Bilder ohne Vertrag im Netz 70

[gone] Hermann Klecker
19.12.2009
Original von Hussein El Tattan **NEUE BILDER ONLINE VON TABEA**
Hol dir Rat beim Anwalt als dich auf die Hobby Juraprofessoren zu hören :-)


Eine Professur kann -per Definition- kein Hobby sein.
[gone] Hermann Klecker
19.12.2009
Original von bilderLEBEN!*bitte keine unseriösen Anfragen mehr*
Nur mal so:
Wir hören hier überhaupt gar keine ZWEI Seiten.

Zweitens:
Vor Gericht wird das anders sein.

Drittens:
Was dabei rauskommt, kann von Fakten abhängen, die hier überhaupt noch nicht bekannt sind.

Viertens:
Die TO KÖNNTE weiter zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen- tut sie allerdings zur Zeit nicht mehr.


Dacor.

Vor allem vor dem Hintergrund von "viertens" ärgere ich mich grad, überhaupt etwas geschrieben zu haben.

Warten wir also ab, was an weiteren Informationen kommt.
Original von HermannK
[quote]Original von Yv *startet nun wieder durch*
Letztlich stellt das ganz klar eine Urheberrechtsverletzung dar. Du kannst den Fotografen anzeigen, wenn er die Bilder nicht löscht.
...


Hüstel.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Shooting ohne Vertrag zustande kommt.

Vielleicht gibt es keinen schriftlichen. Der Fotograf wird sich darauf berufen -könnnen- daß es einen mündlichen TfP-Vertrag gab.


Wenn er seine Obligenheitspflichten nicht erfüllt hat, also Bilder herauszurücken, dann kann die TO vielleiciht vom Vertrag zurücktreten.


Aber verklagen ... viel Erfolg wünsche ich in jedem Fall.[/quote]

Die TO behauptet ja nicht, dass es keinen mündlichen Vertrag gab. Dieser Vertrag gab auch selbstverständlich dem Fotografen das Recht, die Bilder zu veröffentlichen. Auch das bestreiten weder die TO noch ich. Der Punkt, auf den es mir ankommt ist, dass dieser mündliche Vertrag vermutlich keine Klauseln enthilelt, die es der TO unmöglich machen würden, ihre Meinung dazu zu ändern und den Vertrag zu Kündigen. Ab dem Moment, wo sie dem Fotografen dies mitteilt, ist dieser meiner Meinung nach nicht mehr zur Veröffentlichung berechtigt und muss die Bilder zurückziehen.
[gone] Nasty World Media
19.12.2009
Unabhängig davon wer von den beiden im Recht ist wird die Sache ohne Vertrag schwierig - da nützt auch eine Anzeige bei der Polizei wenig.

Das Model wird sagen eine Veröffentlichung war nie vereinbart - der Fotograf wird das Gegenteil behaupten und wenn keiner der beiden nach gibt landet die Sache vor Gericht.


Wie der Richter entscheidet ist meiner Meinung nach offen, den normalerweise gibt es doch für so ein Shooting 3 Konstellationen:

1. Der Fotograf bucht das Model für einen Auftrag den er hat oder für ein eigenes Projekt.

2. Das Model bezahlt den Fotografen damit er Fotos von ihr macht.

3. Der Fotograf macht Fotos von dem Model und beide dürfen diese zumindestens für Eigenwerbung / Eigenpräsentation nutzen.

In diesem Fall hier muss aber das Model dem Richter glaubhaft machen warum der Fotograf von ihr Bilder ohne Gegenleistung (Geld oder Fotos) gemacht hat.



Nichts desto trotz ist die es vom Fotografen eine Unverschämtheit die Fotos ohne Einwilligung des Models zu veröffentlichen, wenn es wirklich stimmt, dass von Anfang an vereinbart war, dass die Fotos nur für Privatzwecke gedacht waren.


Gruß
Nasty
19.12.2009
Original von Pantee - Blende 08/15
Es gibt jede Menge Verträge, die man selbstverständlich kündigen kann. Aus dem was du sagst schliesse ich jedoch, das beinahe jede Art von Vertrag wenn nichts anderes geregelt ist grundsätzlich erstmal mindestens auf Lebenszeit gilt ohne die Möglichkeit der Kündigung oder des Widerrufs.


Keine Kündisgungsmöglichkeit ist der Grundsatz und die Möglichkeit der Kündigung
die Ausnahme.

Kündigungsrecht hast Du bei bestimmten Klassen von Verträgen,
Dauerschuldverhältnissen (Miete, Arbeitsverträge, ...)

Hier muß entweder befristet werden, dann endet der Vertrag mit Ablauf
der Frist automatisch, oder wenn automatische Verlängerung vereinbart
wurde, dann besteht ein Kündigungsrecht.

Für andere Vertragstypen (Kauf, Schenkung, ...) gibt es kein Kündigungsrecht.

Du ordnest jetzt einen mündlichen Vertrag, dessen Inhalt Du nicht kennst, unter den
Dauerschuldverhältnissen ein, während ich das nicht mache.
[gone] Hermann Klecker
19.12.2009
Original von Pantee - Blende 08/15
[quote]Original von HermannK
[quote]Original von Yv *startet nun wieder durch*
Letztlich stellt das ganz klar eine Urheberrechtsverletzung dar. Du kannst den Fotografen anzeigen, wenn er die Bilder nicht löscht.
...


Hüstel.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Shooting ohne Vertrag zustande kommt.

Vielleicht gibt es keinen schriftlichen. Der Fotograf wird sich darauf berufen -könnnen- daß es einen mündlichen TfP-Vertrag gab.


Wenn er seine Obligenheitspflichten nicht erfüllt hat, also Bilder herauszurücken, dann kann die TO vielleiciht vom Vertrag zurücktreten.


Aber verklagen ... viel Erfolg wünsche ich in jedem Fall.[/quote]

Die TO behauptet ja nicht, dass es keinen mündlichen Vertrag gab. Dieser Vertrag gab auch selbstverständlich dem Fotografen das Recht, die Bilder zu veröffentlichen. Auch das bestreiten weder die TO noch ich. Der Punkt, auf den es mir ankommt ist, dass dieser mündliche Vertrag vermutlich keine Klauseln enthilelt, die es der TO unmöglich machen würden, ihre Meinung dazu zu ändern und den Vertrag zu Kündigen. Ab dem Moment, wo sie dem Fotografen dies mitteilt, ist dieser meiner Meinung nach nicht mehr zur Veröffentlichung berechtigt und muss die Bilder zurückziehen.[/quote]

Also der Titel der Diskussion heißt "Bilder ohne Vertrag im Netz", er heißt nicht "Ich hab es mir anders überlegt, außerdem waren die Bilder scheiße und nun möchte ich sie nicht mehr im Netz. Zum Glück gibt es den Vertrag nicht schriftlich so daß ich alles bestreiten kann und jetzt im Forum erstmal mit Halbwahrheiten Alarm schlagen kann."

Zugegben, der alternative Titel-Vorschlag wäre vielleicht sogar ehrlicher ... :-
19.12.2009
....denke auch, dass es so kommt, wenn die TO sich äussern würde,....hat ja lange genug mitgelesen.


Original von HermannK
[quote]Original von Pantee - Blende 08/15
[quote]Original von HermannK
[quote]Original von Yv *startet nun wieder durch*
Letztlich stellt das ganz klar eine Urheberrechtsverletzung dar. Du kannst den Fotografen anzeigen, wenn er die Bilder nicht löscht.
...


Hüstel.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Shooting ohne Vertrag zustande kommt.

Vielleicht gibt es keinen schriftlichen. Der Fotograf wird sich darauf berufen -könnnen- daß es einen mündlichen TfP-Vertrag gab.


Wenn er seine Obligenheitspflichten nicht erfüllt hat, also Bilder herauszurücken, dann kann die TO vielleiciht vom Vertrag zurücktreten.


Aber verklagen ... viel Erfolg wünsche ich in jedem Fall.[/quote]

Die TO behauptet ja nicht, dass es keinen mündlichen Vertrag gab. Dieser Vertrag gab auch selbstverständlich dem Fotografen das Recht, die Bilder zu veröffentlichen. Auch das bestreiten weder die TO noch ich. Der Punkt, auf den es mir ankommt ist, dass dieser mündliche Vertrag vermutlich keine Klauseln enthilelt, die es der TO unmöglich machen würden, ihre Meinung dazu zu ändern und den Vertrag zu Kündigen. Ab dem Moment, wo sie dem Fotografen dies mitteilt, ist dieser meiner Meinung nach nicht mehr zur Veröffentlichung berechtigt und muss die Bilder zurückziehen.[/quote]

Also der Titel der Diskussion heißt "Bilder ohne Vertrag im Netz", er heißt nicht "Ich hab es mir anders überlegt, außerdem waren die Bilder scheiße und nun möchte ich sie nicht mehr im Netz. Zum Glück gibt es den Vertrag nicht schriftlich so daß ich alles bestreiten kann und jetzt im Forum erstmal mit Halbwahrheiten Alarm schlagen kann."

Zugegben, der alternative Titel-Vorschlag wäre vielleicht sogar ehrlicher ... :-[/quote]
19.12.2009
hab ich was verpasst? - glaub nicht *g
[gone] xxxxxx
19.12.2009
Original von HermannK
[quote]Original von Pantee - Blende 08/15
[quote]Original von HermannK
[quote]Original von Yv *startet nun wieder durch*
(...)
...


Hüstel.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Shooting ohne Vertrag zustande kommt.

(...).[/quote]

(...).[/quote]

Also der Titel der Diskussion heißt "Bilder ohne Vertrag im Netz", er heißt nicht "Ich hab es mir anders überlegt, außerdem waren die Bilder scheiße und nun möchte ich sie nicht mehr im Netz. Zum Glück gibt es den Vertrag nicht schriftlich so daß ich alles bestreiten kann und jetzt im Forum erstmal mit Halbwahrheiten Alarm schlagen kann."

Zugegben, der alternative Titel-Vorschlag wäre vielleicht sogar ehrlicher ... :-[/quote]

Sehe ich auch so... dann hätte die TO aber schneller Prügel bekommen als sie den tröööt hätte verlassen können :))
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Pantee - Blende 08/15
Es gibt jede Menge Verträge, die man selbstverständlich kündigen kann. Aus dem was du sagst schliesse ich jedoch, das beinahe jede Art von Vertrag wenn nichts anderes geregelt ist grundsätzlich erstmal mindestens auf Lebenszeit gilt ohne die Möglichkeit der Kündigung oder des Widerrufs.


Keine Kündisgungsmöglichkeit ist der Grundsatz und die Möglichkeit der Kündigung
die Ausnahme.

Kündigungsrecht hast Du bei bestimmten Klassen von Verträgen,
Dauerschuldverhältnissen (Miete, Arbeitsverträge, ...)

Hier muß entweder befristet werden, dann endet der Vertrag mit Ablauf
der Frist automatisch, oder wenn automatische Verlängerung vereinbart
wurde, dann besteht ein Kündigungsrecht.

Für andere Vertragstypen (Kauf, Schenkung, ...) gibt es kein Kündigungsrecht.

Du ordnest jetzt einen mündlichen Vertrag, dessen Inhalt Du nicht kennst, unter den
Dauerschuldverhältnissen ein, während ich das nicht mache.[/quote]

Touche - der Punkt geht wohl an dich, da mir momentan tatsächlich die juristischen Grundlagen fehlten, diese Aussage von dir zu widerlegen, kann auch gut sein, dass es die nicht gibt..
Dann gehen wir aber doch mal wieder auf den Anfang zurück, von dem wir uns denke ich inzwischen ein ganzes Stück entfernt haben. Das Model sagt, es gab keinen Vertrag, oder wenn es einen Vertrag gab (z.B. durch konklusives Verhalten) beinhaltete dieser nicht das Recht zur Veröffentlichung. Der Fotograf behauptet das Gegenteil und somit steht Aussage gegen Aussage (solange keine glaubwürdigen unabhängigen Zeugen zur Verfügung stehen). Somit kommen wir denke ich zurück auf das Recht des Models zum Schutz ihrer Persönlichkeit.
[gone] Hermann Klecker
19.12.2009
Original von Bernd Saller
hab ich was verpasst? - glaub nicht *g


Für Dich ist das sowieso Schnee von Gestern.


Oder anders. Wenn ich Du wäre würd ich mich mit so etwas nur befassen, wenn ich nach Brago dafür entlohnt würde.


Aber ich bin nicht Du sondern Laie.
Ich darf das zum Zeitvertreib. :-)
19.12.2009
ach hermann

ich hab noch für keine knipserei nen schriftlichen vertrag gebraucht und/oder geschlossen

komisch - ich wundere mich aber über das rumgezicke hier

es gibt doch so schöne seiten wie z.b.

die hier

die hier rumzicken sollen doch froh sein, dass sie da nicht drauf landen

*g

außerdem wissen wir doch alle - einmal im i-net ... immer im i-net
läßt sich garnicht kontrollieren wenn die foddos erst mal hochgeladen sind ...
[gone] User_81538
19.12.2009
Er ist wirklich so blöd und Zeigt Sie ohne Vertrag ?
:-))))
Freu Dich. Guten Anwalt und er wird zahlen zahlen zahlen.
Umgekehrt würde das einem Modell bei mir pro Foto
einen Knappen Tausender Kosten inklusive Titel der 30 Jahre Gültigkeit hat.

lg.


Original von CoCoCubana
Hallo an alle,

ich hab ein Problem, dass es bestimmt schon öfters gab, allerdings hab ich es nicht genau so hier im Forum gefunden. Also bitte keinen Hinweis auf die Suchfunktion…
Ich war im April 2008 bei einem echt miesen Fotografen. Es sollte ein Testshooting sein. Ich hatte damals keine Ahnung wie so etwas abläuft.
Nach diesem shooting habe ich nie Bilder von ihm erhalten ( die waren so schlecht, dass es auch kein Verlust war )...
Das wichtigste ist aber – wir haben KEINEN Vertrag gemacht!!! Nun stellt er überall meine Bilder online! Ausdrücklich GEGEN meine Zustimmung, weil ich ihn schon öfters aufgefordert habe, diese zu löschen. Er ist der Meinung, wenn er sie nicht online stellen darf, wolle er Geld.
Nun meine Frage: Wie kann ich mich wehren? Wie kann ich dafür sorgen, dass die Bilder gelöscht werden? An wen muss ich mich wenden?

Vielen Dank für eure Hilfe

Lg
Marsha
19.12.2009
ich würde für sowas vorkasse nehmen ;-)

so jobmäßig meine ich ...
19.12.2009
...wer soll verstehen was du meinst ??


Original von Bernd Saller - wünscht ROHE WEIHNACHTEN!
ich würde für sowas vorkasse nehmen ;-)

so jobmäßig meine ich ...
19.12.2009
wenn mich jemand beauftragen würde ihm die $$$ vor gericht einzuklagen ;-)
[gone] User_81538
19.12.2009
*lach* habe ich jetzt auch nicht


Original von Peter Nickel
...wer soll verstehen was du meinst ??


[quote]Original von Bernd Saller - wünscht ROHE WEIHNACHTEN!
ich würde für sowas vorkasse nehmen ;-)

so jobmäßig meine ich ...
[/quote]
[gone] xxxxxx
19.12.2009
Original von Bernd Saller - wünscht ROHE WEIHNACHTEN!
ich würde für sowas vorkasse nehmen ;-)

so jobmäßig meine ich ...


logo, bei den aussichten...
*räusper"

Können wir bitte das bilaterale Pingpong und die Extra-Portion Spekulatius ;) lassen?

Ansonsten: Wer noch was bisher nicht Erwähntes zum Thema beizutragen hat - bitte her damit.

Danke & Gruß: Manni
#60

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