Disney Figuren / Copyright ? 64
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
28.12.2008
genau
oder die beleuchtung des eiffelturms
oder die beleuchtung des eiffelturms
#22Report
28.12.2008
Sowie Du beim Fotografien auf dem zum Gebäude gehörigen Grundstück stehst, ist Schluss mit lustig. Das gilt sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Gebäuden. Zum Beispiel darf auch ein Schloss nicht vom Gelände aus fotografiert werden, wenn es der Eigentümer so festlegt. Von der Straße aus natürlich schon. Auch die kommerzielle Verwertung einer Stadt (auch als Kulisse für Modelshoots!) in Fotobildbänden oder ähnlichen kann nach hinten losgehen, da sollte man zumindest mal höflich nachfragen.
Im Übrigen gilt hier wie immer, wo kein Kläger, da kein Richter! Besonders streng ist hier übrigens die Bahn, die in Bezug auf Bahngelände absolut null Humor hat. Das muss man nicht gut finden, aber akzeptieren.
lg, Meriadoc
wenn du das grundstück nicht betreten musstest zum fotografieren oder mit einer leiter die mauer überwinden musstest, darfst die bilder nehmen.
stichwort panoramafreiheit
Und wenn das Modell sagen wir auf der Treppe zum Gebäude steht?[/quote]
Im Übrigen gilt hier wie immer, wo kein Kläger, da kein Richter! Besonders streng ist hier übrigens die Bahn, die in Bezug auf Bahngelände absolut null Humor hat. Das muss man nicht gut finden, aber akzeptieren.
lg, Meriadoc
Original von Margaux *stolz auf das Neue ist*
[quote]Original von TM-PhotoDesign *new pics*
[quote]Original von The *Royal Angels* Project - HAPPY NEW JEAR 2009
Wär wirklich mal interessant, was denn nun erlaubt ist und was net?? Wie siehts denn überhaupt mit öffentlichen Gebäuden aus??
lg Hartmut
wenn du das grundstück nicht betreten musstest zum fotografieren oder mit einer leiter die mauer überwinden musstest, darfst die bilder nehmen.
stichwort panoramafreiheit
Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.[/quote]
Und wenn das Modell sagen wir auf der Treppe zum Gebäude steht?[/quote]
#23Report
28.12.2008
Original von TM-PhotoDesign *new pics*
genau
oder die beleuchtung des eiffelturms
Eiffelturm ist nochmal anders, da in Frankreich ohnehin französisches Urheberrecht gilt.
Da darfst Du auch den unbeleuchteten Eiffelturm nicht einfach so fotografieren und
veröffentlichen.
Ist aber immer noch OT.
#24Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
28.12.2008
Original von Fotofuxx
[quote]Original von TM-PhotoDesign *new pics*
genau
oder die beleuchtung des eiffelturms
Eiffelturm ist nochmal anders, da in Frankreich ohnehin französisches Urheberrecht gilt.
Da darfst Du auch den unbeleuchteten Eiffelturm nicht einfach so fotografieren und
veröffentlichen.
Ist aber immer noch OT.[/quote]
stimmt so nicht
siehe
http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/faq/index.html
Q : Are we allowed to publish photos of the Eiffel Tower?
A : There are no restrictions on publishing a picture of the Tower by day. Photos taken at night when the lights are aglow are subjected to copyright laws, and fees for the right to publish must be paid to the SETE.
#25Report
28.12.2008
Original von TM-PhotoDesign *new pics*
[quote]Original von Fotofuxx
Da darfst Du auch den unbeleuchteten Eiffelturm nicht einfach so fotografieren und
veröffentlichen.
stimmt so nicht
siehe
http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/faq/index.html
Q : Are we allowed to publish photos of the Eiffel Tower?
A : There are no restrictions on publishing a picture of the Tower by day. Photos taken at night when the lights are aglow are subjected to copyright laws, and fees for the right to publish must be paid to the SETE.[/quote]
Gut, dann nehmen wir den Eiffelturm einmal detailliert auseinander :-)
Der Erbauer des Eiffelturms weilt seit mehr als 70 Jahren nicht mehr unter uns.
Von daher stellt sich die Frage in dem konkreten Fall nicht mehr. Bis vor 15
Jahren durfte man aber auch tagsüber den Eiffelturm nicht fotografieren und
veröffentlichen.
Die Lichtinstallation ist ein Kunstgriff, da sie später hinzugekommen ist und somit
ein neues Urheberrecht begründet.
Nimmst man ein anderes Gebäude in Frankreich, dessen Urheber noch nicht länger
als 70 Jahre verstorben ist, dann hat man auch heute noch schlechte Karten,
da das französische Recht die Panoramafreiheit nicht kennt.
#26Report
[gone] Nasty World Media
28.12.2008
Im Filmbereich brauchst Du sogar die Erlaubnis Filmplakate oder ähnliches als Requisiten zu verwenden.
Auf den Fotobereich übertragen dürfte damit eindeutig auch ein Verwenden von Disney Figuren für gestellte Fotos nicht frei sein.
Gruß
Nasty
Auf den Fotobereich übertragen dürfte damit eindeutig auch ein Verwenden von Disney Figuren für gestellte Fotos nicht frei sein.
Gruß
Nasty
#27Report
[gone] Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
28.12.2008
Also langsam wird´s lächerlich.
1. Haltet euch doch mal an´s Thema (Panoramafreiheit ... falls mal jemand darüber was lesen will, diesen Begriff googlen)
2. Ist es völliger Unfug Bilder mit Disney-Figuren nicht veröffentlichen zu dürfen.
Wenn eine Mutter ihre 10 jährige Tochter mit Winnipuh im Arm fotografieren lassen will, dann fotografiere ich das auch und veröffentliche das hier auch.
Wer will euch das verbieten? Welches Gesetz verbietet das? Darf ein Kind auch nicht bei einem öffentlichen Foto auf einem Bobycar sitzen? Muss ich es sogar ganz nackt ausziehen weil C&A auch evt. klagen könnte????
Es kommt doch immer darauf an WAS ich mit der Figur mache. Mache ich ein Werbefoto für Kataloge sieht es da schon etwas anders aus.
HIER wird aber ganz klar über private Bilder ohne kommerziellen Hintergrund gesprochen. Macht mal nicht immer die Leute verrückt mit so´nem Ka..! Echt.
Beste Grüße
1. Haltet euch doch mal an´s Thema (Panoramafreiheit ... falls mal jemand darüber was lesen will, diesen Begriff googlen)
2. Ist es völliger Unfug Bilder mit Disney-Figuren nicht veröffentlichen zu dürfen.
Wenn eine Mutter ihre 10 jährige Tochter mit Winnipuh im Arm fotografieren lassen will, dann fotografiere ich das auch und veröffentliche das hier auch.
Wer will euch das verbieten? Welches Gesetz verbietet das? Darf ein Kind auch nicht bei einem öffentlichen Foto auf einem Bobycar sitzen? Muss ich es sogar ganz nackt ausziehen weil C&A auch evt. klagen könnte????
Es kommt doch immer darauf an WAS ich mit der Figur mache. Mache ich ein Werbefoto für Kataloge sieht es da schon etwas anders aus.
HIER wird aber ganz klar über private Bilder ohne kommerziellen Hintergrund gesprochen. Macht mal nicht immer die Leute verrückt mit so´nem Ka..! Echt.
Beste Grüße
#28Report
28.12.2008
Original von Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
2. Ist es völliger Unfug Bilder mit Disney-Figuren nicht veröffentlichen zu dürfen.
Wenn eine Mutter ihre 10 jährige Tochter mit Winnipuh im Arm fotografieren lassen will, dann fotografiere ich das auch und veröffentliche das hier auch.
Wer will euch das verbieten? Welches Gesetz verbietet das? Darf ein Kind auch nicht bei einem öffentlichen Foto auf einem Bobycar sitzen? Muss ich es sogar ganz nackt ausziehen weil C&A auch evt. klagen könnte????
Es kommt doch immer darauf an WAS ich mit der Figur mache. Mache ich ein Werbefoto für Kataloge sieht es da schon etwas anders aus.
HIER wird aber ganz klar über private Bilder ohne kommerziellen Hintergrund gesprochen. Macht mal nicht immer die Leute verrückt mit so´nem Ka..! Echt.
Zurück zum Thema ist eine gute Idee ...
Deine Ausführungen sind aber unpräzise bis unkorrekt.
Du sprichst von privaten Bildern ohne kommerziellen Hintergrund.
1. Die Threadstarterin sprach nicht von privater Nutzung sondern der Veröffentlichung
in der MK bzw. ihrer Homepage.
2. Ob kommerziell oder nicht spielt für den urheberrechtlichen Schutz keine Rolle.
Deiner Argumentation nach dürfte man auch die aktuellen Top10 auf der ach so
privaten Homepage zum Download stellen solange man kein Geld dafür verlangt.
#29Report
[gone] Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
28.12.2008
Das kannst du damit nicht vergleichen. Ich biete ja auch nicht eine Disneyfigur zum Download an, sondern zeige ein Kind mit einer Disneyfigur im Arm ... und zwar als ganz normales Bild .... ob im Studio oder Outdoor.
Wie soll denn die Verurteilung bei einem Greichtsverfahren lauten?
Kinder dürfen in Zukunft nicht mit Disney-Figuren fotografisch abgebildet werden? Steht das auch in der Gebrauchsanweisung?
Es gibt halt Dinge die für den ganz normalen Gebrauch gedacht sind und dazu gehören eben auch Figuren aller Art .... auch Steiff z.B. .... und welchem Kind will man es verbieten bei einem Portraitshooting nicht ihre Lieblingsfigur im Arm zu halten?
Ich halte diese Diskussion echt für müssig.
Sollte es aber wirklich so sein, ich bin auch nicht das Gesetz, hätten wir noch viel mehr zu beachten ... sei es Kleidung, Gegenstände, usw. Eine Dame die eine Tasse Kaffee trinkt? Muss ich jetzt mit einer Klage von Villeroy&Broch rechnen?
Dinge, ich sach mal so, die in das ganz normale Leben eines Kindes gehören .... auch Disney-Figuren, kann man meiner Meinung nach auf Fotos, selbst wenn es Studioportraits sind, nicht verbieten. Ich würde es glatt darauf ankommen lassen ..... und dann alles schön öffentlich machen.
Disney verbietet Figuren beim Kinder-Fotoshooting. ;-)
Das wird sie bestimmt noch beliebter machen ;-)
Beste Grüße
Udo
Wie soll denn die Verurteilung bei einem Greichtsverfahren lauten?
Kinder dürfen in Zukunft nicht mit Disney-Figuren fotografisch abgebildet werden? Steht das auch in der Gebrauchsanweisung?
Es gibt halt Dinge die für den ganz normalen Gebrauch gedacht sind und dazu gehören eben auch Figuren aller Art .... auch Steiff z.B. .... und welchem Kind will man es verbieten bei einem Portraitshooting nicht ihre Lieblingsfigur im Arm zu halten?
Ich halte diese Diskussion echt für müssig.
Sollte es aber wirklich so sein, ich bin auch nicht das Gesetz, hätten wir noch viel mehr zu beachten ... sei es Kleidung, Gegenstände, usw. Eine Dame die eine Tasse Kaffee trinkt? Muss ich jetzt mit einer Klage von Villeroy&Broch rechnen?
Dinge, ich sach mal so, die in das ganz normale Leben eines Kindes gehören .... auch Disney-Figuren, kann man meiner Meinung nach auf Fotos, selbst wenn es Studioportraits sind, nicht verbieten. Ich würde es glatt darauf ankommen lassen ..... und dann alles schön öffentlich machen.
Disney verbietet Figuren beim Kinder-Fotoshooting. ;-)
Das wird sie bestimmt noch beliebter machen ;-)
Beste Grüße
Udo
#30Report
28.12.2008
Original von Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
Das kannst du damit nicht vergleichen. Ich biete ja auch nicht eine Disneyfigur zum Download an, sondern zeige ein Kind mit einer Disneyfigur im Arm ... und zwar als ganz normales Bild .... ob im Studio oder Outdoor.
Im Ergebnis bin ich ja Deiner Meinung, aber Deine Begründung oben war nicht
stimmig und nur darauf habe ich mich bezogen.
Ob private Homepage oder kommerziell oder nichtkommerziell ist völlig egal.
Wenn Disney Stofffiguren für Kinder herstellt, dann muß sich Disney auch gefallen
lassen, daß Kinder damit spielen, dabei fotografiert werden und ebenso, daß diese
Bilder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Jetzt gehen wir aber nur mal einen kleinen Schritt weiter. Wir fertigen ein Bild an,
bei dem die - sagen wir lebensgroße - Disneyfigur scheinbar mit dem Kind in Interaktion
tritt. Von diesem Bild machen wir mehrere. Das Ganze ergibt eine kleine Bildergeschichte.
Fertig ist der Fotoroman zu Elliot das Schmunzelmonster.
Muß dich Disney das auch gefallen lassen ? Ich denke nein.
Rechtliche Angriffspunkte sind hier neben dem Urheberrecht noch das Wettbewerbsrecht
und ggf. das Markengesetz.
Die Frage ist immer, wo genau die Grenze zu ziehen ist und im Zweifel wird ein
Richter diese ziehen - wers drauf ankommen lassen mag ...
P.S.: Dein Vergleich mit Bobby-Car und Kleidung sind insofern verfehlt als daß diese
keinen urheberrechtlichen Schutz geniessen sondern allenfalls Markenschutz.
#31Report
28.12.2008
Das Thema finde ich grad sehr interessant, weil ich schon Disney-inspiriert gearbeitet habe, ohne mir darüber Gedanken zu machen. Konkret 'Alice im Wunderland' mit dem Kleid der Disney-Alice und mit einer Plüsch-Grinsekatze.
Hier und hier. Muss ich mir da Sorgen machen? Mal bei Disney Germany anfragen, ob ich das darf? Keine schlafenden Hunde wecken?
Hier und hier. Muss ich mir da Sorgen machen? Mal bei Disney Germany anfragen, ob ich das darf? Keine schlafenden Hunde wecken?
#32Report
28.12.2008
Sehr coole Bilder! Kompliment.
Ist Deine Frage ernst gemeint? Sorgen? Wieso?
Ist Deine Frage ernst gemeint? Sorgen? Wieso?
Original von Klaus_F
Das Thema finde ich grad sehr interessant, weil ich schon Disney-inspiriert gearbeitet habe, ohne mir darüber Gedanken zu machen. Konkret 'Alice im Wunderland' mit dem Kleid der Disney-Alice und mit einer Plüsch-Grinsekatze.
Hier und hier. Muss ich mir da Sorgen machen? Mal bei Disney Germany anfragen, ob ich das darf? Keine schlafenden Hunde wecken?
#33Report
28.12.2008
Original von Klaus_F
Muss ich mir da Sorgen machen? Mal bei Disney Germany anfragen, ob ich das darf? Keine schlafenden Hunde wecken?
Sorgen machen ist grundsätzlich vernünftig im Sinne von "Nachdenken ob es ok ist".
Ich persönlich halte die Bilder für unbedenklich.
Das Alice-Kleid halte ich nicht für so speziell, daß damit schon unmittelbar eine
Figur Alice entsteht. Die Grinsekatze habe ich erst einmal suchen müssen :-)
Lediglich die Kombination in Verbindung mit Alice im Titel rückt es dann in die
Nähe des Originals.
Wie gesagt, ich halte das für eine legale freie Benutzung, übernehme aber
keine Kosten falls das jemand anders sieht ;-)
Solange Du das nicht auf Teller druckst und als Alice im Wunderland-Geschirr
verkaufst wird sich vermutlich Disney auch nicht weiter dafür interessieren.
Darüber hinaus ist fraglich in wie weit Disney mit dem Zeichentrickfilm hier
etwas neues geschaffen hat. Die Figuren an sich gehen ja auf Lewis Carroll
zurück, so daß dafür die urheberrechtlichen Ansprüche abgelaufen sind.
#34Report
[gone] Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
28.12.2008
Ok .... da sind wir auf einem anderen Level angekommen. Wenn ich Disney-Figuren lebensgroß als Composings in eine Bildgestaltung mit aufnehme und somit die Figur ansich herraushebe und ihm eindeutig einen eigenen Charakter gebe .... eben nicht mehr Spielzeug zu sein sondern ein bedeutendes Teil des Gesamtbildes, muss auch ich streiken ;-)
Da sollte man sich dann wirklich einmal bei Disney selber erkundigen in wie weit dort die Rechtslage ist. Wobei ICH immer noch davon ausgehe, wenn das Bild nicht kommerziell genutzt wird, es veröffentlicht werden kann oder darf.
Machst du daraus eine eindeutige Bildergeschichte und veröffentlichst diese auf einer Seite zum Download, kann ich mir vorstellen das es dann Ärger geben könnte. Ohne Zweifel.
Aber da gibt es ja auch sehr viele Dinge die mitzubeachten sind. Ist das Bild als Gesamtkunstwerk zu betrachten? Ist es eine Karikatur? Ich glaube da spielt sooo viel eine entscheidene Rolle, aber wie gesagt, ich bin von dem Normalbild ausgegangen und so habe ich auch die Frage verstanden, ob ein Kind mit Disney-Figur fotografiert und veröffentlicht werden darf.
Beste Grüße
Da sollte man sich dann wirklich einmal bei Disney selber erkundigen in wie weit dort die Rechtslage ist. Wobei ICH immer noch davon ausgehe, wenn das Bild nicht kommerziell genutzt wird, es veröffentlicht werden kann oder darf.
Machst du daraus eine eindeutige Bildergeschichte und veröffentlichst diese auf einer Seite zum Download, kann ich mir vorstellen das es dann Ärger geben könnte. Ohne Zweifel.
Aber da gibt es ja auch sehr viele Dinge die mitzubeachten sind. Ist das Bild als Gesamtkunstwerk zu betrachten? Ist es eine Karikatur? Ich glaube da spielt sooo viel eine entscheidene Rolle, aber wie gesagt, ich bin von dem Normalbild ausgegangen und so habe ich auch die Frage verstanden, ob ein Kind mit Disney-Figur fotografiert und veröffentlicht werden darf.
Beste Grüße
#35Report
[gone] User_6099
28.12.2008
Original von Klaus_F
Das Thema finde ich grad sehr interessant, weil ich schon Disney-inspiriert gearbeitet habe, ohne mir darüber Gedanken zu machen. Konkret 'Alice im Wunderland' mit dem Kleid der Disney-Alice und mit einer Plüsch-Grinsekatze.
Hier und hier. Muss ich mir da Sorgen machen? Mal bei Disney Germany anfragen, ob ich das darf? Keine schlafenden Hunde wecken?
Inspiriert von einem Buch ist wohl was anderes, als mit geschützten Merchandising-Artikeln zu arbeiten...
vielleicht wird man hier ja fündig...
http://www.disneycopyright.com
hm... oder es geht da nur um Filmrechte... glaube ich aber nicht...
soweit ich weiß hat Jörg Döring eine Erlaubnis eingeholt bevor er Disneyfiguren in seinen Siebdrucken verwenden durfte...
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Thema, soweit ich das überflogen habe...
#36Report
28.12.2008
wenn du ganz sicher gehen willst, so lass dir einen Loctaions-Relasevertrag unterzeichen... dann kann dir nichts mehr anbrennen..
Original von The *Royal Angels* Project - HAPPY NEW JEAR 2009
Wär wirklich mal interessant, was denn nun erlaubt ist und was net?? Wie siehts denn überhaupt mit öffentlichen Gebäuden aus??
lg Hartmut
#37Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
28.12.2008
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Pixelspalter
[quote]Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]
Das Bild wird nicht für die MK sein *g* Da müssen die Models nämlich mindestens 14 sein. Auch auf der Fotografen-Sedcard!
Gruss Daniel
Wo steht denn das?
Ich hab hier schon genug Kinder und Baby-Fotos gesehen
14 ist nur die Altersgrenze für Models, die sich hier anmelden wollen.[/quote]
Da
http://www.model-kartei.de/index.php?p=regeln&rid=42583
steht das, allerdings ist nicht klar ob sich das nur auf die 8 Pflichtbilder oder alle Bilder bezieht.
Bei Bildbearbeiter-Setcards findet sich gar keine Altersregel.
Es wäre schön, wenn die Betreiber das klarer formulieren und vereinheitlichen würden.[/quote]
im Prinzip steht´s schon da: der Link den du postest bezieht sich auf Mindestanforderungen an eine Fotografen Sedcard. Auf dieser Seite steht auch ein Link der darauf hinweist, welche Bilder GENERELL "regelkonform" sind und dort steht nicht, dass Bilder von unter 14 überhaupt nicht erlaubt wären...
wäre grundsätzlich ja auch Schwachsinn, aber das heisst leider hier in der MK ja nichts...
#38Report
28.12.2008
@Alex:
Ich würde es im Zweifel auch so lesen. Herr Hecker hat es offensichtlich anders gelesen.
Es wäre schon gut, wenn Hendrik sich dazu äussern könnte bzw. den
Abschnitt etwas klarer fassen würde.
Ich würde es im Zweifel auch so lesen. Herr Hecker hat es offensichtlich anders gelesen.
Es wäre schon gut, wenn Hendrik sich dazu äussern könnte bzw. den
Abschnitt etwas klarer fassen würde.
#39Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
28.12.2008
Original von Fotofuxx
@Alex:
Ich würde es im Zweifel auch so lesen. Herr Hecker hat es offensichtlich anders gelesen.
Es wäre schon gut, wenn Hendrik sich dazu äussern könnte bzw. den
Abschnitt etwas klarer fassen würde.
glaube ich kaum, Hendrik beschäftigt sich in letzter Zeit scheinbar zunehmend weniger mit sinnvollen Dingen...
#40Report
Topic has been closed
wenn du das grundstück nicht betreten musstest zum fotografieren oder mit einer leiter die mauer überwinden musstest, darfst die bilder nehmen.
stichwort panoramafreiheit
[/quote]
Richtig, solange Du dabei nicht ein Kunstwerk aufnimmst, welches nicht dauerhaft
sondern nur vorübergehend installiert ist.
Stichwort verhüllter Reichstag
Wobei das Thema Gebäude Offtopic ist - hier geht es um ein Modell unter 14 mit Disney-Figuren.