Ein Urteil zur Störerhaftung. 15
07.01.2009
was ist daran verwirrend? wenn du dein auto in einer straße parkst, wo ich gerade ein outdoor-shooting mache, dann kannst du der mk untersagen, die fotos zu hosten, wenn dein auto darauf zu sehen ist, ganz einfach...
absolut zum kotzen, dieses urteil :(
absolut zum kotzen, dieses urteil :(
#2Report
[gone] Miguel
07.01.2009
Jan war schneller, mal eben schauen, ob ich meinen Thread wieder loeschen kann.
#3Report
07.01.2009
Original von Henning Zachow *Hallo? ;)*
was ist daran verwirrend? wenn du dein auto in einer straße parkst, wo ich gerade ein outdoor-shooting mache, dann kannst du der mk untersagen, die fotos zu hosten, wenn dein auto darauf zu sehen ist, ganz einfach...
absolut zum kotzen, dieses urteil :(
Wenn Du Dein Auto auf einer öffentlichen Straße parkst, kannst Du niemanden untersagen, es zu fotografieren oder die Fotos zu veröffentlichen.
(--> http://www.fotorecht.de )
#4Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
07.01.2009
Original von Henning Zachow *Hallo? ;)*
was ist daran verwirrend? wenn du dein auto in einer straße parkst, wo ich gerade ein outdoor-shooting mache, dann kannst du der mk untersagen, die fotos zu hosten, wenn dein auto darauf zu sehen ist, ganz einfach...
absolut zum kotzen, dieses urteil :(
nein, falsch, wenn du dein Auto auf einem Privatgelände (!!) parkst DANN wäre dem so, aber auch nur, wenn derjenige der das Auto fotografiert sich dazu ebenfalls auf dieses Gelände begeben muss um es abzulichten, wenn dein Auto in einer öffentlichen Straße steht oder zwar auf einem Privatgelände, man es aber von der öffentlichen Straße aus einsehen und fotografieren kann dann hast du dabei nichts zu melden!
Da du aber keinerlei Urheberrecht oder sonstige Verwertungs-relevante Rechte an deinem Auto hast wäre es aber warscheinlich eh egal wo das Auto steht...
#5Report
[gone] Lichtstreif
07.01.2009
Genauso...
Hier liegt dem Urteil zugrunde, dass es sich nicht um eine öffentliche Parkanlage handelt bzw. gleichtzeitig auch durch den Betreiber ein Fotografierverbot erlassen wurde.
Davon unberührt ist natürlich die Fotografie von öffentlich zugänglichen Plätzen...
Wenn Du Dein Auto auf einer öffentlichen Straße parkst, kannst Du niemanden untersagen, es zu fotografieren oder die Fotos zu veröffentlichen.
(--> http://www.fotorecht.de )[/quote]
Hier liegt dem Urteil zugrunde, dass es sich nicht um eine öffentliche Parkanlage handelt bzw. gleichtzeitig auch durch den Betreiber ein Fotografierverbot erlassen wurde.
Davon unberührt ist natürlich die Fotografie von öffentlich zugänglichen Plätzen...
Original von TomRohwer
[quote]Original von Henning Zachow *Hallo? ;)*
was ist daran verwirrend? wenn du dein auto in einer straße parkst, wo ich gerade ein outdoor-shooting mache, dann kannst du der mk untersagen, die fotos zu hosten, wenn dein auto darauf zu sehen ist, ganz einfach...
absolut zum kotzen, dieses urteil :(
Wenn Du Dein Auto auf einer öffentlichen Straße parkst, kannst Du niemanden untersagen, es zu fotografieren oder die Fotos zu veröffentlichen.
(--> http://www.fotorecht.de )[/quote]
#6Report
07.01.2009
Original von TomRohwer
[quote]Original von Henning Zachow *Hallo? ;)*
was ist daran verwirrend? wenn du dein auto in einer straße parkst, wo ich gerade ein outdoor-shooting mache, dann kannst du der mk untersagen, die fotos zu hosten, wenn dein auto darauf zu sehen ist, ganz einfach...
absolut zum kotzen, dieses urteil :(
Wenn Du Dein Auto auf einer öffentlichen Straße parkst, kannst Du niemanden untersagen, es zu fotografieren oder die Fotos zu veröffentlichen.
(--> http://www.fotorecht.de )[/quote]
Das wollte ich auch sagen mit dem Auto fotografieren, das darf man.
LG Klaus
#7Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
07.01.2009
im Übrigen muss auch nochmal erwähnt werden dass dem Foto-Portal bekannt war dass diese Bilder nicht veröffentlicht werden dürfen und trotzdem nichts "zumutbares" unternommen hat, allein deswegen wurde eine Schuld festgestellt, wenn aber jemand hier in der MK beispielsweise ein Bild einstellt das zwar auf einem Privatgelände entstanden ist, auch wenn dort fotografieren verboten wäre kann die MK natürlich nicht deswegen belangt werden da sie ja in der Regeln nicht wissen kann, dass dieses Bild unerlaubterweise entstanden ist...
#8Report
07.01.2009
Das gibt wieder mal eine wirre Diskussion, ich ahne es... :-/
Das Urteil ist absolut nichts neues, sondern bezieht sich auf den schon seit geraumer Zeit laufenden Streit einiger Bildagenturen mit der Preussischen Schlösserverwaltung um Fotorechte.
Grundlage: die Preussische Schlösserverwaltung steht - formal vollkommen zu recht - auf dem Standpunkt, daß ihr Eigentumsrecht an den Schlössern usw. verletzt wird, wenn Dritte ohne ihre Erlaubnis Fotos von den Schlössern usw. veröffentlichen oder verwerten, die vom Gelände der Schlösser aus gemacht wurden - also nicht von öffentlichem Grund aus.
Das entspricht der Rechtsprechung des BGH "Tegeler Schloss", denn die Preussische Schlösserverwaltung verwertet selber Fotos ihrer Schlösser.
Punkt.
Diese Rechtslage und -auslegung kann man ja durchaus für änderungsbedürftig halten - aber sie ist im Moment nun mal so, wie sie ist.
Punkt.
Die Versuche der Agenturen, auf dem Rechtsweg die Preussische Schlösserverwaltung zurechtzustutzen, waren bisher leider erfolglos. Ich kann mir auch nicht vorstellen, auf welcher Rechtsgrundlage sie Erfolg haben sollten - es sei denn, der BGH käme zu dem Schluß, daß jedermann ein Recht habe, im öffentlichen Eigentum befindliche Gebäude nach belieben zu fotografieren usw., so daß also wie in den USA Dinge, die vom Steuerzahler bezahlt werden, ihm auch gehören.
(Deshalb darf z.B. jeder US-Amerikaner jedes Foto, das ein Staatsbediensteter in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit macht, frei benutzen - solche Fotos sind "Public Domain", "öffentliches Eigentum".)
Heise nun zeigt in dem Artikel, daß die Redaktion wirklich aber überhaupt gar nix begriffen hat:
"n dem nun vom LG Potsdam entschiedenen Fall hatte der Fotograf einen privaten Park der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten erlaubterweise betreten, dann aber entgegen des Verbotes den Park fotografiert. Die Fotos stellen nun nach Auffassung der Potsdamer Richter eine Eigentumsverletzung dar. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Eigentümerin der bekannten Parkanlagen selbst Postkarten und Bildbände veröffentlicht."
Äh... genau das ist der entscheidende Punkt, der der Schlösserverwaltung den Hebel gibt, Dritten die Verwertung solcher Fotos zu untersagen: nämlich daß sie das selber macht, und damit begeht der Dritte, der das ohne Erlaubnis auch macht, eine Wettbewerbsrechtsverletzung.
Und das "Ostkreuz" nun belangt wird, ist ebenfalls völlig logisch: wenn der Fotograf die Fotos nicht veröffentlichen oder verwerten darf, dann darf "Ostkreuz" das auch nicht.
Punkt.
Überhaupt rein gar nichts neues also.
Köstlich ist übrigens auch folgender im Heise-Artikel:
"Auch das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied folglich im Jahre 2003, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gebe. Die alte, im Jahr 1974 aufgekommene Diskussion schien damit endgültig als erledigt und das frühere BGH-Urteil als klassische Fehlentscheidung eine Randnotiz der Rechtsprechungsgeschichte."
Interessante Weltsicht bei Heise, daß das Oberlandesgericht Köln Urteile des Bundesgerichtshofes außer Kraft setzen könne...
[IMG]
Das Urteil ist absolut nichts neues, sondern bezieht sich auf den schon seit geraumer Zeit laufenden Streit einiger Bildagenturen mit der Preussischen Schlösserverwaltung um Fotorechte.
Grundlage: die Preussische Schlösserverwaltung steht - formal vollkommen zu recht - auf dem Standpunkt, daß ihr Eigentumsrecht an den Schlössern usw. verletzt wird, wenn Dritte ohne ihre Erlaubnis Fotos von den Schlössern usw. veröffentlichen oder verwerten, die vom Gelände der Schlösser aus gemacht wurden - also nicht von öffentlichem Grund aus.
Das entspricht der Rechtsprechung des BGH "Tegeler Schloss", denn die Preussische Schlösserverwaltung verwertet selber Fotos ihrer Schlösser.
Punkt.
Diese Rechtslage und -auslegung kann man ja durchaus für änderungsbedürftig halten - aber sie ist im Moment nun mal so, wie sie ist.
Punkt.
Die Versuche der Agenturen, auf dem Rechtsweg die Preussische Schlösserverwaltung zurechtzustutzen, waren bisher leider erfolglos. Ich kann mir auch nicht vorstellen, auf welcher Rechtsgrundlage sie Erfolg haben sollten - es sei denn, der BGH käme zu dem Schluß, daß jedermann ein Recht habe, im öffentlichen Eigentum befindliche Gebäude nach belieben zu fotografieren usw., so daß also wie in den USA Dinge, die vom Steuerzahler bezahlt werden, ihm auch gehören.
(Deshalb darf z.B. jeder US-Amerikaner jedes Foto, das ein Staatsbediensteter in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit macht, frei benutzen - solche Fotos sind "Public Domain", "öffentliches Eigentum".)
Heise nun zeigt in dem Artikel, daß die Redaktion wirklich aber überhaupt gar nix begriffen hat:
"n dem nun vom LG Potsdam entschiedenen Fall hatte der Fotograf einen privaten Park der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten erlaubterweise betreten, dann aber entgegen des Verbotes den Park fotografiert. Die Fotos stellen nun nach Auffassung der Potsdamer Richter eine Eigentumsverletzung dar. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Eigentümerin der bekannten Parkanlagen selbst Postkarten und Bildbände veröffentlicht."
Äh... genau das ist der entscheidende Punkt, der der Schlösserverwaltung den Hebel gibt, Dritten die Verwertung solcher Fotos zu untersagen: nämlich daß sie das selber macht, und damit begeht der Dritte, der das ohne Erlaubnis auch macht, eine Wettbewerbsrechtsverletzung.
Und das "Ostkreuz" nun belangt wird, ist ebenfalls völlig logisch: wenn der Fotograf die Fotos nicht veröffentlichen oder verwerten darf, dann darf "Ostkreuz" das auch nicht.
Punkt.
Überhaupt rein gar nichts neues also.
Köstlich ist übrigens auch folgender im Heise-Artikel:
"Auch das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied folglich im Jahre 2003, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gebe. Die alte, im Jahr 1974 aufgekommene Diskussion schien damit endgültig als erledigt und das frühere BGH-Urteil als klassische Fehlentscheidung eine Randnotiz der Rechtsprechungsgeschichte."
Interessante Weltsicht bei Heise, daß das Oberlandesgericht Köln Urteile des Bundesgerichtshofes außer Kraft setzen könne...
[IMG]
#9Report
[gone] Norbert K
07.01.2009
Ich kann das Urteil durchuas nachvollziehen:
1. Hat der Fotograf auf einem PRIVAT-Gelände fotografiert, auf dem ausdrücklich Fotografieren verboten war
2. Hat er diese Fotos auch noch zur Veröffentlichung gebracht
3. Wurden die Fotos von dem genannten Portal online gestellt, obwohl dort bekannt war, dass die Fotos "illegal" entstanden sind
Sorry, man kann nun sicher fragen, ob das Fotografierverbot einer Parkanlage gerechtfertigt ist und ob man dagegen ggf. vorgehen kann (da lt. Gerichtsauffassung kein "Recht am Bild einer Sache" besteht), aber das ist eine andere Sache.
1. Hat der Fotograf auf einem PRIVAT-Gelände fotografiert, auf dem ausdrücklich Fotografieren verboten war
2. Hat er diese Fotos auch noch zur Veröffentlichung gebracht
3. Wurden die Fotos von dem genannten Portal online gestellt, obwohl dort bekannt war, dass die Fotos "illegal" entstanden sind
Sorry, man kann nun sicher fragen, ob das Fotografierverbot einer Parkanlage gerechtfertigt ist und ob man dagegen ggf. vorgehen kann (da lt. Gerichtsauffassung kein "Recht am Bild einer Sache" besteht), aber das ist eine andere Sache.
#10Report
07.01.2009
Original von TomRohwer
...
es sei denn, der BGH käme zu dem Schluß, daß jedermann ein Recht habe, im öffentlichen Eigentum befindliche Gebäude nach belieben zu fotografieren usw., so daß also wie in den USA Dinge, die vom Steuerzahler bezahlt werden, ihm auch gehören.
...
ich denke mal, dass das genau das anstrebenswerte ziel ist, genau da müssen wir hin...
#11Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
07.01.2009
neee da müssen wir nicht hin, bzw nur wenn das personal davon ausgeschlossen ist
#12Report
[gone] User_11925
07.01.2009
Original von Henning Zachow *Hallo? ;)*
[quote]Original von TomRohwer
...
es sei denn, der BGH käme zu dem Schluß, daß jedermann ein Recht habe, im öffentlichen Eigentum befindliche Gebäude nach belieben zu fotografieren usw., so daß also wie in den USA Dinge, die vom Steuerzahler bezahlt werden, ihm auch gehören.
...
ich denke mal, dass das genau das anstrebenswerte ziel ist, genau da müssen wir hin...[/quote]
Naja wenn diese vereinfachte Form die Regel wäre, würde ja jedes Haftfoto und jeder Flitzerblitzer für jedermann frei zugänglich sein :-(.
#13Report
07.01.2009
Ich würde mir wünschen, dass möglichst viele Menschen diese Bilder haben und anonym möglichst weltweit auf möglichst vielen Portalen veröffentlichen und verteilen.
Das ist noch immer das beste, was auch wirkt.
Spätestens wenn die Server nicht mehr in Deutschland sind, hat diese Stiftung kaum noch handhabe.
Meine Meinung bei solchen Klagen: Wird ein Portal oder Server zum Löschen verdonnert, dann sollten die Daten möglichst schnell auf vielen anderen Portalen auftauchen. Der beste Weg um solchen Leuten den Mittelfinger zu zeigen.
Sogar die einst so mächtige Musikindustrie musste irgendwann einsehen, dass das Internet (gottlob) das alte überkommene "Urheberrecht" ordentlich durchgewirbelt hat.
Das Urheberrecht soll Künstlern und Kreativen dienen, sicherstellen dass sie für Ihre Leistungen auch angemessen honoriert werden. Genutzt hat es aber vor allem der Profitgier von großen Medienkonzernen, seien es nun Buchverlage, Bildagenturen, der Musikindustrie uvm.
Das ist noch immer das beste, was auch wirkt.
Spätestens wenn die Server nicht mehr in Deutschland sind, hat diese Stiftung kaum noch handhabe.
Meine Meinung bei solchen Klagen: Wird ein Portal oder Server zum Löschen verdonnert, dann sollten die Daten möglichst schnell auf vielen anderen Portalen auftauchen. Der beste Weg um solchen Leuten den Mittelfinger zu zeigen.
Sogar die einst so mächtige Musikindustrie musste irgendwann einsehen, dass das Internet (gottlob) das alte überkommene "Urheberrecht" ordentlich durchgewirbelt hat.
Das Urheberrecht soll Künstlern und Kreativen dienen, sicherstellen dass sie für Ihre Leistungen auch angemessen honoriert werden. Genutzt hat es aber vor allem der Profitgier von großen Medienkonzernen, seien es nun Buchverlage, Bildagenturen, der Musikindustrie uvm.
#14Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
07.01.2009
es ist aber kein portal wie die fc sondern eine agentur, die wohl ganz andere interesse an solch bildern hat.
einfach mal die beklagte seite anschauen.
einfach mal die beklagte seite anschauen.
#15Report
Topic has been closed
link zu Heise.de
Eine ganz interessante Sache wie ich finde (obwohl ich es in gewissen Zügen doch recht verwirrend finde.)
Schöne Grüße
Jan Rötzer