[url]-tag vs. [img]-tag - Urheberrechtsfrage 36

[gone] falschbelichtung ( o.O )
19.09.2009
Danke für Eure Beteiligung.

ich hab dazu auch etwas Wissenswertes gefunden. Demnach dürfte der img-tag Grundsätzlich grenzwertig sein.

Und zum Thema "Trafficklau" - in den USA ist da die Rechtsprechung anders gelagert als hier. Auch wenn es hier vereinzelt Abmahnungen gegeben haben soll, ist es nicht grundsätzlich verboten. Ganz im Gegenteil: Einige Anbieter verdienen durchs Hotlinking und Framing sogar ihr Geld - Beispiele wären da z.B. Imageshack oder Youtube, die mittels des (enormen) Traffics Werbekunden gewinnen wolen.

Ein (in meinen Augen) grenzwertiger Einsatz von Framing stellt im Gegenzug dazu die Google-/Yahoo-/SuchmaschineXY-Bildersuche dar: Hier werden zum einen die Bilder nicht nur "geframed", sondern sogar Bearbeitet - nämlich skaliert. Beim Klick auf den Thumbnail wird sogar (neben der Quell-Seite) auch ein direkter Deeplink zum Bild selbst angeboten.

So richtig wirklich klar ist die Sache offenbar also nicht. Manchmal erlaubt, manchmal eben nicht.
[gone] www.trash-pixel.de
19.09.2009
Original von falschbelichtung ( ... )
Ein (in meinen Augen) grenzwertiger Einsatz von Framing stellt im Gegenzug dazu die Google-/Yahoo-/SuchmaschineXY-Bildersuche dar: Hier werden zum einen die Bilder nicht nur "geframed", sondern sogar Bearbeitet - nämlich skaliert. Beim Klick auf den Thumbnail wird sogar (neben der Quell-Seite) auch ein direkter Deeplink zum Bild selbst angeboten.
Dazu möchte ich noch was loswerden ... Wenn man bei Google/Bilder meinen Nick eingibt, erscheinen Bilder verknüpft mit einigen meiner Profile auf diversen Portalen. Einige dieser Thumbnails gehören definitiv nicht mir und sind auch keine Aufnahmen die ICH gemacht habe ... ich distanziere mich ausdrücklich davon!
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
19.09.2009
naja ich denke wenn ich mit dem img befehl nur bilder aus der mk im forum der mk zeige, ist das meiner meinung nach erlaubt.

binde ich aber aber die bilder von einem anderen server, einer anderen seite in ein forum ein, ist das eine unerlaubte veröffentlichung / vervielfältigung und zu dem verursacht es traffic (zum thema traffic gab es mal ein urteil)

just my 5 cts
Original von TM-PhotoDesign

just my 5 cts


Ich denke da ist das Hauptproblem. Es gibt da meines Wissens keine klare Aussage zu. Jeder kann nur seine Vermutung/Meinung etc. kund tun. Alleine hier in dem thread sind schon zwei unterschiedliche Urteile zu gepostet worden. Im Zweifelsfall wird es hinterher ein Richter entscheiden müssen.

Ich selber habe ein Bild von mir auf einer anderen Seite als deep link gefunden. Nach Aussage eines Anwaltes (Fachanwalt für Medienrecht) könnte ich da nichts machen. Diese Aussage deckt sich mit dem von mir geposteten BGH Urteil

Links, (zumindest) von Suchmaschinen auf die Unterseiten von Websites (so genannte Deep Links) sind urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich zulässig.

zumindest von Suchmaschinen - bedeutet für mich, vielleicht doch noch nicht 100% geklärt ;-) So können wir hier weiter wohl nur vermuten.

noch ein schönes Wochenende
Dirk
Original von falschbelichtung ( °_° )
Ein (in meinen Augen) grenzwertiger Einsatz von Framing stellt im Gegenzug dazu die Google-/Yahoo-/SuchmaschineXY-Bildersuche dar: Hier werden zum einen die Bilder nicht nur "geframed", sondern sogar Bearbeitet - nämlich skaliert. Beim Klick auf den Thumbnail wird sogar (neben der Quell-Seite) auch ein direkter Deeplink zum Bild selbst angeboten.

So richtig wirklich klar ist die Sache offenbar also nicht. Manchmal erlaubt, manchmal eben nicht.

Zu diesem Stichwort "druckfrisch" das BGH-Urteil Az.: I ZR 69/08 von heute:
Googles-Bildersuche verstößt nicht gegen Urheberrechte

EDIT:
Artikel auf heise.de

VLG: Manni
[gone] www.trash-pixel.de
29.04.2010
Verstehe ich das richtig? Hätte Sie die Seite nicht für Google "optimiert" dann wäre das anders asgegangen? Ich fühle mich zwar nur indirekt betroffen, da ich meine Bilderordner für Robots sperre (was die meisten, auch Google nicht interessiert)
Original von http://www.trash-pixel.de | mit gewollter Unschärfe!
Hätte Sie die Seite nicht für Google "optimiert" dann wäre das anders asgegangen?

"Optimierung" ist das Stichwort aus dem vorinstanzlichen Urteil des OLG Jena:
Die Klägerin hatte ihre Homepage suchmaschinenoptimiert, um eine möglichst gute Position in den Google-Suchergebnissen zu erreichen. Einerseits aber die Homepage für Google zu optimieren und andererseits dann Google zu verklagen, ging dem OLG Jena deshalb zu weit (OLG Jena, Urteil v. 27. 2. 2008, 2 U 319/07).

Der BGH stellt strikt auf die "Zugänglichmachung" ab:
Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.

Pressemitteilung des BGH

VLG: Manni
29.04.2010
Mal ganz abgesehen davon, wie die juristische Lage ist, darf ja auch mal mit "gesundem Menschenverstand" argumentiert werden. Und der wiederum kann auch nahelegen, dass, wer eine Datei im Rahmen seiner Webpräsenz anbietet, ohnehin mit dem Traffic rechnen muss, ja ihn i.d.R. sogar wünscht. Solange also der Deeplink nicht auf einen geschützten Bereich zielt UND solange der Deeplinker nicht so tut, als sei das sein Content, sondern für den Surfer klar ist, dass er jetzt etwas von einer anderen Webpräsenz sieht, finde ich Deeplinks nicht nur unproblematisch, sondern eigentlich dem Wesen des Netzes entsprechend. Diese Gartenzaunmentalität im Netz, die zunimmt, ärgert mich sehr. Und nochmal, zur Sicherheit: Das betrifft natürlich nicht Inhalte, die geschützt oder hinter Passwörtern gesichert liegen.

Das zweite ist das MK-Hausrecht in diesem Punkt: Ich finde es zunehmend albern, dass INNERHALB der MK nicht MK-Bilder per IMG eingebunden werden dürfen. Wer seine Bilder hier ausstellt, stellt sie ja zur Diskussion/Debatte/Schau, da wäre es IMHO nur sinnvoll, sie auch ohne nervigen Link (neues Fenster/neuer Tab, Extraklick) gleich sehen zu können.

Jan
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
29.04.2010
man sollte aber unterscheiden zwischen MK und anderen seiten udn suchmaschinen.

bilder per deeplink oder img tag in foren von anderen seiten oder servern in threads laden ist meiner meinung nach sicherlich nicht rechtlich erlaubt.

innerhalb der mk mit bildern aus der mk dagegen schon.
29.04.2010
Original von http://www.trash-pixel.de | mit gewollter Unschärfe!
Verstehe ich das richtig? Hätte Sie die Seite nicht für Google "optimiert" dann wäre das anders asgegangen? Ich fühle mich zwar nur indirekt betroffen, da ich meine Bilderordner für Robots sperre (was die meisten, auch Google nicht interessiert)

Man sollte sich hüten, aus oberflächlichen Berichten über ein BGH-Urteil Interpretationen für eine allgemeine Rechtslage abzuleiten. Das geht in jedem Fall in die Hose...

Hinzu kommt, daß der Tagesschau-Bericht sehr unpräzise ist, und der "Rechtsexperte" in seinen Äußerungen munter verschiedene Dinge durcheinanderwürfelt. So ging es bei dem ganzen Rechtsstreit ja um die Erstellung und Veröffentlichung von Thumbnails durch Google von Bildern, die frei zugänglich auf einer Internetseite veröffentlicht werden, für die Ergebnisse der "Bildersuche" von Google. Der "Rechtsexperte" spricht mehrfach äußerst wirr von einer "Veröffentlichung der Bilder" durch Google.

Wenn ich es richtig sehe, hat der BGH auf eine "konkludente Einwilligung" in die Auflistung in der Google-Suche abgezielt, die angenommen werden darf, wenn der Website-Betreiber keine Vorkehrungen trifft, das Google die Website nicht durchsuchen und indizieren darf. Und Google behauptet hat, Seiten in Ruhe zu lassen, die Suchmaschinen-Spider ausdrücklich mittels robots.txt aussperren.

Um Einbindung von Bildern mittels IMG Tag geht es in dem Rechtsstreit und dem Urteil übrigens überhaupt nicht, dafür kann man aus dem Urteil auch rein gar nichts ableiten.

Am Rande angemerkt: die Entscheidung des BGH, daß Google nicht für Thumbnails von illegal veröffentlichten Bildern haftet, solange der Rechteinhaber Google nicht über diesen Sachverhalt informiert hat, ist durchaus fotografenfreundlich.

Nur so nämlich kann man die Google-Bildersuche zur Suche nach "geklauten Bildern" verwenden.
[gone] www.trash-pixel.de
29.04.2010
Original von TomRohwer
Nur so nämlich kann man die Google-Bildersuche zur Suche nach "geklauten Bildern" verwenden.
Nur denke ich, dass dies nicht die Idee hinter der Google-Bildersuche ist ...
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
29.04.2010
frage:
bindet google die bilder nur ein bei der bildersuche, zeigt als per deeplink die bilder vom original server oder kopiert sie die bilder auf einen server und zeigt sie dann an?
29.04.2010
Original von http://www.trash-pixel.de | mit gewollter Unschärfe!
[quote]Original von TomRohwer
Nur so nämlich kann man die Google-Bildersuche zur Suche nach "geklauten Bildern" verwenden.
Nur denke ich, dass dies nicht die Idee hinter der Google-Bildersuche ist ...[/quote]
Nein, aber man kann sie dazu verwenden, und wenn Google keine Thumbnails mehr darstellen dürfte, dann wäre diese Suche auch nicht mehr möglich.
29.04.2010
Original von TM-PhotoDesign *6 new pics*
frage:
bindet google die bilder nur ein bei der bildersuche, zeigt als per deeplink die bilder vom original server oder kopiert sie die bilder auf einen server und zeigt sie dann an?

Google erstellt Thumbnails von den Bildern, welche es dann auf dem eigenen Server vorhält.

Die Liste der Suchergebnisse zeigt dann die Thumbnails, und verlinkt - genau wie bei Texten - auf das Bild an seiner Original-URL selbst. Wobei es eine Framtechnik gibt, mit der man die ganze Seite aufrufen kann, auf der das Bild steht, oder eben auch nur das Bild allein.

Die Links von Google, auch die Deeplinks, sind rechtlich seit jeher unproblematisch. Es geht bei dem Streit allein um die von Google generierten Thumbnails.
29.04.2010
Original von people-fotografie.com [DUISBURG]
[quote]Original von TM-PhotoDesign

just my 5 cts


Ich denke da ist das Hauptproblem. Es gibt da meines Wissens keine klare Aussage zu.[/quote]
Doch. Das ist längst rechtlich geklärt. Ein Bild mittels IMG SRC-Tag auf eine andere Seite einzubinden und dort anzuzeigen, ist unzulässig, weil eine eigenständige Veröffentlichung, die die Erlaubnis des Rechteinhabers braucht.

Ein Link wie auch ein Deep-Link auf ein Bild oder irgendetwas anderes im WWW ist zulässig, da weder eine Vervielfältigungshandlung noch eine eigenständige Veröffentlichung erfolgt. Es erfolgt nur ein Verweis auf die bereits bestehende Veröffentlichung.

Ich selber habe ein Bild von mir auf einer anderen Seite als deep link gefunden. Nach Aussage eines Anwaltes (Fachanwalt für Medienrecht) könnte ich da nichts machen.

So ist es.
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
29.04.2010
wäre ja auch hammer, wenn das anders bewertet würden, ist ja nicht anderes als ein link direkt zum bild.
es wird ja nicht veröffentlicht.


wenn es per img befehl eingebunden wird,. ist es was anderes.
(auch weil eventuell traffic entsteht, die quelle nicht mehr eindeutig erkennbar ist)


dass der BGH nun entschieden hat, dass google thumbnails erstellen darf (also kopien) und auf eigenem server veröffentlichen darf, war da schon eher fraglich.
hätte aus dem bauchgefühl gesagt: nein ist eine kopie.

aber bgh hat das ja ganz gut erklärt

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