Bilder ohne Vertrag im Netz 70

19.12.2009
Hallo an alle,

ich hab ein Problem, dass es bestimmt schon öfters gab, allerdings hab ich es nicht genau so hier im Forum gefunden. Also bitte keinen Hinweis auf die Suchfunktion…
Ich war im April 2008 bei einem echt miesen Fotografen. Es sollte ein Testshooting sein. Ich hatte damals keine Ahnung wie so etwas abläuft.
Nach diesem shooting habe ich nie Bilder von ihm erhalten ( die waren so schlecht, dass es auch kein Verlust war )...
Das wichtigste ist aber – wir haben KEINEN Vertrag gemacht!!! Nun stellt er überall meine Bilder online! Ausdrücklich GEGEN meine Zustimmung, weil ich ihn schon öfters aufgefordert habe, diese zu löschen. Er ist der Meinung, wenn er sie nicht online stellen darf, wolle er Geld.
Nun meine Frage: Wie kann ich mich wehren? Wie kann ich dafür sorgen, dass die Bilder gelöscht werden? An wen muss ich mich wenden?

Vielen Dank für eure Hilfe

Lg
Marsha
[gone] User_3319
19.12.2009
Du kannst dich auf dein Recht am eigenen Bild berufen: Solange du nicht einverstanden bist, darf er die Bilder nicht veröffentlichen.
19.12.2009
Huhu,

eigentlich gehört zu jedem Shooting ein Vertrag ...

Dass er die Bilder nun doch online stellt, kannst Du ihn mehrmals bitten dies zu unterlassen, sonst würde ich vielleicht einen Anwalt dazu ziehen.

Dass der Fotograf jetzt noch Geld verlangen will, wenn er die Fotos nicht online stellen darf, finde ich unerhört.

lg K.
19.12.2009
Geh zum Anwalt und/oder Polizei! Alles andere ist Mumpitz.
19.12.2009
Original von cash - just ask for ...
Geh zum Anwalt und/oder Polizei! Alles andere ist Mumpitz.


und mach screenshots - kein recht ohne beweise!
[gone] www.trash-pixel.de
19.12.2009
Ok auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt heißt das noch lange nicht, dass er die auch automatisch veröffentlichen darf. Die Tatsache das er nun auch noch Geld dafür möchte um die raus zu nehmen, ist für mich schon grenzwertig an der Erpressung.
Berufe dich auf das KuG (Recht am eigenem Bildnis) und fordere Ihn ein letztes mal auf ... reagiert er nicht = Strafanzeige? Anwalt?

Wenn der auch hier ist, dann mal auch Meldung an den Chef oder Moderator
Letztlich stellt das ganz klar eine Urheberrechtsverletzung dar. Du kannst den Fotografen anzeigen, wenn er die Bilder nicht löscht.

Wenn er meint, dass Du zahlen sollst, wenn er die Bilder löscht, liegt er da völlig falsch. Er ist eigenverantwortlich das Risiko eingegangen, dass Du die Veröffentlichung verbietest, indem er nicht auf einen Vertrag bestanden hat. Das ist also sein Problem, nicht Deins!

Er hat absolut kein Recht, die Bilder online zu stellen, oder zu lassen!
Original von Yv *startet nun wieder durch*
Letztlich stellt das ganz klar eine Urheberrechtsverletzung dar. Du kannst den Fotografen anzeigen, wenn er die Bilder nicht löscht.


Wohl eher eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und nicht des Urheberrechts, denn das hat ja der Fotograf.
[gone] www.trash-pixel.de
19.12.2009
Original von Yv *startet nun wieder durch*
Letztlich stellt das ganz klar eine Urheberrechtsverletzung dar.
Schwachsinn! Das UrhG hat in dem Fall mal die Raffel zu halten ...! Es geht um das KuG in dem Fall jetzt. Wäre sie, die Veröffentlicht ohne Genehmigung, dann ginge es um das UrhG ...
19.12.2009
das ist ein verstoß gegen §22 - kunsturhebergesetz (klick). die freundlichen beamten der nächstgelegenen polizeistation werden dein anliegen gern aufnehmen und an die zuständige staatsanwaltschaft weiterleiten, kostenlos. einen anwalt würde ich an deiner stelle nicht beauftragen, denn den zahlst immer erstmal du selbst.
[gone] User_6863
19.12.2009
Geh zum Anwalt BEVOR Du dem Fotografen das sagst!
Wenn der Anwalt Screenshots (Beweise) erstellt, ist das besser.

Also nicht mehr lange reden sondern handeln....
19.12.2009
Du hast doch dem Testshooting zugestimmt, also habt ihr einen mündlichen Vertrag. Ergo darf er die Bilder auch im I-Net zeigen.


Wenn du aber wirklich keine Bikder beommen hast, dann hat er seinen Vertrag nicht erfüllt und durfte dann die Bilder nicht veröffentlichen.
Wenn du ihm aber geschrieben hast, das du garkeine Bilder von ihm willst, weil die so grottenschlecht sind, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

Ich hoffe du hast ihm das richtige geschrieben.
Kleiner Zusatz: Es ist immer schade, wenn eine der beiden Parteien sich nicht an klare Regelungen hält. Das ist es doch, warum viele direkt wieder aufhören, Fotos zu machen. Mal die Fotografen, mal die Models.

In diesem Fall bleibt zu hoffen, dass das Model sich nicht entmutigen lässt und weiter macht!
Original von Peter Nickel
Du hast doch dem Testshooting zugestimmt, also habt ihr einen mündlichen Vertrag. Ergo darf er die Bilder auch im I-Net zeigen.


Wenn du aber wirklich keine Bikder beommen hast, dann hat er seinen Vertrag nicht erfüllt und durfte dann die Bilder nicht veröffentlichen.
Wenn du ihm aber geschrieben hast, das du garkeine Bilder von ihm willst, weil die so grottenschlecht sind, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

Ich hoffe du hast ihm das richtige geschrieben.


Unfug - die blose Einwilligung zu einem Testshooting besagt noch überhaupt nichts über die spätzeren Verwendungsrechte. Ein mündlicher Vertrag hat immer das Problem des Nachweises. Davon abgesehen spricht nichts dagegen, ihn auch einseitig mündlich zu widerrufen. Und das hat sie getan. Das besagt nur, das bis zu dem Moment, wo sie sich anders geäussert hat die Veröffentlichung ok war.
Auch dass sie auf die Bilder Verzichtet hat ändert überhaupt nichts.
19.12.2009
...na, dann soll sie deinen Rat befolgen, wenn alles sonnenklar ist.


Original von Pantee - Blende 08/15
[quote]Original von Peter Nickel
Du hast doch dem Testshooting zugestimmt, also habt ihr einen mündlichen Vertrag. Ergo darf er die Bilder auch im I-Net zeigen.


Wenn du aber wirklich keine Bikder beommen hast, dann hat er seinen Vertrag nicht erfüllt und durfte dann die Bilder nicht veröffentlichen.
Wenn du ihm aber geschrieben hast, das du garkeine Bilder von ihm willst, weil die so grottenschlecht sind, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

Ich hoffe du hast ihm das richtige geschrieben.


Unfug - die blose Einwilligung zu einem Testshooting besagt noch überhaupt nichts über die spätzeren Verwendungsrechte. Ein mündlicher Vertrag hat immer das Problem des Nachweises. Davon abgesehen spricht nichts dagegen, ihn auch einseitig mündlich zu widerrufen. Und das hat sie getan. Das besagt nur, das bis zu dem Moment, wo sie sich anders geäussert hat die Veröffentlichung ok war.
Auch dass sie auf die Bilder Verzichtet hat ändert überhaupt nichts.[/quote]
19.12.2009
Original von Pantee - Blende 08/15
Unfug - die blose Einwilligung zu einem Testshooting besagt noch überhaupt nichts über die spätzeren Verwendungsrechte.


Wohl wahr - kann ja auch ein Lichttest oder sonst ein Test gewesen sein.

Original von Pantee - Blende 08/15
Ein mündlicher Vertrag hat immer das Problem des Nachweises.


Auch wahr, aber ein ziemlich schwacher Vortrag, sich auf die Problematik
des Nachweises zu berufen. Das heisst ja schon so viel wie "kann schon sein,
daß Du recht hast, aber beweisen kannst Du es nicht".

Original von Pantee - Blende 08/15
Davon abgesehen spricht nichts dagegen, ihn auch einseitig mündlich zu widerrufen. Und das hat sie getan. Das besagt nur, das bis zu dem Moment, wo sie sich anders geäussert hat die Veröffentlichung ok war.


Das ist aber Unfug. Verträge sind einzuhalten - auch mündliche.
19.12.2009
könnte, könnte, könnte...aber, aber aber :-((
dann soll uns doch das Model etwas dazu sagen,....sie möchte ja einen Rat haben.
[gone] www.trash-pixel.de
19.12.2009
@ Peter Nickel ...

"Du hast doch dem Testshooting zugestimmt, also habt ihr einen mündlichen Vertrag. Ergo darf er die Bilder auch im I-Net zeigen."

Mir hat mal ein schlauer Zeitgenosse hier im Forum mehr als deutlich erklärt ...: Ein Testshooting ist ein Test, meist zur Vorlage beim Kunden zur Sichtung, die Aufnahmen sind aber in aller Regel nicht für eine Veröffentlichung bestimmt.

Japp ... nun weiß man nicht genau (bzw auf Grund der Äußerung der TO) was denn eigentlich in dem mündlichen Vertrag vereinbart wurde. Ergo heißt das erst mal alles oder nichts = ergo alles reine Spekulation und Mutmaßungen
19.12.2009
...mein Reden, habe ich auch so geschrieben !!


Original von trash-pixel.de Neue Galerie!
@ Peter Nickel ...

"Du hast doch dem Testshooting zugestimmt, also habt ihr einen mündlichen Vertrag. Ergo darf er die Bilder auch im I-Net zeigen."

Mir hat mal ein schlauer Zeitgenosse hier im Forum mehr als deutlich erklärt ...: Ein Testshooting ist ein Test, meist zur Vorlage beim Kunden zur Sichtung, die Aufnahmen sind aber in aller Regel nicht für eine Veröffentlichung bestimmt.

Japp ... nun weiß man nicht genau (bzw auf Grund der Äußerung der TO) was denn eigentlich in dem mündlichen Vertrag vereinbart wurde. Ergo heißt das erst mal alles oder nichts = ergo alles reine Spekulation und Mutmaßungen
19.12.2009
Original von Peter Nickel
...mein Reden, habe ich auch so geschrieben !!


[quote]Original von trash-pixel.de Neue Galerie!
@ Peter Nickel ...

"Du hast doch dem Testshooting zugestimmt, also habt ihr einen mündlichen Vertrag. Ergo darf er die Bilder auch im I-Net zeigen."


Hast Du ja offensichtlich nicht, sondern einen Inhalt nach Deiner Vorstellung in
den Vertrag reininterpretiert und die entsprechenden Schlüsse gezogen.

Wie tp aber richtig erwähnte ist auch das nur eine Spekulation.

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