Begehung und Fotografieren in einer Ruine 104

Hi Forum,

ich habe leider nichts zu dem Thema gefunden, deswegen meine Frage:

Ich würde gerne in einer Ruine ein Shooting machen.

Das Gebäude ist komplett verriegelt und verrammelt. Allerdings ist eines der Gitter in den Fenstern von Dritten so weit aufgebogen worden, daß ein Zugang problemlos möglich ist.

Da ich den Besitzer nicht ausfindig machen kann, würde mich interessieren wie hier die Rechtslage ist, wenn man dort einfach reinspaziert.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Kristof
17.12.2009
gibt es denn da schilder? betreten verboten?

was für eine ruine ist das denn?
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
17.12.2009
wenn du erwischt wirst:
ggf. anzeige wegen hausfriedensbruch
eventuell anzeige wegen verdacht auf sachbeschädigung und einbruch.
(kann jeder sagen die tür war schon offen, ermittelt wirst erstmal gegen dich usw..)

schadenersatz für erneutes verriegeln der türen und fenster, da man erstmal vermutet dass du es warst.

was dann am ende rauskommt ist offen. ärgerlich und nervenaufreibend ist es trotzdem

wenn unfall passiert:
probleme eventuell mit der versicherung und eventuell mit dem model.



Original von kristof
Hi Forum,

ich habe leider nichts zu dem Thema gefunden, deswegen meine Frage:

Ich würde gerne in einer Ruine ein Shooting machen.

Das Gebäude ist komplett verriegelt und verrammelt. Allerdings ist eines der Gitter in den Fenstern von Dritten so weit aufgebogen worden, daß ein Zugang problemlos möglich ist.

Da ich den Besitzer nicht ausfindig machen kann, würde mich interessieren wie hier die Rechtslage ist, wenn man dort einfach reinspaziert.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Kristof
Sehe ich genau wie die Vorschreiber.
Ich würde mal versuchen, ob Du beim zuständigen Grundbuchamt
eine Auskunft erhalten kannst, oder Passanten in der Umgebung mal ansprechen.
Vielleicht kannst Du so den Eigentümer ermitteln.
Eine Shootingerlaubnis wirst Du aber wohl nur mit viel Glück erhalten, da wie schon richtig erwähnt , in baufälligen Häusern niemand das Risiko eines möglichen Unfalls tragen wird.

However - Good Luck!
Gruss
Achim
Hi Forum,

danke für die schnelle Hilfe.

Dann werd ich es mal beim Grundbuchamt versuchen - den oben beschriebenen Ärger kann ich mir gut ersparen. :-)

Viele Grüße

Kristof
17.12.2009
Meine Vorredner haben es schon rechtlich richtig angemerkt.

Hilft vielleicht nicht allzu sehr: Aber man sollte Fragen nicht stellen, bei denen man eine negative Antwort vorrausahnen kann. Anschliessend wird es deutlich schwerer, bzw. schwerer erklärbar sein, warum man es dann trotzdem getan hat. Sich dumm stellen ist dann nicht mehr möglich.

Stelle nie Fragen, deren Antwort du nicht hören willst. ;o)
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
17.12.2009
hi
kannst probieren, meine erfahrung ist:
dass die chance auf erlaubnis minimal ist.
nicht ohne grund ist alles zugenagelt.

risiko ist selbst dem besitzer oftmals zu gross.


Original von kristof
Hi Forum,

danke für die schnelle Hilfe.

Dann werd ich es mal beim Grundbuchamt versuchen - den oben beschriebenen Ärger kann ich mir gut ersparen. :-)

Viele Grüße

Kristof
Grundbuchamt dauert zu lange. Frag einfach in der Stadt-/Gemeindeverwaltung nach bei der Stelle, wo die Grundsteuer erhoben wird. Wenn Du sagst, Du hättest Interesse am Kauf des Grundstücks und Dir sei es nicht gelungen, den Eigentümer ausfindig zu machen.
17.12.2009
Ich kann deine Bedenken verstehen - aber wenn du dir über sowas wirklich den Kopf zerbrichst, dann laß besser gleich die Finger von so einer Location-Idee, such dir was einfacher Abzuwickelndes und erspar dir den ganzen Frust.

Wenn man sich öfter an solchen Orten rumtreibt, weil einen sowas halt fasziniert, entwickelt man mit der Zeit ein Gefühl, welche Location eher harmlos sein dürfte und welche ganz und gar nicht. Natürlich kann das täuschen, aber meine Erfahrung ist: Solange man sich nach seinem (möglichst gut entwickelten) Feeling richtet und sich nicht total trampelhaft verhält, passiert in der Regel gar nix. Am ehesten sind mir bisher an solchen Orten neugierige Leute wie ich begegnet (also kein Problem) oder paar Penner, die sich dort niedergelassen haben (eventuell schon lästiger, aber auch harmlos). Hab aber auch schon öfter erlebt, daß welche dort unterwegs waren, die Metallschrott rausgetragen haben, auch in größerer Menge. Weil das natürlich Diebstahl ist, sind diese Leute nicht grad so begeistert, wenn da einer mit Kamera rumlatscht und sie möglicherweise auch noch fotografiert! Polizei hab ich auch schon zwei Mal erlebt: man wird halt rausgeschmissen, mehr meist nicht.

Lies auch mal hier - die Einstellung gefällt mir:
http://www.infiltration.org/ethics-nodisclaimer.html
[gone] Hermann Klecker
17.12.2009
Meine Hemmschwelle ist einbrechen. Wenn es also schon offen ist, womöglich weil das jemand anderes getan hat, dann gehe ich hinein.

Es kann dann also kein Einbruch sein.

Hausfriedensbruch ist es erst dann, bzw, es wird erst dann bestraft, wenn man nach Aufforderung nicht geht.



Natürlich kann man beim Eigentümer fragen, wenn man ihn ausfindig macht.
Wäre ich Eigentümer eines baufälligen Gebäudes, dann würde ich das nicht erlauben, um nicht in eine Haftungssituation zu kommen. Denn der Eigentümer hat keinen Vorteil davon, es zu erlauben. Er hat bestenfalls Vorteile, es zu verbieten. Im Falle von Baufälligkeit ist er soger dazu verpflichtet, das Gebäude gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
17.12.2009
Original von HermannK

Es kann dann also kein Einbruch sein.


Schon deswegen weil es Einbruch im Strafgesetzbuch gar nicht gibt

Es gibt
§123 Hausfriedensbruch
§124 Schwerer Hausfriedensbruch
§ 242 Diebstahl
§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
§ 303 Sachbeschädigung
17.12.2009
das würde ja bedeuten, wenn ich nichts klaue und nicht beschädigt darf ich überall rein?

nein... es wäre zumindest hausfriedensbruch.... richtig?
17.12.2009
Original von seelenfarben
das würde ja bedeuten, wenn ich nichts klaue und nicht beschädigt darf ich überall rein?

nein... es wäre zumindest hausfriedensbruch.... richtig?


Ja

§ 123
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Och Möönsch, auf Seite zwei schon alles eindeutig geklärt - wie langweilig !

Sorry ! :-)
Na dann könnwa ja jetzt OT werden. ;o)


Original von Wolfgang Blachnik
Och Möönsch, auf Seite zwei schon alles eindeutig geklärt - wie langweilig !

Sorry ! :-)
17.12.2009
Strafbarkeit für den der unerlaubt betritt ist ja nur ein Aspekt

Wenn der Eigentümer das Objekt frei zugänglich hält ist er auch dafür haftbar das bei typischer Benutzung nicht passiert. z.B jemand durch den Fußboden bricht

Weshalb es für den Besitzer günstiger ist nicht davon zu wissen
und wenn es keinen Diebstahl oder Sachbeschädigung gab hat er auch wenig von einer Strafverfolgung außer der Abschreckung.
17.12.2009
müssen nur noch klären, um welche location es sich denn hier handelt..

ich bin neugierig!
17.12.2009
Original von Volle VG-Fotos
[quote]Original von HermannK

Es kann dann also kein Einbruch sein.


Schon deswegen weil es Einbruch im Strafgesetzbuch gar nicht gibt

Es gibt
§123 Hausfriedensbruch
§124 Schwerer Hausfriedensbruch
§ 242 Diebstahl
§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
§ 303 Sachbeschädigung[/quote]

Wie heißt es doch so schön: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter! Wer wirklich heiß drauf ist, dort Fotos zu machen und wenn vor ihm, sichtbar schon andere drin waren und das Risko nicht zu groß ist, daß alles über einen einstürzt, dem werden wohl keine Paragraphen Angst machen können. Wer hier schon ängstlich fragt, soll lieber die Finger weg lassen, da fehlt es einfach an "krimmineller Energie"!
Wenn du die dort gemachten Bilder veröffentlichst, bekommst du unter Umständen gleich die nächsten Probleme.
Ohne Genehmigung ist das alles eher halbseiden.
Vielleicht machen es die Verbote auch besonders reizvoll.

Ob die geplanten Bilder dann hinterher soviel Neues zeigen?

Ich bin gespannt!



Original von Coolpaparazzi(Shootings gesucht)
[quote]Original von Volle VG-Fotos
[quote]Original von HermannK

Es kann dann also kein Einbruch sein.


Schon deswegen weil es Einbruch im Strafgesetzbuch gar nicht gibt

Es gibt
§123 Hausfriedensbruch
§124 Schwerer Hausfriedensbruch
§ 242 Diebstahl
§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
§ 303 Sachbeschädigung[/quote]

Wie heißt es doch so schön: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter! Wer wirklich heiß drauf ist, dort Fotos zu machen und wenn vor ihm, sichtbar schon andere drin waren und das Risko nicht zu groß ist, daß alles über einen einstürzt, dem werden wohl keine Paragraphen Angst machen können. Wer hier schon ängstlich fragt, soll lieber die Finger weg lassen, da fehlt es einfach an "krimmineller Energie"![/quote]
[gone] Hermann Klecker
17.12.2009
Original von Dr. Eric Nelles Köln/Leverkusen
Wenn du die dort gemachten Bilder veröffentlichst, bekommst du unter Umständen gleich die nächsten Probleme.



Eine interessante These. Welche Probleme wären denn da zu erwarten?

Eh Du antwortest, denk darüber nach, weshalb es kein deutsches Wort für Property-Release gibt. :-)

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