Minderjährige und das Recht am eigenen Bild! 38
07.12.2009
Ein TfP Shooting ist kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis !
Ich sehe in dem zitierten Beitrag absolut keine neue Verfahrensweise.
Ich sehe in dem zitierten Beitrag absolut keine neue Verfahrensweise.
#2Report
07.12.2009
Ich sehe da auch nicht viel neues. Ich lasse schon immer Modelle ab 14 zusätzlich zu den Erziehungsberechtigten unterschreiben, ist eine alte Sache das dieses notwendig ist..
#3Report
07.12.2009
Original von cash - just ask for ...
Was heisst das im Klartext?
TFP-Verträge mit Minderjährigen nicht nur von den Eltern oder anderem Vertreter, sondern auch vom Modell selbst gegenzeichnen lassen. Ansonsten könnte es passieren, das das Modell mit Vollendung des 18. Lebensjahres, den Vertrag und somit die Rechte zur Veröffentlichung widerruft.
Ja, das ist doch wohl völlig klar, daß das Model selbst auch den Vertrag unterschreiben muß.
Original von cash - just ask for ...
Das bedeutet doch, das sich minderjährige Modelle (Ü14) eine grundsätzliche Erlaubnis zur Tätigkeit als Fotomodell von den Eltern geben lassen können und von nun an selbst über den Abschluss von TFP-Verträgen entscheiden können. Entlohnung wären in dem Fall die Bilder.
Mag sein, daß das rechtlich ginge, aber dann hat der Fotograf ja im Zweifelsfall nichts in der Hand außer das minderjährige Mode lhat genügend beglaubigte Abschriften dieser Erlaubnis zur Hand.
LG Jens
#4Report
07.12.2009
Fotografiert einfach keine Minderjährigen, dann habt Ihr auch keine Probleme.
Das ist wohl am einfachsten und auch einleuchtend.
Gruß, Uwe
Das ist wohl am einfachsten und auch einleuchtend.
Gruß, Uwe
#5Report
[gone] JoeDi (PLZ 447X und 364XX)
07.12.2009
Mhhhh, die Frage die sich dahinter versteckt ist, ob man einen TFP-Vertrag als Dienst- oder Arbeitsvertrag interpretieren kann.
Diese Möglichkeit nutzen hier einige, denn solche Verträge habe ich hier schon gesehen. Wenn im Vertrag darauf hingewiesen wird, dass er auch für folgende shootings gelten soll, sehe ich auch erstmal kein Problem.
Gruß
Joe
Diese Möglichkeit nutzen hier einige, denn solche Verträge habe ich hier schon gesehen. Wenn im Vertrag darauf hingewiesen wird, dass er auch für folgende shootings gelten soll, sehe ich auch erstmal kein Problem.
Gruß
Joe
#6Report
07.12.2009
Original von cash - just ask for ...
Jetzt gehts aber weiter.
Zitat: "Sofern der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen ermächtigt hat, im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eine Tätigkeit als Fotomodell wahrzunehmen, so ist eine zusätzliche Einwilligung der Eltern für eine Veröffentlichung eines bestimmten Bildnisses, welches aufgrund der Tätigkeit entstanden ist, nicht mehr erforderlich! In diesen Fällen kann der Minderjährige die Einwilligung alleine erteilen.
Diese gilt bereits gem. §22, Satz 2, KunstUrhG als erteilt, wenn der Minderjährige im Rahmen seiner Tätigkeit als Fotomodell eine Entlohnung erhält, das er sich abbilden lässt. Eine ausdrückliche Einwilligung ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich."
Das bedeutet doch, das sich minderjährige Modelle (Ü14) eine grundsätzliche Erlaubnis zur Tätigkeit als Fotomodell von den Eltern geben lassen können und von nun an selbst über den Abschluss von TFP-Verträgen entscheiden können. Entlohnung wären in dem Fall die Bilder.
Ich bin mir ziemlich sicher, das dieser Abschnitt eher auf Models zutrifft, die für PROFESSIONELLE Agenturen arbeiten..
Was wäre das für ein Aufwand für die Agenturen, wenn sie JEDESMAL bei dem ukrainischen/brasialinischen 15/16 jährigen Model ins HINTERSTE dorf reisen müssen um sich die Aufträge von den Eltern unterschreiben zu lassen?????
Das wird einmal am Anfang der Karierre GENERELL von den Eltern unterschreiben, das sie professionell modeln darf UND GUT IS.....
Und für TfP ist doch kein Ding - ich hab so oder so auf meinem TfP-Vertrag immer beide Zeilen drauf und das Model unterschreibt immer!
Und falls es noch nicht volljährig ist, dann auch die Eltern....
UND IN DIESEM FALL AUCH AUF JEDEN FALL PERSÖNLICH - nix mit Vertrag mitgeben und unterschrieben zurückbringen lassen....
Sonst wird gerne mal die Unterschrift einfach "gefälscht"...
Wenn die Eltern persönlich unterschreiben, weiß ich das sie auch tatsächlich einverstanden sind.
#7Report
07.12.2009
@Will-I-Am:
Fotografiere zwar keine Minderjährigen (erst einmal) aber ... wenn du das mit der Vertrag unterschreiben sooo ernst nimmst, dass die Eltern das nicht daheim unterschreiben dürfen ... dann müsstest du dir konsequenterweise auch die Ausweise der Eltern zeigen lassen sowie die Geburtsurkunde des Modells (denn wer weiß denn ob Otto Müller wirklich Vater des Kindes Tanja Müller is ... kann ja ein dahergelaufener Nachbar Müller sein).
Also man kanns auch vertragstechnisch auch übertreiben. Aber sicher, bei meinem Shooting damals (Modell war 17) war auch die Mama vor Ort. Dabei gings mir aber weniger um den Vertrag, sondern eben darum, nochmal mit ihr gesprochen zu haben. In diesem Fall jedoch war die Mama geschieden und hatte das alleinige Sorgerecht. Also hätte ich mir noch das Scheidungs- /Sorgerechtsurteil UND den Ausweis plus Geburturkunde zeigen lassen müssen *g* Geht alles bissi weit.
Vertragstechnisch wäre es mir zu viel Aufwand, aber irgendwie gehört es schon irgendwie dazu, nochmal mit den Eltern gesprochen zu haben, ja. Wäre aber kein Zwang, denk ich. Inwieweit das mit dem Treu und Glauben im Einzelfall geht, will ich mich mal nicht zu äußern.
Ansonsten war es ja auch Minderjährigen auch schon früher gestattet, zB Gewerbe/Handwerksbetriebe zu übernehmen, mit Einverständnis der Eltern (zB Vater hat ein Geschäft, kann nich mehr, der Sohn übernimmt den familieneigenen Betrieb, obwohl er noch nicht 18 is. Jetzt müssten die Eltern bei jedem Geschäftsabschluss/jeder Bestellung usw. unterschreiben. Also gibt/gab es dort schon früher die Regelung, dass Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Bereichen als "geschäftsfähig" angesehen werden dürfen). Die Vorschrift stammt aber wohl noch aus einer Zeit, in der man mit 21 volljährig wurde. Heute isses ja so, dass bis man ne Ausbildung abgeschlossen hat, man meistens eh schon 18 is.
Fotografiere zwar keine Minderjährigen (erst einmal) aber ... wenn du das mit der Vertrag unterschreiben sooo ernst nimmst, dass die Eltern das nicht daheim unterschreiben dürfen ... dann müsstest du dir konsequenterweise auch die Ausweise der Eltern zeigen lassen sowie die Geburtsurkunde des Modells (denn wer weiß denn ob Otto Müller wirklich Vater des Kindes Tanja Müller is ... kann ja ein dahergelaufener Nachbar Müller sein).
Also man kanns auch vertragstechnisch auch übertreiben. Aber sicher, bei meinem Shooting damals (Modell war 17) war auch die Mama vor Ort. Dabei gings mir aber weniger um den Vertrag, sondern eben darum, nochmal mit ihr gesprochen zu haben. In diesem Fall jedoch war die Mama geschieden und hatte das alleinige Sorgerecht. Also hätte ich mir noch das Scheidungs- /Sorgerechtsurteil UND den Ausweis plus Geburturkunde zeigen lassen müssen *g* Geht alles bissi weit.
Vertragstechnisch wäre es mir zu viel Aufwand, aber irgendwie gehört es schon irgendwie dazu, nochmal mit den Eltern gesprochen zu haben, ja. Wäre aber kein Zwang, denk ich. Inwieweit das mit dem Treu und Glauben im Einzelfall geht, will ich mich mal nicht zu äußern.
Ansonsten war es ja auch Minderjährigen auch schon früher gestattet, zB Gewerbe/Handwerksbetriebe zu übernehmen, mit Einverständnis der Eltern (zB Vater hat ein Geschäft, kann nich mehr, der Sohn übernimmt den familieneigenen Betrieb, obwohl er noch nicht 18 is. Jetzt müssten die Eltern bei jedem Geschäftsabschluss/jeder Bestellung usw. unterschreiben. Also gibt/gab es dort schon früher die Regelung, dass Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Bereichen als "geschäftsfähig" angesehen werden dürfen). Die Vorschrift stammt aber wohl noch aus einer Zeit, in der man mit 21 volljährig wurde. Heute isses ja so, dass bis man ne Ausbildung abgeschlossen hat, man meistens eh schon 18 is.
#8Report
[gone] Hermann Klecker
07.12.2009
Original von cash - just ask for ...
Viel ...
Was haltet ihr davon?
Das ist soweit alles korrekt und alles andere als neu.
Widerspechen mag ich nur in dem einen Punkt des späteren Widerrufs nach Erlangung der Volljährigkeit.
Der Artikel geht ja auf die Problematik bei Aktaufnahmen nicht ein. Ich möchte auch nicht die ewige Diskussion nach dem Sinn oder den moralischen Aspekten von Aktfotos minderjähriger aufwerfen, sondern nur auf den jursitischen Aspekt eingehen.
In diesen Fällen haben Gerichte den später reiferen Volljährigen zugestanden, ein Einverständnis zu widerrufen. Das war, soweit mir bekannt, völlig unabhängig davon, ob das Modell diese Verträge auch unterschrieben hat oder nur die Eltern.
Das kann sogar bei jungen volljährigen Modellen später noch passieren.
Gruß
Hermann
#9Report
[gone] Hermann Klecker
07.12.2009
Original von DOCTOR SPEEDLITE
Fotografiert einfach keine Minderjährigen, dann habt Ihr auch keine Probleme.
Das ist wohl am einfachsten und auch einleuchtend.
Gruß, Uwe
Die Profis unter uns werden sich sicherlich aus besseren Quellen informieren als ausgerechnet aus diesem Foto.
Wäre ich niedergelassener Fotograf und würde damit meine Brötchen verdienen und es käme der Otto-Versand mit einem lukrativen Auftrag, die Fotos für die Kinderklamotten zuliefern, oder Toys-R-Us oder sonstwer, dann wäre Dein Hinweis wenig zielführend.
Zugegeben - es wäre das Problem des Herausgebers, nicht des Fotografen.
Aber der Fotograf, der solche Fotos in seinem Dienstleistungportfolio anbieten möchte, wird Referenzbilder benötigen.
#10Report
[gone] www.trash-pixel.de
07.12.2009
Original von Wolfgang BlachnikIch denke, dass ein Vertrag mit einem einzelnem Fotografen generell kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis darstellt, man nimmt eine Dienstleistung des anderen wahr und das wars. Wenn ich zum Schuster gehen und mir die Schüchen machen lasse, dann ist das auch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis.
Ein TfP Shooting ist kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis !
Egal ob es TFP oder Pay (Kohle) ist, es ist und bleibt eine Form des Honorars und sagt zum überigen des Vertrages Nadda Null Niente Zero aus.
Ich betone immer bei den Gesprächen, dass sich durch Unterschrift kein Dienst oder Arbeitsvertrag begründet und das Modell ggf. selbst für seine Abgaben aufkommen muss.
#11Report
07.12.2009
Ich kenne mich damit zu wenig aus. Gut, was ein Arbeitsvertrag ist, das weiss eich wohl, aber die Abgrenzung zum Dienstvertrag ist was genau?
#12Report
07.12.2009
Original von HermannK
[quote]Original von DOCTOR SPEEDLITE
Fotografiert einfach keine Minderjährigen, dann habt Ihr auch keine Probleme.
Das ist wohl am einfachsten und auch einleuchtend.
Gruß, Uwe
Die Profis unter uns werden sich sicherlich aus besseren Quellen informieren als ausgerechnet aus diesem Foto.
Wäre ich niedergelassener Fotograf und würde damit meine Brötchen verdienen und es käme der Otto-Versand mit einem lukrativen Auftrag, die Fotos für die Kinderklamotten zuliefern, oder Toys-R-Us oder sonstwer, dann wäre Dein Hinweis wenig zielführend.
Zugegeben - es wäre das Problem des Herausgebers, nicht des Fotografen.
Aber der Fotograf, der solche Fotos in seinem Dienstleistungportfolio anbieten möchte, wird Referenzbilder benötigen.[/quote]
Gut, aber wer es als Hobbyist nötig hat Minderjährige zu fotografieren, ohne einen bestimmten Zweck (siehe die von Dir angeführten lauteren Beispiele) zu verfolgen, den darf ich, mit Verlaub, mal komisch von der Seite anschauen, oder?
#13Report
07.12.2009
Sorry,
Original von DOCTOR SPEEDLITEaber Du deutest da gerade ziemlich deutlich an, dass
Gut, aber wer es als Hobbyist nötig hat Minderjährige zu fotografieren, ohne einen bestimmten Zweck (siehe die von Dir angeführten lauteren Beispiele) zu verfolgen, den darf ich, mit Verlaub, mal komisch von der Seite anschauen, oder?
- minderjährige Personen kein Anrecht auf Foto-Shootings haben,
- alle Fotografen, die minderjährige fotografieren, nur schlimmes im Hinterkopf haben
#14Report
07.12.2009
Hunde, denen man auf den Schwanz steigt, kläffen...
:)))
:)))
#15Report
07.12.2009
Original von DOCTOR SPEEDLITEund wer nichts besseres zu sagen hat ...
Hunde, denen man auf den Schwanz steigt, kläffen...
Aber stimmt ja ... freizügigen Akt kann man ja nicht unbedingt legal mit minderjährigen Models machen ...
#16Report
07.12.2009
Original von Tobias Vossund wer nichts besseres zu sagen hat ...
[quote]Original von DOCTOR SPEEDLITE
Hunde, denen man auf den Schwanz steigt, kläffen...
Aber stimmt ja ... freizügigen Akt kann man ja nicht unbedingt legal mit minderjährigen Models machen ...[/quote]
Du hast Recht...
Gottlob habe ich diesbezüglich keine entsprechenden Bedürfnisse.
#17Report
07.12.2009
@Doctor Speedlite:
Sicherlich ist hier niemand, der Dir das "schief angucken" bestimmter Personen oder Personenkreise untersagen kann oder will...
Manchmal wundere ich mich aber schon darüber, welche Menschen ihre eigenen Moralvorstellungen anderen/der Allgemeinheit aufoktroyieren wollen.
Tobias Voss schreibt schon sehr gut die wesentlichen Punkte.
Übrigens: Ein Vierjähriger ist auch noch nicht vollährig - sollte man tatsächlich von Kinderfotos die Finger lassen, wenn man "Hobbyist" ist?
Warum? Und wo ist die Grenze nach oben? Ab welchem Alter darf ich Kinder nicht mehr fotografieren?
Merkwürdige Einstellung, jemanden schief anschauen zu wollen, weil er andere Wertmaßstäbe hat, als man selbst. Vielleicht wäre es angebrachter, seine eigenen Maßstäbe zu überprüfen?
Wohl gemerkt: Es wird hier geltendes Recht eingehalten - und Dein Maßstäbe sind strenger als die des Gesetzgebers....
Viele Grüße von Klaus
Sicherlich ist hier niemand, der Dir das "schief angucken" bestimmter Personen oder Personenkreise untersagen kann oder will...
Manchmal wundere ich mich aber schon darüber, welche Menschen ihre eigenen Moralvorstellungen anderen/der Allgemeinheit aufoktroyieren wollen.
Tobias Voss schreibt schon sehr gut die wesentlichen Punkte.
Übrigens: Ein Vierjähriger ist auch noch nicht vollährig - sollte man tatsächlich von Kinderfotos die Finger lassen, wenn man "Hobbyist" ist?
Warum? Und wo ist die Grenze nach oben? Ab welchem Alter darf ich Kinder nicht mehr fotografieren?
Merkwürdige Einstellung, jemanden schief anschauen zu wollen, weil er andere Wertmaßstäbe hat, als man selbst. Vielleicht wäre es angebrachter, seine eigenen Maßstäbe zu überprüfen?
Wohl gemerkt: Es wird hier geltendes Recht eingehalten - und Dein Maßstäbe sind strenger als die des Gesetzgebers....
Viele Grüße von Klaus
#18Report
07.12.2009
Ja, wie sagte neulich ein Erwachsener, der als Kind von seinem Vater missbraucht worden war, in einem TV-Interview (sinngemäß): "Die ganze Sache läuft heute in die falsche Richtung. Wenn sich ein Vater nicht mehr traut, mit seinem Kind zusammen zu baden, weil er Angst hat, als Kinderschänder zu gelten, dann läuft das in die ganz falsche Richtung!"
Das gilt eben auch für die Fotografie. Dann müssen wir das jetzt aber nicht weiter ausdiskutieren, es ging ja um Rechtliches, nicht um Moral :op
Das gilt eben auch für die Fotografie. Dann müssen wir das jetzt aber nicht weiter ausdiskutieren, es ging ja um Rechtliches, nicht um Moral :op
#19Report
07.12.2009
Original von KzMTja,
Manchmal wundere ich mich aber schon darüber, welche Menschen ihre eigenen Moralvorstellungen anderen/der Allgemeinheit aufoktroyieren wollen.
wir sind hier halt in der MK ... und da sind nur die Ansichten der erzkatholischten Moralapostel die richtigen Ansichten ... manchmal nimmt das hier us-amerikanische Züge im Stile der Jeans-Werbung an ...
Original von KzMVieleicht wäre diese Einstellung ja einfacher nachzuvollziehen, wenn er sie einfach mal für jeden nachvollziehbar begründen würde ... aber ich bezweifel, dass da was kommen wird.
Übrigens: Ein Vierjähriger ist auch noch nicht vollährig - sollte man tatsächlich von Kinderfotos die Finger lassen, wenn man "Hobbyist" ist?
Warum? Und wo ist die Grenze nach oben? Ab welchem Alter darf ich Kinder nicht mehr fotografieren?
Original von KzMUnd seine Maßstäbe sind sogar strenger als die der MK, dessen Meinungen er ja auch lange Jahre vertreten hatte ...
Wohl gemerkt: Es wird hier geltendes Recht eingehalten - und Dein Maßstäbe sind strenger als die des Gesetzgebers....
Solange die Shootings sich im Rahmen der in Deutschland geltenden Gesetze bewegen, hat sich keiner etwas über diese Shootings aufzuregen. Wer diese Shootings nicht machen will, soll es einfach lassen ...
#20Report
Topic has been closed
Vorrausgeschickt wird zunächst die allgemein bekannte Handhabung, das Fotografien von Personen nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn deren Einwilligung dazu erteilt wurde und das das alle volljährigen Personen für sich selbst entscheiden dürfen.
Ebenso wird natürlich ergänzt, das dies bei minderjährigen Personen durch die gesetzlichen Vertreter, die in aller Regel die Eltern sind, zu geschehen hat.
Jetzt kommts. Dann schreibt er:
Titat Anfang "Mit zunehmender Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen, kommt es zu einer sogenannten Doppelzuständigkeit! In diesen Fällen ist dann neben der Zustimmung der Eltern auch diejenige des Minderjährigen einzuholen!"
Weiterhin heisst es, das die erforderliche Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen ab einem Alter von 14 Jahren angenommen wird.
Was heisst das im Klartext?
TFP-Verträge mit Minderjährigen nicht nur von den Eltern oder anderem Vertreter, sondern auch vom Modell selbst gegenzeichnen lassen. Ansonsten könnte es passieren, das das Modell mit Vollendung des 18. Lebensjahres, den Vertrag und somit die Rechte zur Veröffentlichung widerruft.
Jetzt gehts aber weiter.
Zitat: "Sofern der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen ermächtigt hat, im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eine Tätigkeit als Fotomodell wahrzunehmen, so ist eine zusätzliche Einwilligung der Eltern für eine Veröffentlichung eines bestimmten Bildnisses, welches aufgrund der Tätigkeit entstanden ist, nicht mehr erforderlich! In diesen Fällen kann der Minderjährige die Einwilligung alleine erteilen.
Diese gilt bereits gem. §22, Satz 2, KunstUrhG als erteilt, wenn der Minderjährige im Rahmen seiner Tätigkeit als Fotomodell eine Entlohnung erhält, das er sich abbilden lässt. Eine ausdrückliche Einwilligung ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich."
Das bedeutet doch, das sich minderjährige Modelle (Ü14) eine grundsätzliche Erlaubnis zur Tätigkeit als Fotomodell von den Eltern geben lassen können und von nun an selbst über den Abschluss von TFP-Verträgen entscheiden können. Entlohnung wären in dem Fall die Bilder.
Gibts hier irgendein Modell, das nach diesem Muster verfährt?
Gibts hier Fotografen, die das anerkennen würden?
Was haltet ihr davon?