Disney Figuren / Copyright ? 64
28.12.2008
frage ist, ob es kommerziell verwertet wird...
#2Report
[gone] User_86632
28.12.2008
sorry hatte ich vergessen, natürlich nur privat hier in der MK und auf meiner privaten Homepage
#3Report
28.12.2008
Original von Morgi7141
sorry hatte ich vergessen, natürlich nur privat hier in der MK und auf meiner privaten Homepage
dürfte den disney - konzern dann `nen dreck interessieren...
es nannte sich mal eine band "disneyland after dark",
die hatten allerdings probleme bekommen! ;-)
#4Report
28.12.2008
Original von Morgi7141
sorry hatte ich vergessen, natürlich nur privat hier in der MK und auf meiner privaten Homepage
Bei Dir im Fotoalbum ist privat.
Hier in der MK ist nicht privat.
Auf Deiner eigenen Homepage - wenn da nicht ein Passwort den Zugriff nur
engen Freunden und Verwandten erlaubt - ist auch nicht privat.
#5Report
[gone] User_86632
28.12.2008
also demnach ein zweischneidiges Schwert , je nach Anwalt und Geldbeutel.
Danke ich lass sie lieber weg.
LG
Ralf
Danke ich lass sie lieber weg.
LG
Ralf
#6Report
28.12.2008
Original von Morgi7141
Das Model ist 12
Das Bild wird nicht für die MK sein *g* Da müssen die Models nämlich mindestens 14 sein. Auch auf der Fotografen-Sedcard!
Gruss Daniel
#7Report
28.12.2008
Original von Morgi7141
also demnach ein zweischneidiges Schwert , je nach Anwalt und Geldbeutel.
Danke ich lass sie lieber weg.
LG
Ralf
Nein, ist kein zweischneidiges Schwert. Man muss nur wissen was Privat bedeutet und was nicht. Ansonsten eine klare Sache.
Hier in Berlin wurde sogar mal ein Kindergarten abgemahnt wo von Erzieherinnen auf dem Kindergartenklo Disney Figuren ohne Genehmigung aufgemalt wurden. War logischerweise auch nicht Privat :-)
#8Report
28.12.2008
Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]
Das Bild wird nicht für die MK sein *g* Da müssen die Models nämlich mindestens 14 sein. Auch auf der Fotografen-Sedcard!
Gruss Daniel
Wo steht denn das?
Ich hab hier schon genug Kinder und Baby-Fotos gesehen
14 ist nur die Altersgrenze für Models, die sich hier anmelden wollen.
#9Report
28.12.2008
Wär wirklich mal interessant, was denn nun erlaubt ist und was net?? Wie siehts denn überhaupt mit öffentlichen Gebäuden aus??
lg Hartmut
lg Hartmut
#10Report
28.12.2008
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]
Das Bild wird nicht für die MK sein *g* Da müssen die Models nämlich mindestens 14 sein. Auch auf der Fotografen-Sedcard!
Gruss Daniel
Wo steht denn das?
Ich hab hier schon genug Kinder und Baby-Fotos gesehen
14 ist nur die Altersgrenze für Models, die sich hier anmelden wollen.[/quote]
Da
http://www.model-kartei.de/index.php?p=regeln&rid=42583
steht das, allerdings ist nicht klar ob sich das nur auf die 8 Pflichtbilder oder alle Bilder bezieht.
Bei Bildbearbeiter-Setcards findet sich gar keine Altersregel.
Es wäre schön, wenn die Betreiber das klarer formulieren und vereinheitlichen würden.
#11Report
28.12.2008
Ist eigentlich auch ganz einfach. Solang es kein Kunstwerk ist (Christo mit verpacktem Reichstag) kannst du Fotos verwenden WENN Sie von öffentlichem Straßenland aus gemacht wurden, also Burgersteig oder Straße. Sobald du das Gelände von öffentlichen Gebäuden betrittst, dazu zählt auch z.B. die Treppe vom Reichstag usw, ist auch ein öffentliches Gebäude Privatbesitz und du brauchst eine Genehmigung für öffentliches verwenden.
Original von The *Royal Angels* Project - HAPPY NEW JEAR 2009
Wär wirklich mal interessant, was denn nun erlaubt ist und was net?? Wie siehts denn überhaupt mit öffentlichen Gebäuden aus??
lg Hartmut
#12Report
28.12.2008
Original von Fotofuxx
Da
http://www.model-kartei.de/index.php?p=regeln&rid=42583
steht das, allerdings ist nicht klar ob sich das nur auf die 8 Pflichtbilder oder alle Bilder bezieht.
Ich denke das bezieht sich eher auf die Freischaltung. Damit sich hier kein Fotograf mit nur 8 Hundebildern auf der SC bewirbt, auch wenn sie noch so gut gemacht sind.
Fotografen sollen ja zeigen, daß sie hauptsächlich Models fotografieren können.....ist ja eine Modelkartei ^^
Und Models müssen nach MK definition mindestens 14 sein
#13Report
28.12.2008
Hmm... muss ich jetzt die Bilder von meinem kleinen Cousin rausnehmen???? Oder nicht?
#14Report
28.12.2008
Gute Frage ...
Du kannst ja mal eine Selbstanzeige machen (auf der SC - Button oben rechts - SC melden)
Ich machs nicht, da ich die Regel für unsinnig halte ...
Du kannst ja mal eine Selbstanzeige machen (auf der SC - Button oben rechts - SC melden)
Ich machs nicht, da ich die Regel für unsinnig halte ...
#15Report
28.12.2008
Nöö, ich mag die Bilder ja eigentlich sehr gerne, finde sie schön, sonst hätte ich sie ja net auf meiner Seite. Fänds gut, wenn sich Hendrik oder einer der dafür zuständigen Mods mal zu Wort melden könnten.
#16Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
28.12.2008
Original von The *Royal Angels* Project - HAPPY NEW JEAR 2009
Wär wirklich mal interessant, was denn nun erlaubt ist und was net?? Wie siehts denn überhaupt mit öffentlichen Gebäuden aus??
lg Hartmut
wenn du das grundstück nicht betreten musstest zum fotografieren oder mit einer leiter die mauer überwinden musstest, darfst die bilder nehmen.
stichwort panoramafreiheit
Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.
Maßgeblich ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
„(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“
Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke, doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten.
#17Report
28.12.2008
Original von TM-PhotoDesign *new pics*
[quote]Original von The *Royal Angels* Project - HAPPY NEW JEAR 2009
Wär wirklich mal interessant, was denn nun erlaubt ist und was net?? Wie siehts denn überhaupt mit öffentlichen Gebäuden aus??
lg Hartmut
wenn du das grundstück nicht betreten musstest zum fotografieren oder mit einer leiter die mauer überwinden musstest, darfst die bilder nehmen.
stichwort panoramafreiheit
Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.[/quote]
Und wenn das Modell sagen wir auf der Treppe zum Gebäude steht?
#18Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
28.12.2008
wenn du ausserhalb des grundstücks auf der starsse stehst und das model das okay gab, ist es meiner meinung(!) nach wohl erlaubt.
wäre ja nichts anderes wenn du ein schloss fotografierst und da passanten sind.
abgesehen davon wird man in den seltensten fällen das ganze model + gebäude sehen, sondern eher nur die tür, die wand + das model
sollte aber ein öffentliches gebäude sein,
privatgrundstück betreten oder von innen fotografieren ist nicht!
wäre ja nichts anderes wenn du ein schloss fotografierst und da passanten sind.
abgesehen davon wird man in den seltensten fällen das ganze model + gebäude sehen, sondern eher nur die tür, die wand + das model
sollte aber ein öffentliches gebäude sein,
privatgrundstück betreten oder von innen fotografieren ist nicht!
#19Report
28.12.2008
Gut zu wissen, danke!
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#20Report
Topic has been closed
Das Model ist 12
Ich habe mal gehört dass man Produkte an sich nicht fotografieren darf auf denen ein Copyright drauf ist.
Kann da mal jemand aufklären ?
lg
Ralf