Zeigt her Eure Verträge ... 82
10.10.2010
Original von Lothar Christoph
Für die Altruisten unter den Fotografen:
TFP-Vertrag mit allen Rechten
Der Hintergrund: ich habe keinerlei Interesse an kommerzieller Verwertung, mich interessieren nur die Fotos an sich, weshalb ich auch ausschließlich auf TFP-Basis fotografiere. Was das Model mit den Fotos macht, ist mir dann relativ egal...
"...Publikationen, die in direktem Bezug zu ihm und seiner fotografischen Arbeit stehen."
wer will das definieren?
"Der Fotograf ist verpflichtet, die Bilder erst nach Absprache und anonym zu veröffentlichen. (Unzutreffendes streichen/löschen)"
dann hast du eventuell umsonst gearbeitet, wenn das model zickt ^^
#62Report
13.10.2010
Original von Henning Zachow *grüüün :)*
[quote]Original von Lothar Christoph
Für die Altruisten unter den Fotografen:
TFP-Vertrag mit allen Rechten
Der Hintergrund: ich habe keinerlei Interesse an kommerzieller Verwertung, mich interessieren nur die Fotos an sich, weshalb ich auch ausschließlich auf TFP-Basis fotografiere. Was das Model mit den Fotos macht, ist mir dann relativ egal...
"...Publikationen, die in direktem Bezug zu ihm und seiner fotografischen Arbeit stehen."
wer will das definieren?
"Der Fotograf ist verpflichtet, die Bilder erst nach Absprache und anonym zu veröffentlichen. (Unzutreffendes streichen/löschen)"
dann hast du eventuell umsonst gearbeitet, wenn das model zickt ^^[/quote]
Dieser Vertrag wird von jeden Hobbyjuristen in der Luft zerlegt.... wenn er nur so dumm , ähm, nett geschrieben ist um zu zeigen, dass man einer von "DEN GUTEN" ist, bitte.... wer es sich leisten kann... was aber zum Beispiel gar nicht drin steht, was ist mit der Rechtenachfolge?
Also, mal ganz ehrlich, wenn mich morgen ein zug erwischt, dann hätte ich schon ganz gerne, dass meine Frau, oder Tochter, oder Hund, was oder wer auch immer, z.b. für mich ne Ausstellung macht... im o.g. Vertrag nicht erlaubt.....
blöd was? ich verstehe auch die ganzen diskussionen um tfp nicht...
Ich will nicht sagen, dass ich ein "alter hase" bin, denn mein Bart ist noch lange nicht grau...ich mach den Quatsch aber schon ein paarTage....
Es war nie ein problem für ein model, das getty-realase zu unterschreiben..das honorar sind in dem fall die bilder...
vor 10-15 jahren konnte man über agenturen noch etwas geld verdienen... die models die heute sagen, du verkaufst meine bilder und wirst alleine reich, die sollen sich die honorarsätze mal anschauen.... fotolia machts möglich - und die VK-Zahlen von Age, Getty, wer auch immer, gehen in den Keller...
Die wahrscheinlichkeit, ein Bild wirklich gut zu verkaufen ist gering... deshalb ist es absolut OK, wenn man sich als photograph sämtliche rechte sichern lässt... und absolut dicht ist der getty-vertrag....
alles was schwammig ist, ist schlecht... ach ja, ein anwaltssschreiben hin, eines her, eine abmahnung.... für das geld was ein 08/15 möchtegern model damit verbrennt, dann man sich durchaus mit allen zeitlich und räumlich unbegrenzen rechten ein obertopklasseprofi-mädchen kaufen ;-)
#63Report
13.10.2010
wenn der Getty-Vertrag so super ist, kann man ihn dann nicht hier in der MK einstellen als Ersatz für den jetzigen?
#64Report
#65Report
13.10.2010
Danke dir,
aber ich meinte da wir in der MK ja einen haben der nicht so gut ist, könnte man ihn doch ersetzen.
aber ich meinte da wir in der MK ja einen haben der nicht so gut ist, könnte man ihn doch ersetzen.
#66Report
[gone] Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin) *com.back*
05.11.2010
Über das Thema "Vertrag" mache ich mir derzeit auch viele Gedanken. Was für Möglichkeiten hab ich denn, wenn der Fotograf sich nicht an den Vertrag hält und die Bilder nach 3 Wochen und unzähligen "Mahnungen" nicht an mich schickt???
Hab ich denn da überhaupt eine Möglichkeit??
Wie geht ihr vor? Dieses Problem hatten hier doch bestimmt schon einige, oder?
Hab ich denn da überhaupt eine Möglichkeit??
Wie geht ihr vor? Dieses Problem hatten hier doch bestimmt schon einige, oder?
#67Report
[gone] Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin) *com.back*
05.11.2010
"Das Model bekommt innerhalb einer Woche alle Bilder in unbearbeiteter Weiße im JPEG-Format auf CD"
#69Report
05.11.2010
Ich würde sagen da kannst Du nichts machen wenn er sie nicht liefert, wirst Du als Erfahrung wohl abhaken müssen.
1. Der Aufwand ist zu groß und mit hohen Kosten wenn Du einen Anwalt nimmst.
Einmal ein Beispiel aus eigener Erfahrung mit etwas anderem.
Es sollte ein Fahrzeug laut Vertrag zu einem bestimmten Termin geliefert werden, der Termin wurde nicht eingehalten und man konnte nichts machen weil im Vertrag nichts über ein Strafgeld stand für jeden Tag an dem das Fahrzeug später geliefert wird.
1. Der Aufwand ist zu groß und mit hohen Kosten wenn Du einen Anwalt nimmst.
Einmal ein Beispiel aus eigener Erfahrung mit etwas anderem.
Es sollte ein Fahrzeug laut Vertrag zu einem bestimmten Termin geliefert werden, der Termin wurde nicht eingehalten und man konnte nichts machen weil im Vertrag nichts über ein Strafgeld stand für jeden Tag an dem das Fahrzeug später geliefert wird.
#70Report
[gone] Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin) *com.back*
05.11.2010
Danke Kalle, ja so seh ich das auch - no Chance - gell?
Tja, das passiert mir NIE wieder! Des weiß ich gewiss!!!
Das ganze Shooting war von Unprofessionalität "geschwängert"...... Schade, dass man solche Erfahrungen hier auch macht....
Tja, das passiert mir NIE wieder! Des weiß ich gewiss!!!
Das ganze Shooting war von Unprofessionalität "geschwängert"...... Schade, dass man solche Erfahrungen hier auch macht....
#71Report
05.11.2010
Original von Mrs. Sarah **Danke für das tolle Shooting, Mark**
Danke Kalle, ja so seh ich das auch - no Chance - gell?
Tja, das passiert mir NIE wieder! Des weiß ich gewiss!!!
Das ganze Shooting war von Unprofessionalität "geschwängert"...... Schade, dass man solche Erfahrungen hier auch macht....
Sicher ist er menschlich schlecht, wenn er den Vertrag nicht einhält.
Unprofessionell ist jedoch die "Übergabe aller Bilder" - ein Profi liefert ein fertiges Produkt und keinen Datenschrott.
Er hat sich quasi vertraglich zur Unprofessionalität verpflichtet.
#72Report
05.11.2010
Original von http://www.trash-pixel.de
Oft liest man ja hier im Forum, dass sich bei den Shootingverträgen oft die Geister scheiden ... ...
Ich stelle nun auch mal die meinigen zur Einsicht zur Verfügung ...
Die TFP-Version...
Die PAY-Version ...
Wie haben sich Eure Verträge bisher gehalten?
Ich hatte es bis vor 4 Jahren mit Verträgen auch nicht sooo ernst genommen - bis ich dann vor 4 Jahren einen "Liebesbrief" eines Anwaltes bekommen hatte. Mir wurde eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung zugesendet und mir ging beim Lesen ganz schon die Muffe. Da ich von diesem juristischen Zeug nur wenig im Detail verstand mußte ich mir einen Anwalt nehmen. Ich entschied mich für einen Fachanwalt für Medienrecht und hatte dies bis heute nicht bereut.
Dieser wusch mir erst einmal den Kopf und räumte mit sehr vielen meiner laienhaften Vorstellungen auf. Er sagte mir auch das sehr viele der Vertragsversion aus dem Internet schlicht und einfach Müll sind und erklärte mir auch warum.
Die ganzen Detail kann ich hier nicht erklären, aber ich will mal einige Hinweise geben:
1. Schon die Unterscheidung zwischen "Pay" -und "TFP" ist Unsinn.
Es gibt kein Gesetz was zwischen kommerziell und nichtkommerziell unterscheidet.
2. Die Verwendung "Pay" und "TFP" ist juristischer Unsinn weil nirgendswo juristisch verbindlich steht, für was diese Ausdrücke eigentlich stehen. Überlegt doch mal, Ihr macht doch Eure Verträge für den schlimmsten Fall, also wenn Ihr verklagt werdet. Dann entscheidet ein Richter wer Recht hat und wer nicht. Wenn der Vertrag schon mit "TFP" beginnt fragt der Richter sofort was das denn heißt. Und der gegenerische Anwalt wird bestreiten das es "Time for pleasure" heißt. Außerdem ist Deutschland Gerichtsort - englische Ausdrücke helfen da nur dem Kläger ... .
3. Die Verträge (also die oben angeklickt werden können) sind ein einziges Kauderwelsch und ein wüstes Chaos.
In einen Modelvertrag gehört hinein:
1. Name und Adresse des Modells und des Fotografen
2. Verwendungszweck der Aufnahmen
3. Welche Medien dürfen verwednet werden ?
4. Aufnahmeort und Zeit
5. Vergütung
6. Rechteübertragung
Punkt 2 wird ist praktisch allen hier zu Lesenden Verträgen vernachlässigt. Das widerum ist aber ein Verstoß gegen das Urheberrecht !!! Gerade damit der Fotograf mit den Bildern NICHT machen kann was er will MUSS in den Verträgen der Verwendungszweck festgehalten werden. Sind es mehrere Verwendungszwecke, so müssen diese aufgezählt werden.
Will der Fotograf die Fotos in der MK und in einer Ausstellung zeigen, so muß im Vertage bei Verwendungszweck stehen:
- Der Fotograf darf mit den angefertigten Bildwerken für seine Tätigkeit werben, z.B. auf der Seite http://www.model-kartei.de
- Der Fotograf darf die angefertigten Bildwerke in Ausstellungen zeigen
Diese Aussagen sind so konkret das es keine Mißverständnisse geben kann und auch dem Urhebergesetu wurde genüge getan.
Punkt 3 wird auch immer oft vernachlässigt.
Blödsinn ist die Aussage: " Die Aufnahmen können in allen Medien publiziert werden." weil sie gegen das Urheberrecht verstößt.
Die Medien MÜSSEN aufgezählt werden !!
Also wenn man die Bilder im Internet und auf Ausstellungen zeigen will, so muß im Vertrag stehen:
verwedete Medien: Internet, Drucken und zur Schau stellen auf Plakaten, Ausstellungen
Das ist juristisch exakt und hat vor Gericht Bestand !
Mein Rat: Hört auf irgendwelchen Mist aus dem Netz zu verwenden was Euch im Härtefall eh nichts nützt. All die "schlauen" MKler die Euch hier Antworten können Euch im Härtefall ja eh nicht helfen weil sie konkret Null Ahnung haben. Altkluge Sprüche von Laien nützen Euch da nichts.
Geht zu einen FACHanwalt für Medienrecht.
Nur das macht wirklich Sinn.
#73Report
[gone] Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin) *com.back*
05.11.2010
uuuuuuup sorry, ich hab hier jetzt wohl etwas Verwirrung gestiftet, sorry! Der zitierte Satz war natürlich nur ein Auszug aus dem Vertrag!!!!
#74Report
05.11.2010
Original von Henning Zachow *4 Engel und Bodypart ;)*
das meine ich durchaus ernst. ich schließe eine vereinbarung, die so lange gültig bleibt, bis sie durch eine neue ersetzt wird. als arbeitnehmer schließe ich doch auch nicht jedes jahr nach dem jahresurlaub einen neuen arbeitsvertrag.
Stimmt nicht.
Es gab mal ein Fall wo so ein Fotograf so etwas mit einem Model vereinbart hatte.
Dann fotografierte er sie auch bei einer Party wo die Möpse zu sehen waren und das Model schon etwas betrunken war und publizierte diese Bilder. Dabei berief er sich auf den vorher mit dem Model getroffenen "Rahmenvertrag".
Es ging vor Gericht und das Gericht gab aber dem Model Recht.
Sinngemäß wurde beschlossen das solche Rahmenverträge für Amateurmodelle unzulässig sind weil es dessen Persönlichkeitsrecht unzulässig einschränkt. Rahmenverträge gelten nur für Modelle, die ihr Lebensunterhalt mit Agenturen verdienen, also Profimodelle.
Bei Fotoaktionen mit Hobbymodellen muß bei jeder Fotoaktion so ein Vertrag gemacht werden.
Das gibt dem Model auch die Sicherheit das es weiß, welche ihrer Bilder publiziert werden und welche nicht.
#75Report
06.11.2010
Original von heiko_leipzig
1. Schon die Unterscheidung zwischen "Pay" -und "TFP" ist Unsinn.
Es gibt kein Gesetz was zwischen kommerziell und nichtkommerziell unterscheidet.
Deswegen ist es noch lange kein Unsinn, der Unterschied sagt was über die Art der Vergütung aus.
Original von heiko_leipzig
2. Die Verwendung "Pay" und "TFP" ist juristischer Unsinn weil nirgendswo juristisch verbindlich steht, für was diese Ausdrücke eigentlich stehen. Überlegt doch mal, Ihr macht doch Eure Verträge für den schlimmsten Fall, also wenn Ihr verklagt werdet. Dann entscheidet ein Richter wer Recht hat und wer nicht. Wenn der Vertrag schon mit "TFP" beginnt fragt der Richter sofort was das denn heißt. Und der gegenerische Anwalt wird bestreiten das es "Time for pleasure" heißt. Außerdem ist Deutschland Gerichtsort - englische Ausdrücke helfen da nur dem Kläger ... .
Was es bedeutet geht ja dann aus dem Rest des Vertrages hervor, wo dann das Honoro (Pay) bzw die Anzahl der dem Modell zustehenden Bilder (TfP) geregelt ist.
Original von heiko_leipzig
3. Die Verträge (also die oben angeklickt werden können) sind ein einziges Kauderwelsch und ein wüstes Chaos.
In einen Modelvertrag gehört hinein:
1. Name und Adresse des Modells und des Fotografen
2. Verwendungszweck der Aufnahmen
3. Welche Medien dürfen verwednet werden ?
4. Aufnahmeort und Zeit
5. Vergütung
6. Rechteübertragung
richtig
Original von heiko_leipzig
Punkt 2 wird ist praktisch allen hier zu Lesenden Verträgen vernachlässigt. Das widerum ist aber ein Verstoß gegen das Urheberrecht !!! Gerade damit der Fotograf mit den Bildern NICHT machen kann was er will MUSS in den Verträgen der Verwendungszweck festgehalten werden. Sind es mehrere Verwendungszwecke, so müssen diese aufgezählt werden.
Will der Fotograf die Fotos in der MK und in einer Ausstellung zeigen, so muß im Vertage bei Verwendungszweck stehen:
- Der Fotograf darf mit den angefertigten Bildwerken für seine Tätigkeit werben, z.B. auf der Seite http://www.model-kartei.de
- Der Fotograf darf die angefertigten Bildwerke in Ausstellungen zeigen
Diese Aussagen sind so konkret das es keine Mißverständnisse geben kann und auch dem Urhebergesetu wurde genüge getan.
Was ist an "z.B." bitte Unmißverständlich? Und was hat das Urheberrecht mit den Nutzungsrechten zu tun? Das sind zwei völlig verschiedene Sachen...
Original von heiko_leipzig
Punkt 3 wird auch immer oft vernachlässigt.
Blödsinn ist die Aussage: " Die Aufnahmen können in allen Medien publiziert werden." weil sie gegen das Urheberrecht verstößt.
Die Medien MÜSSEN aufgezählt werden !!
Also wenn man die Bilder im Internet und auf Ausstellungen zeigen will, so muß im Vertrag stehen:
verwedete Medien: Internet, Drucken und zur Schau stellen auf Plakaten, Ausstellungen
Das ist juristisch exakt und hat vor Gericht Bestand !
garnix ist daran exakt... Und in welchem Paragraphen des UrhG kann ich nachlsenen das die Medien exakt genannt werden müssen?
Original von heiko_leipzig
Mein Rat: Hört auf irgendwelchen Mist aus dem Netz zu verwenden was Euch im Härtefall eh nichts nützt. All die "schlauen" MKler die Euch hier Antworten können Euch im Härtefall ja eh nicht helfen weil sie konkret Null Ahnung haben. Altkluge Sprüche von Laien nützen Euch da nichts.
Geht zu einen FACHanwalt für Medienrecht.
Nur das macht wirklich Sinn.
Fachanwalt ist kein schlechter Tip...
#76Report
06.11.2010
Original von heiko_leipzig
In einen Modelvertrag gehört hinein:
1. Name und Adresse des Modells und des Fotografen
2. Verwendungszweck der Aufnahmen
3. Welche Medien dürfen verwednet werden ?
4. Aufnahmeort und Zeit
5. Vergütung
6. Rechteübertragung.
Heiko, danke, das ist sinnvoll.
Mein Vertrag ist sicher schon relativ nah an diesen Punkten, aber vielleicht kannst Du uns noch sagen, wie formulierst Du die Rechteübertragung ?
Nach Punkt 2 schreib ich einfach "Der Fotograf und das Modell dürfen die produzierten Bilder zu den oben genannten Zwecken kopieren und veröffentlichen", ich bin aber nicht sicher ob das ausreicht, andererseits hat der Fotograf das Kopierrecht und das Model das Veröff-Recht und mit dem Satz gibt man schon beide Rechte an den anderen weiter. Ich wollt ungen was dem Model völlig unverständliches reinschreiben nur damit mein Vertrag absolut atombombenfest ist.
#77Report
06.11.2010
Die Rechteabtretung formuliere ich so: "Die Rechte an den Aufnahmen trete ich an Herrn ... unwiderruflich ab. Diese Abtretung gilt ohne örtliche und zeitliche Einschränkungen.
Ich hatte gestern Abend aber noch etwas wichtiges vergessen. Und zwar den Punkt "Art der Aufnahmen". Wenn jemand Erotkbilder macht, so sollte dies auch klar als Erotik bezeichnet werden. Das gilt besonders für Aufnahmebereiche die harmlos aussehen, aber einen erotischen Hintergrund haben. Bei mir steht also drin:
Art der Aufnahme: Softerotik, Erotik, Nylonerotik
Das ist notwendig, weil viele meiner Aufnahmen so alltäglich aussehen, das sie auch aus einem Familienalbum stammen könnten. Nicht das das Model nachher sagt, sie hätte gedacht, das die Fotos für die Firma Deichmann sind ... ggg (ich mache viel zum Theme Nylon-, Fuß und Schuherotik).
Die Gage sollte immer im Vertag drinstehen, schon weil im Kunsturhebergesetz sinngemäß drinsteht das im Streitfall zu Gunsten des Fotografen zu entscheiden ist, wenn das Modell eine Vergütung bekam. Natürlich reicht eine Mohrrübe und 1,5 Mark als Bezahlung nicht aus, aber etwas Geld sollte man dem Model schon zahlen. Ist ja auch nett gegenüber der Dame und freuen tut die sich dann ja auch.
Ich hatte gestern Abend aber noch etwas wichtiges vergessen. Und zwar den Punkt "Art der Aufnahmen". Wenn jemand Erotkbilder macht, so sollte dies auch klar als Erotik bezeichnet werden. Das gilt besonders für Aufnahmebereiche die harmlos aussehen, aber einen erotischen Hintergrund haben. Bei mir steht also drin:
Art der Aufnahme: Softerotik, Erotik, Nylonerotik
Das ist notwendig, weil viele meiner Aufnahmen so alltäglich aussehen, das sie auch aus einem Familienalbum stammen könnten. Nicht das das Model nachher sagt, sie hätte gedacht, das die Fotos für die Firma Deichmann sind ... ggg (ich mache viel zum Theme Nylon-, Fuß und Schuherotik).
Die Gage sollte immer im Vertag drinstehen, schon weil im Kunsturhebergesetz sinngemäß drinsteht das im Streitfall zu Gunsten des Fotografen zu entscheiden ist, wenn das Modell eine Vergütung bekam. Natürlich reicht eine Mohrrübe und 1,5 Mark als Bezahlung nicht aus, aber etwas Geld sollte man dem Model schon zahlen. Ist ja auch nett gegenüber der Dame und freuen tut die sich dann ja auch.
#78Report
[gone] becker
06.11.2010
Da steht einmal: "Ich erhalte dafür bis auf Widerruf..." und wenig später: "Ich erkenne an dass dieses Release unwiderruflich...", ist für mich wie: Alles ist Schwarz, ausser, wenn ich sage, dass es weiss ist...
Becker
Becker
#79Report
[gone] www.trash-pixel.de
06.11.2010
Original von heiko_leipzig
Die Gage sollte immer im Vertag drinstehen, schon weil im Kunsturhebergesetz sinngemäß drinsteht das im Streitfall zu Gunsten des Fotografen zu entscheiden ist, wenn das Modell eine Vergütung bekam. Natürlich reicht eine Mohrrübe und 1,5 Mark als Bezahlung nicht aus, aber etwas Geld sollte man dem Model schon zahlen. Ist ja auch nett gegenüber der Dame und freuen tut die sich dann ja auch.
Als Honorar gibt es ja entweder Asche oder Bilder ... Bilder sehen die Gerichte mittlerweile als geldwerten Vorteil und somit als "Bezahlung"
#80Report
Topic has been closed
Modifiziert aus dem Netz übernommen (Namen & Passagen angepasst)
73
Bunter Mix aus verschiedenen Verträgen
50
Eigenentwurf nach Recherche der Rechtslage
44
Mit Rechtsbeistand ausgearbeitet
26
Blind aus dem Netz übernommen (Namen angepasst)
20
Eigenentwurf nach eigener Rechtsauffassung
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Das ist richtig und gilt auch für das Modell.
Das ist richtig und gilt auch für das Modell.
Das ist richtig und gilt auch für das Modell.
Das ist nicht richtig und gilt auch für das Modell.
Das ist richtig und den Satz kann man unter
Geschäften bei Privatpersonen entfernen.
Klauseln zur mündlichen Nebenabrede sind
ungültig, daher habe ich sie gar nicht erst
erwähnt.
Kannst Du mir dafür einen Grund nennen?
Viele Grüße
Peter