Formulierung im TFP Vertrag und kommerzielle Nutzung 48

26.11.2009
"Unbeschränkt" heisst, daß es keine zeitlichen, räumlichen oder sonstigen Einschränkungen des Nutzungsrechtes gibt.

"Einfach" heisst, daß es sich nicht um exclusive Nutzungsrechte handelt, andere also
nicht von der Nutzung ausgeschlossen sind.

Die Formulierung ist klar und natürlich auch zulässig.

Die Antwort auf die Frage lautet demnach JA.
26.11.2009
@ Frank Becker

Die Frage gelesen ?

Die Formulierungen "einfach" und "unbeschränkt" in einem Zusammenhang können sich gerade die wenigsten vorstellen...
26.11.2009
Das hier habe ich gerade noch gedunden, Zitat:
"Einfache Nutzungsrechte berechtigen einen Nutzer zur Verwendung der Fotos neben potentiellen weiteren Nutzern
(Urheber und ggf. Dritte). Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erhält der Auftraggeber von Fotografien die einfachen Nutzungsrechte. Der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechtes ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben, d.h. Dritten die Erlaubnis zu erteilen, die Fotos zu nutzen. Sind vom Fotografen bereits Nutzungsrechte an einen Auftraggeber bzw. Nutzer vergeben, können an Drittnutzer nur noch einfache Nutzungsrechte vergeben werden."

Die Formulierungen "einfach" und "unbeschränkt" wiedersprechen sich also scheinbar ....

Viele Grüße,
Frank
26.11.2009
@ Fotofuxx

Danke...wieder was gelernt. ^^
26.11.2009
Dieser Beitrag ist leider nicht erreichbar ...


Original von BS
@ Frank Becker

Die Frage gelesen ?

Die Formulierungen "einfach" und "unbeschränkt" in einem Zusammenhang können sich gerade die wenigsten vorstellen...
26.11.2009
Original von Frank Becker
Die Formulierungen "einfach" und "unbeschränkt" wiedersprechen sich also scheinbar ....


Aber auch nur scheinbar ^^

Der Nutzer ist doch nicht eingeschränkt - er darf Nutzen wie er will.

Andere dürfen das halt eventuell auch.

Lediglich wenn man der Fraktion angehört, die sich in der Nutzung der Straßen
eingeschränkt fühlt, weil andere auch noch dort fahren, kann man darin einen
Widerspruch entdecken.
26.11.2009
@Fotofuxx: Danke, jetzt habe sogar ich verstanden was die liebe Anwältin in meinen Vertrag reingeschrieben hat :-)
26.11.2009
*Grummel*

...ist beim Linkidinki irgendwas schief gegangen.

Najanu....die Frage wird ja eh grad erörtert.


Original von Frank Becker
Dieser Beitrag ist leider nicht erreichbar ...


[quote]Original von BS
@ Frank Becker

Die Frage gelesen ?

Die Formulierungen "einfach" und "unbeschränkt" in einem Zusammenhang können sich gerade die wenigsten vorstellen...
[/quote]
26.11.2009
Wenn ich also nicht möchte, das andere meine Fotos verkaufen, dann übertrage ich küntig ein einfaches Nutzungsrecht und schränke dieses auf den Zweck der Eigenwerbung ein, ja?

DANKE!

Viele Grüße,
Frank
[gone] Mapan
26.11.2009
Ich wollte es genauso erklären, wie es Fotofluxx beschrieben hat. Er war nur schneller. Zwar kann man bei Paragraphen und Recht nicht einfach "abstimmen" wer denn nun Recht hat. Aber ich wollte immerhin kundtun, das ich es genau so sehe.
Unbeschränkt auf den Zeitraum bezogen,
Einfach auf das Nutzungsrecht selbst bezogen. Kommerzielle Nutzungsrechte wären demnach nicht "einfache", sondern "Erweiterte".


Original von Fotofuxx
"Unbeschränkt" heisst, daß es keine zeitlichen, räumlichen oder sonstigen Einschränkungen des Nutzungsrechtes gibt.

"Einfach" heisst, daß es sich nicht um exclusive Nutzungsrechte handelt, andere also
nicht von der Nutzung ausgeschlossen sind.

Die Formulierung ist klar und natürlich auch zulässig.

Die Antwort auf die Frage lautet demnach JA.
26.11.2009
Dann werfe ich als Hobbyjurist auch mal meine Körner in den Ring:

Wenn jemand Nutzungsrechte an Bilder hat, dann darf er sie im Rahmen der Vereinbarung nutzen. Bei TFP-Verträgen dürfte das übelicherweise Eigenwerbung, Sedcard, MK, sonstige Communitys usw. sein.

Die Frage die sich stellt ist, was ein eventueller Käufer mit den Bilder machen will? Ich behaupte mal, er will sie auch nutzen, wofür auch immer.

Nutzungsrechte kann aber nur der Urheber vergeben, nicht jemand, der auch "nur" Nutzungsrechte hat. Urheber ist in der Regel völlig unstrittig der Fotograf!

Ein Vorschlag für eine Formulierung wäre demnach:

"Die Übertragung von Rechten an Dritte ist ausgeschlossen. " oder "...nur durch den Urheber möglich" oder "...nur mit Zustimmung des Urhebers möglich!"
26.11.2009
Original von cash - just ask for ...
Nutzungsrechte kann aber nur der Urheber vergeben, nicht jemand, der auch "nur" Nutzungsrechte hat. Urheber ist in der Regel völlig unstrittig der Fotograf!

Ein Vorschlag für eine Formulierung wäre demnach:

"Die Übertragung von Rechten an Dritte ist ausgeschlossen. " oder "...nur durch den Urheber möglich" oder "...nur mit Zustimmung des Urhebers möglich!"


Nutzungsrechte können vom Grundsatz her ohnehin nur mit Zustimmung des
Urhebers übertragen werden (§34 UrhG). Lediglich bei ausschliesslichen Nutzungsrechten
ist die Übertragung an Dritte automatisch inklusive. (§31 UrhG).
[gone] User_6863
26.11.2009
Original von Fotofuxx
... Lediglich bei ausschliesslichen Urheberrechten
ist die Übertragung an Dritte automatisch inklusive. (§31 UrhG).


Kann es sein, dass Du Dich vertippt hast - sollte es nicht "ausschliessliche Nutzungsrechte" heissen?
26.11.2009
Original von Mapan
Kommerzielle Nutzungsrechte wären demnach nicht "einfache", sondern "Erweiterte".


Das Urheberrecht kennt keine "kommerziellen" oder "erweiterten" Nutzungsrechte.

Es wird unterschieden zwischen "einfach" und "ausschliesslich" und die Bedeutung
von einfach ist "nicht exklusiv=andere dürfen auch nutzen" und die von ausschliesslich
ist "exklusiv, andere dürfen nicht nutzen, Nutzungrechte können von dem Inhaber des
ausschliesslichen Nutzungsrechts auch Dritten eingeräumt werden".
26.11.2009
Das würde doch sogar eine Veröffentlichung auf der MK unmöglich machen, oder nicht?

Wie beurteilt ihr die folgende Formulierung:

"Der Fotograf überträgt als Urheber der Lichtbildwerke den übrigen Vertragsparteien ein einfaches Nutzungsrecht und gestattet weiterhin, dieses Recht kostenfrei zum Zweck der Eigenwerbung weiterzulizenzieren. Das Model als abgebildete Person verzichtet im Gegenzug auf das Recht am eigenen Bild und willigt unwiderruflich in die Nutzung und somit Veröffentlichung ein."

DANKE!


Original von Fotofuxx
[quote]Original von cash - just ask for ...
Nutzungsrechte kann aber nur der Urheber vergeben, nicht jemand, der auch "nur" Nutzungsrechte hat. Urheber ist in der Regel völlig unstrittig der Fotograf!

Ein Vorschlag für eine Formulierung wäre demnach:

"Die Übertragung von Rechten an Dritte ist ausgeschlossen. " oder "...nur durch den Urheber möglich" oder "...nur mit Zustimmung des Urhebers möglich!"


Nutzungsrechte können vom Grundsatz her ohnehin nur mit Zustimmung des
Urhebers übertragen werden (§34 UrhG). Lediglich bei ausschliesslichen Urheberrechten
ist die Übertragung an Dritte automatisch inklusive. (§31 UrhG).[/quote]
26.11.2009
Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
[quote]Original von Fotofuxx
... Lediglich bei ausschliesslichen Urheberrechten
ist die Übertragung an Dritte automatisch inklusive. (§31 UrhG).


Kann es sein, dass Du Dich vertippt hast - sollte es nicht "ausschliessliche Nutzungsrechte" heissen?[/quote]

Recht Du hast !
[gone] www.trash-pixel.de
26.11.2009
Mein Paper Shootingbedingungen sagt dazu ...

2. trash-pixel.de kann/wird die Aufnahmen auf Online- Datenbanken, Online- Sedcards und auf Medien von trash-pixel.de in einer Galerie- Album oder ähnlichen zum Zwecke der Eigenwerbung veröffentlichen. Diese einfache Form der Nutzung wird bis auf Widerruf auch auf das Modell übertragen. Das Modell hat trash-pixel.de mitzuteilen, auf welchen Medien es Aufnahmen veröffentlicht oder beabsichtigt zu veröffentlichen, ausgenommen in Medien, auf denen trash-pixel.de ebenfalls vertreten ist.
... der Vertrag sagt dazu

Gegen eine Vergütung in Form von Aufnahmen und durch Unterzeichnung dieser Freigabeerklärung (Modell-Release) erteile ich dem Fotografen das uneingeschränkte Recht, das Aufnahmematerial zu nutzen, zu veröffentlichen und zu verwerten, insbesondere es zu lizenzieren und in beliebigen Medien für Zwecke der Eigenwerbung und eigene Dienstleistung zu verwenden (ausgenommen zu pornografischen oder diffamierende Zwecken). Ich erhalte dafür das eingeschränkte Nutzungsrecht zur Veröffentlichung zum Zwecke der Eigenwerbung auf Online- Sedcards u. Datenbanken und eigene privaten Webseiten unter Maßgabe der Shootingbedingungen

Ich bin damit einverstanden, dass ich am entstandenen Aufnahmematerial keinerlei weitere Rechte beanspruche und alle Rechte, insbesondere das Recht am eigenen Bildnis (im Sinne des KUG) auf den Fotografen übertragen werden. Ich erkenne an und bestätige, dass ich keine weiteren Ansprüche auf zusätzliche Vergütung oder Abrechnung habe, und dass ich keine weiteren Forderungen an den Fotografen stellen werde.

Ich bin damit einverstanden, dass dieses Modell-Release unwiderruflich ist, weltweite Gültigkeit hat und unter Ausschluss des Kollisionsrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ausgehändigte Aufnahmen ausschließlich nur mit Urhebervermerk veröffentlicht werden dürfen, dass gewerbliche
(alg auch als kommerziell genannte) Nutzung sich erst dann begründet, wenn explizit und direkt mit den Werken des Modells ein Erlös erzielt wird bspw durch Verkauf oder Überlassung von kostenpflichtigen Nutzungslizenzen.

Wird eine Veräußerung in Betracht gezogen, so wird das Modell hiervon vor der Veräußerung unterrichtet. Im Falle einer Veräußerung, ist eine gesonderte Vereinbarung zwingend notwendig, in der Art und Umfang, sowie die Beteiligung des Modells am Erlös geregelt wird.

Liegt eine Situation vor, die einen Abbruch des Shootings begründet, so behält sich Trash-Pixel.de vor ein evtl. vereinbartes Honorar zu kürzen oder völlig zu streichen und das Shooting zu beenden. Im Fall der Streichung erhält das Modell eine Fahrtkostenpauschale in Höhe des Nahverkehrstarifs, maximal auf 15€ begrenzt.
26.11.2009
Geht das überhaupt?

Original von trash-pixel.de Neue Galerie!
.... und alle Rechte, insbesondere das Recht am eigenen Bildnis (im Sinne des KUG) auf den Fotografen übertragen werden ...


Ich dachte auf das Recht am eigenen Bild kann man nur VERZICHTEN?

Viele Grüße,
Frank
[gone] www.trash-pixel.de
26.11.2009
Getty formuliert das so ...
Ich bin damit einverstanden, dass ich an dem Aufnahmematerial keinerlei Rechte habe und alle Rechte an dem Aufnahmematerial dem Fotografen / Filmemacher und dessen Rechtsnachfolgern ausschließlich übertragen werden.
... weiter sagen meine Shootingbedingungen (um einem mögliche Fall vorzugreifen)
3. Möchte das Modell der Veröffentlichung nachträglich widersprechen (im Sinne des KUG), so ist dieses schriftlich mitzuteilen. Ein Widerruf der Veröffentlichung, begründet für trash-pixel.de eine Nachhonorierung in Höhe von derzeit 55,00€ je ausgehändigter Aufnahme, auch wenn es sich um Aufnahmen handelt, die noch nicht veröffentlicht wurden.

4. Widerruft das Modell die Veröffentlichung, so erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht vollständig. Es ist dann der Vertragspartei nicht mehr gestattet, die Aufnahmen gleich in welcher Form öffentlich zugänglich zu machen, dies gilt auch für passwortgeschützte Bereiche auf Online- Datenbanken, Online- Sedcards auch wenn diese sich aus Mitgliedsbeträgen finanzieren und privaten Webseiten des Modells. Eine Nachhonorierung begründet keine weiteren Nutzungsrechte.
... und bisher hat niemand damit irgend ein Problem gehabt
[gone] User_6863
26.11.2009
Sehe ich auch so - das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild können ja nicht übertragen werden, das wäre ja schon in sich unlogisch.
Übertragen werden lediglich Nutzungsrechte, was damit wohl gemeint ist...


Original von Frank Becker
Geht das überhaupt?

[quote]Original von trash-pixel.de Neue Galerie!
.... und alle Rechte, insbesondere das Recht am eigenen Bildnis (im Sinne des KUG) auf den Fotografen übertragen werden ...


Ich dachte auf das Recht am eigenen Bild kann man nur VERZICHTEN?

Viele Grüße,
Frank[/quote]

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