Bilder beim Patentamt schützen lassen? 92
[gone] Die Biggi
23.07.2009
http://www.sesto-senso.net/001%20Ueber%20uns%20II.htm
Na da haben wir ja eine richtig hochrangige Persönlichkeit unter uns. Irgendwie suspekt. Die meisten Angaben auf der Website lassen sich nicht weiter verfolgen. Im Großen und Ganzen nur ein Sammelsurium von Behauptungen, eben wie die des Patentschutzes. Wie kann man nur so einen Stuss von sich geben? - ich meine den Patentschutz, das andere kann ich nicht beurteilen.
Na da haben wir ja eine richtig hochrangige Persönlichkeit unter uns. Irgendwie suspekt. Die meisten Angaben auf der Website lassen sich nicht weiter verfolgen. Im Großen und Ganzen nur ein Sammelsurium von Behauptungen, eben wie die des Patentschutzes. Wie kann man nur so einen Stuss von sich geben? - ich meine den Patentschutz, das andere kann ich nicht beurteilen.
#62Report
23.07.2009
Nur falls jemand verunsichert ist, Ein Foto ist eine Urheberrechtliches Werk:
Für urheberrechtliche Werke gibt es nämlich im Unterschied zu Erfindungen (Patent, Gebrauchsmuster) und Designs (Geschmacksmuster) oder Marken kein öffentliches Urheberregister oder Urheberrechtsregister. Das Urheberrecht ist eben kein solches gewerbliches Schutzrecht, das erst mit Anmeldung und Eintragung, beispielsweise in Deutschland beim Bundespatentamt (DPMA) existiert. Das Urheberrecht entsteht mit dem Zeitpunkt der Schöpfung.
#63Report
23.07.2009
Ist ja ein lustiges Kerlchen. Entweder ist das totale Verarsche oder eine ganz miese Nummer.
Soso, eine Modemarke, die 10 Mio p.a. Umsatz macht. Und alles was Google dazu findet ist:
1. besagte Seite
2. das XING-Profil von dem Typen
3. eine Übersichtsseite von XING
Hmmmmm...
Soso, eine Modemarke, die 10 Mio p.a. Umsatz macht. Und alles was Google dazu findet ist:
1. besagte Seite
2. das XING-Profil von dem Typen
3. eine Übersichtsseite von XING
Hmmmmm...
Original von Foto-Wehr
http://www.sesto-senso.net/001%20Ueber%20uns%20II.htm
Na da haben wir ja eine richtig hochrangige Persönlichkeit unter uns. Irgendwie suspekt. Die meisten Angaben auf der Website lassen sich nicht weiter verfolgen. Im Großen und Ganzen nur ein Sammelsurium von Behauptungen, eben wie die des Patentschutzes. Wie kann man nur so einen Stuss von sich geben? - ich meine den Patentschutz, das andere kann ich nicht beurteilen.
#64Report
[gone] falschbelichtung ( o.O )
23.07.2009
Das wär doch mal glatt nen Thema fürs Sommerloch...
#65Report
#66
Original von RAWdy
[quote]Original von Photowizard
[quote]Original von RAWdy
Es gibt in Deutschland bzw. Westeuropa nicht einmal irgendein Recht auf das Fotografieren eines bestimmten Motivs. Mit anderen Worten, Motive sind nicht urheberrechtlich geschützt.
LG Sven
So a Schmarrn ;-)
Prominentes beispiel war der verhüllte Reichstag oder momentan der beleuchtete Eifeturm in Paris.
Auch Nachbars uneinsehbarer Garten ist "urheberrechtlich geschützt".
LG Thomas[/quote]
Absoluter Blödsinn.
Dort wo nicht fotografieren grundsätzlich verboten ist, wie beispielsweise in Museen oder bei militärischen Anlagen, kann ich die Kamera zücken, fotografieren und das auch ins I-Net stellen. Kann kein Mensch verbieten und auch kein Anwalt abmahnen.
Du willst mir doch nicht erzählen, das kein Tourist oder Profi derzeit den beleuchteten Eifelturm fotografiert. Grundsätzlich es gibt kein Urheberrecht auf ein Motiv. Menschen natürlich ausgenommen.[/quote]
ne, aber sobald er die Bilder kommerziell nutzt oder veröffentlicht
da gehört im weitesten Sinne auch ne Internetveröffentlichung
#67Report
[gone] Die Biggi
23.07.2009
@Photowizard
Hier bringst du was durcheinander. Das verwechselst du mit solchen Aspekten wie dem Recht am eigenem Bild, oder dem Schutz der Privatsphare. Das hat mit Urbeherschutz nicht im Geringstem zu tun.
Hier bringst du was durcheinander. Das verwechselst du mit solchen Aspekten wie dem Recht am eigenem Bild, oder dem Schutz der Privatsphare. Das hat mit Urbeherschutz nicht im Geringstem zu tun.
#68Report
23.07.2009
nänänänänänääääää .... des stimmt soooo nicht !
rimmeln is des patent vom kaan !
beweisvideo
um genau zu sein, es handelt sich ums "weichrimmeln" !!!
;o)
War Rimmlern nicht doch einen Patent von Mr. Neat?
Robert[/quote]
genau ... jetzt wo Du es sagst .... stimmt ![/quote]
rimmeln is des patent vom kaan !
beweisvideo
um genau zu sein, es handelt sich ums "weichrimmeln" !!!
;o)
Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
[quote]Original von Robert Kirk
[quote]Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
und was ist jetzt mit den gerimmlerten Fotos von denen es hier auch einige gibt ??
War Rimmlern nicht doch einen Patent von Mr. Neat?
Robert[/quote]
genau ... jetzt wo Du es sagst .... stimmt ![/quote]
#69Report
23.07.2009
Original von RAWdy
Du willst mir doch nicht erzählen, das kein Tourist oder Profi derzeit den beleuchteten Eifelturm fotografiert.
Das heisst aber nicht, dass es erlaubt ist...
Original von RAWdyGrundsätzlich es gibt kein Urheberrecht auf ein Motiv.
Aber auf geschaffene Werke. Wie z. B. den beleuchteten Eiffelturm...
Original von RAWdyMenschen natürlich ausgenommen.
Nein, Menschen sind nicht urheberrechtlich geschützt. Da greift das Recht am eigenen Bild. Was mein Posting weiter oben schön anschaulich bekräftigt... :-)
#70Report
Original von Foto-Wehr
@Photowizard
Hier bringst du was durcheinander. Das verwechselst du mit solchen Aspekten wie dem Recht am eigenem Bild, oder dem Schutz der Privatsphare. Das hat mit Urbeherschutz nicht im Geringstem zu tun.
das hat was mit Panoramafreiheit zu tuen, die in Frankreich eingeschränkt ist
#71Report
23.07.2009
Original von RAWdy
[quote]Original von Photowizard
[quote]Original von RAWdy
Es gibt in Deutschland bzw. Westeuropa nicht einmal irgendein Recht auf das Fotografieren eines bestimmten Motivs. Mit anderen Worten, Motive sind nicht urheberrechtlich geschützt.
LG Sven
So a Schmarrn ;-)
Prominentes beispiel war der verhüllte Reichstag oder momentan der beleuchtete Eifeturm in Paris.
Auch Nachbars uneinsehbarer Garten ist "urheberrechtlich geschützt".
LG Thomas[/quote]
Absoluter Blödsinn.
Dort wo nicht fotografieren grundsätzlich verboten ist, wie beispielsweise in Museen oder bei militärischen Anlagen, kann ich die Kamera zücken, fotografieren und das auch ins I-Net stellen. Kann kein Mensch verbieten und auch kein Anwalt abmahnen.
Nachbars uneinsehbarer Garten ist, ist wie Du schon sagst uneinsehbar.
Du musst unterscheiden zwischen Fotografieren grundsätzlich verboten, das gibt es sowohl in D. wie woanders und dem Urheberecht auf ein Motiv. Fotografieren verboten hat mit Urheberrecht nix zu tun.
Du willst mir doch übrigens nicht erzählen, das kein Tourist oder Profi derzeit den beleuchteten Eifelturm fotografiert.
Grundsätzlich es gibt kein Urheberrecht auf ein Motiv. Menschen natürlich ausgenommen.[/quote]
Eifelturm
Laut offizieller Webseite der Betreibergesellschaft des Eiffelturms[4] sei die nächtliche Turmbeleuchtung nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt, so dass vor Veröffentlichung von Fotos Gebühren an die Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) zu entrichten seien.
La tour Eiffel
Q : Are we allowed to publish photos of the Eiffel Tower?
A : There are no restrictions on publishing a picture of the Tower by day. Photos taken at night when the lights are aglow are subjected to copyright laws, and fees for the right to publish must be paid to the SETE.
#72Report
23.07.2009
Zumindest sind die Bilanzen 2006 und 2007 der erwähnten ECCETERA GmbH ordnungsgemäß unter http://www.unternehmensregister.de veröffentlicht und für jedermann einsehbar.
Original von Enno Kiel[/quote]
Ist ja ein lustiges Kerlchen. Entweder ist das totale Verarsche oder eine ganz miese Nummer.
Soso, eine Modemarke, die 10 Mio p.a. Umsatz macht. Und alles was Google dazu findet ist:
1. besagte Seite
2. das XING-Profil von dem Typen
3. eine Übersichtsseite von XING
Hmmmmm...
[quote]Original von Foto-Wehr
http://www.sesto-senso.net/001%20Ueber%20uns%20II.htm
Na da haben wir ja eine richtig hochrangige Persönlichkeit unter uns. Irgendwie suspekt. Die meisten Angaben auf der Website lassen sich nicht weiter verfolgen. Im Großen und Ganzen nur ein Sammelsurium von Behauptungen, eben wie die des Patentschutzes. Wie kann man nur so einen Stuss von sich geben? - ich meine den Patentschutz, das andere kann ich nicht beurteilen.
#73Report
[gone] Die Biggi
23.07.2009
@ Robert
Ja klar, absolut richtig. Dabei besteht der Schutz aber nicht für das Motiv Eifelturm, sondern für die als Kunstwerk deklarierte Beleuchtung (so wie Christos Verpackung des Reichstages). Du kannst auch nicht wahllos in jedes Museeum gehen und freiweg drauf los fotografieren. Sicher für den Privatgebrauchbestehen da mehr Freiheiten. Für eine Veröffentlichung geht das aber nicht, egal ob kommerziell oder nicht.
Ja klar, absolut richtig. Dabei besteht der Schutz aber nicht für das Motiv Eifelturm, sondern für die als Kunstwerk deklarierte Beleuchtung (so wie Christos Verpackung des Reichstages). Du kannst auch nicht wahllos in jedes Museeum gehen und freiweg drauf los fotografieren. Sicher für den Privatgebrauchbestehen da mehr Freiheiten. Für eine Veröffentlichung geht das aber nicht, egal ob kommerziell oder nicht.
#74Report
23.07.2009
ach ... sind sie ? .... zeig ma ! ;o)
Original von Der Weber
Zumindest sind die Bilanzen 2006 und 2007 der erwähnten ECCETERA GmbH ordnungsgemäß unter http://www.unternehmensregister.de veröffentlicht und für jedermann einsehbar.
#75Report
[gone] Die Biggi
23.07.2009
@Der Weber
So klug war ich auch schon, nur habe ich nicht, so wie Du, eine Modemarke mit einer Sanitärfirma verwechselt. O.K., ist schon spät, da kann das mal passieren.
So klug war ich auch schon, nur habe ich nicht, so wie Du, eine Modemarke mit einer Sanitärfirma verwechselt. O.K., ist schon spät, da kann das mal passieren.
#76Report
23.07.2009
Original von Foto-Wehr
@ Robert
Ja klar, absolut richtig. Dabei besteht der Schutz aber nicht für das Motiv Eifelturm, sondern für die als Kunstwerk deklarierte Beleuchtung (so wie Christos Verpackung des Reichstages). Du kannst auch nicht wahllos in jedes Museeum gehen und freiweg drauf los fotografieren. Sicher für den Privatgebrauchbestehen da mehr Freiheiten. Für eine Veröffentlichung geht das aber nicht, egal ob kommerziell oder nicht.
The Louvre Pyramid in Paris
#77Report
Original von Foto-Wehr
@ Robert
Ja klar, absolut richtig. Dabei besteht der Schutz aber nicht für das Motiv Eifelturm, sondern für die als Kunstwerk deklarierte Beleuchtung (so wie Christos Verpackung des Reichstages). Du kannst auch nicht wahllos in jedes Museeum gehen und freiweg drauf los fotografieren. Sicher für den Privatgebrauchbestehen da mehr Freiheiten. Für eine Veröffentlichung geht das aber nicht, egal ob kommerziell oder nicht.
mittlerweile verlangen auch einige Gemeinden Gebühren wenn man in öffentlichen Parks professionell fotografieren will bzw. es tut.
Dabei gehts in erster linie gegen die Hochzeitsfotografen .. aber auch andere sollen dann abgezockt werden ....
denke, ist noch ne Grauzone in denen sich die Gemeinden bewegen ... aber versuchen tuen sie es
#78Report
[gone] Die Biggi
23.07.2009
@Robert Kirk
naja, ... sag ich doch!
naja, ... sag ich doch!
#79Report
23.07.2009
Original von Robert Kirk
[quote]Original von Foto-Wehr
@ Robert
Ja klar, absolut richtig. Dabei besteht der Schutz aber nicht für das Motiv Eifelturm, sondern für die als Kunstwerk deklarierte Beleuchtung (so wie Christos Verpackung des Reichstages). Du kannst auch nicht wahllos in jedes Museeum gehen und freiweg drauf los fotografieren. Sicher für den Privatgebrauchbestehen da mehr Freiheiten. Für eine Veröffentlichung geht das aber nicht, egal ob kommerziell oder nicht.
The Louvre Pyramid in Paris[/quote]
dein verlinkter text enthält den passus "This rule only regards photos on which the pyramid is central motif and main topic of the photo."
englisch kannst du doch, oder? ins deutsche übersetzt bedeutet das, solange die pyramide nur das beiwerk oder die kulisse beipielsweise für ein portrait im vordergrund ist, sind die bilder erlaubt.
#80Report
Topic has been closed
War Rimmlern nicht doch einen Patent von Mr. Neat?
Robert[/quote]
genau ... jetzt wo Du es sagst .... stimmt !