Fotorechte abkaufen 145

einräumen kann man viel...nur ob es bestand hat und gewollt ist, ist ne andere sache...
ich halte mich lieber an das UrhG und fahre sicherer...und an den Rat meiner Juristen ( Vater und Cousie& Ehemann Medienanwälte )


Original von Fotofuxx
[quote]Original von Hellfire / Modellsharing in Portugal!!
so weit ich weiß, unterliegst du da einem Irrtum,der einzigste der ein Nutzungsrecht einräumen kann,ist der Urheber....auch wenn dieser, dem Modell ein Nutzungsrecht einräumt, dass ihr erlaubt bilder zu privaten zwecken oder hier auszustellen, so darf sie diese bilder NICHT an Dritte (siehe Agenturen) weitergeben... den das wäre ien Vertrag zu Lasten Dritter (Urheber) und den sieht das Gesetz in Deutschland nicht vor.


Das ist nicht korrekt.

Du kannst durchaus dem Modell auch das Recht einräumen, die Nutzungsrechte an
Dritte weiterzugeben.

Das hat nichts mit einem Vertrag zu lasten Dritter zu tun, da der Belastete ja der Urheber
ist und somit Vertragspartner und nicht Dritter. Der Dritte hingegen ist nicht belastet
sonden bekommt ein Recht eingeräumt.[/quote]
geht auch,aber nur wenn ich als urheber nichts dagegen habe...ansonsten geht es nicht.sprich es bedarf einer eindeutigen vertraglichen klärung....


Original von Nasty World Media
@Hellfire / Modellsharing:

Da unterliege ich keinem Irrtum da solche Rechteketten im Lizenzbereich absolut normal sind.

Beispiel:
Erwerbe ich von Dir das Recht Deine Bilder außerhalb Deutschlands zu vermarkten, dann kann ich jederzeit Sublizenzen für andere Länder (außer natürlich Deutschland) an Dritte vergeben.


@pre-plan:

Zitat: "Nasty, es ging darum wenn keine Verträge gemacht werden und nicht darum was man alles vereinbaren kann"

Denk daran, dass auch der Fotograf ohne Vertrag mit dem Model keine Nutzungsrechte ausüben kann.


Gruß
Nasty
[gone] DELICATE *in London*
29.12.2008
Ja sehe ich genauso und ich finde es gut das so zu regeln.
So bleibt man auch befreundet und kann immer mal wieder zusammen arbeiten :)

Liebe Grüße

Nadine


Original von Nasty World Media
@DELICATE:

Kann Dir da nur zustimmen - gerade bei Hobby-Bildern (nicht wertend gemeint) ist der "Schaden" doch begrenzt. Und wenn dann noch das Model nicht fordert sondern nett fragt und sogar eine Entschädigung anbietet sollte man sich wirklich einigen können.

Hab auch schon auf den Wunsch von Models hin Bilder von meiner Sedcard gelöscht, weil sie deswegen hier von engstirnigen Moralaposteln per PN beschimpft und beleidigt wurden.

Gemusst hätte ich das auch nicht - aber warum sollte ich mich anstellen?


Gruß
Nasty
29.12.2008
Original von Hellfire / Modellsharing in Portugal!!
einräumen kann man viel...nur ob es bestand hat und gewollt ist, ist ne andere sache...
ich halte mich lieber an das UrhG und fahre sicherer...und an den Rat meiner Juristen ( Vater und Cousie& Ehemann Medienanwälte )


Dann befrag doch Deine Juristen bitte nach dem Sachverhalt und wie im Allgemeinen
Lizenzketten vertraglich geregelt werden vor dem nächsten Posting.

Vermutlich können die Dir auch die korrekte Bedeutung des "Vertrages zu Lasten Dritter"
erklären und warum das in diesem Kontext irrelevant ist.

Ansonsten kann ich Dir noch einmal die Lektüre des UrhG empfehlen, an welches Du dich
ja gerne hältst.
[gone] Nasty World Media
29.12.2008
@Hellfire / Modellsharing:

Nur dumm wenn Du Dir von dem Urheber ein Nutzungsrecht einräumen lässt (zum Beispiel Lizenz für eine DVD-Veröffentlichung eines Films erwirbst), dass er gar nicht mehr hat.

Warum meinst Du ist das Lizenzgeschäft eine hochkomplexe und riskante Angelegenheit?

Denn eine ungültige Lizenz kann verdammt teuer werden auch wenn Du sie gutgläubig erworben hast. Im günstigsten Fall kannst Du Deine teuer erworbene Lizenz verbrennen und schon produzierte DVDs vom Markt zurückziehen. Wenn es schlecht läuft kommen noch Schadensersatzforderungen des richtigen Lizenzinhabers hinzu.


Frag ruhig mal Deine Juristen, wenn Du uns nicht glaubst.


Gruß
Nasty
Vertrag zu Lasten Dritter :

Schuldrechtliche Verträge zu Lasten Dritter
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Ausnahmen vom Grundsatz der Unmöglichkeit drittbelastender Verträge stellen die Gutglaubensvorschriften (etwa die § 892, § 932 BGB) dar, die die Privatautonomie zugunsten der Verkehrssicherheit einschränken. Insofern ist es möglich, dass sich zwei Parteien über den Eigentumsübergang an einer Sache einigen und dadurch der Dritte, der wahre Eigentümer, sein Eigentum verliert, sofern der Erwerber in Bezug auf die Eigentümerposition des Veräußerers gutgläubig ist.
29.12.2008
Original von Hellfire / Modellsharing in Portugal!!
Vertrag zu Lasten Dritter :


Ach komm, ich weiß was ein Vertrag zu Lasten Dritter ist.

Weisst Du jetzt auch, warum Dein Beispiel keiner war ?
29.12.2008
das "sachlich bleiben, einigen schwerfällt, scheint an so einem Forum zu liegen, aber auch in München hast du die Möglichkeit, dich mal nach Rechtsfällen dieser Problematik beim LG oder OLG zu erkundigen, du wirst erstaunt sein, was alles geht. net traurig sein! jeder lernt dazu! das ein Kaufvertrag nichts mit den Nutzungs und Persönlichkeitsrechten zu tun hat muss nicht wirklich erläutert werden, denn das ist in der Tat Schwachsinn!!!


Original von Alex | Photodesign (Freche Weihnachten!!!)
[quote]Original von Peter Sylent
..... dann lasst Euch mal den Begriff" Sinneswandel" bei der Übertragung der Nutzungsrechte von einem Medienanwalt erläutern.


[quote]Original von ScharfGestellt (bietet TFP Shootings bis 25.01.)
Ja, es ist falsch Modellen hier falsche Hoffnungen zu machen. Soweit ich die Fälle und Berichterstattung verfolgt habe gehen 99% der Urteile gegen das Modell und für den Vertrag des Fotografen aus. Es ist nunmal ein geltender Vertrag und ein geltender Vertrag kann nur eher sehr selten einseitig aufgekündigt werden. Eine Heirat gehört wohl eher nicht dazu. Ich kenne eher nur Fälle wo ein Modell z.B. Nonne geworden ist. Das ist ein triftiger Grund, alles andere eher nicht..
[/quote]
schon mal was von "Vertrag" gehört? Ein erwachener, mündiger Mensch unterschreibt sowas im Wissen, damit eine rechtlich bindende Vereinbarung getroffen zu haben! Und diese ist auch dann noch gültig wenn jemand irgendwann später einmal auf die Idee kommt dass ihm die Vereinbarung nun doch nicht mehr gefällt! Wäre ja noch schöner wenn jeder Vertrag einfach mal so gekündigt werden könnte mit der Begründung "ich hab es mir jetzt einfach mal anders überlegt"... Sowas geht nun mal nicht, egal welchen Inhalt der Vertrag hat, wenn er rechtlich betrachtet gültig ist, und das ist er IMMER solange er keine Sitten- oder Gesetzeswidrige Inhalte hat! Ansonsten könnte ja jeder Arbeitgeber einfach mal mit der Begründung "ich hab´s mir grad mal anders überlegt" jeden Arbeitsvertrag mit seinen Angestellten kündigen... oder ich könnte das Auto, das ich mit vor 6 Jahren bei meinem Händler gekauft habe zurückbringen und sagen, "wissen se was, ich hab´s mir jetzt anders überlegt, ich kündige den Kaufvertrag und will mein Geld wieder haben"...
Dass das Schwachsinn ist wirst du ja wohl hoffentlich selbst einsehen, ein Vertrag ist gültig und damit Punkt! Nur in ganz ganz ganz ganz ganz ganz ganz ganz (...) wenigen Ausnahmefällen können Verträge nachträglich einseitig beendet werden, und sogar in diesen Fällen muss allermeistens eine entsprechende Klausel in den Vertrag mit aufgenommen sein (so à la "der Vertrag kann einseitig gekündigt werden, wenn...") und auch dann muss man erst einmal TRIFTIGE Gründe vorweisen können damit dies im Zweifel auch vor Gericht bestand hat! "Ich hab´s mir anders überlegt" ist mit Sicherheit KEIN triftiger Grund![/quote]
[gone] Nasty World Media
29.12.2008
@Hellfire / Modellsharing:

Und was hat ein Vertag zu Lasten Dritter mit einer Rechtekette zutun?

Der Käufer eines Autos kann dieses schließlich auch weiterverkaufen wenn er will .


Gruß
Nasty
Die Chain of title, auch Rechtekette genannt, ist ein Begriff aus dem Filmrecht und beschreibt den lückenlosen Nachweis des Erwerbs der Rechte für Musik, Roman, Drehbuch etc. zur Verwendung innerhalb eines Filmstücks.
Definition...brauche ich ja wohl nicht auch noch liefern...fehlt mir die lust zu.



ich weiß zwar nicht, wie du ein auto kaufst,aber ich hätte schon was dagegen, wenn ich es bezahlen soll und nicht der eigentümer bin der damit fährt.




Original von Nasty World Media
@Hellfire / Modellsharing:

Und was hat ein Vertag zu Lasten Dritter mit einer Rechtekette zutun?

Der Käufer eines Autos kann dieses schließlich auch weiterverkaufen wenn er will .


Gruß
Nasty
[gone] User_81538
29.12.2008
Ich verstehe nicht was Du mit dazu lernen meinst.
In diesem Fall wenn Modell mit den 4 Shootings
nach 2 Monaten Klagt auf Sinneswandel
werden aus den 400.-Euro locker mal 4000,- Euro

In meinen Augen besteht nicht mal ein Promille die Möglichkeit
das Modell vor Gericht erfolg hätte.

lg. Mike

Original von Peter Sylent
das "sachlich bleiben, einigen schwerfällt, scheint an so einem Forum zu liegen, aber auch in München hast du die Möglichkeit, dich mal nach Rechtsfällen dieser Problematik beim LG oder OLG zu erkundigen, du wirst erstaunt sein, was alles geht. net traurig sein! jeder lernt dazu!


[quote]Original von Alex | Photodesign (Freche Weihnachten!!!)
[quote]Original von Peter Sylent
..... dann lasst Euch mal den Begriff" Sinneswandel" bei der Übertragung der Nutzungsrechte von einem Medienanwalt erläutern.


[quote]Original von ScharfGestellt (bietet TFP Shootings bis 25.01.)
Ja, es ist falsch Modellen hier falsche Hoffnungen zu machen. Soweit ich die Fälle und Berichterstattung verfolgt habe gehen 99% der Urteile gegen das Modell und für den Vertrag des Fotografen aus. Es ist nunmal ein geltender Vertrag und ein geltender Vertrag kann nur eher sehr selten einseitig aufgekündigt werden. Eine Heirat gehört wohl eher nicht dazu. Ich kenne eher nur Fälle wo ein Modell z.B. Nonne geworden ist. Das ist ein triftiger Grund, alles andere eher nicht..
[/quote]
schon mal was von "Vertrag" gehört? Ein erwachener, mündiger Mensch unterschreibt sowas im Wissen, damit eine rechtlich bindende Vereinbarung getroffen zu haben! Und diese ist auch dann noch gültig wenn jemand irgendwann später einmal auf die Idee kommt dass ihm die Vereinbarung nun doch nicht mehr gefällt! Wäre ja noch schöner wenn jeder Vertrag einfach mal so gekündigt werden könnte mit der Begründung "ich hab es mir jetzt einfach mal anders überlegt"... Sowas geht nun mal nicht, egal welchen Inhalt der Vertrag hat, wenn er rechtlich betrachtet gültig ist, und das ist er IMMER solange er keine Sitten- oder Gesetzeswidrige Inhalte hat! Ansonsten könnte ja jeder Arbeitgeber einfach mal mit der Begründung "ich hab´s mir grad mal anders überlegt" jeden Arbeitsvertrag mit seinen Angestellten kündigen... oder ich könnte das Auto, das ich mit vor 6 Jahren bei meinem Händler gekauft habe zurückbringen und sagen, "wissen se was, ich hab´s mir jetzt anders überlegt, ich kündige den Kaufvertrag und will mein Geld wieder haben"...
Dass das Schwachsinn ist wirst du ja wohl hoffentlich selbst einsehen, ein Vertrag ist gültig und damit Punkt! Nur in ganz ganz ganz ganz ganz ganz ganz ganz (...) wenigen Ausnahmefällen können Verträge nachträglich einseitig beendet werden, und sogar in diesen Fällen muss allermeistens eine entsprechende Klausel in den Vertrag mit aufgenommen sein (so à la "der Vertrag kann einseitig gekündigt werden, wenn...") und auch dann muss man erst einmal TRIFTIGE Gründe vorweisen können damit dies im Zweifel auch vor Gericht bestand hat! "Ich hab´s mir anders überlegt" ist mit Sicherheit KEIN triftiger Grund![/quote][/quote]
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
29.12.2008
Und auch WENN z.B. nach etwas längerer Zeit ein Model erfolg haben SOLLTE, dann ist dem Fotografen dadurch immer noch ein Schaden entstanden den das Model dann trotzdem erst auch ersetzen muss, es bekommt zwar vielleicht recht, dass der Fotograf oder auch etwaige Rechtenachfolger die Bilder nicht mehr NUTZEN dürfen, muss aber dann immer noch für den Nutzungsausfall gerade stehen!


Original von jaraga
Ich verstehe nicht was Du mit dazu lernen meinst.
In diesem Fall wenn Modell mit den 4 Shootings
nach 2 Monaten Klagt auf Sinneswandel
werden aus den 400.-Euro locker mal 4000,- Euro

In meinen Augen besteht nicht mal ein Promille die Möglichkeit
das Modell vor Gericht erfolg hätte.

lg. Mike

[quote]Original von Peter Sylent
das "sachlich bleiben, einigen schwerfällt, scheint an so einem Forum zu liegen, aber auch in München hast du die Möglichkeit, dich mal nach Rechtsfällen dieser Problematik beim LG oder OLG zu erkundigen, du wirst erstaunt sein, was alles geht. net traurig sein! jeder lernt dazu!


[quote]Original von Alex | Photodesign (Freche Weihnachten!!!)
[quote]Original von Peter Sylent
..... dann lasst Euch mal den Begriff" Sinneswandel" bei der Übertragung der Nutzungsrechte von einem Medienanwalt erläutern.


[quote]Original von ScharfGestellt (bietet TFP Shootings bis 25.01.)
Ja, es ist falsch Modellen hier falsche Hoffnungen zu machen. Soweit ich die Fälle und Berichterstattung verfolgt habe gehen 99% der Urteile gegen das Modell und für den Vertrag des Fotografen aus. Es ist nunmal ein geltender Vertrag und ein geltender Vertrag kann nur eher sehr selten einseitig aufgekündigt werden. Eine Heirat gehört wohl eher nicht dazu. Ich kenne eher nur Fälle wo ein Modell z.B. Nonne geworden ist. Das ist ein triftiger Grund, alles andere eher nicht..
[/quote]
schon mal was von "Vertrag" gehört? Ein erwachener, mündiger Mensch unterschreibt sowas im Wissen, damit eine rechtlich bindende Vereinbarung getroffen zu haben! Und diese ist auch dann noch gültig wenn jemand irgendwann später einmal auf die Idee kommt dass ihm die Vereinbarung nun doch nicht mehr gefällt! Wäre ja noch schöner wenn jeder Vertrag einfach mal so gekündigt werden könnte mit der Begründung "ich hab es mir jetzt einfach mal anders überlegt"... Sowas geht nun mal nicht, egal welchen Inhalt der Vertrag hat, wenn er rechtlich betrachtet gültig ist, und das ist er IMMER solange er keine Sitten- oder Gesetzeswidrige Inhalte hat! Ansonsten könnte ja jeder Arbeitgeber einfach mal mit der Begründung "ich hab´s mir grad mal anders überlegt" jeden Arbeitsvertrag mit seinen Angestellten kündigen... oder ich könnte das Auto, das ich mit vor 6 Jahren bei meinem Händler gekauft habe zurückbringen und sagen, "wissen se was, ich hab´s mir jetzt anders überlegt, ich kündige den Kaufvertrag und will mein Geld wieder haben"...
Dass das Schwachsinn ist wirst du ja wohl hoffentlich selbst einsehen, ein Vertrag ist gültig und damit Punkt! Nur in ganz ganz ganz ganz ganz ganz ganz ganz (...) wenigen Ausnahmefällen können Verträge nachträglich einseitig beendet werden, und sogar in diesen Fällen muss allermeistens eine entsprechende Klausel in den Vertrag mit aufgenommen sein (so à la "der Vertrag kann einseitig gekündigt werden, wenn...") und auch dann muss man erst einmal TRIFTIGE Gründe vorweisen können damit dies im Zweifel auch vor Gericht bestand hat! "Ich hab´s mir anders überlegt" ist mit Sicherheit KEIN triftiger Grund![/quote][/quote][/quote]
29.12.2008
Original von Peter Sylent
das "sachlich bleiben, einigen schwerfällt, scheint an so einem Forum zu liegen, aber auch in München hast du die Möglichkeit, dich mal nach Rechtsfällen dieser Problematik beim LG oder OLG zu erkundigen, du wirst erstaunt sein, was alles geht. net traurig sein! jeder lernt dazu! das ein Kaufvertrag nichts mit den Nutzungs und Persönlichkeitsrechten zu tun hat muss nicht wirklich erläutert werden, denn das ist in der Tat Schwachsinn!!!


Daß es prinzipiell rechtlich geht wurde ja bereits erörtert.

Um beurteilen zu können wie hoch die Wahrscheinlichkeit im Einzelfall ist, braucht man
aber einen Überblick über die Rechtssprechung oder zumindest Urteile einer höheren
Instanz und nicht nur ein Urteil eine LG.

Widerruf nicht anerkannt:
LG Köln, Urteil vom 20.12.1995, 28 O 406/95

Widerruf anerkannt:
LG Hamburg, Urteil vom 21.1.2005, 324 O 448/04

Nur lernen kannst Du daraus nicht viel ...
[gone] Nasty World Media
29.12.2008
@Hellfire / Modellsharing:

Eine Rechtekette gibt es immer wenn eine Lizenz nicht direkt beim Urheber erworben wurde sondern über Zwischenstufen - ob es sich um Fotos, Filme, Musik, Manuskripte usw. handelt ist egal.


Zitat: "ich weiß zwar nicht, wie du ein auto kaufst,aber ich hätte schon was dagegen, wenn ich es bezahlen soll und nicht der eigentümer bin der damit fährt."

Wenn ich ein Auto habe und dieses verkaufe bekomme ich Geld dafür. Und wenn später der Käufer das Auto weiter verkauft und selber Geld dafür bekommt so ist das nicht mehr meine Sache.

Wenn ich Nutzungsrechte an meinen Filmen verkaufe bekomme ich dafür Geld. Wenn der Käufer diese Nutzungsrechte für die er ja bezahlt hat weiter verkauft dann hab ich Nichts mehr damit zu tun.

Will ich einen Wiederverkauf an Dritte im Lizenzbereich verhindern muss ich das explizit in den Vertrag reinschreiben.


Gruß
Nasty
29.12.2008
Nutzungsausfall, Schadensersatz, mir scheint, hier werden nur die Interessen des Foto-Grafen angesprochen, na dann beweist mal einen Nutzungsausfall, lach, Ihr solltet mal zum Ausgangsthema retour Viel Spass weiterhin und.......tschuesssss
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
29.12.2008
Original von Peter Sylent
Nutzungsausfall, Schadensersatz, mir scheint, hier werden nur die Interessen des Foto-Grafen angesprochen, na dann beweist mal einen Nutzungsausfall, lach, Ihr solltet mal zum Ausgangsthema retour Viel Spass weiterhin und.......tschuesssss

Ein Fotograf steckt Zeit und Geld in ein Shooting dessen einziger Zweck es ist Bilder zu bekommen mit denen er sich präsentieren/für sich werben kann (TFP-Shooting), wenn von Seiten des Models nun dieser Zweck nicht mehr erlaubt wird dann hat der Fotograf einen Nachteil daraus, da er investiert hat (Zeit und Geld) aber keinen entsprechenden Gegenwert mehr hat (Bilder), daher muss dieses entsprechend entschädigt werden!
Und ausserdem: nur weil jemand eine Kamera in der Hand hat ist er noch nicht adelig (Foto-Graf...)
Und es wird eben genau deswegen die Seite des Fotografen berücksichtigt, da dieser durch die Entscheidung des Models der Betroffene ist!
Und das alles hat ja wohl auch mit dem Ausgangsthema zu tun!!!!!
Beispiel: Ich kaufe ein Auto, meine Freundin fährt es und du sollst es bezahlen

davon sind wir ausgegangen...

nicht davon, dass du in Besitz und auch Eigentümer eines Autos bist....
wenn du das bist, dann ist es dein recht,es zu verkaufen, was der neue Eigentümer damit macht kann dir auch egal sein..damit wäre die Rechtskette klar...

aber wie gesagt..ich habe keine lust, dass nun noch weiter aufzudrösseln..
ihr habe recht.....und ich meine ruhe...
ferner hat man anwälte und richter.....und vor gericht ist es, wie auf hoher see....man ist immer in gottes hand....*gg*


Original von Nasty World Media
@Hellfire / Modellsharing:

Eine Rechtekette gibt es immer wenn eine Lizenz nicht direkt beim Urheber erworben wurde sondern über Zwischenstufen - ob es sich um Fotos, Filme, Musik, Manuskripte usw. handelt ist egal.


Zitat: "ich weiß zwar nicht, wie du ein auto kaufst,aber ich hätte schon was dagegen, wenn ich es bezahlen soll und nicht der eigentümer bin der damit fährt."

Wenn ich ein Auto habe und dieses verkaufe bekomme ich Geld dafür. Und wenn später der Käufer das Auto weiter verkauft und selber Geld dafür bekommt so ist das nicht mehr meine Sache.

Wenn ich Nutzungsrechte an meinen Filmen verkaufe bekomme ich dafür Geld. Wenn der Käufer diese Nutzungsrechte für die er ja bezahlt hat weiter verkauft dann hab ich Nichts mehr damit zu tun.

Will ich einen Wiederverkauf an Dritte im Lizenzbereich verhindern muss ich das explizit in den Vertrag reinschreiben.


Gruß
Nasty
29.12.2008
Original von Hellfire / Modellsharing in Portugal!!
Beispiel: Ich kaufe ein Auto, meine Freundin fährt es und du sollst es bezahlen


Warum machst Du Dein Beispiel eigentlich so kompliziert mit Freundin und so ?

Kurz: Du kaufst ein Auto und ich soll es bezahlen.

Das geht nicht ohne meine Einwilligung.

Dummerweise hat Dein Beispiel aber rein gar nichts mit der Rechteeinräumung
an Dritte zu tun ...
[gone] Nasty World Media
29.12.2008
Zitat: "Beispiel: Ich kaufe ein Auto, meine Freundin fährt es und du sollst es bezahlen davon sind wir ausgegangen..."

Kann ein Äquivalent für dieses Beispiel in diesem Threat nicht finden - wo siehst Du eine Übereinstimmung???


Gruß
Nasty
29.12.2008
Original von Flow Ryan * NEUE BILDER! GUTEN RUTSCH ALLERSEITS!
Was nimmt man dafür? Gibt eseinen speziellen Satz?

Den "Preis" kann man nur selber ermitteln bzw. sich ausdenken.

Wenn es Fotos für eine konkrete Verwertung wären, dann könnte man z.B. den Verlust ansetzen, den man hat, wenn die Fotos nicht mehr verwertet werden können. Meistens wird man das aber nicht so konkret beziffern können.

Als Minimum könnte man die Kosten für die Herstellung der Fotos ansetzen.

Und last but not least: dem Fotografen geht damit auf alle Zeit die Möglichkeit der Verwendung der Fotos verloren - falls man in 10 oder 20 Jahren mal auf die Idee kommen sollte, eine Retrospektive der eigenen Arbeit machen zu wollen, dann sind diese Bilder schon mal tabu.

(Ich würde mich auf sowas nicht einlassen, das wäre keine Frage von Geld - Bilder sind dazu da, gezeigt und betrachtet zu werden.)
#100Report

Topic has been closed