Gericht: Fotoportal unterliegt bei Aufnahmen trotz Fotoverbot der Störerhaftung 23
08.01.2009
Original von dwf (L.E.) allerdings wird es auch für mich immer verrückter. die straßen gehören auch der behörde. die könnten natürlich dann so das säckl gut auffüllen.
Nein. Die Straßen gehören eben nicht "der Behörde".
Die Straßen sind "öffentlicher Verkehrsraum". Den darf man im dafür vorgesehen Maße nach Belieben nutzen. (Wobei man für "Sondernutzung" eine Genehmigung braucht - was aber auch logisch ist, man würde sich nämlich bedanken, wenn man andauernd irgendwo nicht durchkommt, weil ein Filmteam mal eben zwei Kilometer Hauptverkehrsstraße blockiert...)
Man kann es übrigens auch fast immer ganz leicht erkennen: überall, wo ein Zaun drum ist, ein "Eingang", wo eine erkennbare Abgrenzung zur "Straße" besteht - da begibt man sich auf Privatgelände. Das eben auch einer Institution der öffentlichen Hand (Gemeinde, Land, Bund) gehören kann.
#22Report
08.01.2009
ernst: Tom Rohwers beiträge lesen sich wieder einmal angenehm und informativ.
heiter: >... 460 millionen € / 18 Millionen DDR-Bürger = 25,56 € nachzuzahlen...<
Mist! Und sagt mir mal bitte jemand wo und bis wann ich die 25, 56-, einzahlen muss?!
Nicht dass ich plötzlich einen mahnbescheid kriege!
heiter: >... 460 millionen € / 18 Millionen DDR-Bürger = 25,56 € nachzuzahlen...<
Mist! Und sagt mir mal bitte jemand wo und bis wann ich die 25, 56-, einzahlen muss?!
Nicht dass ich plötzlich einen mahnbescheid kriege!
#23Report
Topic has been closed
es waren wohl 9 milliarden mark = ~ 900 millionen DM = ~ 460 millionen €
(kurs 1:10) (kurs 1:1,95583)
460 millionen € / 18 Millionen DDR-Bürger = 25,56 € nachzuzahlen
finde das geht noch
BTO
wen ich wann und wo fotografiere, da muß ich mich schon kundig machen und wenn eine webseite damit geld verdient, hat sie natürlich die pflicht zur kontrolle. allerdings wird es auch für mich immer verrückter. die straßen gehören auch der behörde. die könnten natürlich dann so das säckl gut auffüllen.