stockfotografie und handwerkskammer?! 24

in letzter zeit gab es ja schon öfters mal diskussionen, dass man sich als fotograf der pay jobs z.B. für hochzeiten bietet bzw macht, sich bei der handwerkskammer anmelden muss.

wie sieht es denn mit stockfotografie aus? also wenn man bilder bei bildagenturen verkauft. ist auch in so einem fall die registrierung bei der handwerkskammer pflicht?

achja und ich hab die suchfunktion genutzt.. konnte aber nix passendes finden.


freu mich schon auf antworten!
19.08.2009
Schöner Auszug aus La Grada:
Dr. Thomas Günther von der Handwerkskammer zu Köln antwortet auf die La-Garda-Anfrage: „Auf Ihre Anfrage … teilen wir Ihnen mit, dass jeder Fotograf, der kommerziell Auftragsfotos (z.B. Portraits, Hochzeiten) macht, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke für das Fotografen-Handwerk eintragungspflichtig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit als Hauptberuf oder als Nebengewerbe ausgeführt wird. Sollte der Fotograf keinen Antrag auf Eintragung stellen und sollten wir über berwis_minenunglueck1Gewerbeanzeigen, Anzeigen von Konkurrenten oder Kunden von einer unangemeldeten gewerblichen Tätigkeit als Fotograf erfahren, führen wir ein Eintragungsverfahren von Amts wegen durch.“

Auszug aus der HWO in Bezug auf Agentur- und Archivfotografie:
Agentur- und Archivfotografie
Weiterhin besteht die Möglichkeit, nicht das handwerkliche Produkt, sondern die Nutzungsrechte an Fotos im Rahmen der Tätigkeit einer Werbe- oder Fotoagentur bzw. eines Fotoarchives zu verkaufen. Bei dieser Lösung sind Probleme mit der Handwerkskammer unwahrscheinlich. Die fotografische Tätigkeit kann dann als handwerklicher Hilfsbetrieb und reiner Innenbetrieb angesehen werden, für den auch nach der Handwerksordnung keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Die Agentur, evtl. in Form einer GmbH, kann z.B. Aufträge an Angestellte oder aber an den Inhaber selbst als freiberufliche Fotografen vergeben, wodurch sich auch eine klare Trennung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Leistungen ergibt, so daß die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Die Agentur ist jedoch gegenüber den Fotografen nach § 24 KSVG zu Künstlersozialabgaben verpflichtet.

Greetz
Its a Gas
19.08.2009
Man kann hier zwei Dinge nicht oft genug sagen:

1. der Artikel von LaGarda ist relativ einseitig (siehe Diskussion im entsprechenden Thread) und
2. ist die HWO von Stadt zu Stadt bzw. Kreis zu Kreis unterschiedlich.

Im Zweifel also bitte bei den lokal zuständigen Behörden anchfragen.
19.08.2009
Komtm drauf an, grundsätzlich nein, aber sobald Du handwerkliche Fotografie machst und nicht nur Nutzungsrechte weiterveräusserst, sprich: Konkrete Stockaufträge annimmst auf jedenfall. Sichere Auskunft bekommst Du nur von zwei Stellen, Finanzamt wegen Gewerbeanmedung, und Kammer wegen der Tätigkeit ansich.

Ich frag mich was überhaupt lästig ist an der Kammer, eigentlich nix, ärgerlich ist eher die BG, wenn man bei Druck landet, was man aber mit einer punktgenauen Firmengründung gut umgehen kann.

LG
Boris

PS: Stock lohnt sich so oder so nur, wenn man Vertragsfotograf bei einer der renomierten nicht micro Agenturen ist, und einen Stock von mehreren 10.000 Bildern hat. Eigentlich eher die Zweitverwertung, die man über Stock macht.


Original von ...:::***simone***:::... !!! 8 NEUE !!!
wie sieht es denn mit stockfotografie aus? also wenn man bilder bei bildagenturen verkauft. ist auch in so einem fall die registrierung bei der handwerkskammer pflicht?
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
19.08.2009
Original von Kunststuerze - ausgebucht bis Dez.09
Ich frag mich was überhaupt lästig ist an der Kammer


EINIGES!
zum einen mal sind da die unnützen Beiträge, nicht nur für die HWK, auch die IHK will dann Geld haben und zudem sind mit der Mitgliedschaft in der HWK noch weitere Nachteile verbunden, z.B. unterliegt man dann als Gewerbebetrieb auch den ganzen Regeln und Ordnungen die einen Freiberufler reichlich wenig interessieren und man kann als Handwerker z.B. auch nicht Mitglied im BFF werden, um nur einmal ein paar Beispiele zu nennen...
[gone] Hermann Klecker
19.08.2009
Also gerade mit Stock-Fotografie kann ich mir gut vorstellen, daß das ohne HWK geht.

Es ist ja ein Paradebeispiel dafür, daß der Fotograf frei arbeitet, also ohne konkreten Auftrag, und dann anschließend seine Werke anbietet.
19.08.2009
Ja und was ist daran wirklich lästig? Gut, ich bin auch nicht in der Handwerkskammer und auch nicht bei der BG Druck und Papier, aber das hat andere Gründe,... lästig sind andere Sachen,.. BFF,... wer es zwingend braucht!?!

LG
Boris


Original von Alex | Photodesign (su. Models f. Kunst-Bilder)
[quote]Original von Kunststuerze - ausgebucht bis Dez.09
Ich frag mich was überhaupt lästig ist an der Kammer


EINIGES!
zum einen mal sind da die unnützen Beiträge, nicht nur für die HWK, auch die IHK will dann Geld haben und zudem sind mit der Mitgliedschaft in der HWK noch weitere Nachteile verbunden, z.B. unterliegt man dann als Gewerbebetrieb auch den ganzen Regeln und Ordnungen die einen Freiberufler reichlich wenig interessieren und man kann als Handwerker z.B. auch nicht Mitglied im BFF werden, um nur einmal ein paar Beispiele zu nennen...[/quote]
[gone] photofrey.com
19.08.2009
weil ich gerade mittendrin stecke im thema - eben weil ich was nebenher machen will:

hwk: kommst du drumherum wenn die art deiner arbeit freischaffend ist und durch ausstellungen (keine sc oder ein account im netz) etc. belegbar ist. (so die aussage der hwk münster)

bg: da sagte man mir man müsse mitglied werden, alle angeblich die im bereich medien (egal was) etwas machen - in wie weit das aber von denen geprüft wird - keine ahnung.

fiskus: dem ist das relativ lachs als was du deine arbeit definierst. die wollen einfach kohle haben vom gewinn und je nach umsatzgröße oder deiner eigenen definition nach auch die umsatzsteuer.

offtopic: ich will mal wissen wer hier immer schreibt man könne tun und lassen was man will, oder das man sich nicht "fotograf" nennen soll oder so um um irgendwas drumherum zu kommen. nach aufhebung der meisterpflicht darf jeder fotograf werden der sich dazu eben berufen fühlt. auch wenn er sich gern fotodesigner, oder, oder, oder nennen mag...
[gone] photofrey.com
19.08.2009
braucht man nur 12500 euronen kapital für ne gmbh (und steht mit 12500 in der nachschussverpflichtung) und schon läuft der karren. natürlich dem wohlwollen der zuständigen hwk vorrausgesetzt das die aus den "kann"'s in dem zitat auch ein "ist" machen. :-D

Original von Its a Gas !!!
Auszug aus der HWO in Bezug auf Agentur- und Archivfotografie:
Agentur- und Archivfotografie
Weiterhin besteht die Möglichkeit, nicht das handwerkliche Produkt, sondern die Nutzungsrechte an Fotos im Rahmen der Tätigkeit einer Werbe- oder Fotoagentur bzw. eines Fotoarchives zu verkaufen. Bei dieser Lösung sind Probleme mit der Handwerkskammer unwahrscheinlich. Die fotografische Tätigkeit kann dann als handwerklicher Hilfsbetrieb und reiner Innenbetrieb angesehen werden, für den auch nach der Handwerksordnung keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Die Agentur, evtl. in Form einer GmbH, kann z.B. Aufträge an Angestellte oder aber an den Inhaber selbst als freiberufliche Fotografen vergeben, wodurch sich auch eine klare Trennung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Leistungen ergibt, so daß die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Die Agentur ist jedoch gegenüber den Fotografen nach § 24 KSVG zu Künstlersozialabgaben verpflichtet.


einfach wie ich die zuständigen institutionen fragen wie die das handhaben. die berechnen keine beratungsgebühr oder so...
[gone] User_3319
19.08.2009
Die Handwerkskammer HÄTTE GERN, dass alle Fotografen Mitglied werden, darum erzählt sie das auch immer wieder oder versucht sich aufzudrängen. Das Finanzamt HÄTTE GERN, dass man ein Gewerbe anmeldet und mehr Steuern zahlt, darum erzählt sie das ebenfalls.

Richtig ist das aber nur, wenn man das FotografenHANDWERK ausübt. Nicht, wenn man sich als KÜNSTLER der Fotografie sieht und Fotodesigner nennt ;P Dann verkauft man seine Kleinkunst halt an Stock-Agenturen.
[gone] Jürgen F Berlin
19.08.2009
Die HWK ist meiner Meinung nach bestrebt, erst mal möglichst alles als Handwerksberuf einzuordnen, denn das bringt ihnen bares Geld in die Kassen!!!! Darum geht es erst mal. Ob derjenige, der zwangsweise bezahlen muss überhaupt einen Nutzen davon hat, ist erst mal nebensächlich. Ich denke mal, zuerst geht es wie so oft im Leben nur ums Geld und wenn die da eine Möglichkeit sehen, die Stockfotografie als Handwerk zu betrachten, werden die sich schon melden, würde mich aber wundern, wenn die das nicht als Handwerk ansehen ;-)

LG
19.08.2009
Schon mal drüber nachgedacht, billiegr eine Ltd. aufzumachen,...????

Wir reden hier aber über Sachen, die für die meisten hier der overkill ist,...

Ein unterschied ist aber bei der BG schon da, ob man nun Druck&Papier ist, oder Verwaltung, und IMHO nützt mir die IHK mehr als die HK,... zwei Feuerlöscher brauche ich dennoch im Studio ;-)

Gruss
Boris


Original von photofrey.com
braucht man nur 12500 euronen kapital für ne gmbh (und steht mit 12500 in der nachschussverpflichtung) und schon läuft der karren. natürlich dem wohlwollen der zuständigen hwk vorrausgesetzt das die aus den "kann"'s in dem zitat auch ein "ist" machen. :-D

[quote]Original von Its a Gas !!!
Auszug aus der HWO in Bezug auf Agentur- und Archivfotografie:
Agentur- und Archivfotografie
Weiterhin besteht die Möglichkeit, nicht das handwerkliche Produkt, sondern die Nutzungsrechte an Fotos im Rahmen der Tätigkeit einer Werbe- oder Fotoagentur bzw. eines Fotoarchives zu verkaufen. Bei dieser Lösung sind Probleme mit der Handwerkskammer unwahrscheinlich. Die fotografische Tätigkeit kann dann als handwerklicher Hilfsbetrieb und reiner Innenbetrieb angesehen werden, für den auch nach der Handwerksordnung keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Die Agentur, evtl. in Form einer GmbH, kann z.B. Aufträge an Angestellte oder aber an den Inhaber selbst als freiberufliche Fotografen vergeben, wodurch sich auch eine klare Trennung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Leistungen ergibt, so daß die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Die Agentur ist jedoch gegenüber den Fotografen nach § 24 KSVG zu Künstlersozialabgaben verpflichtet.


einfach wie ich die zuständigen institutionen fragen wie die das handhaben. die berechnen keine beratungsgebühr oder so...[/quote]
19.08.2009
Original von Pretty Pony - like a fetish candy!
Die Handwerkskammer HÄTTE GERN, dass alle Fotografen Mitglied werden, darum erzählt sie das auch immer wieder oder versucht sich aufzudrängen. Das Finanzamt HÄTTE GERN, dass man ein Gewerbe anmeldet und mehr Steuern zahlt, darum erzählt sie das ebenfalls.

Richtig ist das aber nur, wenn man das FotografenHANDWERK ausübt. Nicht, wenn man sich als KÜNSTLER der Fotografie sieht und Fotodesigner nennt ;P Dann verkauft man seine Kleinkunst halt an Stock-Agenturen.


...und egal wie man sie "verkauft", irgendwann hat man Umsätze, die entsprechend versteuert werden müssen etc.. etc.. Spätestens dann unterrichten die Behörden sich gegenseitig. Und ich kenne keinen der auf freiberuflicher Basis mit einem steuerfreien Einkommen von/bis 7.664,- € bzw. 15.329,- € im Jahr überleben kann. Egal in welcher Branche er nun arbeitet.
[gone] photofrey.com
19.08.2009
"neee lieber mich anfragender potenzieller kunde... hören se mal: ich mache nur stockfotos - aufträge kann ich nicht entgegennehmen!" - den unter euch will ich kennenlernen :-D - toller versuch das recht dann so zu biegen wie es einem passt...

du kannst auch künstlerischer fotograf sein. die bezeichnungsdefinition IST AUFGEHOBEN!!! die art der arbeit ist kriegsentscheidend. und die hwk wird dir als freischaffender "monsterfotodesignartist" auch nicht einen euro verzeihen (wenn es rauskommt) das du doch noch auftragsarbeiten durchführst...

Original von Pretty Pony - like a fetish candy!
Richtig ist das aber nur, wenn man das FotografenHANDWERK ausübt. Nicht, wenn man sich als KÜNSTLER der Fotografie sieht und Fotodesigner nennt ;P Dann verkauft man seine Kleinkunst halt an Stock-Agenturen.
[gone] photofrey.com
19.08.2009
korrekt!

Original von Jürgen F Berlin
Die HWK ist meiner Meinung nach bestrebt, erst mal möglichst alles als Handwerksberuf einzuordnen, denn das bringt ihnen bares Geld in die Kassen!!!! Darum geht es erst mal. Ob derjenige, der zwangsweise bezahlen muss überhaupt einen Nutzen davon hat, ist erst mal nebensächlich. Ich denke mal, zuerst geht es wie so oft im Leben nur ums Geld und wenn die da eine Möglichkeit sehen, die Stockfotografie als Handwerk zu betrachten, werden die sich schon melden, würde mich aber wundern, wenn die das nicht als Handwerk ansehen ;-)

LG


und nun mal ehrlich: was sind denn bitte diese beiträge in der höhe?? man könnte meinen es ginge um den wert eines henselkopfes mit porty :-D
19.08.2009
Original von Kunststuerze - ausgebucht bis Dez.09
Schon mal drüber nachgedacht, billiegr eine Ltd. aufzumachen,...????


Autsch... also ich habe, da ich mit dem Gedanken gespielt habe, mich in Bonn bei der zuständigen Gesellschaft beraten lassen. Sie mag zwar BILLIGER sein und man hat auch mit registrierung etc. viel weniger am Hut. ABER man hat die gleichen Verpflchtungen zur Bilanzierung und Eintragung in den Handelsregistern wie bei einer deutschen Handelsgesellschaft.. zusätzlich zu den Auflagen aus England.
19.08.2009
Kommt auf den Sitz drauf an,... wir haben ne Ltd. mit Handelsregistersitz NY, USA, da gibt es sicher auch elegantere Lösungen, aber Vrteile kann es allemal haben, jenachdem, wo man überwiegend tätig ist, und was wirklich anfällt. Aufwand hat man mit jedem "Unternehmen" auch wenn es ein nebengewerbe ist, udn man alle Belege im Schuhkarton sammelt.

Abgeschreckt werden die meisten ja eh, wenn sie den BG Beitrag und die oligatoruischen Versicherungen zahlen müssen. Für die meisten lohnt sich da ass dann gleich nicht mehr.

Gruss
Boris


Original von Its a Gas !!!
[quote]Original von Kunststuerze - ausgebucht bis Dez.09
Schon mal drüber nachgedacht, billiegr eine Ltd. aufzumachen,...????


Autsch... also ich habe, da ich mit dem Gedanken gespielt habe, mich in Bonn bei der zuständigen Gesellschaft beraten lassen. Sie mag zwar BILLIGER sein und man hat auch mit registrierung etc. viel weniger am Hut. ABER man hat die gleichen Verpflchtungen zur Bilanzierung und Eintragung in den Handelsregistern wie bei einer deutschen Handelsgesellschaft.. zusätzlich zu den Auflagen aus England.[/quote]
[gone] Fotostudio-NewYork (verkaufe Hensel Blitze)
19.08.2009
Original von Kunststuerze - ausgebucht bis Dez.09
Kommt auf den Sitz drauf an,... wir haben ne Ltd. mit Handelsregistersitz NY, USA, da gibt es sicher auch elegantere Lösungen, aber Vrteile kann es allemal haben, jenachdem, wo man überwiegend tätig ist, und was wirklich anfällt.


Wenn man möglichen Stress vermeiden will ist das sogar wohl so ziemlich das ungeschickteste.
Arbeiten darf man hier nur mit gültiger Arbeitserlaubniss und da nehme ich mal an das die Behörden hier nichts von dem Handelsregistersitz wissen? Wäre zumindest besser wenn man nochmal ins Land gelassen will...
Genauso wie einem eine UK LTD nicht wirklich viel bringt wenn man nur in Deutschand arbeitet.
da muss man den deutschen Behörden schon nachweisen das man über ein halbes Jahr jeweils im Ausland ist und arbeitet und selbst dann kann es Probleme geben. ich war vor rund 10 Jahren als ich schonmal zwei Jahre in den USA lebte noch mit dem deutschen Wohnsitz eingetragen und da war es ein dreijähriger Kampf mit dem Finanzamt bis sie mir geglaubt haben das ich Deutschland keine Steuern zahlen musste (trotze Einreichen von Flugbelegen die zeigten das ich nur 14 Tage pro Jahr in Deutschand war, Mietverträge von Büro und Wohnung , monatliche Telefon Rechnungen, Auto Steuer und Versicherung etc (alles auf meinem Namen)

Jens
[gone] Jürgen F Berlin
19.08.2009
Original von photofrey.com
korrekt!

[quote]Original von Jürgen F Berlin
Die HWK ist meiner Meinung nach bestrebt, erst mal möglichst alles als Handwerksberuf einzuordnen, denn das bringt ihnen bares Geld in die Kassen!!!! Darum geht es erst mal. Ob derjenige, der zwangsweise bezahlen muss überhaupt einen Nutzen davon hat, ist erst mal nebensächlich. Ich denke mal, zuerst geht es wie so oft im Leben nur ums Geld und wenn die da eine Möglichkeit sehen, die Stockfotografie als Handwerk zu betrachten, werden die sich schon melden, würde mich aber wundern, wenn die das nicht als Handwerk ansehen ;-)

LG


und nun mal ehrlich: was sind denn bitte diese beiträge in der höhe?? man könnte meinen es ginge um den wert eines henselkopfes mit porty :-D[/quote]


Na die Beiträge werden wohl die meisten schon bezahlen können, darum geht es mir nicht. Aber, egal, ob ich 5 oder 200 Euro im Jahr für irgendeine Kammer zwangsweise bezahlen muss, ich erwarte dafür aber auch eine Gegenleistung, die sehe ich aber z.B. bei der Handwerkskammer für bestimmte Tätigkeiten nicht, die einfach zwangsweise als Handwerk eingeordnet werden.
19.08.2009
Jens,

mach Dir damit mal keine Sorgen ;-) Das klappt sehr gut mit dem Firmensitz und dem Handelsregistereintrag, wenn wir das unkomplizierter hätten haben wollen, hätten wir das auch anders machen können,...

War ja nur ein Beispiel, wie wir das machen,... und da sind wir auch ein Sonderfall ;-)

Gruss
Boris


Original von Fotostudio-NewYork (Model für Fashion gesucht)
[quote]Original von Kunststuerze - ausgebucht bis Dez.09
Kommt auf den Sitz drauf an,... wir haben ne Ltd. mit Handelsregistersitz NY, USA, da gibt es sicher auch elegantere Lösungen, aber Vrteile kann es allemal haben, jenachdem, wo man überwiegend tätig ist, und was wirklich anfällt.


Wenn man möglichen Stress vermeiden will ist das sogar wohl so ziemlich das ungeschickteste.
Arbeiten darf man hier nur mit gültiger Arbeitserlaubniss und da nehme ich mal an das die Behörden hier nichts von dem Handelsregistersitz wissen? Wäre zumindest besser wenn man nochmal ins Land gelassen will...
Genauso wie einem eine UK LTD nicht wirklich viel bringt wenn man nur in Deutschand arbeitet.
da muss man den deutschen Behörden schon nachweisen das man über ein halbes Jahr jeweils im Ausland ist und arbeitet und selbst dann kann es Probleme geben. ich war vor rund 10 Jahren als ich schonmal zwei Jahre in den USA lebte noch mit dem deutschen Wohnsitz eingetragen und da war es ein dreijähriger Kampf mit dem Finanzamt bis sie mir geglaubt haben das ich Deutschland keine Steuern zahlen musste (trotze Einreichen von Flugbelegen die zeigten das ich nur 14 Tage pro Jahr in Deutschand war, Mietverträge von Büro und Wohnung , monatliche Telefon Rechnungen, Auto Steuer und Versicherung etc (alles auf meinem Namen)

Jens[/quote]

Topic has been closed