Begehung und Fotografieren in einer Ruine 104

21.12.2009
Original von rbfotodesign Trier
Ich wollte schon immer mal in einem Juweliergeschäft shooten. Brauche ich ja nur zuwarten das jemand das Sicherheitsgitter etwas aufbiegt, so das ich einsteigen kann. Da ist ja nach Geschäftsschluss keiner mehr, da kann ich ja ungestört arbeiten.



Nur wirst du es dann sehr schwer haben einen Staatsanwalt und einen Richter davon zu überzeugen das es nur einfacher Hausfriedensbruch ist und kein versuchter Diebstahl.

Ich kenne auch keinen Juwelier bei dem ich ohne Sachbeschädigung außerhalb der Öffnungszeiten hinein kann.

zu deinem Szenario:
nicht alles was hingt ist auch ein Beispiel.
Gerade bei Burgen und Ruinen stecken oft viele Leute dahinter, z.B Fördervereine,Fremdenverkehrsvereine, Gemeindeverwaltung usw. die kein interesse dran haben das andere kostenlos und ungefragt ihren Besitz missbrauchen. Geht so ein Shooting in den Erotikbereich, dann wird das ganze noch viel interessanter, da kann man so richtig viel Ärger bekommen, wenn man erwicht wird ;-)
Es ist immer leichtsinnig,ungefragt bzw. ohne Genehmigung solche shootings abzuhalten.
Ob man das riskieren muss auf biegen und brechen ein shooting zu machen.
[gone] Bernd Kiessling
21.12.2009
Mannohmann, das ist ja alles noch viel komplizierter und vor allem gefährlicher, als ich geahnt habe.




Original von McFly_Stade

Naja ganz so war seine Frage ja nicht gemeint. Jeder von uns kennt coole Location in Form von alten Bauten, Ruinen, alte Fabrikgeblände etc.

Es ist nicht immer legal dort zu shooten, bzw. es könnten sich rechtliche Probleme für den Fotografen ergeben. Deshalb seine Frage.

Am besten ist immer noch den Eigentümer fragen.

Eine Sache übrigens noch:
Sollte man dort ungefragt eindringen und mit den daraufhin erstellten Bildern Geld machen, kann es noch mehr Probleme für den Fotografen geben.
Einmal u.U. zivilrechtlich, wenn er damit Geld macht und auch noch u.U. strafrechtlich.
Ich sage nur Einziehung/Verfall...

Der Straftäter soll keinen finanziellen Vorteil aus seiner Straftat ziehen...
jo das beispiel mit dem Juwelier war krass aber im grunde nix anderes als eine verschlossene Ruine zu der man sich unberechtigt Zutritt verschafft.

Aber egal ich shoote ja fast nur in meinem Studio und da darf ich rein ohne einzubrechen ;-)

Jedenfalls will ich keinem den Tipp geben oder jemand aufmunter ungefragt in Gebäuden zu shooten .
21.12.2009
Eine Frage die ich mir gerade stelle bei der ganzen Geschichte ist ob man einem nicht auch nachträglich "ans Bein pinkeln" kann... ich meine immerhin gibt es ja "Beweis"-Bilder das man da war...

Weiss da jemand mehr?
Original von [photophil]
Eine Frage die ich mir gerade stelle bei der ganzen Geschichte ist ob man einem nicht auch nachträglich "ans Bein pinkeln" kann... ich meine immerhin gibt es ja "Beweis"-Bilder das man da war...
Weiss da jemand mehr?


Hausfriedensbruch verjährt 3 Jahre nach Tat gem. § 78 III Nr 5 StGB

Zivilrechtlich verjährt so etwas in der Regel mit Ablauf des dritten Jahres,in welchem der Anspruchinhaber Kenntnis davon erhält, gem. §§ 195, 199 I Nr. 1 BGB.
Das heißt, das Jahr, in dem der Anspruch entstand zählt nicht mit!
Mache ich mich am 10.01.2010 schadensersatzpflichtig, so endet die Frist am 31.12.2013, um 23:59 Uhr.
Mache ich mich am 10.12.2010 schadensersatzpflichtig, so endet die Frist am 31.12.2013, um 23:59 Uhr.

Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzungen sind nach 30 Jahren nach Begehung immer verjährt. § 199 II BGB
Wenn es sich um keine Körperverletzung handelt, sind die Ansprüche nach 10 Jahren nach Begehung immer verjährt. § 199 III Nr. 1 BGB
Oder sie sind nach 30 Jahren nach dem Ereignis, welches später zu dem Schaden führt verjährt. § 199 III Nr. 2 BGB

Es zählt hier immer die Norm, welche passt und die kleinste Frist hat.

Also es verjährt 3 Jahre nach Kenntis kann man sagen.
[gone] Bernd Kiessling
21.12.2009
Mann eh, das ist ja hier richtig aufregend.


Original von McFly_Stade

Hausfriedensbruch verjährt 3 Jahre nach Tat gem. § 78 III Nr 5 StGB

Zivilrechtlich verjährt so etwas in der Regel mit Ablauf des dritten Jahres,in welchem der Anspruchinhaber Kenntnis davon erhält, gem. §§ 195, 199 I Nr. 1 BGB.
Das heißt, das Jahr, in dem der Anspruch entstand zählt nicht mit!
Mache ich mich am 10.01.2010 schadensersatzpflichtig, so endet die Frist am 31.12.2013, um 23:59 Uhr.
Mache ich mich am 10.12.2010 schadensersatzpflichtig, so endet die Frist am 31.12.2013, um 23:59 Uhr.

Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzungen sind nach 30 Jahren nach Begehung immer verjährt. § 199 II BGB
Wenn es sich um keine Körperverletzung handelt, sind die Ansprüche nach 10 Jahren nach Begehung immer verjährt. § 199 III Nr. 1 BGB
Oder sie sind nach 30 Jahren nach dem Ereignis, welches später zu dem Schaden führt verjährt. § 199 III Nr. 2 BGB

Es zählt hier immer die Norm, welche passt und die kleinste Frist hat.

Also es verjährt 3 Jahre nach Kenntis kann man sagen.
Original von Bernd Kiessling
Mann eh, das ist ja hier richtig aufregend.


Sarkasmus?
Sprich Dich ruhig aus und teile Gedanken mit uns. Lass uns nicht im Regen stehen...
Für einen qualifizierten sarkastischen Beitrag war das etwas wenig.

Für einen ernst gemeinten Beitrag reichte es aus...
[gone] fotowilly
21.12.2009
Na ja, Mister Mac,
warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Wenn ich mir hier so die Szenarien durch den Kopf gehen lasse, dann weiss ich erstmal, dass ich ein notorischer Straftäter bin. Wann werde ich endlich verhaftet? So viel Kriminalität steckt nur in wenigen. Komisch aber, bis jetzt wollten die mich nicht haben. Also scheue ich auch weiterhin das Risiko nicht, werde in Ruinen, alten Anlagen(evt. auch Ruinen) und auch an und in öffentlichen Gebäuden fotografieren. Es muss ja nicht unbedingt jemand sehen, wenn man da reingeht. Und was öffentliche Anlagen betrifft, so konnte ich mich bis jetzt mit den Besitzern einigen. Kostenfrei. Ausnahme: Konzerthaus in Berlin. Zu Zonenzeiten durfte ich, heute nicht mehr. Ich habs überlebt.
Also Leute, wenn ihr vor allem und jedem Angst habt, dann bleibt im Studio.
Paragrafenreiter liebe ich.
gruss reinhard
Original von fotowilly
Na ja, Mister Mac,
warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Wenn ich mir hier so die Szenarien durch den Kopf gehen lasse, dann weiss ich erstmal, dass ich ein notorischer Straftäter bin. Wann werde ich endlich verhaftet? So viel Kriminalität steckt nur in wenigen. Komisch aber, bis jetzt wollten die mich nicht haben. Also scheue ich auch weiterhin das Risiko nicht, werde in Ruinen, alten Anlagen(evt. auch Ruinen) und auch an und in öffentlichen Gebäuden fotografieren. Es muss ja nicht unbedingt jemand sehen, wenn man da reingeht. Und was öffentliche Anlagen betrifft, so konnte ich mich bis jetzt mit den Besitzern einigen. Kostenfrei. Ausnahme: Konzerthaus in Berlin. Zu Zonenzeiten durfte ich, heute nicht mehr. Ich habs überlebt.
Also Leute, wenn ihr vor allem und jedem Angst habt, dann bleibt im Studio.
Paragrafenreiter liebe ich.
gruss reinhard


Hallo,

auch ich habe hier bereits gesagt, dass es das beste ist, den Eigentümer zu fragen.
Sollte das nicht klappen, dann vertrete ich (auch das habe ich hier bereits geschrieben) die Meinung, nicht erwischen lassen und wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn es Dich stört, dass ich hier etwas genauer auf die ursprüngliche Frage des Fragestellers eingegangen bin, dann schaue doch einfach in eines der anderen Foren hier hinein, denn dieses Forum heißt, Service: Recht und wenn sich die Leute hier über rechtliche Dinge unterhalten ist es nicht ganz im Sinne dieses Forums zu sagen, "Ist mir doch egal, ich mache es einfach, wie ich will"

Auch dachte ich, dass ich meine Ausführungen so ausgedrückt habe, dass auch Du sie verstehst, aber es scheint nicht so gewesen zu sein.
Ich habe niemals gesagt, dass solch eine Handlung immer eine Straftat darstellt oder eine Schadensersatzpflicht.

Ich habe nur versucht, zu erläutern, dass dies eine Straftat sein
könnte , unter gewissen Voraussetzungen und auch nur, wenn man ganz viel Pech hat.

Ich habe niemals gesagt, dass dies grundsätzlich verboten sei. Ich denke, dass ich auf die grundsätzliche Frage des Fragestellers eingegangen bin.

Wie wahrscheinlich es ist, dass man erwischt wird, oder dass dies eine Straftat darstellt, oder dass man schadensersatzpflichtig wird, steht doch auf einem ganz anderen Blatt.

Ich schlage vor, Du eröffnest ein neues Posting, wo Du Dich dann über die Erfolgsaussichten solch einer Klage unterhalten kannst.

Aber sonst bleibe doch bitte bei der Frage hier.
22.12.2009
Der Straftäter soll keinen finanziellen Vorteil aus seiner Straftat ziehen...


Jetzt stell dir aber mal vor, daß ihm sogar ein finanzieller Nachteil entstanden ist: Sein Gesetzbuch, das er zur Vorsicht untern Arm geklemmt dabei hatte, ist ihm runter gefallen und hat beim Aufprall auf den Boden ein Eselsohr bekommen. Kann er diesen Schaden dann wenigstens steuerlich absetzen? Schließlich braucht er jetzt ja ein neues Gesetzbuch (und die sind ganz schön teuer!), denn die Assoziation mit "Esel" darf ja bestimmt gar nie niemals nicht aufkommen (nicht mal dann, wenn's bloß ein einziges Ohr von diesem armen Viech ist).
Vielleicht hilft einfach Grundgesetz Artikel 14.
Da kommt das Wort Eigentum vor.
Dann geht zum Grundbuchamt und fragt nach herrenlosem Grund.
Dann googelt das Wort Panoramafreiheit.

Euer Mc Jura.


Original von McFly_Stade
[quote]Original von fotowilly
Na ja, Mister Mac,
warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Wenn ich mir hier so die Szenarien durch den Kopf gehen lasse, dann weiss ich erstmal, dass ich ein notorischer Straftäter bin. Wann werde ich endlich verhaftet? So viel Kriminalität steckt nur in wenigen. Komisch aber, bis jetzt wollten die mich nicht haben. Also scheue ich auch weiterhin das Risiko nicht, werde in Ruinen, alten Anlagen(evt. auch Ruinen) und auch an und in öffentlichen Gebäuden fotografieren. Es muss ja nicht unbedingt jemand sehen, wenn man da reingeht. Und was öffentliche Anlagen betrifft, so konnte ich mich bis jetzt mit den Besitzern einigen. Kostenfrei. Ausnahme: Konzerthaus in Berlin. Zu Zonenzeiten durfte ich, heute nicht mehr. Ich habs überlebt.
Also Leute, wenn ihr vor allem und jedem Angst habt, dann bleibt im Studio.
Paragrafenreiter liebe ich.
gruss reinhard


Hallo,

auch ich habe hier bereits gesagt, dass es das beste ist, den Eigentümer zu fragen.
Sollte das nicht klappen, dann vertrete ich (auch das habe ich hier bereits geschrieben) die Meinung, nicht erwischen lassen und wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn es Dich stört, dass ich hier etwas genauer auf die ursprüngliche Frage des Fragestellers eingegangen bin, dann schaue doch einfach in eines der anderen Foren hier hinein, denn dieses Forum heißt, Service: Recht und wenn sich die Leute hier über rechtliche Dinge unterhalten ist es nicht ganz im Sinne dieses Forums zu sagen, "Ist mir doch egal, ich mache es einfach, wie ich will"

Auch dachte ich, dass ich meine Ausführungen so ausgedrückt habe, dass auch Du sie verstehst, aber es scheint nicht so gewesen zu sein.
Ich habe niemals gesagt, dass solch eine Handlung immer eine Straftat darstellt oder eine Schadensersatzpflicht.

Ich habe nur versucht, zu erläutern, dass dies eine Straftat sein
könnte , unter gewissen Voraussetzungen und auch nur, wenn man ganz viel Pech hat.

Ich habe niemals gesagt, dass dies grundsätzlich verboten sei. Ich denke, dass ich auf die grundsätzliche Frage des Fragestellers eingegangen bin.

Wie wahrscheinlich es ist, dass man erwischt wird, oder dass dies eine Straftat darstellt, oder dass man schadensersatzpflichtig wird, steht doch auf einem ganz anderen Blatt.

Ich schlage vor, Du eröffnest ein neues Posting, wo Du Dich dann über die Erfolgsaussichten solch einer Klage unterhalten kannst.

Aber sonst bleibe doch bitte bei der Frage hier.[/quote]
[gone] Hermann Klecker
22.12.2009
Original von Dr. Eric Nelles Köln/Leverkusen

Dann googelt das Wort Panoramafreiheit.

Euer Mc Jura.



Dann findet man schnell heraus, daß die Panoramafreiheit sich im UrhG begründet und eine Einschränkung des Urheberrechts ist und nichts - in Worten: NULL - mit dem hier diskutierten Thema zu tun hat.

Außer, an solch einem Gebäude befände sich zufällig ein ansonsten urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk oder das Gebäude selbst sei eines. Reichlich weit hergeholt, gell?

Sie ist nicht einschlägig, sagt man nicht so?
Da Hermann den Anfang des threads vielleicht nicht mehr präsent hat:

Es geht hier wohl auch um das Fotografieren in einem Gebäude /hilfsweise Ruine, etc.

Laut Wikipedia zum Thema Panoramafreiheit:

"Die Veröffentlichung von Fotos von urheberrechtlich geschützten Gebäuden (Werke der Architektur) in Deutschland (sowie in Österreich, der Schweiz und weiteren Ländern) ist generell durch die Panoramafreiheit gedeckt. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis nach deutschem Recht nur auf die äußere Ansicht. Der Aufnahmestandort muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein."
Zitat Ende.

Das Fotografieren in fremden Gebäuden ohne Genehmigung kann sehr wohl Konsequenzen haben.
Bei Veröffentlichung werden ja die Beweisfotos gleich mitgeliefert.

Zumal ich viele Ruinenbilder mit Modellen sowieso belanglos finde - 5 % besser als halbnackte Mädels auf der Motorhaube - Meine persönliche Meinung
Euer Mc Jussuf

Original von HermannK
[quote]Original von Dr. Eric Nelles Köln/Leverkusen

Dann googelt das Wort Panoramafreiheit.



Euer Mc Jura.



Dann findet man schnell heraus, daß die Panoramafreiheit sich im UrhG begründet und eine Einschränkung des Urheberrechts ist und nichts - in Worten: NULL - mit dem hier diskutierten Thema zu tun hat.

Außer, an solch einem Gebäude befände sich zufällig ein ansonsten urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk oder das Gebäude selbst sei eines. Reichlich weit hergeholt, gell?

Sie ist nicht einschlägig, sagt man nicht so?[/quote]
Original von Dr. Eric Nelles Köln/Leverkusen
Da Hermann den Anfang des threads vielleicht nicht mehr präsent hat:
Es geht hier wohl auch um das Fotografieren in einem Gebäude /hilfsweise Ruine, etc.


Da hast DU Dir den Ursprungsbeitrag wohl nicht richtig durchgelesen:

Es ging ihm darum, ob er Ärger bekommt, wenn er in eine fremde Ruine einsteigt und dort fotografiert. Es ging ihm nicht darum, was urherberrechtlich passiert, wenn er die Bilder veröffentlicht.

Außerdem hast Du doch selber die Panoramafreiheit zitiert. Da geht es um Außenaufnahmen von Gebäuden. Wir reden hier über Aufnahmen vom Inneren!
Original von KlausMangold
Jetzt stell dir aber mal vor, daß ihm sogar ein finanzieller Nachteil entstanden ist: Sein Gesetzbuch, das er zur Vorsicht untern Arm geklemmt dabei hatte, ist ihm runter gefallen und hat beim Aufprall auf den Boden ein Eselsohr bekommen. Kann er diesen Schaden dann wenigstens steuerlich absetzen? Schließlich braucht er jetzt ja ein neues Gesetzbuch (und die sind ganz schön teuer!), denn die Assoziation mit "Esel" darf ja bestimmt gar nie niemals nicht aufkommen (nicht mal dann, wenn's bloß ein einziges Ohr von diesem armen Viech ist).


Oh Mann, jetzt hat er nicht konstruktives, geschweige denn etwas zum Thema zu sagen, jetzt kommt er mit sowas.

Du kannst einem leid tun.
Original von Dr. Eric Nelles Köln/Leverkusen

Euer Mc Jura.


Wieso nennst Du Dich eigentlich Mc Jura und nicht Mc Bio?

Ich denke, Du bist Biologe und kein Jurist...
Original von Dr. Eric Nelles Köln/Leverkusen
Vielleicht hilft einfach Grundgesetz Artikel 14.
Da kommt das Wort Eigentum vor.


Naja, das Grundgesetz hat aber nichts mit den Menschen untereinander zu tun.

Das Grundgesetz regelt die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat sowohl positiv als auch negativ...

Also mit dem Tipp des Grundgesetzes lagst Du falsch. Darauf kann man sich nicht berufen...
Wenn ich ein komischer Vogel waere, wuerde ich mich vielleicht Mc Fly nennen und Zitate nur oberflaechlich lesen. Euer Mc Joga


Original von McFly_Stade
[quote]Original von Dr. Eric Nelles Köln/Leverkusen

Euer Mc Jura.


Wieso nennst Du Dich eigentlich Mc Jura und nicht Mc Bio?

Ich denke, Du bist Biologe und kein Jurist...[/quote]
*räusper*

...wenn ich die trauten Dialoge mal unterbrechen darf... ;)

Gibt's noch was Konstruktives zum Thema?

Gruß: Manni

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