bin aber kein Jurist und war daher auch nicht in der Lage mir alle meine Fragen zu beantworten.


Lg
Steffi



Das könnte auch daran liegen, daß die Antworten auf Deine Fragen dort gar nicht stehen. :-)
[gone] Hermann Klecker
10.01.2010
Ok, zum Text.

Das ist keine Rechtsberatung und ohne Anspruch auf Richtigkeit. Es ist nur das, was ich persönlich anders machen würde.



1. Die Überschrift.
TfP oder Honorarvertrag?
Einverständniserklärung oder einfach nur "Vertrag".

2. Das Modell hat keine Rechte, die es übertragen kann. Es erklärt sich mit einer Veröffentlichung einverstanden. Dieses Einverständnis kann natürlich an Auflagen gebunden sein.

3. Eine kommerzielle Verwendung kann auch schon die Eigenwerbung in der MK sein, sofern man selbst auch nur gelegentlich gegen Geld shootet. Daher sollte man die Eigenwerbung explizit zulassen.

4. Was ist pornografisch oder unseriös? Also damit hat Du die MK schon gekickt. Hier werden Pornodarstellerjobs vermittelt, hier gibte es für volljährige VIPs zuschaltbare Bereiche, die genau diesem Zweck dienen. Ob das unseriös ist oder nicht, mag ich nicht entscheiden wollen. Aber Du siehst, daß es nicht einfach ist.

Welche Seiten wären denn unseriös? Wo fängt das an? Wo man sich um Poppen trifft oder wo man sich zum Kennenlernen trifft, sind Joyclub, poppen.de, my dirty hobby, studi-vz, lokalisten, Seitensprung.de undwiesiealleheissen unseriös oder gar pornografisch oder nicht?

Ich vermag das nicht sauber abzugrenzen und ich wette, daß es Dir leicht fällt, von drei Leuten fünf Meinungen dazu zu hören.

5. Fristsetzung für die Fotos finde ich gut. Hier aber wertfrei, denn Du schreibst nicht, was passiert, wenn die Frist verstreicht?
Ist der Vertrag dann hinfällig? Dürfen beide dann die Bilder nicht verwenden als Folge der Hinfälligkeit? Oder wird eine Konventionalstrafe fällig?

5a. Willst Du wirklich 50 Bilder bearbeiten? Oder ist Deine Bearbeitung so simpel, daß es Dir leicht fällt, das zu tun? (Letzteres würde ich als Modell vermuten, wenn ich das lese.)

6. 900x600 ist eine ungeeignete Einschränkung. Wenn Du mal eine Kamera mit andrem Seitenverhältnis nimmst, dann geht das nicht auf. Es verbietet Dir, einen anderen Ausschnitt zu wählen. Wenn man Korinthen kacken will, darfst Du sogar nur Querformate abliefern.

7. Wäre ich Modell, würde ich eine CD oder DVD mit Bildern nicht als Honorar bezeichnen. Wenn ich das so sähe, als Modell, dann müsste ich es bei meiner Steuererklärung mit angeben und dabei bewerten. Ein Finanszamt würde sich vermutlich an ortsüblichen Listenpreisen niedergelassener Fotografen orientieren. Das mit dem Steuersatz des Modells multipliziert wäre vermutlich teurer, als wenn es Dich dafür bezahlen würde.

8. Willst Du wirklich bei unbearbeiteten Bildern als Fotograf genannt werden?
Naja, an einer Stelle untersagst Du die Verwendung unbearbeiteten Materials, an einer anderen Stelle gibst Du an, es sei unerheblich. Da freuen sich beide Anwälte, da kann man reichlich Stunden rein kloppen und abrechnen.

9. Mit der Forderung, die Bilder gegen eine Vervielfältigung zu schützen, sind sie an Dein Fotoalbum gebunden. Es darf also keine Veröffentlichung geben, egal ob Print oder Web, und sogar keine Ausstellung, bei der sie abfotografiert werden könnten.
Fordere und verspreche nur, was auch realistisch erfüllbar ist.

10. Wie verlinkt man in einer Model-Mappe?

11. Interessant ist, daß Du dem Modell die Eigenwerbung gestattest, Dir selbst aber nicht.
Ich meine, es besteht ja Vertragsfreiheit, und wenn es das ist, was Du vereinbaren möchtest, dann hast Du es richtig gemacht.

12. Ich würde noch definieren, daß der Fotograf dei Bilder beliebig bearbeiten und verändern darf. (Oder im Einzelfall genau angeben, welche Veränderungen durchgeführt werden können.)

13. Du hast eine Option, nach der das Modell nichts anderes bekommt als alle Bilder unbearbeitet auf DVD, verbietetst aber an zumindest einer Stelle, daß unbearbeitete Bilder veröffentlicht werden dürfen.
Nicht wirklich simmig, oder?
Was soll das Modell dann mit der DVD? Angucken?

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