Nach dem Tod des Rechteinhabers rechtsfreier Raum für Internetcontents 4
29.11.2009
Urheberrechtsgesetz
Abschnitt 7
Dauer des Urheberrechts
§ 64
Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Find ich ziemlich eindeutig.
#2Report
[gone] Mapan
29.11.2009
Quatsch.
Was Enno dazu sagt, ist richtig.
Und die Rechte erhalten die Erben.
Populärstes Beispiel: Die Musikrechte an Michael Jackson Songs.
Was Enno dazu sagt, ist richtig.
Und die Rechte erhalten die Erben.
Populärstes Beispiel: Die Musikrechte an Michael Jackson Songs.
#3Report
29.11.2009
#4Report
Topic has been closed
ich hoffe ich bin hier richtig und das Thema war bisher noch nicht.
Folgende Frage:
Mein Sohn kam heute abend mit der Aussage, daß Internet-Contents nach dem Tod des Rechrteinhabers in einem undefinierten Raum stehen. Dies gelte auch für Foren wie zB der mk.
Es gäbe bisher keine rechtliche Grundlage was zum Beispiel mit onlinegestellten Bildern und Texte nach dem Tod passiert, angeblich könnten die dann frei ohne Zustimmung des Rechteinhabers (weil Tod) weiter genutzt werden.
Die Politik hätte jetzt erst dieses Thema aufgegriffen und versuche nun eine rechtliche Grundlage zu schaffen.
Hat jemand Erfahrung, wie der tatsächliche Sachverhalt ist.
Wäre zB durch eine testamentarische Verfügung hier zb Einhalt geboten, daß da kein Schindluder mit den Contents passiert?
Fragen über Fragen.
Gruß
Harry Stefan W.