Ansprüche gegen Tageszeitung 60

04.02.2009
ja eben..nicht verarschen lassen,aber auch nicht gleich auffressen,ohne eine chance der bewährung,gelle? :)
Original von Camera Obscura
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass sie dir bei Honorarforderung wahrscheinlich nur das Honorar ihres "Haustarifes anbieten werden.

Korrekterweise hätte z.b im Begleitschrieben von Dir der Hinweis gebracht werden müssen:

"Veröffentlichung nur gegen Honorar und Belegexemplar."

ergänzend hättest du noch anfügen können bzw sollen:

"Für die Honorarberechnung ist der aktulle Tarif nach XXXXXXX maßgeblich."

Damit wäre die Sache eindeutig gewesen.

Alles andere überlasse ich gern den Spekulationen der Hobbyjuristen in der MK.


Hier wurde es auf den Punkt gebracht. Sehe ich auch so. Das ist halt der Unterschied von Hobby und Profi :-)
Man gibt nicht einfach so eine Foto-CD aus den Händen ohne vorher alles zu regeln. Da hier die CD freiwillig überlassen wurde , wird es jetzt wohl etwas schwerer Kapital draus zu schlagen.
Ich würde versuchen mich mit den Verantwortlichen zu einigen und für das nächstemal etwas vorsichter mit der Herausgabe von Daten sein, denn das spart einem viel Frust.
Ob ein Gang zum Rechtanwalt ratsam ist, das muss man selbst entscheiden.
04.02.2009
Mit dem Geld, welches Du nun von den Zeitungen erhältst, am besten mit einem Verantwortlichen der Zeitung und Deinem schönsten Model essen gehen .
Das macht Spaß, satt und -....naja, Du weißt schon !
04.02.2009
Eindeutigergeht es ja nicht. Es handelt sich hierbei um eine Urheberverletzung. Lass Dich nicht mit 20€ abspeisen. Habe krüzlich von einem Fall gehört, (ich glaube aus Köln) da hat jemand das Foto, dass er bei einem Fotografen hat machen lassen gewerblich benutzt - und damit Urheberrecht verletzt. 3500 € wurde glaube ich dem Fotografen zugesprochen.
Wie vorhin schon jemand schrieb, setzt dich mit den Zeitungen auseinander, frag was Sie dir anbieten und weise sie vorher auf die Urheberverletzung hin. Erscheint dir das Angebot angemessen o.k., ansonsten hilft wohl in diesem Fall wirklich nur ein kompetenter Anwalt in Urheberrechtsfragen - wenn du das durchziehen willst.
[gone] VisualPursuit
04.02.2009
Original von Michael Stange
Eindeutiger geht es ja nicht. Es handelt sich hierbei um eine Urheberverletzung.


Das würde ich so laut nicht sagen ohne vorher nachgeprüft zu haben
was denn nun genau besprochen war. Die Übergabe der CD zeigt ja
deutlich dass eine Veröffentlichung grundsätzlich gewünscht oder
wenigstens billigend in Kauf genommen wurde, man kann jetzt nur noch
darum streiten ob und wenn ja wie hoch ein Preis vereinbart wurde.

Wenn "die" plötzlich verschwunden sind, waren es anscheinend zwei oder
mehrere potentielle Zeugen vor Gericht, und der TO war möglicherweise
allein. Sagen wir mal der TO hat abends gesagt "ihr könnt das Bild gerne
kostenlos verwenden wenn es euch gefällt" und jetzt will er Geld dafür?

Das könnte auch als arglistige Täuschung gewertet werden....

Muss ja nicht so gewesen sein, aber so eindeutig ist der Fall nicht,
speziell nicht bei den durchaus schwammigen Details der Schilderung.

Selbst wenn der TO jetzt seine Honorare vor Gericht durchsetzen will,
wird man eventuell darauf bestehen diese nach den von ihm üblicherweise
erzielten Preisen auszurichten. Nun ist er Amateur........

Mein Tip wäre nett anzurufen und zu fragen.
Mit ein wenig Glück bekommt er genug Geld für eine Pizza oder einen Döner,
mit ein wenig Pech sammelt er Lebenserfahrung.
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.02.2009
Original von Fotocowboy
Mit dem Geld, welches Du nun von den Zeitungen erhältst, am besten mit einem Verantwortlichen der Zeitung und Deinem schönsten Model essen gehen .
Das macht Spaß, satt und -....naja, Du weißt schon !


klingt fast schon nach Zuhälterei...
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.02.2009
Original von VisualPursuit
Das würde ich so laut nicht sagen ohne vorher nachgeprüft zu haben
was denn nun genau besprochen war. Die Übergabe der CD zeigt ja
deutlich dass eine Veröffentlichung grundsätzlich gewünscht oder
wenigstens billigend in Kauf genommen wurde, man kann jetzt nur noch
darum streiten ob und wenn ja wie hoch ein Preis vereinbart wurde.

im UrhG steht in § 12 (1):
"Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist."
von einem "billigend in Kauf nehmen" kann ich da nichts entdecken...
der TO schrieb ja auch: "Das Bild war auf einer CD mit Copyright in der JPG datei"
Das sollte einer Zeitung genügen, in der Leute sitzen die eigentlich wissen sollten was sie nutzen dürfen und wie...
Zumindest bräuchte die Zeitung dann entweder eine schriftliche Freigabe des Fotografen oder einen Beleg dafür, dass für die Nutzung besagten Bildes Geld geflossen ist, alles andere wäre von der Zeitung fahrlässig und nichts davon ist ja auch überhaupt vorhanden, da es keine Freigabe gab

Wenn "die" plötzlich verschwunden sind, waren es anscheinend zwei oder
mehrere potentielle Zeugen vor Gericht, und der TO war möglicherweise
allein. Sagen wir mal der TO hat abends gesagt "ihr könnt das Bild gerne
kostenlos verwenden wenn es euch gefällt" und jetzt will er Geld dafür?

Das könnte auch als arglistige Täuschung gewertet werden....

oder wie gesagt als extrem fahrlässig von der Zeitung dass sie nichts Schriftliches haben...

Muss ja nicht so gewesen sein, aber so eindeutig ist der Fall nicht,
speziell nicht bei den durchaus schwammigen Details der Schilderung.

Selbst wenn der TO jetzt seine Honorare vor Gericht durchsetzen will,
wird man eventuell darauf bestehen diese nach den von ihm üblicherweise
erzielten Preisen auszurichten. Nun ist er Amateur........

das ist nur ein bedingtes Problem, nur weil er Amateur ist heisst das nicht, dass man ihn für ein Butterbrot abspeisen kann, in dem Fall würde ich sagen kann man "übliche" Preise anderer Fotografen heranziehen

Mein Tip wäre nett anzurufen und zu fragen.
Mit ein wenig Glück bekommt er genug Geld für eine Pizza oder einen Döner,
mit ein wenig Pech sammelt er Lebenserfahrung.

Das WÄRE Abspeisen mit einem Butterbrot!
Wenn das Schule machen würde, dann wären Zeitungen, die für Bilder da noch etwas bezahlen würden dumm, wenn sie doch einfach nur irgendwelche Bilder klauen könnten, wenn es niemand merkt sich freuen würden und denen, die es merken einfach mal 'nen Witz-Betrag in die Hand drücken...
Die Zeitung hat einen Fehler gemacht, ob Absicht oder nicht ist hier egal, für diesen Fehler müssen siegerade stehen, daher wäre ein angemessenes Honorar PLUS AUFSCHLÄGE für die Veröffentlichung ohne Genehmigung und die falsche bzw. fehlende Namensnennung das einzig Richtige!
[gone] xxxxxx
04.02.2009
Leutz,
ist das mit dem 'Rechnung schreiben' wirklich so einfach?!?

Darf denn überhaupt jeder Rechnungen schreiben (auch ohne Anmeldung eines Gewerbes etc.)?

Lohnt es, für die paar Euronen ggf. Mehraufwand mit Steuerkrempel in Kauf zu nehmen?

Kann dem dann eine seitens des Arbeitgebers erlaubnispflichtige Nebenbeschäftigung zugrunde gelegt werden (ich z.B. bin Beamter)?

Ich frage auch, weil ich diesen Sommer für einen befreundeten Segelverein die Deutsche Meisterschaft fotografieren soll, die würden sich gerne erkenntlich zeigen- aber ich scheue etwas die Problematik udn würde es von daher fast eher für lau machen...
04.02.2009
Segelverein:

mein Vorschlag wäre ein Tauschgeschäft , wo kein Geld bezahlt wird.......

vg Micha
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.02.2009
Original von bilderLEBEN! SC renoviert
Leutz,
ist das mit dem 'Rechnung schreiben' wirklich so einfach?!?

Darf denn überhaupt jeder Rechnungen schreiben (auch ohne Anmeldung eines Gewerbes etc.)?

Lohnt es, für die paar Euronen ggf. Mehraufwand mit Steuerkrempel in Kauf zu nehmen?

Kann dem dann eine seitens des Arbeitgebers erlaubnispflichtige Nebenbeschäftigung zugrunde gelegt werden (ich z.B. bin Beamter)?

Ich frage auch, weil ich diesen Sommer für einen befreundeten Segelverein die Deutsche Meisterschaft fotografieren soll, die würden sich gerne erkenntlich zeigen- aber ich scheue etwas die Problematik udn würde es von daher fast eher für lau machen...

ich weiss, dass man privat Rechnungen schreiben darf, allerdings halt nur innerhalb bestimmter Grenzen, wie hoch diese sind weiss ich aber nicht, das kannst du vielleicht am Besten bei einem Stererberater (wenn du einen privat kennst, ansonsten wird´s wohl zu teuer...) oder vielleicht auch mal direkt beim Finanzamt erfahren...
Ob sich das lohnt... kommt natürlich drauf an...
da es ja was einmaliges ist dürfte sich der Aufwand in Grenzen halten, es sollte denke ich nicht mehr sein, als dass du den erhaltenen Betrag in deiner nächsten Steuererklärung die du ja warscheinlich sowieso abgibst an der entsprechenden Stelle eintragen musst. MwSt wirst du wohl nicht abführen müssen, da dies alles ja wohl noch in die Kleinunternehmer-Regelung fallen wird.
04.02.2009
Darf denn überhaupt jeder Rechnungen schreiben (auch ohne Anmeldung eines Gewerbes etc.)?


Klar darfst Du Rechnungen schreiben. Die Frage ist bei mehreren Rechnungen nur irgendwann, wie Du das mit dem Finanzamt regelst.

Ein Gewerbe brauchst Du nicht, das haben die meisten Freiberufler auch nicht.

Im Zweifel hilft der Steuerberater weiter.

Lg, Robert
04.02.2009
nur bei der steuererklärung angeben, und fertig ist die laube.....

... kommt bei "ihm" ja nicht so oft vor rechnungen zu stellen.
04.02.2009
Also Leute, wenn man so liest was hier abgelassen wird, dann weiß man nicht ob man lachen oder weinen soll.

In eine Redaktion schneien täglich haufenweise Manuskripte Bilder und CD rein mit der Bitte um Veröffentlichung oder auch nur einfach so. Ambitionierte Fotografen schicken Bilder (analog oder digital) die sie gerne mal irgendwo "abgedruckt" sehen würden. Selbst ernannte Literaten schicken Ihre Texte die sie gern veröffentlicht hätten.

Professionelle PR-Agenturen kennzeichen ihr Material z.B. mit: "Veröffentlichung honorarfrei, Belegexemplar erbeten."

Steht nichts dabei, geht man i.d.R davon aus dass man das Material honorarfrei nutzen kann.

Will einer Kohle für die Veröffentlichung, dann schreibt er das üblicherweise dazu. Standardsatz: "Veröffentlichung nur gegen Namensnennung Honorar und Belegexemplar." Damit sind die Fronten schon mal geklärt.

Kommt nun so ein Spezialist hinterher angekrochen und schickt eine fette Rechnung für das Material, das er mir einfach so auf den Schreibtisch hat knallen lassen, dann bekommt er lediglich die Vergütung die der "Haustarif" vorsieht. Will der Einsender mehr Geld, soll er das mit dem Anwalt des Verlags klären. Der sagt ihm in diesem Fall ganz schnell, was ihm rechtmäßig zusteht und was nicht.

Wenn ich bei einem Geschäft (oder Spiel) mitspielen will, muss ich mich an die Spielregeln halten. Mach ich das nicht - muss ich die Konsequenzen tragen.

Oder was haltet ihr von folgender Situation:
Vor einem Geschäft steht eine Schütte mit CDs ohne irgendwelche Preisangaben. Du siehst das , findest keinen Preis und nimmst in gutem Glauben eine CD mit.
Nach 10 Metern verstellt dir ein Kerl den Weg und will für diese CD ganz satt abkassieren? Was machst du?
Das ist genau die gleiche Situation.

Bei uns gilt immer noch: Wenn ich für einen Gegenstand oder eine Leistung Kohle haben will, muss ich das i.d.R vor dem Kauf sagen. Mache ich das nicht, habe ich als Anbieter bei einem Rechtsstreit eindeutig die schlechteren Karten.
[gone] VisualPursuit
04.02.2009
Original von Alex | Photodesign & Digital Artwork
im UrhG steht in § 12 (1):
"Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist."


Nun gibt es aber nichts schriftliches, und der einzelne Herr hat zwei oder mehr
Herrschaften eine CD überreicht. Die Empfänger waren natürlich blöd genug
sich die Ansage des Urhebers "Ihr könnt damit machen was ihr wollt" nicht schriftlich
bestätigen zu lassen.


von einem "billigend in Kauf nehmen" kann ich da nichts entdecken...

Nach seinem konkludenten Handeln kann es aber nicht überraschend kommen
wenn veröffentlicht wird. Denn das war ja offensichtlich und unstrittig die
Absicht, mit der die CD übergeben wurde. Von daher fällt eine Urheberrechtsverletzung
von vornherein aus.


der TO schrieb ja auch: "Das Bild war auf einer CD mit Copyright in der JPG datei"

Mal abgesehen davon dass ein Urhebervermerk in IPTC-Daten, Jpeg-Kommentaren
oder XMP sidecar files gerne übersehen wird: Das Urheberrecht bleibt ja seins.
Und er hat mit der Übergabe bestimmt, dass sie das Bild veröffentlichen dürfen.
"Guckt mal was ihr damit anfangen könnt" ist für mich ein Freibrief das Bild in
allen der Redaktion tauglich erscheinenden Formen nutzen zu dürfen.


Das sollte einer Zeitung genügen, in der Leute sitzen die eigentlich wissen
sollten was sie nutzen dürfen und wie...

Wenn ein einzelner zwei Zeugen gegenüber sagt "ihr dürft nutzen", dann ist
das vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so.


Zumindest bräuchte die Zeitung dann entweder eine schriftliche Freigabe des
Fotografen oder einen Beleg dafür, dass für die Nutzung besagten Bildes Geld
geflossen ist, alles andere wäre von der Zeitung fahrlässig und nichts davon ist
ja auch überhaupt vorhanden, da es keine Freigabe gab

Ob es eine Freigabe gab, hängt wesentlich von den Umständen und den bei
der Übergabe gesagten Worten ab. Oder dem was die zwei Zeugen behaupten
von dem einen Hobbyfotografen gesagt bekommen zu haben.

Es gab ja kein eindeutiges Anschreiben bei der CD, oder?


[quote]Muss ja nicht so gewesen sein, aber so eindeutig ist der Fall nicht,
speziell nicht bei den durchaus schwammigen Details der Schilderung.

Selbst wenn der TO jetzt seine Honorare vor Gericht durchsetzen will,
wird man eventuell darauf bestehen diese nach den von ihm üblicherweise
erzielten Preisen auszurichten. Nun ist er Amateur........

das ist nur ein bedingtes Problem, nur weil er Amateur ist heisst das nicht, dass man ihn für ein Butterbrot abspeisen kann, in dem Fall würde ich sagen kann man "übliche" Preise anderer Fotografen heranziehen
[/quote]
Das sehen die Gerichte aber durchaus differenzierter.

Und wenn die Zeitung behauptet "Wenn der gesagt hätte dass er Geld will,
hätten wir andere Bilder genommen", das eventuell mit früheren Veröffentlichungen
belegen können, dann ist auch wieder die Frage warum sie seins hätten nehmen
sollen wenn er nicht vielleicht doch kostenlos zugestimmt hat.

Mein Tip wäre nett anzurufen und zu fragen.
Mit ein wenig Glück bekommt er genug Geld für eine Pizza oder einen Döner,
mit ein wenig Pech sammelt er Lebenserfahrung.

Das WÄRE Abspeisen mit einem Butterbrot!

Nö, das sind die realen Preise in tagesaktueller Berichterstattung. Man würde
ihm durchaus die 8 bis 20 Euro zahlen, die man auch einem Profi zahlt.


Wenn das Schule machen würde, dann wären Zeitungen, die für Bilder da noch etwas bezahlen würden dumm, wenn sie doch einfach nur irgendwelche Bilder klauen könnten, wenn es niemand merkt sich freuen würden und denen, die es merken einfach mal 'nen Witz-Betrag in die Hand drücken...

Siehe oben - geklaut ist was anderes. Sie bekamen eine CD ohne klares Statement
in die Hand gedrückt.


Die Zeitung hat einen Fehler gemacht, ob Absicht oder nicht ist hier egal, für
diesen Fehler müssen sie gerade stehen, daher wäre ein angemessenes Honorar
PLUS AUFSCHLÄGE für die Veröffentlichung ohne Genehmigung und die falsche bzw.
fehlende Namensnennung das einzig Richtige!


Nun ja, er hat ja grundsätzlich die Absicht gehabt die Bilder veröffentlichen zu
lassen, von fehlender Genehmigung kann man also nicht sprechen. Und seine
Einlassung "guckt mal was ihr damit anfangen könnt" kann man auch als Freifahrtschein
verstehen die Urhebernennung wegzulassen. Das Gegenteil zu beweisen dürfte bei
zwei zu eins Zeugen schwer sein.

Das angemessene Honorar ist im Zweifel das was die Zeitung ihren Profis auch
bezahlt. Wenn jemand zu doof ist so was vorher zu regeln kann das nicht Problem
der Redaktion sein die sowas aufgedrängt bekommt.
05.02.2009
Also, als Vertreter der MK sage ich auch einmal etwas dazu - ganz spannend ist der Ausgangstext von Camera Obscura der als Vorlage ganz gut passt:

C.O.:
Steht nichts dabei, geht man i.d.R davon aus dass man das Material honorarfrei nutzen kann.

Daniel Kötz: Wovon Zeitungen so ausgehen - das hat jedenfalls nichts mit der Realität, weder rechtlich noch tatsächlich zu tun. Die Zeitungen wissen ganz genau, was Sie dürfen und was nicht.

C.O.:Will einer Kohle für die Veröffentlichung, dann schreibt er das üblicherweise dazu. Standardsatz: "Veröffentlichung nur gegen Namensnennung Honorar und Belegexemplar." Damit sind die Fronten schon mal geklärt.

D.K.: Keineswegs. Man muß nichts dazuschreiben. Vor allem scheint es hier ja so zu sein, daß die Zeitung die CD mit Fotos erbeten hat.

C.O.: Kommt nun so ein Spezialist hinterher angekrochen und schickt eine fette Rechnung für das Material, das er mir einfach so auf den Schreibtisch hat knallen lassen, dann bekommt er lediglich die Vergütung die der "Haustarif" vorsieht. Will der Einsender mehr Geld, soll er das mit dem Anwalt des Verlags klären. Der sagt ihm in diesem Fall ganz schnell, was ihm rechtmäßig zusteht und was nicht.

D.K.: Das ist falsch. Die Verlage zahlen in der Regel nach MFM. Nur in wenigen, sehr speziellen Fällen, kommt ein Haustarif zum tragen. Der HT gilt nämlich nur für Parteien des Tarifs - und das ist der Einsender der CD nicht unbedingt.

C.O.:Wenn ich bei einem Geschäft (oder Spiel) mitspielen will, muss ich mich an die Spielregeln halten. Mach ich das nicht - muss ich die Konsequenzen tragen.

D.K.: Das ist richtig! Gilt aber für die Zeitung, nicht für den Urheber!

C.O.: Oder was haltet ihr von folgender Situation:
Vor einem Geschäft steht eine Schütte mit CDs ohne irgendwelche Preisangaben. Du siehst das , findest keinen Preis und nimmst in gutem Glauben eine CD mit.

D.K.: Passt schon deshalb nicht, weil es im Urheberrecht keinen Gutglaubensschutz gibt. Im übrigen: wenn vor einem Geschäft Ware steht und ich sie mitnehme, dann weiß ich, daß es Diebstahl ist. Von guten Glauben ja wohl keine Spur.

C.O.: Nach 10 Metern verstellt dir ein Kerl den Weg und will für diese CD ganz satt abkassieren? Was machst du?

D.K.: Sofort zahlen, damit der Kerl nicht auch noch die Polizei holt!

C.O.: Bei uns gilt immer noch: Wenn ich für einen Gegenstand oder eine Leistung Kohle haben will, muss ich das i.d.R vor dem Kauf sagen. Mache ich das nicht, habe ich als Anbieter bei einem Rechtsstreit eindeutig die schlechteren Karten.

D.K.: Total falsch. Jedenfalls hier in Deutschland gilt das weder für Waren noch für Rechte (zB. Nutzugnsrecht an Fotografien). Wenn mir etwas gehört, muß ich nicht "vorher" sagen, daß ich für die Ware oder dias Recht Geld haben will, wenn jemand dies nutzen möchte. Denn das ist selbstverständlich. Nichts für ungut!

Gruß,
Daniel Kötz
05.02.2009
@ Dr. Kötz

Vielen Dank für die konstruktiven Ausführungen. Da sieht man, dass es sich doch lohnt, wenn man sich öfters kräftig auf die Hinterbeine stellt.

Was ich aus dem Verlagswesen geschrieben habe ist (leider) gängige Praxis, gegen die offensichtlich kaum jemand angeht.

In unserem Gebiet vergütet die Tageszeitung z.b. ausschließlich nach dem eigenen Haustarif - den kann man vergessen.

Die Kehrseite der Medaille:
Ein Kollege hatte letztes Jahr seine wesentlich höheren Forderungen durchgesetzt, seither verkauft er an diesen Verlag kein einziges Bild und keine einzige Zeile Text mehr.
05.02.2009
...dann gab es aber schon vorher eine Vertragsbeziehung. Gibt es keine, gibt es auch keinen Anlass, "nett" zu sein und Rechte zu verschenken. Ich habe zu oft gehört, dass man "künftig" gern auf den Fotografen zurückkommen werde, wenn er jetzt nur zurückhaltend ist.

Es hat nie gestimmt.

Gruß,
Daniel Kötz
[gone] Nasty World Media
05.02.2009
Ich bin entsetzt was mache hier vor obscure rechtliche Vorstellungen haben.

Nur weil ich jemandem ein Ansichtsexemplar meiner Werke zuschicke mit der Frage ob daran Interesse besteht heist das noch lange nicht, dass derjenige dieses ohne zu bezahlen nutzen darf.

Der korrekte Weg ist immer noch:
- Zusendung zur Ansicht
- Bei Interesse Verhandlung über Preis
- Bei Einigung Vertragsabschluss

Oder denkt hier tatsächlich jemand ein ohne Kommentar und unverlangt zugesandtes Buch- / Drehbuch wäre die Erlaubnis dieses ohne Lizenszahlung nutzen zu dürfen?


Zum Glück gibt es auch mittlerweile jemandem im Forum dessen Meinung man nicht einfach mit einem "Hobbyjurist" abtun kann.


Gruß
Nasty
[gone] www.j-model.de - und tschüss
05.02.2009
finde das ganz schön krass. Als ob das nicht rauskommen würde!!!

lg Jen

haus denen um die Ohren!
[gone] VisualPursuit
05.02.2009
Original von Dr. Daniel Kötz
Ich habe zu oft gehört, dass man "künftig" gern auf den Fotografen zurückkommen
werde, wenn er jetzt nur zurückhaltend ist.

Es hat nie gestimmt.


Ich hab aber auch oft genug von gewonnenen Verfahren gehört, die
dann nicht vollstreckt werden konnten.

Der Anwalt hat beim Verfahrensgewinner aber immer kassiert.

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