Disney Figuren / Copyright ? 64
28.12.2008
Original von Alex | Photodesign (Freche Weihnachten!!!)
[quote]Original von Fotofuxx
@Alex:
Ich würde es im Zweifel auch so lesen. Herr Hecker hat es offensichtlich anders gelesen.
Es wäre schon gut, wenn Hendrik sich dazu äussern könnte bzw. den
Abschnitt etwas klarer fassen würde.
glaube ich kaum, Hendrik beschäftigt sich in letzter Zeit scheinbar zunehmend weniger mit sinnvollen Dingen...[/quote]
Das mag ich so nicht stehen lassen. Ok, die VIP-Button-Orgie hätte nicht sein müssen,
aber er hat neulich relativ schnell zu dem Thema Akt unter 16 in der MK Stellung genommen.
#42Report
28.12.2008
Original von ScharfGestellt (bietet TFP Shootings bis 25.01.)
Ist eigentlich auch ganz einfach. Solang es kein Kunstwerk ist (Christo mit verpacktem Reichstag) kannst du Fotos verwenden WENN Sie von öffentlichem Straßenland aus gemacht wurden, also Burgersteig oder Straße. Sobald du das Gelände von öffentlichen Gebäuden betrittst, dazu zählt auch z.B. die Treppe vom Reichstag usw, ist auch ein öffentliches Gebäude Privatbesitz und du brauchst eine Genehmigung für öffentliches verwenden.
Nicht ganz.
Du übersiehst dabei den allerwichtigsten Punkt:
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen mitels Lichtbild usw. vervielfältigt und die Vervielfältigungen zu beliebigen Zwecken veröffentlicht werden, wenn sie dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen angebracht sind. (§59 UrhG)
Christos Reichstagsverpackung war nicht dauerhaft installiert, und deshalb war die fotografische Vervielfältigung und Veröffentlichung nur im Rahmen der aktuellen Tagesberichterstattung zulässig. (§50 UrhG)
Ein öffentliches Gebäude ist nie "Privatbesitz", sondern öffentliches Eigentum, das ist aber für diese Frage ohnehin unerheblich. Die Frage ist immer, von wo aus fotografiert wird - egal ob es sich um ein privates oder ein öffentliches Gebäude handelt.
Davon abgesehen: das Urheberrecht an einem Gebäude oder öffentlich aufgestellten Kunstwerk hat niemals der Eigentümer, sondern immer der Urheber (Architekt, Künstler usw.).
Der Eigentümer kann allerhöchstens Eigentumsrechte geltend machen, dies aber eben nicht, wenn sein Eigentum von öffentlichem Grund aus fotografiert wird.
#43Report
28.12.2008
Original von Margaux *stolz auf das Neue ist*[/quote]
[quote]Original von TM-PhotoDesign *new pics*
stichwort panoramafreiheit
[quote]Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.
Und wenn das Modell sagen wir auf der Treppe zum Gebäude steht?[/quote]
Dürfte das Gebäude "unwesentliches Beiwerk" sein (§57 UrhG) und ist dann urheberrechtlich sowieso völlig irrelevant.
#44Report
28.12.2008
Du schreibst allerlei Sachen die ich nie behauptet habe. Ich habe nie gesagt das ein Gebäude unter das Urheberrecht fällt, das ist Schwachsinn.
Fakt ist aber das du, wenn du ein öffentliches Gebäude betrittst oder einen Ort vor einem öffentlichem Gebäude betrittst welcher zu diesem Gebäude gehört du dich nicht darauf berufen kannst das das ein öffentliches Gebäude ist und dort immer und ohne Einschränkungen Fotos machen kannst. Wir sind nicht im Kommunismus, es gibt kein Volkseigentum. Selbst öffentliche Gebäude sind bei solchen Fragen als Privatgelände anzusehen, da sie z.B. dem Bund gehören, wie z.B. der Flughafen Tempelhof derzeit.
Merke: Öffentliches Gebäude kannst du oft betreten wenn du willst, du kannst aber nicht alles in dem Gebäude machen was du willst...
Um Fotos zu veröffentlichen die auf Gelände von öffentlichen Gebäuden oder in öffentlichen Gebäuden gemacht wurden bräuchtest du theoretisch eine Genehmigung.
Nicht ganz.
Du übersiehst dabei den allerwichtigsten Punkt:
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen mitels Lichtbild usw. vervielfältigt und die Vervielfältigungen zu beliebigen Zwecken veröffentlicht werden, wenn sie dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen angebracht sind. (§59 UrhG)
Christos Reichstagsverpackung war nicht dauerhaft installiert, und deshalb war die fotografische Vervielfältigung und Veröffentlichung nur im Rahmen der aktuellen Tagesberichterstattung zulässig. (§50 UrhG)
Ein öffentliches Gebäude ist nie "Privatbesitz", sondern öffentliches Eigentum, das ist aber für diese Frage ohnehin unerheblich. Die Frage ist immer, von wo aus fotografiert wird - egal ob es sich um ein privates oder ein öffentliches Gebäude handelt.
Davon abgesehen: das Urheberrecht an einem Gebäude oder öffentlich aufgestellten Kunstwerk hat niemals der Eigentümer, sondern immer der Urheber (Architekt, Künstler usw.).
Der Eigentümer kann allerhöchstens Eigentumsrechte geltend machen, dies aber eben nicht, wenn sein Eigentum von öffentlichem Grund aus fotografiert wird.[/quote]
Fakt ist aber das du, wenn du ein öffentliches Gebäude betrittst oder einen Ort vor einem öffentlichem Gebäude betrittst welcher zu diesem Gebäude gehört du dich nicht darauf berufen kannst das das ein öffentliches Gebäude ist und dort immer und ohne Einschränkungen Fotos machen kannst. Wir sind nicht im Kommunismus, es gibt kein Volkseigentum. Selbst öffentliche Gebäude sind bei solchen Fragen als Privatgelände anzusehen, da sie z.B. dem Bund gehören, wie z.B. der Flughafen Tempelhof derzeit.
Merke: Öffentliches Gebäude kannst du oft betreten wenn du willst, du kannst aber nicht alles in dem Gebäude machen was du willst...
Um Fotos zu veröffentlichen die auf Gelände von öffentlichen Gebäuden oder in öffentlichen Gebäuden gemacht wurden bräuchtest du theoretisch eine Genehmigung.
Original von TomRohwer
[quote]Original von ScharfGestellt (bietet TFP Shootings bis 25.01.)
Ist eigentlich auch ganz einfach. Solang es kein Kunstwerk ist (Christo mit verpacktem Reichstag) kannst du Fotos verwenden WENN Sie von öffentlichem Straßenland aus gemacht wurden, also Burgersteig oder Straße. Sobald du das Gelände von öffentlichen Gebäuden betrittst, dazu zählt auch z.B. die Treppe vom Reichstag usw, ist auch ein öffentliches Gebäude Privatbesitz und du brauchst eine Genehmigung für öffentliches verwenden.
Nicht ganz.
Du übersiehst dabei den allerwichtigsten Punkt:
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen mitels Lichtbild usw. vervielfältigt und die Vervielfältigungen zu beliebigen Zwecken veröffentlicht werden, wenn sie dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen angebracht sind. (§59 UrhG)
Christos Reichstagsverpackung war nicht dauerhaft installiert, und deshalb war die fotografische Vervielfältigung und Veröffentlichung nur im Rahmen der aktuellen Tagesberichterstattung zulässig. (§50 UrhG)
Ein öffentliches Gebäude ist nie "Privatbesitz", sondern öffentliches Eigentum, das ist aber für diese Frage ohnehin unerheblich. Die Frage ist immer, von wo aus fotografiert wird - egal ob es sich um ein privates oder ein öffentliches Gebäude handelt.
Davon abgesehen: das Urheberrecht an einem Gebäude oder öffentlich aufgestellten Kunstwerk hat niemals der Eigentümer, sondern immer der Urheber (Architekt, Künstler usw.).
Der Eigentümer kann allerhöchstens Eigentumsrechte geltend machen, dies aber eben nicht, wenn sein Eigentum von öffentlichem Grund aus fotografiert wird.[/quote]
#45Report
28.12.2008
Original von ScharfGestellt (bietet TFP Shootings bis 25.01.)
Du schreibst allerlei Sachen die ich nie behauptet habe. Ich habe nie gesagt das ein Gebäude unter das Urheberrecht fällt, das ist Schwachsinn.
Aber Gebäude sind urheberrechtlich geschützt.
§2 UrhG Abs. 1 Satz 1 Nr. 4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst [...]
Urheber ist in der Regel der Architekt, wenn es keinen gab der Erbauer der
das Aussehen vorgegeben hat.
#46Report
28.12.2008
Ich bezog meine Aussage nicht darauf. Es ging in meiner Aussage um das betreten von öffentlichen Gebäuden und ob das veröffentlichen dann was mit dem Urheberrecht zu tun hat. Ich habe geschrieben das man in solchen Fällen den Hausherr fragen muss, z.B. den Bund, und der das betreten der Gebäude und das Nutzen der Gebäude für Fotos genehmigen muss, und das hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun.. Jedenfalls im Normalfall nicht..
Aber Gebäude sind urheberrechtlich geschützt.
§2 UrhG Abs. 1 Satz 1 Nr. 4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst [...]
Urheber ist in der Regel der Architekt, wenn es keinen gab der Erbauer der
das Aussehen vorgegeben hat.[/quote]
Original von Fotofuxx
[quote]Original von ScharfGestellt (bietet TFP Shootings bis 25.01.)
Du schreibst allerlei Sachen die ich nie behauptet habe. Ich habe nie gesagt das ein Gebäude unter das Urheberrecht fällt, das ist Schwachsinn.
Aber Gebäude sind urheberrechtlich geschützt.
§2 UrhG Abs. 1 Satz 1 Nr. 4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst [...]
Urheber ist in der Regel der Architekt, wenn es keinen gab der Erbauer der
das Aussehen vorgegeben hat.[/quote]
#47Report
28.12.2008
@ScharfGestellt
Mit was soll es denn sonst zu tun haben wenn nicht mit dem UrhG ?
§2 UrhG schliesst Bauwerke in den urheberrechtlichen Schutz ein und
§59 UrhG schränkt den Schutz ein wenn Du von öffentlichem Grund aus fotografierst.
Daß Du den Inhaber des Urheberrechts an dem Gebäude fragen musst wenn Du
nicht auf öffentlichem Grund bist liegt dann genau an §2.
Der Hausherr kann dich zwar hereinlassen, aber Dir in der Regel nicht die notwendige
Genehmigung geben, da das Recht wie oben schon beschrieben in der Regel dem
Architekten zusteht und nicht dem Hausherren.
Mit was soll es denn sonst zu tun haben wenn nicht mit dem UrhG ?
§2 UrhG schliesst Bauwerke in den urheberrechtlichen Schutz ein und
§59 UrhG schränkt den Schutz ein wenn Du von öffentlichem Grund aus fotografierst.
Daß Du den Inhaber des Urheberrechts an dem Gebäude fragen musst wenn Du
nicht auf öffentlichem Grund bist liegt dann genau an §2.
Der Hausherr kann dich zwar hereinlassen, aber Dir in der Regel nicht die notwendige
Genehmigung geben, da das Recht wie oben schon beschrieben in der Regel dem
Architekten zusteht und nicht dem Hausherren.
#48Report
[gone] User_86632
28.12.2008
Mädels,
es geht hier nur um Dagobert Duck (30cm gross)) der auf dem Boden steht und das Mädel (12 Jahre alt) danneben sitzt/steht (ihn in den Arm nimmt usw.)
Es ist im Studio auf meinem Grund und Boden aufgenommen und steht /soll lediglich in meine Webseite (rein Privat) .
Keine kommerzielle Vermartung !
der Diskussion hier zu Folge lasse ich es lieber, und werde Anwalt in meinem nächsten Leben.
schliesslich ist es in Deutschland ja auch egal ob man 9 Leute umbring und nach 26 Jahren freikommt oder nur einen erschießt und dafür unter Umständen lebenslang in der Geschlossenen landet.
Lerne daraus: Gesetze sind fürs Papier. Man braucht nen guten Anwalt und nen dicken Geldbeutel sonst nix.......und Zeit zum Auswandern.
lg
Ralf
PS: Alle in diesem Beitrag genannten Namen/Warenzeichen sind eingetragene Warenzeichen ihrer Hersteller.
es geht hier nur um Dagobert Duck (30cm gross)) der auf dem Boden steht und das Mädel (12 Jahre alt) danneben sitzt/steht (ihn in den Arm nimmt usw.)
Es ist im Studio auf meinem Grund und Boden aufgenommen und steht /soll lediglich in meine Webseite (rein Privat) .
Keine kommerzielle Vermartung !
der Diskussion hier zu Folge lasse ich es lieber, und werde Anwalt in meinem nächsten Leben.
schliesslich ist es in Deutschland ja auch egal ob man 9 Leute umbring und nach 26 Jahren freikommt oder nur einen erschießt und dafür unter Umständen lebenslang in der Geschlossenen landet.
Lerne daraus: Gesetze sind fürs Papier. Man braucht nen guten Anwalt und nen dicken Geldbeutel sonst nix.......und Zeit zum Auswandern.
lg
Ralf
PS: Alle in diesem Beitrag genannten Namen/Warenzeichen sind eingetragene Warenzeichen ihrer Hersteller.
#49Report
28.12.2008
Original von Morgi7141
es geht hier nur um Dagobert Duck (30cm gross)) der auf dem Boden steht und das Mädel (12 Jahre alt) danneben sitzt/steht (ihn in den Arm nimmt usw.)
Ich denke, daß das ok ist - warum hast Du das nicht gleich geschrieben ? ;-)
#50Report
[gone] User_86632
28.12.2008
Ich hatte gefragt ob man Disney Figuren in ein Shooting bit einbeziehen kann...
eventuell etwas zu allgemein gefragt.....stimmt schon
Mfg
eventuell etwas zu allgemein gefragt.....stimmt schon
Mfg
#51Report
28.12.2008
mach es doch einfach !
immer diese angst hier vor klagen und darf ich oder darf ich nicht ?!?!?! ... willste mit dem bild danach geld verdienen ? ... nee ? ... also knipse !
wer ja noch schöner, wenn ich meine tochter knipse, die ein pluto t-shirt an hat und um erlaubnis fragen muss es öffentlich zu zeigen *grummel
ps: angsthasen !!!
;o))
[IMG]
immer diese angst hier vor klagen und darf ich oder darf ich nicht ?!?!?! ... willste mit dem bild danach geld verdienen ? ... nee ? ... also knipse !
wer ja noch schöner, wenn ich meine tochter knipse, die ein pluto t-shirt an hat und um erlaubnis fragen muss es öffentlich zu zeigen *grummel
ps: angsthasen !!!
;o))
[IMG]
#52Report
28.12.2008
Original von Alex | Photodesign (Freche Weihnachten!!!)
[quote]Original von Fotofuxx
@Alex:
Ich würde es im Zweifel auch so lesen. Herr Hecker hat es offensichtlich anders gelesen.
Es wäre schon gut, wenn Hendrik sich dazu äussern könnte bzw. den
Abschnitt etwas klarer fassen würde.
glaube ich kaum, Hendrik beschäftigt sich in letzter Zeit scheinbar zunehmend weniger mit sinnvollen Dingen...[/quote]
Ich habe dieses WE an der neuen Technik rumgebastelt, eingebaut, verkabelt und Co.
Daneben Fehler gesucht und gefixt, diverse Umzugsstrategien (Hardware) durchgespielt und weitere Pläne gemacht.
DANEBEN, als Antwort zu Frage 1., bin ich gerade dran die Regeln zu überarbeiten und genauer zu fassen. Den Dialog mit der Community kann ich ja noch suchen, hier steht ja schonmal eine ausreichend gute Menge an Infomaterial.
LG Hendrik
#53Report
29.12.2008
Original von NeoArt
mach es doch einfach !
immer diese angst hier vor klagen und darf ich oder darf ich nicht ?!?!?! ... willste mit dem bild danach geld verdienen ? ... nee ? ... also knipse !
Bei Lizenz- und Urheberrechtsverletzungen spielt das "Geld damit verdienen oder nicht" nur eine Rolle in der Höhe des Strafmaßes, aber es spielt keine Rolle in der Frage, ab es eine Lizenz- oder Urheberrechtsverletzung ist...
Bestraft wird es auf den Fall, wenn sich ein Kläger findet.
Das ist genau das Selbe, als wenn jemand widerrechtlich deine Fotos verwendet. ;-)
Ich höre auch ab und an mal: "was wollen die denn, ich hab sowieso keine Kohle"
.. das spielt auch keine Rolle.., im deutschen Recht kann man ohne Problem dazu verknackt werden, die Schuld bis ins Rentenalter abzuzahlen, der Geschädigte sogar das Recht hat, jedes mal, wenn ein bischen Kohle rein kommt, es wegzunehmen und zwar so lange, bis die Schuld und die Gerichtskosten bezahlt ist.
klar, es gehört schon eine gute Portion Pech dazu, dass der richtige Rechtspimpel über die Fotos stolpert.., aber naja.. riskant halt...
Mit Kleidung sieht das etwas anders aus, die Verkaufen die ja dazu, damit man sie anzieht und somit lässt es sich nicht vermeiden, dass sie auf Fotos mit drauf sind.
Lizenzrecht ist ein breites Gebiet, wo meistens auch nur spezialisierte Anwälte durchblicken.
Ich blicke es nicht, hab aber keine Lust auf großen Ärger, deswegen verkneife ich mir manches. genau so, wie ich nicht bei Rot über die Kreuzung fahre.., klar, das würde oft keiner sehen, aber wenn es mal der Richtige sieht, bin ich erst mal meinen Führerschein los...
Viele Grüße
Peter
#54Report
[gone] Stephan [back to photography]
29.12.2008
Achtung! Es gibt auch einige Einschränkungen der Panoramafreiheit.
In vielen Ländern ist es verboten, Regierungsgebäude, Botschaften, militärische Anlagen (darunter fallen in manchen Ländern auch Gendarmeriefahrzeuge!) und Flughäfen (darunter können auch Krankenhäuser mit Heliports fallen!) zu fotografieren.
In Österreich wird das alles ziemlich locker gesehen, Frankreich ist diesbezüglich sehr restriktiv.
In vielen Ländern ist es verboten, Regierungsgebäude, Botschaften, militärische Anlagen (darunter fallen in manchen Ländern auch Gendarmeriefahrzeuge!) und Flughäfen (darunter können auch Krankenhäuser mit Heliports fallen!) zu fotografieren.
In Österreich wird das alles ziemlich locker gesehen, Frankreich ist diesbezüglich sehr restriktiv.
#55Report
29.12.2008
wenn ich privat bilder mache, wo gegenstände oben sind, die geschützt sind, ich aber vorher legal gekauft habe ... wo is das problem ? welcher richter will mir hier eine straftat nachweisen ? und welcher konzern will mich mit meinen paar knipsbildern verklagen ? und wozu auch ? letztendlich mache ich kostenlos werbung für seine produkte ;o))
ps: wer meine foto`s verwendet ... is selber schuld ;o)
hat aber nix mit dem thema zu tun, es ging doch darum, ob IKEA mich verklagt, wenn ich meine frau auf dem sofa "helge" knipse !
;o)
ps: wer meine foto`s verwendet ... is selber schuld ;o)
hat aber nix mit dem thema zu tun, es ging doch darum, ob IKEA mich verklagt, wenn ich meine frau auf dem sofa "helge" knipse !
;o)
Original von Peter Weiss - berlinfotograf.de
Das ist genau das Selbe, als wenn jemand widerrechtlich deine Fotos verwendet. ;-)
Viele Grüße
Peter
#56Report
[gone] Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
29.12.2008
NeoArt schrieb:
hat aber nix mit dem thema zu tun, es ging doch darum, ob IKEA mich verklagt, wenn ich meine frau auf dem sofa "helge" knipse !
___________________________________________________________
*gggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggg*
Ich kann diese Panik echt nicht verstehen. Solange ich nicht ein Werbefoto für Tui mache wo BuzzLightyear im Liegestuhl am Strand liegt, ist das völlig Latte mit den Figuren auf den Bildern.
Wer will denn wirklich dem Vater das Recht absprechen seine Tochter mit WinniPuh im Arm zu fotografieren und dieses Bild auch noch auf seine Webseite zu setzen?
Spielzeug mit eingeschränkter Nutzung?
Im kommerziellen Bereich bestimmt ..... aber doch nicht im privaten. Lasst mal die Kirche im Dorf ;-)
Beste Grüße an die Füße
Udo
hat aber nix mit dem thema zu tun, es ging doch darum, ob IKEA mich verklagt, wenn ich meine frau auf dem sofa "helge" knipse !
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*gggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggggg*
Ich kann diese Panik echt nicht verstehen. Solange ich nicht ein Werbefoto für Tui mache wo BuzzLightyear im Liegestuhl am Strand liegt, ist das völlig Latte mit den Figuren auf den Bildern.
Wer will denn wirklich dem Vater das Recht absprechen seine Tochter mit WinniPuh im Arm zu fotografieren und dieses Bild auch noch auf seine Webseite zu setzen?
Spielzeug mit eingeschränkter Nutzung?
Im kommerziellen Bereich bestimmt ..... aber doch nicht im privaten. Lasst mal die Kirche im Dorf ;-)
Beste Grüße an die Füße
Udo
#57Report
[gone] Nasty World Media
29.12.2008
Was viele hier scheinbar nicht verstehen oder verstehen wollen ist der Unterschied zwischen privat und der Veröffentlichung im Internet.
Bei Fotos die privat sind (Nutzung in den eigenen vier Wänden und um Freunden oder Bekannten zu zeigen) muss man auf Urheberrechte verwendeter Requisiten natürlich nicht achten.
Aber öffentlich zugängliche Fotos auf der eigenen Website stehen einer Veröffentlichung in Büchern und Zeitschriften gleicht und sind definitiv nicht privat.
Und auch wenn für viele die eigene Webseite oder der MK-Account scheinbar eine moderne Art des privaten Fotoalbums darstellt - im rechtlichen Sinne ist sie das definitiv nicht.
Gruß
Nasty
Bei Fotos die privat sind (Nutzung in den eigenen vier Wänden und um Freunden oder Bekannten zu zeigen) muss man auf Urheberrechte verwendeter Requisiten natürlich nicht achten.
Aber öffentlich zugängliche Fotos auf der eigenen Website stehen einer Veröffentlichung in Büchern und Zeitschriften gleicht und sind definitiv nicht privat.
Und auch wenn für viele die eigene Webseite oder der MK-Account scheinbar eine moderne Art des privaten Fotoalbums darstellt - im rechtlichen Sinne ist sie das definitiv nicht.
Gruß
Nasty
#58Report
29.12.2008
leute ... fahrt euch doch mal runter ... ob öffentlich oder privat ... ob recht oder unrecht ... wer will hier wem was verbieten und vor allem wozu und warum ????
90% aller bilder hier in der mk oder in anderen foren müssten gelöscht werden, wenn es nach deiner aussage geht ...
ob da ein teddy von knopf drauf ist oder ein messer aus solingen oder eine tasche von h&m ... es gibt mehr als nur ein model auf bildern ... logisch meist ! ;o)
aber niemand wird es verbieten können ... wie auch und warum ?
wenn ich mit meiner flasche ÖTTINGER geknipst werde ... im anzug ;o) ... wird mir doch niemand böses wollen ... oder ich (wie schon erwähnt) mutti auf dem sofa "helge" knipse und veröffentliche ...
da würde jedes gericht der welt dich auslachen ... als kläger ... weil es einfach unwichtig ist und kein schaden existiert !!
ihr könnt die gerichtsurteile auch noch hundert mal hier zitieren ... es bleibt belanglos !
also bleibt ein wenig locker ... auch im umgang mit der rechtssprechung ;o)
und kinder mit plüschtieren im arm schaden nun wirklich keinem konzern ... oder ?
90% aller bilder hier in der mk oder in anderen foren müssten gelöscht werden, wenn es nach deiner aussage geht ...
ob da ein teddy von knopf drauf ist oder ein messer aus solingen oder eine tasche von h&m ... es gibt mehr als nur ein model auf bildern ... logisch meist ! ;o)
aber niemand wird es verbieten können ... wie auch und warum ?
wenn ich mit meiner flasche ÖTTINGER geknipst werde ... im anzug ;o) ... wird mir doch niemand böses wollen ... oder ich (wie schon erwähnt) mutti auf dem sofa "helge" knipse und veröffentliche ...
da würde jedes gericht der welt dich auslachen ... als kläger ... weil es einfach unwichtig ist und kein schaden existiert !!
ihr könnt die gerichtsurteile auch noch hundert mal hier zitieren ... es bleibt belanglos !
also bleibt ein wenig locker ... auch im umgang mit der rechtssprechung ;o)
und kinder mit plüschtieren im arm schaden nun wirklich keinem konzern ... oder ?
Original von Nasty World Media
Was viele hier scheinbar nicht verstehen oder verstehen wollen ist der Unterschied zwischen privat und der Veröffentlichung im Internet.
Bei Fotos die privat sind (Nutzung in den eigenen vier Wänden und um Freunden oder Bekannten zu zeigen) muss man auf Urheberrechte verwendeter Requisiten natürlich nicht achten.
Aber öffentlich zugängliche Fotos auf der eigenen Website stehen einer Veröffentlichung in Büchern und Zeitschriften gleicht und sind definitiv nicht privat.
Und auch wenn für viele die eigene Webseite oder der MK-Account scheinbar eine moderne Art des privaten Fotoalbums darstellt - im rechtlichen Sinne ist sie das definitiv nicht.
Gruß
Nasty
#59Report
[gone] Nasty World Media
29.12.2008
@NeoArt:
Schmeiss bitte nicht Gegenstände von Marken wie Jeans, Soligen, Steif, H&M usw. in einen Top mit urheberrechtlich geschützten Figuren wie Micky Maus, Harry Potter usw.
Im ersten Fall müsste die Marke vermutlich schon in einer ehrverletzenden Weise im Bild vorkommen während im zweiten Fall eine einfache Präsenz schon ausreichen kann.
Natürlich stellt sich immer die Frage, ob der Gebrauch als Requisite in einem harmlosen Bild den Urheber stört. Aber auch wenn die Chance recht gering ist, dass sich jemand daran stösst sollte man sich doch bewusst sein, dass man wenn es hart auf hart kommt Probleme bekommen könnte.
Und nur weil sich hier keiner so recht vorstellen kann, dass solche Bilder Disney stören könnten, heisst das nicht das sie es wirklich nicht stört.
(siehe auch den Fall "dvd-inside")
PS: Je provozierender ein Bild ist desto größer natürlich auch die Gefahr das man Probleme bekommen könnte.
Gruß
Nasty
Schmeiss bitte nicht Gegenstände von Marken wie Jeans, Soligen, Steif, H&M usw. in einen Top mit urheberrechtlich geschützten Figuren wie Micky Maus, Harry Potter usw.
Im ersten Fall müsste die Marke vermutlich schon in einer ehrverletzenden Weise im Bild vorkommen während im zweiten Fall eine einfache Präsenz schon ausreichen kann.
Natürlich stellt sich immer die Frage, ob der Gebrauch als Requisite in einem harmlosen Bild den Urheber stört. Aber auch wenn die Chance recht gering ist, dass sich jemand daran stösst sollte man sich doch bewusst sein, dass man wenn es hart auf hart kommt Probleme bekommen könnte.
Und nur weil sich hier keiner so recht vorstellen kann, dass solche Bilder Disney stören könnten, heisst das nicht das sie es wirklich nicht stört.
(siehe auch den Fall "dvd-inside")
PS: Je provozierender ein Bild ist desto größer natürlich auch die Gefahr das man Probleme bekommen könnte.
Gruß
Nasty
#60Report
Topic has been closed
Kann man nicht pauschal beantworten.
Die Figuren können a) urheberrechtlich und b) markenrechtlich geschützt sein.
Eine urheberrechtlich geschützte Darstellung (also z.B. ein MickeyMouse-Bild auf einem T-Shirt) darf man genausowenig mittels Foto vervielfältigen wie jedes andere geschützte Werk. Aber: in den meisten Fällen wird es entweder "unwesentliches Beiwerk" sein oder es handelt sich um eine "freie Benutzung", und dann ist es unproblematisch.
Sehr, sehr, sehr, sehr, sehr vereinfacht gesagt: das Disney-Bild sollte nicht der zentrale Bildgegenstand sein....
Als Marke geschützte Abbildungen usw. darf man nicht "markenmäßig" verwenden. Das fällt bei einem Foto mit einem MickeyMouse-T-Shirt aber in den allermeisten Fällen weg.
Dazu kurz mein Lieblingszitat:
"(...)Was die Gartenzwerge unter den Agenturen nicht wahrhaben wollen ist, dass das Markenrecht nur die markenmäßige Verwendung von Markennamen verhindern kann, wenn man den Markennamen also benutzt, um kommerziell motivert auf die durch den Markennamen geschützten Produkte und Dienstleistungen Bezug zu nehmen. Beim - kommerziellen - Anbieten von bloßen Fotografien der Marke und von Markenprodukten werden aber von der Agentur keine Ausagen zu den Produkten und Dienstleistungen gemacht, sondern allenfalls bei der späteren Verwendung, die jedoch allein und ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Verwenders fällt. Aber Zivilcourage vor Mächtigen ist der Gartenzwerge Sache nicht."
(Rechtsanwalt Peter Eller, Fachanwalt für Marken- und Patenrecht in München)