Nach dem Tod des Rechteinhabers rechtsfreier Raum für Internetcontents 36

[gone] User_6863
30.11.2009
Original von BS...
Ich glaub das würd mich nach meinem Ableben persönlich nicht sonderlich interessieren was mit meinen Bildchen geschieht....

...aber vielleicht die Modelle, die Du kurz zuvor fotografiert hast!
Ich finde schon, dass man so eine Frage etwas ernster angehen kann, dass es den Betroffenen nach dem Ableben nicht mehr interessiert, ist schon klar.
30.11.2009
Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
[quote]Original von BS...
Ich glaub das würd mich nach meinem Ableben persönlich nicht sonderlich interessieren was mit meinen Bildchen geschieht....

...aber vielleicht die Modelle, die Du kurz zuvor fotografiert hast!
[/quote]

Ich sags mal simpel....

Touche....
30.11.2009
Original von Harrystefanw
Es sollen auch Leute geben, die keine Familie haben, was geschieht mit deren Online-Inhalten?


was da in der praxis geschieht ist ganz einfach:

nichts!

denn damit ein seiten betreiber reagieren kann, muss er ja erst mal vom tod erfahren...

und da potentielle bilderklauer auch nichts von dem tod wissen, wird auch nicht mehr schindluder mit den bildern getrieben als vor dem tod.
So ich hab nochmal mit meinem Sohn gesprochen, wo er die Info her hat.
War wohl gestern ein Bericht im Fernsehen (3sat), dort ging es speziell um den Datenschutz, der mit dem Tode endet. Das Urheberrecht habe ich fälschlich mit einbezogen, das ist wie schon gesagt gesetzlich geregelt.

Hier der Link dazu:
Datenschutz nach dem Tode

Gruß Harry
[gone] Hermann Klecker
30.11.2009
Original von BS
[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
[quote]Original von BS...
Ich glaub das würd mich nach meinem Ableben persönlich nicht sonderlich interessieren was mit meinen Bildchen geschieht....

...aber vielleicht die Modelle, die Du kurz zuvor fotografiert hast!
[/quote]

Ich sags mal simpel....

Touche....[/quote]

Es ist doch anzunehmen, daß die Veröffentlichung zu lebzeiten legal war.
Daran ändert sich mit dem Ableben einer Partei ebenfalls nichts.
[gone] Hermann Klecker
30.11.2009
Original von Harrystefanw
So ich hab nochmal mit meinem Sohn gesprochen, wo er die Info her hat.
War wohl gestern ein Bericht im Fernsehen (3sat), dort ging es speziell um den Datenschutz, der mit dem Tode endet. Das Urheberrecht habe ich fälschlich mit einbezogen, das ist wie schon gesagt gesetzlich geregelt.

Hier der Link dazu:
Datenschutz nach dem Tode

Gruß Harry



Das stimmt. Der Datenschutz endet mit dem Eintreten des Todes. Auch andere Persönlichkeitsrechte, nicht aber das "Recht am eigenen Bild", das für 10 Jahre auf die Erben übergeht.


Ich weiß, daß das BDSG nicht für tote gilt, will nicht jeder hier wahrhaben.
30.11.2009
Original von HermannK
[quote]Original von BS
[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
[quote]Original von BS...
Ich glaub das würd mich nach meinem Ableben persönlich nicht sonderlich interessieren was mit meinen Bildchen geschieht....

...aber vielleicht die Modelle, die Du kurz zuvor fotografiert hast!
[/quote]

Ich sags mal simpel....

Touche....[/quote]

Es ist doch anzunehmen, daß die Veröffentlichung zu lebzeiten legal war.
Daran ändert sich mit dem Ableben einer Partei ebenfalls nichts.[/quote]

Die Veröffentlichung ist ja mitunter an ein paar vertragliche *Regularien* gebunden. Mich würde es als Model auch interessieren wenn nein Fotomann das Zeitliche segnet und die Foddos quasi "vogelfrei" wären.

Von daher ist Marks Einwurf schon berechtigt....
[gone] Hermann Klecker
30.11.2009
Original von BS
[quote]Original von HermannK
[quote]Original von BS
[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
[quote]Original von BS...
Ich glaub das würd mich nach meinem Ableben persönlich nicht sonderlich interessieren was mit meinen Bildchen geschieht....

...aber vielleicht die Modelle, die Du kurz zuvor fotografiert hast!
[/quote]

Ich sags mal simpel....

Touche....[/quote]

Es ist doch anzunehmen, daß die Veröffentlichung zu lebzeiten legal war.
Daran ändert sich mit dem Ableben einer Partei ebenfalls nichts.[/quote]

Die Veröffentlichung ist ja mitunter an ein paar vertragliche *Regularien* gebunden. Mich würde es als Model auch interessieren wenn nein Fotomann das Zeitliche segnet und die Foddos quasi "vogelfrei" wären.

Von daher ist Marks Einwurf schon berechtigt....[/quote]

Sag mal, schafft Ihr Euch selbst ein Problem, um Euch daran hochzuziehen?

Die Fotos sind nicht "vogelfrei". Es ist alles einwandfrei geregelt.
Das Urheberrecht wird bis 70 Jahre nach dem Ableben des Forografen durch deren Erben wahrgenommen. Das "Recht am eigenen Bild" nach KunstUrhG bis 10 Jahre nach dem Ableben der dargestellten Personen durch deren Erben.

Verträge bleiben weiterhin gültig. Wer als Erbe in die Rechtsnachfolge eines Erblassers tritt, übernimmt auch sich daraus ergebende vertragliche Verpflichtungen. Das gilt auch für denjenigen, dem Nutzungsrechte eingeräumt werden. Auch der kann ableben.

Wenn man das nicht möchte, dann bereinbart man im Vertrag, daß er mit dem Ableben eines Vertragspartners endet.



Das einzige Problem ist doch nur, daß Harrys Sohn etwas falsch verstanden hat.
01.12.2009
Original von HermannK
[quote]Original von BS
[quote]Original von HermannK
[quote]Original von BS
[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
[quote]Original von BS...
Ich glaub das würd mich nach meinem Ableben persönlich nicht sonderlich interessieren was mit meinen Bildchen geschieht....

...aber vielleicht die Modelle, die Du kurz zuvor fotografiert hast!
[/quote]

Ich sags mal simpel....

Touche....[/quote]

Es ist doch anzunehmen, daß die Veröffentlichung zu lebzeiten legal war.
Daran ändert sich mit dem Ableben einer Partei ebenfalls nichts.[/quote]

Die Veröffentlichung ist ja mitunter an ein paar vertragliche *Regularien* gebunden. Mich würde es als Model auch interessieren wenn nein Fotomann das Zeitliche segnet und die Foddos quasi "vogelfrei" wären.

Von daher ist Marks Einwurf schon berechtigt....[/quote]

Sag mal, schafft Ihr Euch selbst ein Problem, um Euch daran hochzuziehen?

Die Fotos sind nicht "vogelfrei". Es ist alles einwandfrei geregelt.
Das Urheberrecht wird bis 70 Jahre nach dem Ableben des Forografen durch deren Erben wahrgenommen. [/quote]

Surfe zu Beitrag #20 --- gehe nicht über Los sondern gehe direkt dorthin
01.12.2009
Original von BS


Surfe zu Beitrag #20 --- gehe nicht über Los sondern gehe direkt dorthin


... und finde ab dort unpassende verwirrende Einwürfe von dir obwohl die 100% klare rechtliche Situation zuvor schon korrekt dargestellt wurde.


Beim Vererben von Urheberrechten, Nutzungsrechten und Abtretungen von Persönlichkeitsrechten gilt das Gesetzt und nicht die Meinung von BS

01.12.2009
Original von Volle VG-Fotos
[quote]Original von BS


Surfe zu Beitrag #20 --- gehe nicht über Los sondern gehe direkt dorthin


... und finde ab dort unpassende verwirrende Einwürfe von dir obwohl die 100% klare rechtliche Situation zuvor schon korrekt dargestellt wurde.


Beim Vererben von (…)
[/quote]

Lies bitte auch nochmal Posting # 20...alles...auch was ich zitiert habe. ^^
[gone] Hermann Klecker
01.12.2009
Original von BS

Surfe zu Beitrag #20 --- gehe nicht über Los sondern gehe direkt dorthin


Du meinst diesen OT-Beitrag, der zwar Deine persönliche Haltung zur Fragestellung fehlender Erben zum Ausdruck bingt, die ich durchaus teile, aber keine Antwort anbietet?
01.12.2009
Original von HermannK
[quote]Original von BS

Surfe zu Beitrag #20 --- gehe nicht über Los sondern gehe direkt dorthin


Du meinst diesen OT-Beitrag, der zwar Deine persönliche Haltung zur Fragestellung fehlender Erben zum Ausdruck bingt, die ich durchaus teile, aber keine Antwort anbietet?[/quote]

Persönliche Haltung....yep...(wurde aber bereits von mir etwas angepasst)

Keine Antwort...yep...(Muss ich immer eine Antwort geben? --- weiß auch keine)

OT-Beitrag?....Ähem....weil ich keine Antwort anbiete ?
01.12.2009
Auch wenn du es nicht wahrhaben willst ist die Rechtslage absolut klar.

Du solltest im Bundestag eine Gesetzesinitiative einbringen das Veröffentlichungsrechte aus Urheberrechten und Nutzungsrechten nicht mehr auf die Erben übergehen sondern auf "Moderatoren". Dann musst du nicht mehr in selbstherrlicher Art die Erben bevormunden und die Verstorbenen beleidigen.
01.12.2009
Original von Volle VG-Fotos
Du solltest im Bundestag eine Gesetzesinitiative einbringen das Veröffentlichungsrechte aus Urheberrechten und Nutzungsrechten nicht mehr auf die Erben übergehen sondern auf "Moderatoren". Dann musst du nicht mehr in selbstherrlicher Art die Erben bevormunden und die Verstorbenen beleidigen.


Das zitiere ich mal schnell damit es für die Nachwelt erhalten bleibt. ^^

Für mich ist hier mit dir mal "end of discussion".…
...aber du wolltest eh nicht diskutieren sondern nur n bißchen *zündeln* ?

Spiel alleine weiter....
01.12.2009
Original von BS

Für mich ist hier mit dir mal "end of discussion".…
...aber du wolltest eh nicht diskutieren sondern nur n bißchen *zündeln* ?

Spiel alleine weiter....


Argumente hast du ja eh nicht gebracht

und schreibe wie ich dein Verhalten im konkreten Fall empfunden haben

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