--- kann gelöscht werden --- 5
[gone] Makea
01.11.2009
--- Thread auf Eis gelegt - Fotograf meldet sich nicht zu Anfragen bezüglich Bearbeitung von 2 Jahre alten Bildern ---
#1Report
[gone] .B.
01.11.2009
Doch, das "pixelige" bleibt auch beim Abspeichern. Das liegt an der Ueberschärfung der Fotos. Frag den Fotografen ob er Dir das Rohmaterial zur Verfügung stellt, damit sollten gute Resultate möglich sein.
#2Report
01.11.2009
ich denke das ist schon ne recht gute Auflösung.
wenn ich Zeit habe mach ich mich mal ran ;-)
Liebe Grüße, JB
wenn ich Zeit habe mach ich mich mal ran ;-)
Liebe Grüße, JB
#3Report
02.11.2009
Original von Makea
einen Vertrag oder ähnliches gab es garnicht, ich kann damit also auf gut Deutsch tun und lassen was ich will :)
Ähm....das ist leider völlig falsch. Gerade wenn Du keinen Vertrag hast darfst Du mit den Bildern erst mal gar nichts machen außer sie im privaten Fotoalbum aufzubewahren.
Ein Vertrag sichert Dir üblicherweise Veröffentlichungsrechte zu. Hast Du diese nicht, kannst Du abgemahnt werden. Ebenso wie jeder der die Bilder (auch nach einer Bearbeitung) selbst veröffentlicht.
Natürlich wird Dir Deine Bekannte wohl keinen Anwaltsbrief schicken. Aber es sollte jedem hier klar sein, daß er/sie ein rechtliches Risiko eingeht wenn die Bilder veröffentlicht werden.
#4Report
02.11.2009
Da hat Pixelspalter leider volkommen Recht.
Ich bin davon ausgegangen, dass Du einen Vertrag hast, welcher Dir die Rechte überträgt.
Wäre schön, wenn die Fotografin mit eine kurze Mail an jb@foto4mat.de mit der Freigabe zur Bearbeitung schicken könnte.
Zumindest für die Bilder 2,4,5 (der Rest ist unbrauchbar) ...
Vorher kann ich leider nichts machen.
Ich bin davon ausgegangen, dass Du einen Vertrag hast, welcher Dir die Rechte überträgt.
Wäre schön, wenn die Fotografin mit eine kurze Mail an jb@foto4mat.de mit der Freigabe zur Bearbeitung schicken könnte.
Zumindest für die Bilder 2,4,5 (der Rest ist unbrauchbar) ...
Vorher kann ich leider nichts machen.
#5Report
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