Freischaltung von Aufnehmen verweigert / stillschweigend erlaubte Nutzung durch den Betreiber 60
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
01.02.2009
ja kann er ;) ist sein hausrecht
#41Report
01.02.2009
Ich finde das ist eine sehr individuelle Frage der persönlichen Einstellung und auch der Rahmenbedingungen.
Erst mal hat jeder Betreiber das Recht die Regeln innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach eigenem´Gusto zu formulieren und durchzusetzen. Wem die Regeln dann nicht gefallen, der muss schliesslich nicht mitmachen.
Mir persönlich würde das jetzt nicht gegen den Strich gehene, weil ich zumindest derzeit keinen Wert auf einen Domainnamen o.ä. als Stempel in den Bildern Wert lege.
Aber selbst wenn doch, dann müsste ich mir halt überlegen, welchen Vorteil ich mir von der Teilname an einer bestimmten Community verspreche und ob es mir dafür eventuell Wert ist, mich mit den mir unbequemen Regeln zu arrangieren oder nicht.
Erst mal hat jeder Betreiber das Recht die Regeln innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach eigenem´Gusto zu formulieren und durchzusetzen. Wem die Regeln dann nicht gefallen, der muss schliesslich nicht mitmachen.
Mir persönlich würde das jetzt nicht gegen den Strich gehene, weil ich zumindest derzeit keinen Wert auf einen Domainnamen o.ä. als Stempel in den Bildern Wert lege.
Aber selbst wenn doch, dann müsste ich mir halt überlegen, welchen Vorteil ich mir von der Teilname an einer bestimmten Community verspreche und ob es mir dafür eventuell Wert ist, mich mit den mir unbequemen Regeln zu arrangieren oder nicht.
#42Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
02.02.2009
Original von TomRohwer
"Alle" Grafiken, Texte usw. unterliegen nämlich garantiert nicht dem Urheberrecht...;-)
eigentlich schon, denn irgendjemand muss da Zeug ja mal erstellt oder verfasst haben...
ich kann mir jetzt kaum vorstellen dass in der MK etwas zu finden ist das schon verjährt ist...
#43Report
[gone] www.trash-pixel.de
02.02.2009
Original von HermannK
Mal zurück zum eigentlichen Thema.
Eine Domain kann kein Urheber sein, jedenfalls nicht nach UrhG.
Von daher ist die Fragestellung redundant oder falsch.
Die richtige Frage wäre "Kann mir ein Admin einer Webseite Werbung für meine Domains auf meinen Fotos verbieten?"
Gruß
Hermann
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
1. (...)
2. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Und das ist nun mal bei mir http://www.trash-pixel.de und basta! Das steht nix von "eine Domain kann kein Urheber sein"! Ich bin Trash-Pixel.de!
#44Report
[gone] D-E-L-E-T-E-D
02.02.2009
Kurz und knapp. Ich finde es VÖLLIG okay wenn man seine Bilder mit einem Copyright
versieht, solange es denn dezent am Rande ist und nicht das halbe Bild einnimmt.
Wie das Copyright Symbol oder was auch immer dann aussieht ist doch völlig egal und
welche Seite es nötig hat sich wegen sowas anzupissen hat eh andere Probleme ;)
versieht, solange es denn dezent am Rande ist und nicht das halbe Bild einnimmt.
Wie das Copyright Symbol oder was auch immer dann aussieht ist doch völlig egal und
welche Seite es nötig hat sich wegen sowas anzupissen hat eh andere Probleme ;)
#45Report
[gone] www.trash-pixel.de
02.02.2009
*beifallklatsch* ... eben! und wie man auf meinen Bildern dehen kann, ist das dezent und nicht aufdringlich ...
Original von -Steve- TOTENGOTT AUF DER SC ;)
Kurz und knapp. Ich finde es VÖLLIG okay wenn man seine Bilder mit einem Copyright
versieht, solange es denn dezent am Rande ist und nicht das halbe Bild einnimmt.
Wie das Copyright Symbol oder was auch immer dann aussieht ist doch völlig egal und
welche Seite es nötig hat sich wegen sowas anzupissen hat eh andere Probleme ;)
#46Report
[gone] D-E-L-E-T-E-D
02.02.2009
Ist meiner Meinung nach völlig in Ordnung so, ja.
#47Report
[gone] Hermann Klecker
02.02.2009
Original von trash-pixel.de
[quote]Original von HermannK
Mal zurück zum eigentlichen Thema.
Eine Domain kann kein Urheber sein, jedenfalls nicht nach UrhG.
Von daher ist die Fragestellung redundant oder falsch.
Die richtige Frage wäre "Kann mir ein Admin einer Webseite Werbung für meine Domains auf meinen Fotos verbieten?"
Gruß
Hermann
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
1. (...)
2. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Und das ist nun mal bei mir http://www.trash-pixel.de und basta! Das steht nix von "eine Domain kann kein Urheber sein"! Ich bin Trash-Pixel.de![/quote]
Okeh, ich hab etwas gelernt.
Nur, wenn der Betreiber Dein Foto nicht zeigt, was er sicher nicht muß, dann braucht er auch nichts zu bezeichnen.
Gruß
Hermann
#48Report
[gone] D-E-L-E-T-E-D
02.02.2009
Das sagt ja auch keine Sau. Aber man kann auf sein Bild auch die Bestellnummer
für nen Cheeseburger draufstempeln wenn man lustig ist. ;)
für nen Cheeseburger draufstempeln wenn man lustig ist. ;)
Eine Domain kann kein Urheber sein, jedenfalls nicht nach UrhG.
#49Report
[gone] Frank Schippers
03.02.2009
Da der Betreiber des hier erwähnten Forums kein Mitglied der MK ist, jedoch Kenntnis von diesem Thread bekommen hat, bin ich gebeten worden, einen Link auf seine Stellungnahme, die er auf seiner eigenen Plattform verfasst hat, in diesem Beitrag zu posten.
Da sich - wie es so oft ist - der Sachverhalt nach dem Anhören der zweiten Seite doch ein ganzes Stück weit relativiert, werde ich diesem Wunsch gerne nachkommen...
Stellungnahme des Betreibers von model-universum.de zu den hier beschriebenen Vorgängen
Da sich - wie es so oft ist - der Sachverhalt nach dem Anhören der zweiten Seite doch ein ganzes Stück weit relativiert, werde ich diesem Wunsch gerne nachkommen...
Stellungnahme des Betreibers von model-universum.de zu den hier beschriebenen Vorgängen
#50Report
[gone] Frank Schippers
03.02.2009
Original von trash-pixel.de
*beifallklatsch* ... eben! und wie man auf meinen Bildern dehen kann, ist das dezent und nicht aufdringlich ...
hat schon mal jemand darüber nachgedacht, dass es dem betreiber von model-universum.de vielleicht weniger um den kleinen, süßen urhebervermerk unten rechts unter dem bild geht, als vielmehr um sowas:
[IMG]
unter "dezent und nicht aufdringlich" verstehe ich ehrlich gesagt etwas anderes...
natürlich muss man als fotograf wissen, ob man sowas schön findet... genauso, wie man als betreiber eines modell-portals wissen muss, ob man sowas auf seiner seite haben möchte... (mal ganz davon abgesehen, dass die fotos ja trotz des "dezenten und nicht aufdringlichen" urhebervermerks freigeschaltet wurden...
#51Report
03.02.2009
Original von TM-PhotoDesign *trauert*
sie können aber die polizei rufen, wenn du es nicht freiwillig machst wenn sie einen verdacht haben, und die dürfen reinschauen.
Ja. Selbstverständlich. Nur: ich muß nicht warten, bis die Polizei kommt.
Dann beruft sich der Ladendetektiv auf das "Jedermannsrecht" (jeder darf einen auf frischer Tat ertappten Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten) - und hat ein Verfahren wegen Nötigung, Freiheitsberaubung etc. am Hals, wenn bei mir kein Diebesgut gefunden wird...
Die Polizei kann nämlich auch einen Nicht-Täter bis zur Klärung des Sachverhaltes festhalten, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Und wenn ich mich dagegen wehre, ist das "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Auch wenn ich unschuldig bin, muß ich mich einer rechtmäßigen polizeilichen Maßnahme beugen. Der Nicht-Polizist aber hat dann ein Problem. Widerstand gegen den ist nämlich zulässig, ein unbegründetes Festhalten seinerseits aber nicht.
ist wie wenn du das werksgelände einer firma verlässt, der werksschutz fragt dich ob er mal reinschauen darf, wenn nicht, kann es sein, dass sie die polizei rufen, diesen heckemck macht normal niemand und lässt gleich in die taschen schauen.
Der Werkschutz darf mich aber nicht festhalten. Und das ist der Punkt. Ich brauche gar keinen "Heckmeck" machen - ich gehe einfach. Und wehe, es versucht mich ein Nichtpolizist daran zu hindern.
Übrigens: "Heckmeck" ist das nicht - das Durchsuchen meiner Einkaufstasche bedarf normalerweise eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, ausschließlich Polizei und Zoll sind befugt, bei Vorliegen bestimmter rechtlicher Voraussetzungen bei Gefahr im Verzug auch ohne richterliche Anordnung vorzugehen.
Ich brauche übrigens nur erklären, daß sich Schriftstücke in meiner Einkaufstasche befinden, und schon müßte die Polizei die Tasche ungeöffnet sicherstellen und einem Staatsanwalt übergeben, wobei ich dann darauf bestehen könnte, daß ein richterlicher Beschluß ergeht, bevor der Staatsanwalt in die Tasche guckt, und unter Umständen der Richter sich eine erste Sichtung sogar selber vorbehält. Und dann erst guckt der Staatsanwalt - oder auch nicht.
Wir sprechen hier nämlich gerade über das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Person (dazu gehört auch meine Einkaufstüte...), das in Punkto "Durchsuchung" dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gleichsteht.
Es ist übrigens sehr sinnvoll, nicht einen Ladendetektiv eine Taschenkontrolle machen zu lassen - die sind notorisch kriminell und schmuggeln einem schon mal was unter. Weil sie hauptsächlich über "Kopfprämien" ihr Geld verdienen.
(Davon, daß ca. 70 Prozent aller Ladendiebstähle vom Personal begangen werden und nicht von den Kunden, will ich jetzt gar nicht reden.)
#52Report
03.02.2009
Original von Frank Schippers
[quote]Original von trash-pixel.de
*beifallklatsch* ... eben! und wie man auf meinen Bildern dehen kann, ist das dezent und nicht aufdringlich ...
hat schon mal jemand darüber nachgedacht, dass es dem betreiber von model-universum.de vielleicht weniger um den kleinen, süßen urhebervermerk unten rechts unter dem bild geht, als vielmehr um sowas:
[IMG]
unter "dezent und nicht aufdringlich" verstehe ich ehrlich gesagt etwas anderes...
natürlich muss man als fotograf wissen, ob man sowas schön findet... genauso, wie man als betreiber eines modell-portals wissen muss, ob man sowas auf seiner seite haben möchte... (mal ganz davon abgesehen, dass die fotos ja trotz des "dezenten und nicht aufdringlichen" urhebervermerks freigeschaltet wurden...[/quote]
Wer seine Website mit honorarfreien Fotos betreiben will, muß ggf. mit sowas leben...
#53Report
03.02.2009
Original von Alex | Photodesign & Digital Artwork
[quote]Original von TomRohwer
"Alle" Grafiken, Texte usw. unterliegen nämlich garantiert nicht dem Urheberrecht...;-)
eigentlich schon, denn irgendjemand muss da Zeug ja mal erstellt oder verfasst haben...
ich kann mir jetzt kaum vorstellen dass in der MK etwas zu finden ist das schon verjährt ist...[/quote]
Nein. Die Betonung liegt auf alle - deshalb war das auch kursiv geschrieben.
Damit überhaupt ein urheberrechtlicher Schutz entsteht, muß eine gewisse Schöpfungshöhe vorliegen.
Nicht jeder Text, nicht jede Zeichnung, nicht jede Grafik ist urheberrechtlich geschützt.
[IMG]
Und was nicht geschützt ist, kann jeder nach Belieben nehmen und weiterverwenden.
Bei Fotos ist das was anderes, die sind - ausgenommen bestimmte Repro-Fotos - zumindest immer als "einfaches Lichtbild" geschützt, wenn sie denn nicht die Schöpfungshöhe haben, "Lichtbildwerk" zu sein.
Diese Grafik hier
[IMG]
könnte zweifellos jeder nehmen und auf seiner Website verwenden, ohne daß Hendrik (oder wer auch immer diese Grafik gebastelt hat) etwas dagegen tun könnte. Denn es haben Oberlandesgerichte sogar "Webgrafiken" mit mehr Herstellungsaufwand schon den Schutz des UrhG abgesprochen.
Darauf wollte ich hinaus.
#54Report
03.02.2009
Original von trash-pixel.de
Und das ist nun mal bei mir http://www.trash-pixel.de und basta! Das steht nix von "eine Domain kann kein Urheber sein"! Ich bin Trash-Pixel.de!
Es geht ja auch bei der Urheberbezeichnung nicht darum, ob eine Domain ein Urheber sein kann oder ob die Urheberbezeichnung der Name einer natürlichen Person sein muß.
Der Urheber kann nach Belieben festlegen, wie die Urheberbezeichnung aussehen soll (Rechte Dritter natürlich vorbehalten!). Er kann auch sagen: "Als Urhebervermerk muß in Helvetica-Schrift Farbe HKS 32 RUMBERT RUMPELSTILZCHEN direkt am Bild angegeben werden."
Wenn er das zur Voraussetzung der Einräumung eines Nutzungsrechts macht, dann ist das so und der Nutzer muß sich dran halten.
Der Erwerber eines Nutzungsrechts kann sich vom Urheber aber selbstverständlich auch einen Verzicht auf Urhebernennung einräumen lassen. Auch das ist dann selbstverständlich wirksam.
#55Report
[gone] Frank Schippers
03.02.2009
Original von TomRohwer
Wer seine Website mit honorarfreien Fotos betreiben will, muß ggf. mit sowas leben...
nö... müssen muss er generell gar nix! genauso, wie hendrik das online stellen gewisser fotos hier nicht duldet, ist kein betreiber einer website gezwungen, irgendwas zu dulden, was er in seinen nutzungsbedingungen explizit ausschließt...
gerade bei kostenfreien websites sollte man sich in den meisten fällen an den grundsatz halten: "abseits ist, wenn der schiedsrichter pfeift"
und weder hier noch auf anderen seiten ist irgendein nutzer gezwungen, sich anzumelden!
#56Report
03.02.2009
Original von Frank Schippers
Da der Betreiber des hier erwähnten Forums kein Mitglied der MK ist, jedoch Kenntnis von diesem Thread bekommen hat, bin ich gebeten worden, einen Link auf seine Stellungnahme, die er auf seiner eigenen Plattform verfasst hat, in diesem Beitrag zu posten.
Da sich - wie es so oft ist - der Sachverhalt nach dem Anhören der zweiten Seite doch ein ganzes Stück weit relativiert, werde ich diesem Wunsch gerne nachkommen...
Stellungnahme des Betreibers von model-universum.de zu den hier beschriebenen Vorgängen
Ändert nichts daran, daß der Betreiber von Model-Universum sich da rechtlich auf sehr dünnem bzw. schon eingebrochenem Eis befindet.
"Und natürlich liegt es nahe, dass man Artwork für eine Webseite wie Model Universum mit Referenzmaterial aus der Community erstellt. Dies ist aber bislang nie geschehen (ich habe immer auf eigenes Material zurück gegriffen). Und für den Fall, dass ich es tun wollte, würde ich mich selbstverständlich mit dem Urheber in Verbindung setzen um mich abzusichern. (Auch das steht oben in der zitierten Passage.) Da ich von dieser Klausel noch nie Gebrauch gemacht habe und es auch sicher nicht machen werde, wäre ich auch bereit sie zu streichen, wenn das hier mehrheitlich gewünscht wird."
Ist ja nett, aber eine "Kann-Klausel". "Würde ich mich selbstverständlich..." ist das Gegenteil von einer klaren rechtlichen Vereinbarung.
Hier wird ein Nutzungsrecht eingeräumt, das der Betreiber ohne weitere Abmachungen nutzen kann und darf - und gleichzeitig erklärt er "Ich würde ja vorher fragen"... Und was passiert, wenn der Urheber "Nein" sagt? Verzichtet der Betreiber dann auf seine vertraglich zugesicherten Rechte? Oder sagt verweist er dann auf seine Rechte und sagt: "Ich muß ja gar nicht fragen, und Deine Antwort ist auch nicht relevant!"?
So macht man keine Verträge.
Und "Und schließlich sei darauf hingewiesen, dass der letzte Satz ebenfalls eine reine Absicherung gegen irgendwelche Kasper ist, die meinen mir nach Anmeldung eine Rechnung schicken zu müssen, dafür dass sie hier kostenlos Bilder einstellen" ist und bleibt rechtlich Unfug und ist unwirksam.
Auf einen Anspruch nach §32a UrhG kann nicht wirksam verzichtet werden, auch nicht durch Anerkennen von AGB oder ausdrücklichen Vertrag. Wenn irgendwann mal ein "auffälliges Mißverhältnis" zwischen Honorar (hier: 0 Euro) und wirtschaftlichem Ertrag des Inhabers des Nutzungsrechtes (hier: Model-Universum) entstehen sollte, dann hat der Urheber einen gesetzlich garantierten Anspruch auf angemessene Beteiligung. Übrigens nicht nur gegen Model-Universum, sondern ggf. an alle Beteiligten der Nutzungskette.
Und da hilft dem Betreiber auch dieser Passus nix. Da muß er zahlen.
Und unabhängig von diesem Sonderfall gilt immer noch §32, der sagt: "Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird." Punkt. Natürlich ist sowas im konkreten Fall fast immer sehr, sehr schwer nachzuweisen, aber wenn der Nachweis gelingt, daß da gewaltig Geld verdient wird, dann kann der Urheber auf der Matte stehen. Und Vertragsänderung verlangen.
So ist nun mal das Gesetz. Und AGB-Klauseln, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder zu ihrer Umgehung dienen sollen, sind unwirksam.
#57Report
03.02.2009
Original von Frank Schippers
[quote]Original von TomRohwer
Wer seine Website mit honorarfreien Fotos betreiben will, muß ggf. mit sowas leben...
nö... müssen muss er generell gar nix! [/quote]
Moment!
Rechtlich müssen alle Beteiligten sich auf irgendeine Vereinbarung einlassen. Wenn sie nicht zusammen kommen - "Ich will das!" / "Ich will das nicht!" - dann gibt's eben keine Vereinbarung.
Nur: hier ging es um eine Kritik, daß der Vermerk ja auch zu "indezent" sei. Das ist keine rechtliche Frage, sondern die Frage: "Kann man von einem Seitenbetreiber fordern, daß er sowas zulässt?"
Und da lautet die Antwort: Selbstverständlich kann man. Das ist weder unmoralisch noch übertrieben.
Ob der Betreiber das nun so akzeptiert, ist wieder eine vollkommen andere Baustelle.
Findet er genügend Daffel, die ihm Fotos ohne große Vermerke zur kostenlosen Nutzung überlassen, hat er Glück gehabt. Findet er die nicht - wird er die riesengroßen Vermerke schlucken müssen.
So einfach ist das.
#58Report
03.02.2009
Sehr putzig finde ich übrigens folgenden Hinweis in dem Text von Model-Universum:
"3. Ursache für den Thread auf der anderen Modelplattform war wie gesagt, dass ich den User darauf hingewiesen hatte, dass ich es "ungern sehe, wenn Domains mitten in das Bild gestempelt werden, aber die Bilder ausnahmsweise freischalte". Es handelte sich wie gesagt nur um einen Hinweis (ich habe die Bilder nicht einmal abgelehnt). Der gesamte Account des Users war darauf ausgelegt Werbung für seine eigene Webseite zu machen. Das begann mit den Benutzernamen und endete mit den URLs in den Bildern. Abgesehen davon, dass es auch nicht besonders ästethisch ist, seine Bilder ganzflächig zu beschriften, glaube ich, dass es nachvollziehbar ist, wenn man es "ungern sieht", wenn Model Universum ausschließlich zur Eigenwerbung genutzt wird. In das Bild paßt natürlich auch, dass der Druck auf einer anderen Community abgelassen wird, anstatt sich hier damit auseinanderzusetzen."
Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...
"Der gesamte Account des Users war darauf ausgelegt Werbung für seine eigene Webseite zu machen."
Ach was.
Der Betreiber von Model-Universum möchte also kostenlose Fotos von anderen Leuten haben, mit denen er seine - gewerblich betriebene! - Website füllt, ist aber beleidigt, wenn die Lieferanten dieser Fotos dann ihren Account ihrerseits für Werbung für sich selbst benutzen...
Ist keine rechtliche Frage. Ganz sicher nicht.
Ist aber eine ziemlich dreiste Unverschämtheit - nicht nur "gratis schnorren", sondern auch noch zickig werden, wenn der Angeschnorrte sagt: "Ok - ich schenk Dir was. Dafür will ich aber auch was davon haben. Kostet Dich nix - quid pro quo. Jeder von uns hat einen Nutzen davon."
Ist ungefähr so, als wenn einer zu Audi geht und sagt: "Sie dürfen uns kostenlos eine Woche 20 Audi A6 für unser Tennisturnier leihen. Wir sparen dadurch die Kosten für teure Mietwagen. Aber schrauben Sie bitte vorher die Markenschilder ab. Wir finden Ihr Audi-Logo doch etwas zu aufdringlich..."
Daß da der PR-Chef von Audi sagt: "Hallo?! Jemand zuhause??" - ist für mich irgendwie nachvollziehbar.
"3. Ursache für den Thread auf der anderen Modelplattform war wie gesagt, dass ich den User darauf hingewiesen hatte, dass ich es "ungern sehe, wenn Domains mitten in das Bild gestempelt werden, aber die Bilder ausnahmsweise freischalte". Es handelte sich wie gesagt nur um einen Hinweis (ich habe die Bilder nicht einmal abgelehnt). Der gesamte Account des Users war darauf ausgelegt Werbung für seine eigene Webseite zu machen. Das begann mit den Benutzernamen und endete mit den URLs in den Bildern. Abgesehen davon, dass es auch nicht besonders ästethisch ist, seine Bilder ganzflächig zu beschriften, glaube ich, dass es nachvollziehbar ist, wenn man es "ungern sieht", wenn Model Universum ausschließlich zur Eigenwerbung genutzt wird. In das Bild paßt natürlich auch, dass der Druck auf einer anderen Community abgelassen wird, anstatt sich hier damit auseinanderzusetzen."
Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...
"Der gesamte Account des Users war darauf ausgelegt Werbung für seine eigene Webseite zu machen."
Ach was.
Der Betreiber von Model-Universum möchte also kostenlose Fotos von anderen Leuten haben, mit denen er seine - gewerblich betriebene! - Website füllt, ist aber beleidigt, wenn die Lieferanten dieser Fotos dann ihren Account ihrerseits für Werbung für sich selbst benutzen...
Ist keine rechtliche Frage. Ganz sicher nicht.
Ist aber eine ziemlich dreiste Unverschämtheit - nicht nur "gratis schnorren", sondern auch noch zickig werden, wenn der Angeschnorrte sagt: "Ok - ich schenk Dir was. Dafür will ich aber auch was davon haben. Kostet Dich nix - quid pro quo. Jeder von uns hat einen Nutzen davon."
Ist ungefähr so, als wenn einer zu Audi geht und sagt: "Sie dürfen uns kostenlos eine Woche 20 Audi A6 für unser Tennisturnier leihen. Wir sparen dadurch die Kosten für teure Mietwagen. Aber schrauben Sie bitte vorher die Markenschilder ab. Wir finden Ihr Audi-Logo doch etwas zu aufdringlich..."
Daß da der PR-Chef von Audi sagt: "Hallo?! Jemand zuhause??" - ist für mich irgendwie nachvollziehbar.
#59Report
[gone] Frank Schippers
03.02.2009
Original von TomRohwer
(...) ist aber beleidigt, wenn die Lieferanten dieser Fotos dann ihren Account ihrerseits für Werbung für sich selbst benutzen... (...)
stimmt ja so auch nur bedingt...
für eigenwerbung des model-universum kunden wird sogar ausdrücklich raum gegeben:
"(...) Die Setzung eines Links auf eine PRIVATE, NICHT-KOMERZIELLE Webseite mit weiteren Informationen über den Kunden ist nur in den dafür vorgesehenen Datenfeldern gestattet. (...)"
jeder kann dort einen link auf seine HP setzen - aber halt nur an einer vom betreiber festgelegten stelle...
selbst wenn audi den A6 für ein tennisturnier sponsort, obliegt es doch dem turnierausrichter den platz für die audi-werbung zu bestimmen, oder?!
oder hat audi da mitspracherecht?! wohl eher nicht...
wenn es dem fahrzeughersteller nicht gefällt, wo und in welchem umfang der turnierbetreiber die werbung plaziert, steht es dem hersteller doch frei zu sagen: "nö, dann guck' mal wie du deine VIP zum turnierplatz bekommst - jedenfalls nicht mit meinem auto!"
#60Report
Topic has been closed
Ja ich würde die Plattform verlassen, schon wegen der Klausel in den Nutzungsbedingungen
67
Klarer Fall! Ich als Urheber bestimme Art und Platzierung uns setze mich durch
16
Ich würde auf den Urhebervermerk verzichten und bleiben
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