Fotorechte abkaufen 145
29.12.2008
Original von Pixelspalter
Ach ja, noch ein Nachtrag:
Eine Sache, die Du natürlich nicht vergessen solltest:
Dein Gewinn aus dem Shooting ist dann natürlich steuerlich relevant. Das heißt, Du mußt ihn auch gegenüber Deinem Finanzamt angeben. Je nachdem, wie viel Ärger Du Dir da antun willst, kann das ebenso ein Überlegungsgrund sein
Eine Entschädigungszahlung für entgangenen (potentiellen) Gewinn ist aber genauso steuerpflichtig...
#102Report
29.12.2008
Original von Peter Sylent
....hoert sich alles ganz interessant an, was hier so zum "Besten" gegeben wird, nur solltest du dich darüber informieren, welche "Rechtlichen Perspektiven" da auf dich zukommen können.
Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren.
Extrems unwahrscheinlich, und dann sowieso nur gegen Ersatz der Kosten des Shootings und eines möglichen Gewinns.
Dabei ist es nnicht relevant, ob es unwiderruflich etc. war.
Besipeielsweise gab es eine Urteil der Kammer 25 Landgericht Hamburg, die dahingehend entschieden haben, daß ein Model, welches sich mal nackt hat ablichten lassen, einige Jahre später einen Leitenden einer großen Firma ehelichte und somit keine pics mehr von sich irgendwo sehen wollte. Es kam zum sogenannten "Sinneswandel" und alles Fotos wurden gesperrt. Dabei war es nicht relevant, was das Model jemals dafür an Honorar bekommen hat, denn auch der Fotograf hat in der Zeit damit seine Werbung und Umsätze erzielt..
Für das Urteil bist Du mir seit mehreren Jahren das Aktenzeichen schuldig.
Ich zitiere mal Rechtanwalt David Seiler (www.fotorecht.de; Justiziar der Fotografen-Vereinigung Freelens), sinngemäß, aus dem Kopf: Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf der ein Model die "Aufhebung" eines einmal vertraglich wirksam vereinbarten Model-Release verlangen kann...
#103Report
29.12.2008
Original von pre-plan
[quote]Original von Peter Sylent
du solltest du dich darüber informieren, welche "Rechtlichen Perspektiven" da auf dich zukommen können.
Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren.
Dabei ist es nicht relevant, ob es unwiderruflich etc. war.
Besipeielsweise gab es eine Urteil der Kammer 25 Landgericht Hamburg, die dahingehend entschieden haben, daß ein Model, welches sich mal nackt hat ablichten lassen, einige Jahre später einen Leitenden einer großen Firma ehelichte und somit keine pics mehr von sich irgendwo sehen wollte. Es kam zum sogenannten "Sinneswandel" und alles Fotos wurden gesperrt. Dabei war es nicht relevant, was das Model jemals dafür an Honorar bekommen hat, denn auch der Fotograf hat in der Zeit damit seine Werbung und Umsätze erzielt.
Also.... informiere dich gut, denn wenn das Model einen Unterlassung und einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt, wirds richtig teuer.
Hast du mal das Aktenzeichen von dem Urteil? Das würde mich interessieren wie das begründet wurde. Denn selbst Cora Schumacher ist mit der Begründung des Sinneswandels nicht durchgekommen.[/quote]
Auf das Az warte ich seit mehreren Jahren...
[IMG]
#104Report
29.12.2008
mal abgesehen von den rechtlichen aspekten, die immer wieder gerne hier angeführt werden auf fotorecht-mk :
wie wäre es, wenn jedes der models ein profimodel für ein shooting mit dir besorgt/ ggfs. bezahlt und du nochmal gute, evt. bessere fotos bekommst. dann noch ein wenig wertausgleich für den zeitaufwand für die bea, und dann wärs fair, denke ich?!
wie wäre es, wenn jedes der models ein profimodel für ein shooting mit dir besorgt/ ggfs. bezahlt und du nochmal gute, evt. bessere fotos bekommst. dann noch ein wenig wertausgleich für den zeitaufwand für die bea, und dann wärs fair, denke ich?!
#105Report
[gone] Beautypics Photography
29.12.2008
fair wäre, wenn ein HOBBYKNIPSER dem Mädel 100 € abnimmt und das dann abhakt :-)
#106Report
29.12.2008
Original von Peter Sylent
...lach...natürlich leiten sich die Veröffentlichungsrechte von den Nutzungsrechten ab, die beide Seite inne halten.
Quatsch. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nix zu tun...[IMG]
"Nutzungsrecht" ist ein Begriff aus dem Urheberrecht.
"Nutzungsrecht" ist das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen zu dürfen.
Das Nutzungsrecht an einem geschützten Werk hat (in der Grenzen der sog. "Schrankenrechte") zunächst mal allein der Urheber. Dieser kann Dritten ein Nutzungsrecht einräumen.
Models haben mit "Nutzungsrechten" gar nichts zu tun. Außer ein Fotograf räumt ihnen ein Nutzungsrecht an seinen Fotos ein.
Models haben ein "Recht am eigenen Bild" - und auf das können sie verzichten. Ganz, oder teilweise.
Diese Verzichtserklärung nennt man "Model-Release". Ein Model kann kein "Nutzungsrecht" einräumen, ein Model kann nur auf sein eigenes Recht verzichten, sich auf das "Recht am eigenen Bild" zu berufen und damit einem Dritten die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung seines Bildnis zu verbieten.
Oder anders gesagt: das Model gibt niemals ein Recht, es verzichtet auf ein Recht. Anders als der Fotograf - der verzichtet nicht auf ein Recht, sondern er räumt eines ein.
aber lass es gut sein jetzt, bin seit mehr als 25 J. als Berufsfotograf im Journalismus für Printmedien etc. unterwegs
Ein paar formalrechtliche Basics hast Du aber irgendwie bis heute nicht wirklich begriffen, sorry...
(Ich darf das sagen - ich bin schon seit 31 Jahren als Berufsfotograf im Journalismus für Printmedien etc. unterwegs...)
#107Report
29.12.2008
Original von Fotofuxx
Im Prinzip hast Du recht - Verträge müssen eingehalten werden und nur
Dauerschuldverhältnisse können einseitig gekündigt werden.
Für die Persönlichkeitsrechte gibt es allerdings die Möglichkeit, eine enimal gegebene
Einwilligung zu widerrufen, wenn es sich um einen grundlegenden Überzeugungswandel
handelt.
Für Urheber ist das in §42 UrhG explizit geregelt. (Wer es nicht glaubt, einfach nachlesen ...)
Für Urheber bezüglich der Verwertung seiner Werke: ja.
Für Models: nein.
Ein entsprechender Passus findet sich eben nicht im KUG, und das UrhG kann man nun eben nicht mal einfach irgendwie munterdipolter auf's "Recht am eigenen Bild" anwenden - man kann auch nicht Vorschriften des Bundesjagdgesetzes auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr anwenden...
Und übrigens: ein Urheber, der das Recht auf "Rückruf wegen gewandelter Überzeugung" (§42 UrhG) wahrnimmt, macht sich im vollen Umfang regresspflichtig und hat dem Inhaber des nunmehr obsolet gewordenen Nutzungsrechtes seinen Schaden zu ersetzen...
Für ein Modell wird das von der Rechtssprechung im Analogieschluß genau so gehandhabt,
auch ohne eine explizite Rechtsgrundlage.
Dafür hätte ich gerne mal auch nur ein einziges Aktenzeichen eines rechtskräftigen Urteils. Ein einziges würde mir schon reichen.
#108Report
29.12.2008
Original von Nasty World Media
@Hellfire / Modellsharing:
Da unterliege ich keinem Irrtum da solche Rechteketten im Lizenzbereich absolut normal sind.
Beispiel:
Erwerbe ich von Dir das Recht Deine Bilder außerhalb Deutschlands zu vermarkten, dann kann ich jederzeit Sublizenzen für andere Länder (außer natürlich Deutschland) an Dritte vergeben.
Wenn Du das Recht erwirbst, weiterzulizensieren: ja.
Mit der Einräumung eines Nutzungsrechtes ist aber das Recht zur Weiterlizensierung grundsätzlich erstmal nicht verbunden. Ausnahme: es wird ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt:
§ 31 UrhG Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
(4) (weggefallen)
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
#109Report
29.12.2008
Original von Nasty World Media
Denk daran, dass auch der Fotograf ohne Vertrag mit dem Model keine Nutzungsrechte ausüben kann.
So pauschal ist das auch nicht ganz richtig. Auch ohne Vertrag kann das "Recht am eigenen Bild" wegfallen: sei es, weil es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Kunst handelt, oder sei es, daß das Bild zu einem Bildnis der Zeitgeschichte wird - weil z.B. der Abgebildete plötzlich zum "Promi" wird oder irgendwie in ein Ergeignis der Zeitgeschichte verstrickt ist...
Ich hebe seit jeher von allen Portraitfotoaufträgen u.ä., die ich gelegentlich mache, einen Satz Kopien auf... man stelle sich nur vor, die Frau Hugenbichler, die ich für ihre Famillje fotografiert habe, wird zwei Jahre später in ihrem Wohnzimmer von einem Unhold im religiösen Wahn mit der Yucca-Palme erschlagen...
Und ich müsste mir dann sagen: Ich hab vor zwei Jahren ein Foto von Frau Hugenbichler neben genau dieser Yucca-Palme gemacht - aber leider hab ich den Krempel nicht aufgehoben...!
[IMG]
Grauenvolle Vorstellung...!!! [IMG]
(Daß ich die Bilder nicht mehr hätte. Nicht daß Frau Hugenbichler mit der Yucca-Palme gemeuchelt wurde, das würde mich tendenziell doch eher kalt lassen...)
So aber hole ich dann fröhlich pfeifend Frau Hugenbichler mit Todes-Palme aus dem Archiv und telefoniere mit action press... [IMG]
#110Report
29.12.2008
Original von Fotofuxx
Widerruf nicht anerkannt:
LG Köln, Urteil vom 20.12.1995, 28 O 406/95
Widerruf anerkannt:
LG Hamburg, Urteil vom 21.1.2005, 324 O 448/04
.
Bei letzterem Fall lag überhaupt kein Model-Release vor, sondern es ging um journalistische Berichterstattung mit Filmaufnahmen aus dem Privatbereich. Für die zunächst eine Einwilligung gegeben wurde, die später dann zurückgezogen wurde.
Das mit der Frage "kann ein Model ein Model-Release widerrufen" zu vergleichen, ist nun ungefähr so, als wenn ich Seegurken mit Edelstahl-Thermoskannen vergleiche...
#111Report
[gone] Nasty World Media
29.12.2008
@TomRohwer:
Da hast Du natürlich Recht.
Das Recht zur Weiterlizensierung abzugeben macht für den Lizenzgeber ja in der Regel auch eh nur bei Exklusiven-Lizenzen Sinn.
Gruß
Nasty
Da hast Du natürlich Recht.
Das Recht zur Weiterlizensierung abzugeben macht für den Lizenzgeber ja in der Regel auch eh nur bei Exklusiven-Lizenzen Sinn.
Gruß
Nasty
#112Report
29.12.2008
Original von Flow Ryan * NEUE BILDER! GUTEN RUTSCH ALLERSEITS!
Mit dem einen Model kam es zu einem Shooting (Dauer ca. 4 Stunden)
von diesem Shooting verwende ich 40 Bilder (bearbeitet) auf meiner SC, meiner Homepage und anderen Fotografieforen.
Mit dem 2. Model kam es zu insgesamt 4 Shootings (á ca. 4 Stunden) wovon ich knapp 100 Fotos (bearbeitet verwende). Insgesamt habe ich für das Model knapp 150 Bilder bearbeitet. Also sehr viel Zeit investiert.
Flow
keine Ahnung wieviel Zeit du in die Bearbeitung steckst ... sicher mehr als ich *grins*
Als Beispiel: 10minx40 = 400 /60 ist ungefähr 6 plus 4 beim shooten sind 10 Stunden und die kosten unter Brüdern 25.- also im Fall 1 € 250.-
analog dann eben im 2 Fall wobei es da teurer wird.
So hab ichs schon gemacht und das Model hat geseufzt und gezahlt und wir können uns noch in die Augen schauen. Bei nem tfp ohne große Weiterverwendung ist die Sache ja recht einfach.
anTon
#113Report
[gone] User_81538
29.12.2008
*lol*
Treffer versenkt ...
Bei letzterem Fall lag überhaupt kein Model-Release vor, sondern es ging um journalistische Berichterstattung mit Filmaufnahmen aus dem Privatbereich. Für die zunächst eine Einwilligung gegeben wurde, die später dann zurückgezogen wurde.
Das mit der Frage "kann ein Model ein Model-Release widerrufen" zu vergleichen, ist nun ungefähr so, als wenn ich Seegurken mit Edelstahl-Thermoskannen vergleiche...[/quote]
Treffer versenkt ...
Original von TomRohwer
[quote]Original von Fotofuxx
Widerruf nicht anerkannt:
LG Köln, Urteil vom 20.12.1995, 28 O 406/95
Widerruf anerkannt:
LG Hamburg, Urteil vom 21.1.2005, 324 O 448/04
.
Bei letzterem Fall lag überhaupt kein Model-Release vor, sondern es ging um journalistische Berichterstattung mit Filmaufnahmen aus dem Privatbereich. Für die zunächst eine Einwilligung gegeben wurde, die später dann zurückgezogen wurde.
Das mit der Frage "kann ein Model ein Model-Release widerrufen" zu vergleichen, ist nun ungefähr so, als wenn ich Seegurken mit Edelstahl-Thermoskannen vergleiche...[/quote]
#114Report
29.12.2008
Original von TomRohwer
[quote]Original von Fotofuxx
Widerruf nicht anerkannt:
LG Köln, Urteil vom 20.12.1995, 28 O 406/95
Widerruf anerkannt:
LG Hamburg, Urteil vom 21.1.2005, 324 O 448/04
.
Bei letzterem Fall lag überhaupt kein Model-Release vor, sondern es ging um journalistische Berichterstattung mit Filmaufnahmen aus dem Privatbereich. Für die zunächst eine Einwilligung gegeben wurde, die später dann zurückgezogen wurde.
Das mit der Frage "kann ein Model ein Model-Release widerrufen" zu vergleichen, ist nun ungefähr so, als wenn ich Seegurken mit Edelstahl-Thermoskannen vergleiche...[/quote]
Der Vergleich stammt nicht von mir, sondern von dem von Dir schon zuvor angeführten
RA David Seiler.
#115Report
29.12.2008
Original von TomRohwer
[quote]Original von Fotofuxx
Im Prinzip hast Du recht - Verträge müssen eingehalten werden und nur
Dauerschuldverhältnisse können einseitig gekündigt werden.
Für die Persönlichkeitsrechte gibt es allerdings die Möglichkeit, eine enimal gegebene
Einwilligung zu widerrufen, wenn es sich um einen grundlegenden Überzeugungswandel
handelt.
Für Urheber ist das in §42 UrhG explizit geregelt. (Wer es nicht glaubt, einfach nachlesen ...)
Für Urheber bezüglich der Verwertung seiner Werke: ja.
Für Models: nein.
Ein entsprechender Passus findet sich eben nicht im KUG, und das UrhG kann man nun eben nicht mal einfach irgendwie munterdipolter auf's "Recht am eigenen Bild" anwenden
[...]
[/quote]
Nur im Strafrecht gilt, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Der Staat tritt
hier im Zweifel mit seinem Strafbegehren zurück.
Im Zivilrecht muß dagegen ein Interessensausgleich gefunden werden und dort
wird regelmäßig mit Analogien zur Schliessung von Regelungslücken gearbeitet.
Das ist ein ganz normaler Vorgang bei der Rechtsfindung, da eben nicht jedes
Detail explizit in Gesetzen kodifiziert ist.
#116Report
29.12.2008
Ich frage mich ob es um Fairness oder um eine optimale Gewinnerzielung geht!?
Was ich in diesem Thread auch sehr interessant finde...
Viele Grüße, Jens
Was ich in diesem Thread auch sehr interessant finde...
Original von Flow Ryan * NEUE BILDER! GUTEN RUTSCH ALLERSEITS! (...) Ich wollt doch nur wissen wie ich verfahren sollte damit beide Seiten fair aus der Sache herausgehen.
Original von Frank Schippers
(...) Wenn dir sooooo viel an "Fairness" liegt, dann komm' du doch deinerseits erstmal deinen Verpflichtungen aus dem gegen dich ergangenen Gerichtsurteil vom 06.03.2007 wegen unerlaubter und fortgesetzter Nutzung einiger meiner Bilder nach... Wie wär' das? Wär DAS nicht mal fair???
Viele Grüße, Jens
#117Report
[gone] *Model Dide-tschüss MK*
29.12.2008
ich frage mich die ganze zeit wiviel bilder er vertraglich bei dem TFP Shootings zugesagt hat. die anzahl der bilder welche er bearbeitet hat sehe ich nämlich etwas zu viel so das es unfair wäre für jedes bild ein gewissen Betrag zum nehmen. wenn er z.b. nur 5 gegeben hat sollte er auch nur 5 bearbeitungen berechnen.
lg dide
lg dide
#118Report
29.12.2008
Ich würde mir jedes shooting bezahlen lassen. Das wäre für ein aktuelles Shooting 300 €. outdoor, 400 € im Studio.
Wenn die Fotos alt sind und sie ihren Dienst geleistet haben, würde ich sie verschenken.
Wenn die Fotos alt sind und sie ihren Dienst geleistet haben, würde ich sie verschenken.
#119Report
29.12.2008
hehe ... wenigstens einer der mitliest !! *danke ;o)
wollte gerade ähnliches schreiben, auch aus dem grund, des sich der fredstarter seit her nicht mehr meldet !
Viele Grüße, Jens[/quote]
ps: wer hier hobby tfp verträge mit profi kosten vergleicht .... sollte nochmal in die ecke gehen und nachdenken ... wo sind wir hier ?
guten rutsch und schaut mal zum themenstarter ... er hat kein interesse mehr an eurem disput ;o)
wollte gerade ähnliches schreiben, auch aus dem grund, des sich der fredstarter seit her nicht mehr meldet !
Original von Jens Petersen
Ich frage mich ob es um Fairness oder um eine optimale Gewinnerzielung geht!?
Was ich in diesem Thread auch sehr interessant finde...
[quote] Original von Flow Ryan * NEUE BILDER! GUTEN RUTSCH ALLERSEITS! (...) Ich wollt doch nur wissen wie ich verfahren sollte damit beide Seiten fair aus der Sache herausgehen.
Original von Frank Schippers
(...) Wenn dir sooooo viel an "Fairness" liegt, dann komm' du doch deinerseits erstmal deinen Verpflichtungen aus dem gegen dich ergangenen Gerichtsurteil vom 06.03.2007 wegen unerlaubter und fortgesetzter Nutzung einiger meiner Bilder nach... Wie wär' das? Wär DAS nicht mal fair???
Viele Grüße, Jens[/quote]
ps: wer hier hobby tfp verträge mit profi kosten vergleicht .... sollte nochmal in die ecke gehen und nachdenken ... wo sind wir hier ?
guten rutsch und schaut mal zum themenstarter ... er hat kein interesse mehr an eurem disput ;o)
#120Report
Topic has been closed
Er will eine Entschädigung dafür, daß er zu Gunsten Dritter auf bestimmte Rechte verzichtet. Und zwar sehr umfassend...