Zeigt her Eure Verträge ... 82

Original von Java89
Ich finde es auch scheiße dem Modell gegenüber, was sich nicht so mit Rechtssachen auskennt. Sie vertraut dem Vertrag, den sie schon zig mal unterschrieben hat und bemerkt vielleicht gar nicht, dass durch eine minimale Änderung was anderes dabei raus kommt.


Und was lernt "Modell" daraus ?

Unterschreibe nur das was du gelesen und verstanden hast.
Wenn du zu bequem bist jeden Vertrag neu zu lesen ist es deine eigene Sache.
Dem Fotografen danach die Schuld für deine Nachlässigkeit zu geben geht mal garnicht.
[gone] Andreas Jorns
09.10.2010
Original von jaraga
Jetzt sag mir auch nur einen einzigen vernünftigen Grund
warum ein Fotograf bei TFP auf Kommerzielle Rechte verzichten soll ???

Du sprichst mir aus der Seele ...
Sehr interessante Auffassungen hier.

Nun auch mal mein Vetrag, eigentlich ein bunter Mix aus Vielen, der dann angepasst wurde und durch den einen oder anderen Rechtsanwalt genauer unter die Lupe genommen wurde. Manchmal auch durch einen, der mir nicht so wohl gesonnen war und das sind ja bekanntlich die besten Prüfer, auch wenn sie nicht die besten Abschlussnoten im Studium hatten. ;-)

TFP-Vertrag

Ich habe damals auch ein paar Änderungen auf Grund von Anregungen aus der MK gemacht.

Grüße aus dem WW in das WWW

Ulf
10.10.2010
Original von Java89
Das Umfrageergebniss erschreckt mich ganz schön...
Mich eigentlich nicht, denn die Mehrzahl der im Internet frei zu findenden Verträge sind nur ein Basisvetrag, der mehr oder weniger viele Lücken enthält.
Original von Java89
Ich hasse es, wenn die Fotographen die Standartverträge (wie den der in der MK zu finden ist) verwurschteln! Es soll im Prinzip das gleiche drin stehen, aber warum ändern die Leute es dann???
Weil sie mit den Formulierungen oder einzelnen Punkten des Vertrages nicht zufrieden sind, oder weil denen der "Standardvertrag" einfach nicht detailiert genug ist?
Original von Java89
Leider hatte ich auch schon den Fall, dass ein Fotograph meinte, er benütze den MK-Vertrag und hat schließlich eine abgeänderte Version vorgelegt, indem er ein paar Sätze umgeschrieben hat und sich meiner Meinung nach komerzielle Rechte gesichert hat!
Wenn Dir ein Vertrag nicht gefällt, unterschreibe den nicht und mache das Shooting nicht.
Original von Java89
Ich finde es auch scheiße dem Modell gegenüber, was sich nicht so mit Rechtssachen auskennt. Sie vertraut dem Vertrag, den sie schon zig mal unterschrieben hat und bemerkt vielleicht gar nicht, dass durch eine minimale Änderung was anderes dabei raus kommt.
Wenn Du vermutest, dass es bei einem Vertrag nicht mit rechten Dingen zugeht, dann solltest Du ihn von einem Fachanwalt Deines Vertrauen prüfen lassen und ihn vorher nicht unterschreiben.
Original von Java89
Sie vertraut dem Vertrag, den sie schon zig mal unterschrieben hat und bemerkt vielleicht gar nicht, dass durch eine minimale Änderung was anderes dabei raus kommt.
Unterschreibe grundsätzlich erst dann, wenn Du einen Vertrag gelesen und auch verstanden hast. Nicht nur bei Shootings sondern auch bei allen anderen Verträgen.

Aber eigentlich bietet das doch schon der gesunde Menschenverstand. Oder würdest Du einen Autokaufvertrag unterschreiben, ohne zu wissen,w as Du da unterschreibst?
Original von Java89
Ich hab auch ehrlich gesagt keine Lust mir vor jedem Shooting den Vertrag durch zu lesen und ´ne halbe Stunde damit zu verbringen alles genau zu analysieren.
Da zwingt Dich auch keiner zu ... aber dann musst Du im Zweifel auch mit den Konsequenzen leben (können).
10.10.2010
Werbung: Den Vertrag auf tfp-vertrag.netaction.de/ könnt ihr auf die einfachste denkbare Weise dem Model vor dem Shooting zeigen. Vertrag zusammenklicken, Kurz-URL erstellen und dem Model per Konversation geben.

Es gibt einmal den Standardvertrag zum Zusammenklicken und außerdem das "leere Blatt" für beliebigen Text. Wer Anregungen hat, die setze ich gerne um.
[gone] User_6449
10.10.2010
Für "freie Arbeiten" bei denen Modell und Fotograf gleichberechtigt
sind verwende ich diesen (von mir selbst gestalteten) Fotovertrag:

Vertrag / PDF

Der Vertrag enthält absichtlich nur die wichtigsten Punkte, um ihn
möglichst übersichtlich und leicht verständlich zu halten.

Klauseln die bestimmte Verwendungszwecke ausschließen füge ich
bei Bedarf ein, bisher haben jedoch 95% aller Modelle den Vertrag
so akzeptiert wie er hier ist.

Viele Grüße
Peter
... was mir immer wieder auffaellt: Modelle bekommen bei PAY-Shootings (also Fotograf zahlt hier zb. das Model) auch zum Honorar auch noch Fotos. Tja, herzlichen Glueckwunch an das Model. So etwas geht einfach gar nicht. Aber die dummen sterben eben nicht aus. Hat jetzt nichts damit zu tun, dass ich den Modellen nichts goenne, aber Geschaeft ist Geschaeft, oder ?

Genauso koennte ich mir im Autohaus "X" ein Fahrzeug kaufen, bar bezahlen, und der Verkaeufer hat dann zb. jeden 3. Sonntag im Monat das Recht mit seiner Familie in meinem Fahtrzeug einen Ausflug zu machen.

Ansonsten gibt es unendliche Varianten der Vertraege, die jeder selbst fuer sich herausfinden sollte, so dass alle zufrieden sind.
[gone] Martina Raab
10.10.2010
Lustig war mal, als ein Model meinen Vertrag gelesen hat (einer der üblichen TfP-Verträge mit kommerz. Nutzung meinerseites) und der Meinung war: TfP hat nix mit Rechteübertragung zu tun.....

Ansonsten bin ich immer wieder erstaunt, wie wenige Modelle ihre Verträge lesen, (wirklich) verstehen und sich daran halten. Der Passus -wie auch oben in einem Vertrag- dass das Model keine Bildrechte an Dritte einräumen darf wird immer wieder ignoriert, übersehen oder wie auch immer (als Beispiel nehm ich da mal das so beliebte Hochladen bei Facebook: was ich da dann für "Ausreden" lesen/hören muss, warum man das nicht wußte, dass man
a) dort ein Häkchen macht, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind und
b) dass man Facebook sämtliche Bildrechte einräumt... von daher will ich manchmal gar nicht wissen, was sonst noch mit den Bildern passiert, was man gar nicht mit bekommt)
10.10.2010
Original von (Franky, Hannover)... 2.000.000 Besucher ...
Modelle bekommen bei PAY-Shootings (also Fotograf zahlt hier zb. das Model) auch zum Honorar auch noch Fotos. Tja, herzlichen Glueckwunch an das Model. So etwas geht einfach gar nicht.


Warum nicht?


Original von (Franky, Hannover)... 2.000.000 Besucher ...
Genauso koennte ich mir im Autohaus "X" ein Fahrzeug kaufen, bar bezahlen, und der Verkaeufer hat dann zb. jeden 3. Sonntag im Monat das Recht mit seiner Familie in meinem Fahtrzeug einen Ausflug zu machen.


Und? Kannst du doch so vereinbaren. Bei Wohnmobilen ist so ein Deal nicht einmal außergewöhnlich.

Ich habe einem Freund sein Oszilloskop abgekauft, und er darf es sich wann immer er will ausleihen.
10.10.2010
Hallo,

der MK-Vertrag wurde doch von einem Rechtsanwalt gemacht oder irre ich mich da, wie kann es denn sein das er so schwammig sein soll?

Wenn es so ist, dann sollte er doch sehr schnell überarbeitet werden.
[gone] User_6449
10.10.2010
Original von Kalle50
der MK-Vertrag wurde doch von einem Rechtsanwalt gemacht oder irre ich mich da, wie kann es denn sein das er so schwammig sein soll?

Wenn es so ist, dann sollte er doch sehr schnell überarbeitet werden.

Ja, daß sollte er (bzw. die drei Versionen), denn selbst als
Fotograf würde ich den "MK-Vertrag" nicht unterschreiben.

Allein schon wegen des Absatzes:

"[...] Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings,
wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird."

Viele Grüße
Peter
10.10.2010
peter, die von dir angesprochene passage ist aber rechtlich haltbar. das ist vergleichbar mit einem abo, das sich automatisch verlängert, wenn es nicht gekündigt wird.

problematischer finde ich da schon die formulierung "...ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder und/oder die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien.

was ist ein pornografisches medium, und was ist daran unseriös? bild-zeitung, playboy und st.-pauli-nachrichten sind es jedenfalls nicht, sonst wären sie nicht im freien verkauf ^^
[gone] User_6449
10.10.2010
Original von Henning Zachow *süßes neues Gesicht :)*
peter, die von dir angesprochene passage ist aber rechtlich haltbar. das ist vergleichbar mit einem abo, das sich automatisch verlängert, wenn es nicht gekündigt wird.

Die Passage im Vertrag ist vergleichbar mit einem Abo,
verlängert sich automatisch und ist rechtlich haltbar ...?

Meinst Du das tatsächlich ernst, oder eher ironisch ...?


Viele Grüße
Peter
10.10.2010
das meine ich durchaus ernst. ich schließe eine vereinbarung, die so lange gültig bleibt, bis sie durch eine neue ersetzt wird. als arbeitnehmer schließe ich doch auch nicht jedes jahr nach dem jahresurlaub einen neuen arbeitsvertrag.
naja der Abschnitt ist ja schon alleine deswegen schwachsinn weil man dann einen freischein hätte das model bei quasi allem zu fotografieren, im besten Fall durchs Schlafzimmerfenster und die Bilder dann zu veröffentlichen^^

Ich für meinen Teil nutze das Getty Release, das hält mir in jedem Fall den Rücken frei.
[gone] User_6449
10.10.2010
Original von Henning Zachow *süßes neues Gesicht :)*
das meine ich durchaus ernst. ich schließe eine vereinbarung, die so lange gültig bleibt, bis sie durch eine neue ersetzt wird. als arbeitnehmer schließe ich doch auch nicht jedes jahr nach dem jahresurlaub einen neuen arbeitsvertrag.

Das ist die Arbeitsweise von "Drückerkolonnen" und "Aboverkäufern",
von denen man sich ganz weit distanzieren sollte.

Mit einem Vertrag über einen einfachen Fototermin Modelle langfristig
zu fesseln ist ganz einfach sittenwiedrig, die entsprechende Klausel
im Vertrag ist also ungültig.

Daher gibt es in meinem Vertrag zwei ganz wichtige Passagen, obwohl
er so kurz ist und man das nicht exta erwähnen muß:

- Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

- Daß durch diesen Vertrag kein Arbeitsverhältnis zu Stande kommt.

Du kannst natürlich ein "Dauerabo" mit einem Modell vereinbaren. Aber
das darf man nicht in einem Fotovertrag über einen einzelnen Termin
verstecken, sondern muß es ganz klar vereinbaren.


Viele Grüße
Peter
Ich denke, ohne hier einem zu nahe zu treten, dass vielerlei Verträge durchaus richtige Wege gehen. Ob die dann immer die Richtigen sind, wird vor einem Gericht entschieden.

Wenn man nun mal etwqas recherchiert, wie viele veröffentlichte Gerichtsentscheidungen sich um einen Modelvertrag/Fotografenvertrag o.ä. kümmern, sieht man, es sind erstaunlich wenig.

Manch ein Rechtsanwalt der seine Hilfe bei der Überarbeitung anbietet wäre vielleicht gerne Richter geworden, nur reichten die eigenen Noten nicht. ;-)

Schaut euch einfach ein paar Verträge an und bastelt euch was. Dann mit gesundem Menschenverstand noch einmal drüber schauen und überlegen. Zum Beispiel kann niemand die Garantie für die Nichtverbreitung von Bildern geben, wenn er sie auf die Fotografenwebseite stellt.

Wenn man so jeden Passus /jedes Rechtsgeschäft des Vertrages durchgeht, dann findet man schoen eine Menge.

Ulf
10.10.2010
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Henning Zachow *süßes neues Gesicht :)*
das meine ich durchaus ernst. ich schließe eine vereinbarung, die so lange gültig bleibt, bis sie durch eine neue ersetzt wird. als arbeitnehmer schließe ich doch auch nicht jedes jahr nach dem jahresurlaub einen neuen arbeitsvertrag.

Das ist die Arbeitsweise von "Drückerkolonnen" und "Aboverkäufern",
von denen man sich ganz weit distanzieren sollte.

Mit einem Vertrag über einen einfachen Fototermin Modelle langfristig
zu fesseln ist ganz einfach sittenwiedrig, die entsprechende Klausel
im Vertrag ist also ungültig.

Daher gibt es in meinem Vertrag zwei ganz wichtige Passagen, obwohl
er so kurz ist und man das nicht exta erwähnen muß:

- Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

- Daß durch diesen Vertrag kein Arbeitsverhältnis zu Stande kommt.

Du kannst natürlich ein "Dauerabo" mit einem Modell vereinbaren. Aber
das darf man nicht in einem Fotovertrag über einen einzelnen Termin
verstecken, sondern muß es ganz klar vereinbaren.


Viele Grüße
Peter[/quote]
vielleicht hast du die formulierung falsch aufgefasst. ich fessele doch kein model damit, denn sie kann ja jederzeit sagen "für das nächste shooting bestehe ich auf einem neuen vertrag mit der klausel xyz, weil wir das bisher nicht geregelt hatten."

die anderen beiden von dir erwähnten sätze stehen selbstverständlich auch bei mir im vertrag.
10.10.2010
Peter, deinen Vertrag kann auch kein Model mit gutem Gefühl unterschreiben.
Du lässt dir für Veröffentlichungen, die auch kommerziell sein können, einen Persilschein ausstellen. Du machst ihr Honorar von deiner Tagesform abhängig, ohne Zeit oder Menge zu nennen. Damit arbeite sie ohne Gegenleistung wenn du einen schlechten Tag oder keine Lust hast. Das alleine ist sittenwidrig. Der Gerichtssstand ist bei Verträgen zwischen Privatpersonen nicht dein Sitz. Die Regelung zur mündlichen Nebenabrede fehlt.

Fazit: Unbrauchbar. Egal, wie viele ihn schon unterschrieben haben.
10.10.2010
Für die Altruisten unter den Fotografen:

TFP-Vertrag mit allen Rechten

Der Hintergrund: ich habe keinerlei Interesse an kommerzieller Verwertung, mich interessieren nur die Fotos an sich, weshalb ich auch ausschließlich auf TFP-Basis fotografiere. Was das Model mit den Fotos macht, ist mir dann relativ egal...

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