Nach dem Tod des Rechteinhabers rechtsfreier Raum für Internetcontents 36

Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig und das Thema war bisher noch nicht.

Folgende Frage:
Mein Sohn kam heute abend mit der Aussage, daß Internet-Contents nach dem Tod des Rechrteinhabers in einem undefinierten Raum stehen. Dies gelte auch für Foren wie zB der mk.
Es gäbe bisher keine rechtliche Grundlage was zum Beispiel mit onlinegestellten Bildern und Texte nach dem Tod passiert, angeblich könnten die dann frei ohne Zustimmung des Rechteinhabers (weil Tod) weiter genutzt werden.
Die Politik hätte jetzt erst dieses Thema aufgegriffen und versuche nun eine rechtliche Grundlage zu schaffen.

Hat jemand Erfahrung, wie der tatsächliche Sachverhalt ist.
Wäre zB durch eine testamentarische Verfügung hier zb Einhalt geboten, daß da kein Schindluder mit den Contents passiert?

Fragen über Fragen.

Gruß
Harry Stefan W.
29.11.2009
contents oder mk ?

in der mk gäbe es auf jeden einen "rechtsnachfolger" ... wie er die sache händeln würde, liegt bei selbigen ... aber soweit sind wir hoffentlich noch nicht oder biste krank hendrik ? ;o)
Es geht nicht um den Betreiber der Seite , sondern um eingestellte Contents von Usern, wie zb hier meine SC und zB meine Bilder.
[gone] b l u e p i c s \\ BERLIN
29.11.2009
liest Du hier
klick
29.11.2009
also nicht der betreiber ist tod, sondern der user ?

ps: sorry hendrik für die frage ,o)


Original von Harrystefanw
Es geht nicht um den Betreiber der Seite , sondern um eingestellte Contents von Usern, wie zb hier meine SC und zB meine Bilder.
@bluepics
dies alles gut und schön..
wie sieht es aber in der Praxis aus? Fast überall steht in den AGB's das man zB ein Paswort keinem 3 überlassen darf und geheimzuhalten ist. Also wie erfährt wenn nicht testamentarisch verfügt, der "Erbe" dann von zum Beispiel veröffentlichte und urheberrechtlich geschütze Werke?

Ist sehe eine Diskrepanz zwischen der Realität und das was ggf. noch auf die Nachkommenschaft zukommt.

Wie handhabt ihr das zb. mit den Zugängen in den verschiensten Communties etc., oder ZB auch bei Ebay.
29.11.2009
Original von Harrystefanw
...
Mein Sohn kam heute abend mit der Aussage, daß Internet-Contents nach dem Tod des Rechrteinhabers in einem undefinierten Raum stehen.
...


unfug...
bis 70 jahre nach dem tod greift das urheberrecht, zumindest in der europäischen union. ob ein werk nun im internet oder einer zeitung veröffentlicht wird, oder an eine litfaßsäule geklebt wird, ist dafür ohne belang.
[gone] Hermann Klecker
29.11.2009
Vielleicht fragst Du Deinen Sohn mal, wo er diese gewagte Meinung aufgefasst hat und wie er sie zu begründen gedenkt.

Ich denke, zumindest das deutsche Recht ist da eindeutig.
Original von Henning Zachow *laut, lauter :)*
[quote]Original von Harrystefanw
...
Mein Sohn kam heute abend mit der Aussage, daß Internet-Contents nach dem Tod des Rechrteinhabers in einem undefinierten Raum stehen.
...


unfug...
bis 70 jahre nach dem tod greift das urheberrecht, zumindest in der europäischen union. ob ein werk nun im internet oder einer zeitung veröffentlicht wird, oder an eine litfaßsäule geklebt wird, ist dafür ohne belang.[/quote]

und wer kontrolliert das, wenn den Erben von den "Werken" nichts bekannt ist?
Theorie und Praxis.....
29.11.2009
du redest wirr .... wenn du nicht mehr bist, werden du und deine werke hier und auch bei ebay nicht wirklich mehr weltruhm erlangen ... also was is wirklich deine frage ... geld für die hinterbliebenen ? und wer zahlt aus, wenn keiner weiß wohin ???

*klär des doch im vorfeld mit deiner familie !


Original von Harrystefanw


und wer kontrolliert das, wenn den Erben von den "Werken" nichts bekannt ist?
Theorie und Praxis.....
29.11.2009
Original von Harrystefanw
@bluepics
dies alles gut und schön..
wie sieht es aber in der Praxis aus? Fast überall steht in den AGB's das man zB ein Paswort keinem 3 überlassen darf und geheimzuhalten ist. Also wie erfährt wenn nicht testamentarisch verfügt, der "Erbe" dann von zum Beispiel veröffentlichte und urheberrechtlich geschütze Werke?

Ist sehe eine Diskrepanz zwischen der Realität und das was ggf. noch auf die Nachkommenschaft zukommt.

Wie handhabt ihr das zb. mit den Zugängen in den verschiensten Communties etc., oder ZB auch bei Ebay.


Ich sags mal anders, wenn ich die Passwörter zu Communitys nicht weitergebe, heisst das ja nich lange nicht, das die dort angelegten Profile meinen Angehörigen nicht bekannt sind.
Es dürfet sich dann ähnlich wie mit einem Bankkonto verhalten. Die Angehörigen müssen dann mit einem Beschluss des Amtsgreicht an den Betreiber herantreten und ihm sagen, wie er mit den Contents verfahren soll.
Ich meine, das wir vor ein paar Monaten hier Forum schonmal einen Thread dazu hatten, nachdem ein User, ich glaube ein Modell, sehr jung und unerwartet verstorben ist. Im Nachgang gabs nicht nur Infos (Links zur aktuellen Handhabung in der Rechtsprechung), sondern auch Vorschläge, die solche Fälle mit dem nötigen Respekt behandeln.

Wie das andere Leute machen sieht man z.Bsp hier: http://www.myspace.com/enke1
29.11.2009
Wenn du wirklich die Rechte an den Bildern hast (Frage des Vertrages) gehen die eindeutig für mich auf deine Erben über.

LG
wolfgang
Original von cash - just ask for ...


Wie das andere Leute machen sieht man z.Bsp hier: http://www.myspace.com/enke1


Sorry ich bin kein R. Einke und steh im Rampenlicht, sondern es geht um den normalen Ottonormaluser.

Es sollen auch Leute geben, die keine Familie haben, was geschieht mit deren Online-Inhalten?

@NeoArt
Es geht nicht um Weltruhm und um Geld, hab ich ja nichts mehr von, sondern lediglich, was passsiert zb mit meinen Daten nicht nur hier, wenn ich nicht mehr bin und keiner mußte von einer Anmeldung.

Klar, daß mich das dann nicht mehr interessiert aber klar ist doch, daß in der Praxis mit den Daten für XY "Tür und Tor offen stehen" und leicht Schindluder betrieben werden kann.
29.11.2009
Original von Harrystefanw
[quote]Original von Henning Zachow *laut, lauter :)*
[quote]Original von Harrystefanw
...
Mein Sohn kam heute abend mit der Aussage, daß Internet-Contents nach dem Tod des Rechrteinhabers in einem undefinierten Raum stehen.
...


unfug...
bis 70 jahre nach dem tod greift das urheberrecht, zumindest in der europäischen union. ob ein werk nun im internet oder einer zeitung veröffentlicht wird, oder an eine litfaßsäule geklebt wird, ist dafür ohne belang.[/quote]

und wer kontrolliert das, wenn den Erben von den "Werken" nichts bekannt ist?
Theorie und Praxis.....[/quote]

das spielt keine rolle. wenn ein erbe nach 69 jahren zufällig darauf stößt, dass eine arbeit ein werk seines großonkels sein könnte, und das erweist sich (z.b. durch wasserzeichen im foto) als wahr, ist der verletzer des urheberrechts trotzdem dran.
[gone] Hermann Klecker
29.11.2009
Original von Harrystefanw
[quote]Original von cash - just ask for ...


Wie das andere Leute machen sieht man z.Bsp hier: http://www.myspace.com/enke1


Sorry ich bin kein R. Einke und steh im Rampenlicht, sondern es geht um den normalen Ottonormaluser.

Es sollen auch Leute geben, die keine Familie haben, was geschieht mit deren Online-Inhalten?

[/quote]

Nichts. Sie haben dann zu Lebzeiten entschieden, die Inhalte dort zu präsentieren. Wenn es also keine Erben oder andere Rechtsnachfolger gibt, die befugt wären, diese Entscheidung zu ändern, dann bleibt sie unverändert bestehen.

Ich sehe da überhaupt kein Problem.
[gone] Hermann Klecker
29.11.2009
Original von Henning Zachow *laut, lauter :)*
[quote]Original von Harrystefanw
[quote]Original von Henning Zachow *laut, lauter :)*
[quote]Original von Harrystefanw
...
Mein Sohn kam heute abend mit der Aussage, daß Internet-Contents nach dem Tod des Rechrteinhabers in einem undefinierten Raum stehen.
...


unfug...
bis 70 jahre nach dem tod greift das urheberrecht, zumindest in der europäischen union. ob ein werk nun im internet oder einer zeitung veröffentlicht wird, oder an eine litfaßsäule geklebt wird, ist dafür ohne belang.[/quote]

und wer kontrolliert das, wenn den Erben von den "Werken" nichts bekannt ist?
Theorie und Praxis.....[/quote]

das spielt keine rolle. wenn ein erbe nach 69 jahren zufällig darauf stößt, dass eine arbeit ein werk seines großonkels sein könnte, und das erweist sich (z.b. durch wasserzeichen im foto) als wahr, ist der verletzer des urheberrechts trotzdem dran.[/quote]

Worin siehst Du da eine Verletzung?
Der Rechteinhaber hat doch wohl zu Lebzeiten entschieden, daß sein Werk in dieser Form genutzt werden kann.
Selbst Erben können, je nach Vertrag, an diese Entscheidung gebunden sein.
29.11.2009
Original von HermannK
[quote]Original von Henning Zachow *laut, lauter :)*
[quote]Original von Harrystefanw
[quote]Original von Henning Zachow *laut, lauter :)*
[quote]Original von Harrystefanw
...
Mein Sohn kam heute abend mit der Aussage, daß Internet-Contents nach dem Tod des Rechrteinhabers in einem undefinierten Raum stehen.
...


unfug...
bis 70 jahre nach dem tod greift das urheberrecht, zumindest in der europäischen union. ob ein werk nun im internet oder einer zeitung veröffentlicht wird, oder an eine litfaßsäule geklebt wird, ist dafür ohne belang.[/quote]

und wer kontrolliert das, wenn den Erben von den "Werken" nichts bekannt ist?
Theorie und Praxis.....[/quote]

das spielt keine rolle. wenn ein erbe nach 69 jahren zufällig darauf stößt, dass eine arbeit ein werk seines großonkels sein könnte, und das erweist sich (z.b. durch wasserzeichen im foto) als wahr, ist der verletzer des urheberrechts trotzdem dran.[/quote]

Worin siehst Du da eine Verletzung?
Der Rechteinhaber hat doch wohl zu Lebzeiten entschieden, daß sein Werk in dieser Form genutzt werden kann.
Selbst Erben können, je nach Vertrag, an diese Entscheidung gebunden sein.[/quote]

ok, ich ändere in " dass eine verfremdete oder beispielsweise als hintergrundmaterial eingesetzte arbeit ursprünglich ein werk seines großonkels sein könnte"
Ich würde mal sagen, dass ja ein Vertrag mit dem Betreiber besteht. Und der endet mit dem Tod. Allerdings habe ich die AGB´s von Hendriks Seite nicht gelesen, wie wohl die meisten.
Sicherheitshalber verfüge ich mal : Hendrik - Du darfst meine Bilder nach meinem Ableben noch 30 Tage stehen lassen ;-)

Jeder muss mal sterben, vielleicht sogar ich ;-)
30.11.2009
Original von Harrystefanw
Sorry ich bin kein R. Einke und steh im Rampenlicht, sondern es geht um den normalen Ottonormaluser.


Richtig, was jedoch an der Rechtslage nichts ändert!
Weil die subjektive Wahrnehmung aber so ist, habe ich den Hinweis auf einen anderen Thread hier gegeben. Suchen musst Du selbst, aber ich meine mich erinnern zu können, das die entsprechende Sedcard zunächst mal deaktiviert, aber nicht sofort gelöscht wurde.

Original von HarrystefanwEs sollen auch Leute geben, die keine Familie haben, was geschieht mit deren Online-Inhalten?


Keine Familie, damit meinst Du dann wohl auch keine Erben und niemanden, der sich auch nur annähernd um den Nachlass des Verstorbenen kümmert.
In der MK wäre das relativ einfach, denn nach einer gewissen Zeit ohne Login (sind es sechs Monate?) wird ein Account doch automatisch entsorgt - oder!?
Bei anderen Anbietern wirds wohl ewig drin sein, wenn die Betreiber der Plattformen sich nicht selbst was einfallen lassen.
30.11.2009
Original von Harrystefanw
Es sollen auch Leute geben, die keine Familie haben, was geschieht mit deren Online-Inhalten?


Wenn es meine Foddos wären....
Ich glaub das würd mich nach meinem Ableben persönlich nicht sonderlich interessieren was mit meinen Bildchen geschieht....

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