Ansprüche gegen Tageszeitung 60

06.02.2009
Original von Nasty World Media
Ich bin entsetzt was mache hier vor obscure rechtliche Vorstellungen haben.

Nur weil ich jemandem ein Ansichtsexemplar meiner Werke zuschicke mit der Frage ob daran Interesse besteht heist das noch lange nicht, dass derjenige dieses ohne zu bezahlen nutzen darf.

Der korrekte Weg ist immer noch:
- Zusendung zur Ansicht
- Bei Interesse Verhandlung über Preis
- Bei Einigung Vertragsabschluss

Oder denkt hier tatsächlich jemand ein ohne Kommentar und unverlangt zugesandtes Buch- / Drehbuch wäre die Erlaubnis dieses ohne Lizenszahlung nutzen zu dürfen?


Zum Glück gibt es auch mittlerweile jemandem im Forum dessen Meinung man nicht einfach mit einem "Hobbyjurist" abtun kann.


Gruß
Nasty


Nasyty, das sind keine obscuren Vorstelleungen von mir, sondern leider immer wieder gängige Praxis - besonders in Regionen die von einem einzigen Verlag mit einer einigen Tageszeitung bedient werden.
Diese Problematik kannst du bei sowaohl bei VERDI und auch bei free-lens immer wieder nachlesen.

Ich finde es ausserordentlich begrüßenswert, dass sich hier Dr. Kötz, der ja anerkannter Fachmann für Medienrecht ist, geäussert hat. Dieses Statement dürfte für viele hier eine sehr wertvolle Hilfe sein. Es ersetzt aber nicht, im Einzelfall so zu entscheiden, wie man es für sich selbst für richtig hält. Der eine will seine Bilder unbedinget veröffentlicht haben - egal ob mit oder ohne Honorar - der andere besteht auf einem gewissen Honorar.

Leider ändert das an der tatsächlichen Praxis vieler Zeitungsverlage nichts. Man setzt einmal seine berechtigten Ansprüche durch und erhält das zustehende Honorar; Als "Gegenleistung" lehnt der Verlag danach regelmäßig alle "blind" zugesandten Manuskripte oder Bilder ab - so wie bei meinem Kollegen.

Edit:
Original von Dr. Daniel Kötz
....... Ich habe zu oft gehört, dass man "künftig" gern auf den Fotografen zurückkommen werde, wenn er jetzt nur zurückhaltend ist.

Es hat nie gestimmt.

Gruß,
Daniel Kötz


Auch damit muss ich Dr. Kötz Recht geben.
An derartige "Versprechen" oder nennen wir es mal "Optionen", erinnert man sich nicht mehr sobald der, dem man diese Option gegeben hat, die Tür hinter sich ztugemacht hat
06.02.2009
Original von Michael Klimpel Hemmingen bissel Krank
tolle idee mit dieser liste.(ist wohl richtig in mode)

Wie weit man die Honorarsätze der "MfM-Liste" als Grundlage für Ansprüche heranziehen kann, ist - vorsichtig gesagt - stark umstritten. Der Urheber hat generell Anspruch auf ein "angemessenes Entgelt". Für die Definition von "angemessen" ist das, was "marktüblich" ist, nicht unwichtig - und "marktüblich" sind die in der "MfM-Liste" genannten Honorare ganz eindeutig nicht...

ich würde versuchen mit der "zeitung" den kontakt suchen (mündlich).

Yepp!

es muß nicht immer über abmahnungen laufen. vieles läßt sich leichter lösen ohne
böse briefe und mehr. diese liste ist nur ein richtungsweiser, wo der preis liegen könnte, kaum ein richter erkennt dieses preise zu 100% an.

Yepp.

Erstmal freundlich nachfragen, ob die die Konto-Nummer des Fotografen schon im System haben, wenn nicht, die Konto-Nummer nachreichen. Meistens reicht das schon als "Wink mit dem Zaunpfahl", wenn es sich tatsächlich um ein "Wir tun mal so, als wäre das ein honorarfreies PR-Foto" gehandelt hat.

Übrigens: Tages- und Wochenzeitungen zahlen ihre Honorare üblicherweise Mitte bis Ende des Folgemonats, denn erst zum Monatsanfang wird der "Anstrich" zusammengestellt. Wenn also nicht binnen drei Tagen nach der Veröffentlichung Geld da ist, heißt das keineswegs, daß der Verlag zahlungsunwillig ist.
06.02.2009
Original von VisualPursuit
[quote]Original von Michael Stange
Eindeutiger geht es ja nicht. Es handelt sich hierbei um eine Urheberverletzung.


Das würde ich so laut nicht sagen ohne vorher nachgeprüft zu haben
was denn nun genau besprochen war. [/quote]
So ist es.

Vor allzugroßer Aufregung sollte man erstmal in Ruhe nachprüfen, was denn eigentlich wann wo wie gelaufen ist...

Wurde das Foto der Redaktion angeboten? Wenn ja - als was? Als PR-Foto für irgendwen, den man fotografiert hat? Dann ist die Redaktion eventuell davon ausgegangen, daß es honorarfrei veröffentlicht werden kann. Denn PR-Fotos werden von den Auftraggebern bezahlt, nicht von den Redaktionen. Oder wurde es zur allfälligen Veröffentlichung angeboten? Dann sollte man mal schauen, ob da irgendwo AGB des Verlages für solche Fälle im Spiel sind, und wenn ja, wie die aussehen. (Und ob sie anwendbar sind...)

Als absolut branchenüblich kann man es ansehen, daß Bildjournalisten einer Redaktion Fotos zu deren Anstrichhonoraren anbieten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. (Wobei wiederum die Frage zu klären wäre: ist der Anbieter freiberuflicher Bildjournalist bzw. durfte die Redaktion annehmen, daß er einer ist?) Ebenso branchenüblich sind heutzutage "Leser-Bild-Portale", über die Leser ihrer Zeitung Fotos hochladen können - die dann honorarfrei veröffentlicht werden dürfen...

Also am besten: erstmal die genauen Umstände klären (und vielleicht hat man da selber etwas knapp nachgedacht, bevor man die Bilder angeboten hat), und dann ggf. mit der Redaktion telefonieren.

Danach sollte in 99,9 Prozent aller Fälle das Problem aus der Welt geschafft sein.
06.02.2009
Original von Alex | Photodesign & Digital Artwork
im UrhG steht in § 12 (1):
"Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist."
von einem "billigend in Kauf nehmen" kann ich da nichts entdecken...
der TO schrieb ja auch: "Das Bild war auf einer CD mit Copyright in der JPG datei"
Das sollte einer Zeitung genügen, in der Leute sitzen die eigentlich wissen sollten was sie nutzen dürfen und wie...

Ja. Eben. Und es ist absolut nicht unüblich, daß Zeitungen von PR-treibenden honorarfreies Bildmaterial angeboten wird.

Zumindest bräuchte die Zeitung dann entweder eine schriftliche Freigabe des Fotografen oder einen Beleg dafür, dass für die Nutzung besagten Bildes Geld geflossen ist, alles andere wäre von der Zeitung fahrlässig und nichts davon ist ja auch überhaupt vorhanden, da es keine Freigabe gab

Nicht unbedingt. Als erstes wäre mal zu klären: wurde mit dem Anbieten der Fotos irgendetwas konkludent vereinbart.

Es ist durchaus unüblich, für jedes Pressefoto, das ein Fotograf einer Zeitung anbietet, einen eigenen Vertrag abzuschließen.
06.02.2009
Original von bilderLEBEN! SC renoviert
Leutz,
ist das mit dem 'Rechnung schreiben' wirklich so einfach?!?

Darf denn überhaupt jeder Rechnungen schreiben (auch ohne Anmeldung eines Gewerbes etc.)?

Wie oft muß das eigentlich noch erklärt werden, hier im Forum??

Eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung, die einen Zahlungspflichtigen, einen Zahlungsberechtigten, einen Zahlungsgrund und ein Zahlungsziel nennt. (Zahlungsziel = wieviel Geld soll in welcher Frist wohin gezahlt werden.)

Jedermann kann Rechnungen schreiben, ohne jede Begrenzung. Wenn Du mit Deinem Auto in meinen Gartenzaun krachst, dann schreibe ich Dir ... genau - eine Rechnung über meine Schadensersatzforderung.

Mit Steuern etc. pp. hat das nichts zu tun.
06.02.2009
Original von Camera Obscura
Also Leute, wenn man so liest was hier abgelassen wird, dann weiß man nicht ob man lachen oder weinen soll.

In eine Redaktion schneien täglich haufenweise Manuskripte Bilder und CD rein mit der Bitte um Veröffentlichung oder auch nur einfach so. Ambitionierte Fotografen schicken Bilder (analog oder digital) die sie gerne mal irgendwo "abgedruckt" sehen würden. Selbst ernannte Literaten schicken Ihre Texte die sie gern veröffentlicht hätten.

Professionelle PR-Agenturen kennzeichen ihr Material z.B. mit: "Veröffentlichung honorarfrei, Belegexemplar erbeten."

Soweit, so richtig.

Steht nichts dabei, geht man i.d.R davon aus dass man das Material honorarfrei nutzen kann.

Nein. Wirklich nicht. Und wenn man das täte, hätte man recht bald einen Termin bei der Rechtsabteilung des Verlages, die einem einen ordentlichen Einlauf verpasst.

Davon kann und davon darf man nicht ausgehen. Wovon eine Zeitungsredaktion ausgehen darf: wenn ihr jemand ein Foto schickt, dann ist das im Zweifel zur Veröffentlichung freigegeben. Und dann gilt im Zweifel das übliche Anstrichhonorar als vereinbart. Damit wird man vermutlich vor Gericht im Streitfall gerade noch durchkommen.

Oder was haltet ihr von folgender Situation:
Vor einem Geschäft steht eine Schütte mit CDs ohne irgendwelche Preisangaben. Du siehst das , findest keinen Preis und nimmst in gutem Glauben eine CD mit.
Nach 10 Metern verstellt dir ein Kerl den Weg und will für diese CD ganz satt abkassieren? Was machst du?

Ich gebe die CD zurück...

Allerdings hätte ich sie gar nicht erst mitgenommen. Daß vor einem Laden eine "Schütte mit CDs" steht, berechtigt noch lange nicht zu der Annahme, man dürfe sie kostenlos mitnehmen. Man könnte in dem Fall höchstens den Ladenbetreiber auf die gesetzliche Preisauszeichnungspflicht hinweisen. Nur: wenn die eigentlich vorgeschriebene Preisauszeichnung fehlt, berechtigt das noch lange nicht, einen "Kaufpreis 0 Euro" zu verlangen...

Gegenbeispiel: vor einem Fahrradladen steht ein nicht-abgeschlossenes Fahrrad ohne Preisschild.

Darfst Du das einfach mitnehmen?

Natürlich nicht. Wäre glatter Diebstahl.

Bei uns gilt immer noch: Wenn ich für einen Gegenstand oder eine Leistung Kohle haben will, muss ich das i.d.R vor dem Kauf sagen. Mache ich das nicht, habe ich als Anbieter bei einem Rechtsstreit eindeutig die schlechteren Karten.

Sorry, aber das ist Unfug.
06.02.2009
Original von Dr. Daniel Kötz
D.K.: Das ist falsch. Die Verlage zahlen in der Regel nach MFM. Nur in wenigen, sehr speziellen Fällen, kommt ein Haustarif zum tragen. Der HT gilt nämlich nur für Parteien des Tarifs - und das ist der Einsender der CD nicht unbedingt.

Herr Kötz, in dem Punkt muß ich Ihnen nun mal einfach widersprechen...;-)))

Und das mache ich auf der Grundlage von etwas mehr als 30 Jahren Branchenkenntnis... Auf beiden Seiten des Schreibtisches - als freier Mitarbeiter wie als Redakteur.

Mir ist kein deutscher Zeitungs- oder Zeitschriften-Verlag bekannt, der nach MfM zahlt.

Zeitungsverlage zahlen üblicherweise "Anstrich-Honorare". Das sind die Honorare, die gezahlt werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. "Anstrich", weil die Redaktion von jeder Ausgabe ein Exemplar mit "Anstrichen" (wer bekommt was) an die Honorarbuchhaltung gibt. (Heute läuft das meist digital.)

Wenn ein Zeitungsverlag gut ist, hat er irgendwo - z.B. auf der Website - AGB für freie Fotografen und Texter stehen. Da kann man das dann nachlesen. Leider, zugegeben habe etliche Verlage sowas nicht.

Alle Zeitungsverlage, die ich kenne, gehen davon aus, Fotos und Texte bei fehlen anderer Vereinbaren nach verlagsinternem "Anstrichhonorar" zu bezahlen. Daneben gibt's manchmal auch noch die Unsitte, in irgendwelchen AGB etwas zu schreiben wie: "Mit der Einsendung von ... sind Sie mit der honorarfreien Veröffentlichung einverstanden..."

An dem Punkt muß man es nun sorgfältig differenzieren!

Ich bin überzeugt, daß eine ganze Menge Zeitungsverlags-AGB für Fotografen-Honorare u.ä. rechtlich, gelinde gesagt, auf sehr wackeligen Füßen stehen. Allein schon, weil sie dem Fotografen bei Einsendung von Fotos nicht bekannt waren. Und man vom Verlag verlangen kann, daß er ggf. nachfragt: "Dürfen wir? Und wenn ja - wie was wollen Sie dafür haben?"

Das wäre dann zwar teilweise wirklich "branchenunüblich", aber Gerichte werden das ohne Frage in vielen Fällen für selbstverständlich halten.

Vernünftigerweise steht auf PR-Material immer drauf: "Abdruck honorarfrei... blabla.." - aus dem einfachen Grund, daß dies die Abdruckchancen deutlich erhöht. ;-)

Vernünftigerweise schreibt man auf Fotos, die man anbietet, weil man sie der Redaktion verkaufen will, sicherheitshalber drauf: "Abdruck honorarpflichtig... blabla..." - aus dem einfachen Grund, jegliche Mißverständnisse gleich im Keim zu ersticken.

(Bei dauerhafter Geschäftsbeziehung ist das dann nicht mehr nötig, aber darum geht's hier ja nicht.)

Irgendwas ist hier nun falsch gelaufen. Was - dafür gibt es eine ganze Palette von Möglichkeiten:

- Mißverständnis zwischen Fotograf und Redaktion. Red dachte: "kostenloses PR-Material", Fotograf meinte: "Ich will Honorar!"

- Mißverständnis innerhalb der Redaktion. Fotos wurden irgendwann im Laufe des "Workflows" von "mit Honorar" zu "honorarfreies PR-Foto".

- Dreistigkeit der Redaktion.

Übrigens: daß eines der Foto mit falschem Urhebervermerk gedruckt wurde, deutet stark darauf hin, daß in der Redaktion etwas schief gelaufen ist. Verwechslung...

Was ich aber ehrlich gesagt nicht ganz verstehe: wieso greift man nicht als erstes zum Telefon und sagt der Redaktion: "Äh... also... ich habe Ihnen da neulich... Und das war nun aber doch ein bißchen anders gedacht!"

Dann erfährt man nämlich sofort, ob es sich um ein Versehen handelt, oder ob es ein Mißverständnis war (dessen Folgen dann der Verlag zu tragen hat), oder ob längst ein Honorar vorgemerkt ist, das bloß noch nicht gezahlt wurde...
06.02.2009
...in ein paar Tagen habe ich genau so ein Verfahren gegen einen kleineren Zeitungsverlag in Rostock. Ich werde berichten, ob die MFM-Honorare bezahlt werden müssen!

Gruß,
Daniel Kötz
06.02.2009
@ Dr. Kötz

wie es in einem streitigen Verfahren aussieht ist die eine Sache.
was die Verlage im einzelnen tatsächlich in welchen Fällen zahlen ist die andere Sache.

Ideal wäre es natürlich - da gibt mir nicht nur Tom recht - wenn es eine Grundsatzentscheidung gäbe, welche besagt, dass die MFM - Honorare in Deutschland gundsätzlich anstelle der Anstrichhonorare btw der verlageseigenen Vergütungssysteme anzuwenden und zu bezahlen wären.
06.02.2009
Original von TomRohwer

[quote]Steht nichts dabei, geht man i.d.R davon aus dass man das Material honorarfrei nutzen kann.

Nein. Wirklich nicht. Und wenn man das täte, hätte man recht bald einen Termin bei der Rechtsabteilung des Verlages, die einem einen ordentlichen Einlauf verpasst.

Davon kann und davon darf man nicht ausgehen. Wovon eine Zeitungsredaktion ausgehen darf: wenn ihr jemand ein Foto schickt, dann ist das im Zweifel zur Veröffentlichung freigegeben. Und dann gilt im Zweifel das übliche Anstrichhonorar als vereinbart. Damit wird man vermutlich vor Gericht im Streitfall gerade noch durchkommen.

[/quote]

Auf welchem Mond lebst du denn?

Fakt ist, dass wenn meine Bilder für irgendwelche PR-Aktionen verwendet werden ... irgendein ein halbgarer Wilder in einer Berliner Online Redaktion
das Bildmateial als 'völlig frei von rechten' betrachtet.

Bei Rechtstreitigkeiten steht auf deren Briefköpfen eine Liste von Profs.
und die Behauptung, dass die Aufnahme einen Sonnuntergang zeigt ;)

Mach mal was, wenn du in einem Kaff lebst ;)
[gone] Nasty World Media
06.02.2009
Also das Rechtsverständnis in der MK entzieht sich meiner Logik.

Auf der einen Seite wird gefordert ein 16-jähriges Mädchen wegen eines Fotos das sie in einem privaten Video verwendet hat und das Ergebnis ohne Erlaubnis des Fotografen auf youtube veröffentlicht hat, verklagt werden soll und ein paar tausend Euro als Strafe als gerechtfertig gesehen werden.

Auf der anderen Seite wird ein Urheberrechtsverstoss einer Zeitung mit der Begründung "das wird halt so gehandhabt" oder schlimmer noch "die dürfen das" abgetan.


?????????????????


Gruß
Nasty
06.02.2009
@ Nasty, das hat nix mit Rechtsverständnis zu tun. So sieht Die Realität aus-
Vielleicht kennst du ja den Spruch:

Recht haben und Recht kriegen ist immer zweierlei.

Ich für meinen Teil hab auch keinen Bock drauf, immer sofort alles per Gericht durchzudrücken. Wenn Du auf dem Land wohnst gehen die Uhren manchmal etwas anders.

Ausserdem, den - von dir erwähnten Schuh mit der 16-jährigen - zieh ich mir nicht an.
[gone] VisualPursuit
06.02.2009
Die MFM-Liste ist eine Liste die von Bildagenturen (Vollagenturen) zusammengestellt wird.
Sie ist damit keineswegs maßgeblich für allein arbeitende Fotografen, den diese haben
weder den Verwaltungsaufwand noch die Infrastruktur, die solch eine Agentur
bereitstellt und die als Posten in die MFM-Preise einfliesst.

Allein da sehe ich schon einiges an Argumentationsgrundlage für den Beklagten.
Wenn man ein Bild kaufen muss und keine andere Wahl hat als ein Agenturbild zu
nehmen, dann wird man zähneknirschend den MFM-Preis zahlen müssen.

Sonst nicht. Ganz speziell nicht bei Bildern die von privat angeboten werden.
Da macht man bestenfalls dem Bildautoren das Angebot zum Listenpreis des
Verlages nach Anstrich zu bezahlen. Geht der darauf nicht ein kann man immer
noch Dienstbilder nutzen oder Bilder aus anderer Quelle kaufen.

Die MFM-Liste ist ziemlich analog zu den Fantastillionen die die Musikmafia sich
als Verluste durch Schulkinder in Tauschbörsen hochrechnet.

Realistisch muss man sagen dass zum geforderten Preis auch bei Abwesenheit
von Tauschbörsen kein Kauf zustande gekommen wäre, oder hier im vorliegenden
Fall hätte die Redaktion hochwahrscheinlich dankend abgelehnt.

Und das Urteil gegen die 16-jährige..... da geht es nicht um Gerechtigkeit.
Da geht es um Geld. Das Kind ist jung, die Chance ist gut dass man da noch
mal pfänden kann. Man setzt den Streitwert so hoch an, dass man zum
Landgericht muss, dann hat man schon mal Anwaltspflicht und es verdienen
bereits zwei Juristen daran. Wenn das Kind oder seine Eltern sich keinen am
Landgericht zugelassenen Anwalt leisten können oder wollen ist völlig unerheblich
ob der Kläger Recht hat oder nicht - er hat sich das Recht gekauft.

Versäumnisurteil -> vollstreckbarer Titel, traumatisiertes und langzeitverschuldetes
Kind, gut verdienender Anwalt. So einfach ist die Sache.

Wir leben nicht in einem Rechtsstaat, wir leben in einem Rechtsmittelstaat.
Wer sich die Rechtsmittel nicht leisten kann ist de facto entrechtet.

Der Feudalismus lässt grüssen. Vor dem Gesetz ist eben schon lange
nicht mehr jeder gleich.

Ein kleiner Verlag soll MFM-Preise zahlen..... hmmmm..... wird es den Verlag
nach einem möglicherweise verlorenen Verfahren noch geben?

Oder geht der durch Justizias Wirken Konkurs?

Ist der Verlag möglicherweise so wie hier vom Bildautor mit einer CD
beglückt worden? Mit schwammigen Begleitbemerkungen à la "guckt mal
was ihr damit anfangen könnt"? Und jetzt wird Honorar auf MFM-Basis
gefordert?

Einem Verlag Bilder ohne klares Statement zu übergeben ist in äusserstem
Maße unprofessionell. Nicht nachzufragen ist zwar auch nicht besser,
aber mich kotzt es an wenn jemand blöd genug ist nicht vorher einen
Preis zu fordern und dann jemand anders auf diesem Weg zu einem
höheren Honorar als für diesen Verlag üblich gepresst werden soll.

Im Dezember haben 5 Zeitschriften für die einer meiner Kunden gearbeitet
hat zusammengefaltet. Kleine Verlage, jeweils nur mit einer Zeitschrift, teils
Einmannredaktionen im Selbstverlag. Keiner von denen hatte wirklich viel
Geld, viele haben extrem knapsen müssen und sind jetzt über die Klinge
gesprungen. Eine Klage wie von Dr. Koetz umrissen würde bei sehr vielen
kleinen Verlagen die sofortige Insolvenz bedeuten. Weil einer mit dem Kopf
durch die Wand will und kein Anwalt der Welt bremst. Ist ja sein Geschäft.
Selbst wenn er vor Gericht unterliegt, bekommt er Geld, von daher wird
er sicher niemandem von einer Klage abraten.

Dr. Koetz ist sicher ein ehrenwerter Mann, und der kleine Verlag in Rostock
ist ganz sicher sehr böse und muss deswegen jetzt feste bluten.

Aber wenn ich mir so anhöre was der Threaderöffner so schreibt, dann
finde ich ihm gehören die Ohren langgezogen, aber ganz sicher kein
MFM-Honorar ausbezahlt.
[gone] Nasty World Media
06.02.2009
@VisualPursuit:

Zitat: "Die MFM-Liste ist ziemlich analog zu den Fantastillionen die die Musikmafia sich als Verluste durch Schulkinder in Tauschbörsen hochrechnet.
Realistisch muss man sagen dass zum geforderten Preis auch bei Abwesenheit von Tauschbörsen kein Kauf zustande gekommen wäre ..."


Warum muss bei Dir alles schwarz oder weiss sein?

Natürlich würde nur ein kleiner Teil illegal downgeloadeter Musik, Filme usw. gekauft werden, wenn die User nicht umsonst daran kämmen.

Aber die leichte kostenlose Verfügbarkeit von Musik und Filmen bringt definitiv potentielle Käufer dazu die Ware nicht legal zu erwerben.

Habe selbst einen Bekannten, der sich bevor er im Netz über serienjunkies gestolpert ist seine Lieblingsserien auf DVD geholt hat.


Wollte Dich mal sehen, wenn ich Deine Bilder klaue mit der Begründung Du hättest ja keinen Schaden, da ich eh nie Geld dafür ausgegeben hätte.


Und auch wenn man über die MFM-Liste sicher dikutieren kann heißt das noch lange nicht, das der Verlag überhaupt nicht für die zahlen soll.

Wobei wir wissen ja noch nicht mal sicher ob der Verlag sich wirklich um eine Zahlung drücken will oder ob es einfach nur ein Missverständniss ist.


Gruß
Nasty
[gone] VisualPursuit
06.02.2009
Original von Nasty World Media
@VisualPursuit:

Zitat: "Die MFM-Liste ist ziemlich analog zu den Fantastillionen die die Musikmafia sich als Verluste durch Schulkinder in Tauschbörsen hochrechnet.
Realistisch muss man sagen dass zum geforderten Preis auch bei Abwesenheit von Tauschbörsen kein Kauf zustande gekommen wäre ..."


Warum muss bei Dir alles schwarz oder weiss sein?


Ist es nicht. Möglich wäre ja auch nach wie vor das Anstrichhonorar zum Haustarif.


Natürlich würde nur ein kleiner Teil illegal downgeloadeter Musik, Filme usw.
gekauft werden, wenn die User nicht umsonst daran kämmen.

Aber die leichte kostenlose Verfügbarkeit von Musik und Filmen bringt definitiv
potentielle Käufer dazu die Ware nicht legal zu erwerben.


Und gar nicht mal so wenige Studien belegen dass oft mehr Musik gekauft wird
wenn man die Chance hat sie vorher legal oder illegal probezuhören.


Wollte Dich mal sehen, wenn ich Deine Bilder klaue mit der Begründung Du
hättest ja keinen Schaden, da ich eh nie Geld dafür ausgegeben hätte.

Die hab ich Dir dann aber nicht selbst frei Haus bis auf den Tisch geliefert.


Und auch wenn man über die MFM-Liste sicher dikutieren kann heißt das noch
lange nicht, das der Verlag überhaupt nicht für die zahlen soll.

Sagt ja auch keiner. Aber das Anstrichhonorar nach Preisliste sollte
meiner Ansicht nach genügen. Ist eh schon eine Frechheit, falls unterschwellig
der Eindruck vermittelt worden ist das Material wäre kostenfrei zur Verfügung
gestellt worden und jetzt soll im Nachhinein fett kassiert werden.


Wobei wir wissen ja noch nicht mal sicher ob der Verlag sich wirklich um eine
Zahlung drücken will oder ob es einfach nur ein Missverständniss ist.


Richtig. Ich glaube wir sind uns aber einig dass "Guckt mal ob ihr damit was
anfangen könnt" das diametrale Gegenteil von "Abdruck oder/und Nutzung nur
gegen Urhebervermerk, Zahlung eines Honorars nach MFM-Liste und
Belegexemplar" ist.
06.02.2009
mal ne ganz ander frage

wie lange ist es denn her das die zeitung die bilder veröffentlicht hat
und hat jemand von der zeitung deine kontaktdaten
es könnte ja auch sein das du ganz normal nach anstrich mit ihrem haustarif
bezahlt wirst das erfolgt aber immmer zum ende des monats


lg wimalo
[gone] Nasty World Media
06.02.2009
Nö ist definitiv nicht das Gegenteil sondern völlig neutral - hier wird erstmal weder ein Honorar gefordert noch die Bilder kostenfrei zu Verfügung gestellt.

Aber unterstellen wir mal die Bilder würden mit diesem Satz wirklich kostenfrei zur Verfügung gestellt.

In welchem Umfang soll das sein?
Auf der Titelseite oder nur klein im hinteren Teil?
Darf er sie in eigenen Werbeanzeigen verwenden?
Wie oft darf er das Bild nutzen - in einer Ausgabe oder so oft der Verlag will?
Oder darf der Verlag die Bilder sogar weiterverkaufen?


Gruß
Nasty


Original von VisualPursuit
Richtig. Ich glaube wir sind uns aber einig dass "Guckt mal ob ihr damit was
anfangen könnt" das diametrale Gegenteil von "Abdruck oder/und Nutzung nur gegen Urhebervermerk, Zahlung eines Honorars nach MFM-Liste und
Belegexemplar" ist.
[gone] VisualPursuit
06.02.2009
Original von Nasty World Media
Aber unterstellen wir mal die Bilder würden mit diesem Satz wirklich
kostenfrei zur Verfügung gestellt.


Oder einem der anderen Sätze, die in der Konversation vorkamen.


In welchem Umfang soll das sein?


Das lässt sich aus den durchaus schwammigen Äusserungen des
Threadstarters nicht rekonstruieren. Im Zweifel steht vor Gericht
Aussage gegen Aussage, und seine designierten Gegner sind
anscheinend mindestens zu zweit vor Ort gewesen.

An seiner Stelle würde ich damit nicht vor Gericht gehen.
05.03.2011
So, jetzt bin ich auch "Opfer" geworden.
Eine große Tageszeitung im Rheinladn hat 2 Bilder von mir sowohl in der Print- als auch in der Onlineausgabe verwendet. Sie hatten die Nutzungsrechte nicht und haben auch jemand anderen als Urheber genannt.

Die MFM-Empfehlung ergibt 425 EUR, das hab ich jetzt einfach mal in die RG geschrieben, die ich denen gerade zugesandt habe. Zum Anstrichhonorar hab ich leider via Google keine Angabe gefunden. Das wird sicher deutlich drunter liegen. Aber selbst damit wäre ich wahrscheinlich zufrieden.

Am meisten ärgert mich die falsche Urheberangabe, obwohl in den EXIF- und IPTC-Daten neben meinem Namen auch genaue Angaben zur Verwendung stehen.
06.03.2011
Original von Axel H.
.............. Zum Anstrichhonorar hab ich leider via Google keine Angabe gefunden. ................



Das Anstrichhonorar wird oftmals auch als Haustraif bezeichnet. Viele Verlage stellen diese Informationen gar nicht ins Netz oder stellen diese Infos zur auf geschützten Seiten bereit.

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