Recht am Foto - Kindergartenveranstaltung 33

29.06.2009
Original von lil.Claerchen
Also im Kindergarten von meinen kleineren Geschwistern machen die das immer.


Was nicht automatisch hießt, dass es rechtlich okay ist und sich nicht ein Erbsenzähler dran auf hängen könnte. Um Sicherheit zu haben, müsste man wohl einen Anwalt konsultieren.
[gone] wox
29.06.2009
Diese Unsicherheit in diesem Bereich ist für mich völlig unverständlich.

Bilder machen darf ich zunächst mal von allem und jedem. Welche Bilder ich dann veröffentlichen darf, ist eine andere Frage. Wo ich die Bilder gemacht habe, wieder eine andere.

Da es sich um einen öffentlichen Spielplatz handelt, ist diese Frage schon mal klar. Von öffentlichen Flächen aus darf man ohne Einschränkung fotografieren. Soweit die Eltern der Kinder Dich selbst aufgefordert haben, die Fotos zu machen, taucht die Frage nicht auf, ob Du die Bilder machen durftest. Bei allen anderen Bildern darfst Du zunächst mal fotografieren und Dir dann diese Bilder auch privat ansehen. Anderen zeigen, sofern die Kinder alleine oder in kleineren Gruppen zu sehen sind, ist aber nur mit schriftlicher Zustimmung zu empfehlen.

Abzüge machen und an die jeweiligen Eltern der Kinder verteilen ist auf alle Fälle erlaubt. Abzüge wahllos verteilen könnte man aber als unzulässige Veröffentlichung ansehen. Eine Mappe machen und die Fotos damit allen zugänglich machen, die Interesse haben könnten, darf man wohl getrost als Veröffentlichung ansehen und wäre damit unzulässig.

Im Zweifelsfall fragt man besser die Eltern. Egal, ob nun im Kindergarten oder in der Schule, ich habe das oft gemacht und die Bilder auch verkauft. Aber ich habe mir auch immer die Rechte dafür von den Eltern geben lassen. Wenn die Eltern die Bilder von ihren Sprösslingen haben wollen, bekommst Du die Erlaubnis für die Mappe immer. Ansonsten solltest Du die Bilder der betroffenen Kinder besser niemandem zeigen.

LG wox
ALSO:

zum einen, kann ich das nicht umsonst machen, da ich auch nicht Rockefeller bin und Geld hab das ich zum Fenster rauswerfen kann...
Es handelt sich um etwa 50 kinder. Mal davon ausgegangen, alle Eltern würden auch nur drei Fotos bestellen, wäre das schon eine Summe die ich nicht einfach so aufbringen kann!
Bei meiner Nachbarskatze wäre das natürlich auch was anderes, da es sich da nur um ein zwei bilder handeln würde...

Was auch noch hinzukommt ist:
"Was es umsonst gibt, ist nichts Wert!"
Ein weiser Satz meiner Steuerberaterin...

Zum anderen, mache ich sicher keine Aldiabzüge denn ich will auch nicht meinen Ruf ruinieren mit solch einer Aktion.. das gilt auch für nicht bearbeitete Bilder.
Da die Bilder im Wald entstanden sind, waren die Lichtverhältnisse von meter zu meter unterschiedlich und ich muss bei einigen zumindest ne Tonwertkorrektur durchführen... das würde PS zwar auch automatisch machen, darauf will ich mich aber nicht verlassen...

Dass die Eltern keine einzelbilder von "fremden" Kindern bekommen, kann ich schon garantieren... würde mir auch Spanisch vorkommen wenn sich Eltern Bilder von anderen Kindern bestllen würden...

Ich möchte halt nicht meinen Hals riskieren, für etwas bei dem eh nicht wirklich was rausspringt.

Achso: ja das Finanzamt wird darüber natürlich genaustens informiert...
Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber rechtlich ist das eine Veröffentlichung und die darfst du eben nur machen, wenn du die Erlaubnis dazu hast.


Original von lil.Claerchen
Also im Kindergarten von meinen kleineren Geschwistern machen die das immer. Die machen Fotos von Veranstaltungen, durcken die aus, hängen sie aus, nummerieren sie und dann kann man sie bestellen. Die verlangen da auch was dafür. Und da klagt auch niemand über irgendwelche Rechte.
[gone] www.trash-pixel.de
29.06.2009
Ich würde die Sache mal von dem Standpunkt aus sehen wollen, ob es denn eine öffentliche Veranstaltung ist (wer will darf kommen) oder eine "geschlossene Gesellschaft" (nur geladene Gäste)?
und was hat das mit deinem Recht am Bild zu tun?

Original von trash-pixel.de New Pic's XXL! Homepage Update!
Ich würde die Sache mal von dem Standpunkt aus sehen wollen, ob es denn eine öffentliche Veranstaltung ist (wer will darf kommen) oder eine "geschlossene Gesellschaft" (nur geladene Gäste)?
[gone] www.trash-pixel.de
29.06.2009
Also ich vertrete noch immer die Meinung, dass so lange es nur um das verticken an die Beteiligten geht und nicht um eine Veröffentlichung, dann sollte das Ok sein ...

@ la grada ... ich dachte da an Veröffentlichung aus öffentlichen Aufzügen und Veranstaltungen ...
Aber soweit ich die Anwaltsmeinungen im Kopf habe, gilt schon das Herumzeigen eines Albums zur Auswahl als Veröffentlichung.
Solange du nur "Gruppenbilder" hast und die Einzelperson als solche nicht identifizierbar ist, wirst Du sicherlich wenig Probleme haben (§ 22 KUG). Immerhin verkaufst Du ja offensichtlich zum "Selbstkostenpreis", das ist mehr als gerechtfertigt. Und Du bietest ja die Bilder nicht öffentlich an (Internet etc.), sondern einem ausgewählten Personenkreis.

Wenn Du aber grundsätzlich Kohle mit Deinen Bildern verdienst, würde ich mal sicherheitshalber ein Gewerbe anmelden. Schnell kann's passieren, dass Du in Deutschland angeschwärzt wirst...
Kleiner Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein allgemeiner, unverbindlicher Hinweis nach den neuen Vorschriften des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).


Original von Atelier_Rubina
Ich habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir Weiterhelfen:


Mein Sohn hatte "Abschlussfeier" im Kindergarten und anlässlich dieser Feier machte der Kindergarten mit Eltern einen Ausflug auf einen öffentlichen Abenteuerspielplatz.

Da dies ein besonderes Ereignis war, hatte ich natürelich zwecks Erinnerungsfotos fürs private Fotoalbum auch die Kamera dabei und habe fleissig Fotos von der Veranstaltung gemacht.

Nach einiger Zeit kamen ein paar ander Eltern auf mich zu und baten mich darum auch Ihre Kinder zu Fotografieren, bzw. Ihnen Abzüge meiner Fotos zu machen, da sie selbst keine Kamera dabei hatten...

Einige Eltern wissen, dass ich mir mit Knipsen ein paar Euro dazuverdiene...

Eigentlich wollte ich mir von den Fotos nur die schönsten raussuchen, ausdrucken und in unser Album kleben...

Da die Anfragen sich häuften, dachte ich , ich könnte ja auch alle Fotos (es sind etwa 150) ausdrucken, in ein Album machen, eine Nummer draufschreiben und von den Eltern 1,50€ pro nachbestellung verlangen... (Wenn ich mir schon die mühe mache ALLE Fotos zu bearbeiten - es sind RAW dateien - den Arbeitsaufwand betreibe alle bestellungen nach nummern zu sortieren etc, soll schon auch ein wenig für mich rausspringen.)

Meine Fragen sind jetzt allerdings:

Wie ist das mit den Rechten am Bild? Darf ich die Fotos überhaupt vertreiben?

Wie würdet ihr das Ganze handhaben?
(Foto-CDs bzw. Dateien will ich nicht rausgeben, weil mir das zu viel Aufwand ist, zu hohe kosten sind und ich nicht will dass mit den Fotos Schindluder getrieben wird).

Danke schonmal für eure Hilfe!
17.07.2009
Original von Studio ArtsAcademy Dietzenbach
Immerhin verkaufst Du ja offensichtlich zum "Selbstkostenpreis", das ist mehr als gerechtfertigt.


Ich sehe nicht, inwiefern lediglich kostendeckendes oder gar kostenloses Anbieten
der Bilder etwas an der Rechtslage ändert.
17.07.2009
klar, wer kauft schon Bilder von einer "Kindergartenabschlußfeier" auf denen niemand zu erkennen ist...

Original von Studio ArtsAcademy Dietzenbach
Solange du nur "Gruppenbilder" hast und die Einzelperson als solche nicht identifizierbar ist, wirst Du sicherlich wenig Probleme haben (§ 22 KUG).

Recht hast Du - vielleicht etwas unglücklich formuliert - mein Einwand war aber nicht nur hinsichtlich der Bildrechtfrage, sondern bezüglich einer mögicherweise erforderlichen Gewerbeerlaubnis.


Original von Fotofuxx
[quote]Original von Studio ArtsAcademy Dietzenbach
Immerhin verkaufst Du ja offensichtlich zum "Selbstkostenpreis", das ist mehr als gerechtfertigt.


Ich sehe nicht, inwiefern lediglich kostendeckendes oder gar kostenloses Anbieten
der Bilder etwas an der Rechtslage ändert.[/quote]
Sicherlich kauft keiner, ich darf aber davon ausgehen dass auch Du in der Lage sein wirst ein Gruppenfoto aufzunehmen, wo später alle darauf zu erkennen sind :-).

Ich sehe selbst keine Probleme, wenn Eltern Bilder erwerben, wo nicht die eigenen sondern auch andere Kinder deutlich erkennbar sind. Und hier greift wieder der Sachverhalt, dass die Fotos eben nicht öffentlich angeboten und ausschließlich zum Selbstkostenpreis im eng eingeschränkten Personenkreis abgegeben werden. Was anderes wäre es schon, wenn diese dann z.B: im Internet oder im Fotoladen als Poster zum Verkauf auftauchen.

Außerdem kann ich mir kaum Eltern vorstellen, die in diesem Rahmen rechtliche Bedenken oder gar die Intention hätten einen Anwalt zu beauftragen...?


Original von Dirk Lorenz
klar, wer kauft schon Bilder von einer "Kindergartenabschlußfeier" auf denen niemand zu erkennen ist...

[quote]Original von Studio ArtsAcademy Dietzenbach
Solange du nur "Gruppenbilder" hast und die Einzelperson als solche nicht identifizierbar ist, wirst Du sicherlich wenig Probleme haben (§ 22 KUG).

[/quote]

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