Frage an die Studio-Besitzer zur Zweitwohnungssteuer Berlin 9
28.12.2008
Mal Dumm gefragt ... wieso ist ein Studio eine (Zweit-) Wohnung?
#2Report
[gone] _rd_
28.12.2008
In Berlin beträgt die "Aufwandsteuer" (ist eine reine Kommunalsteuer) ca. 5% - Berlin ist da recht niedrig.
ABER:
Ein Studio ist "eigentlich" Gewerberaum und somit keine Nebenwohnung ... Daher sollte dort auch keine solche Steuer anfallen.
Ganz genau beantwortet Dir das Dein zuständiges Gemeinde-Amt.
Dort wird dann auch entschieden (oder gar gestritten), ob Dein Studio Wohnraum ist, oder Gewerberaum.
Und darüber streiten würde ich davon abhängig machen, was günstiger für Dich ist.
Zweitwohnsteuer ("ESt.="Doppelte Haushaltsführung") oder Gewerbemiete (Betriebsausgabe) ... müsste man ausrechnen :)
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LG, René
ABER:
Ein Studio ist "eigentlich" Gewerberaum und somit keine Nebenwohnung ... Daher sollte dort auch keine solche Steuer anfallen.
Ganz genau beantwortet Dir das Dein zuständiges Gemeinde-Amt.
Dort wird dann auch entschieden (oder gar gestritten), ob Dein Studio Wohnraum ist, oder Gewerberaum.
Und darüber streiten würde ich davon abhängig machen, was günstiger für Dich ist.
Zweitwohnsteuer ("ESt.="Doppelte Haushaltsführung") oder Gewerbemiete (Betriebsausgabe) ... müsste man ausrechnen :)
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LG, René
#3Report
28.12.2008
vielen dank schonmal für die hinweise.
es fehlten zu meiner frage offenbar noch ein paar infos:
a) bin ich zz. nur nebenberuflich und - da eindeutig künstlerisch - freiberuflich als fotograf unterwegs: also kein gewerbe (ich mache keine passfotos, firmenaufträge etc., sondern fasst ausschließlich themenshootings)
b) die anvisierte immobilie ist nicht explizit als gewerbewohnung ausgewiesen.
ich erwäge, sie evtl. zu kaufen und nicht zu mieten.
ändert dies etwas an der rechtlichen bewertung?
es fehlten zu meiner frage offenbar noch ein paar infos:
a) bin ich zz. nur nebenberuflich und - da eindeutig künstlerisch - freiberuflich als fotograf unterwegs: also kein gewerbe (ich mache keine passfotos, firmenaufträge etc., sondern fasst ausschließlich themenshootings)
b) die anvisierte immobilie ist nicht explizit als gewerbewohnung ausgewiesen.
ich erwäge, sie evtl. zu kaufen und nicht zu mieten.
ändert dies etwas an der rechtlichen bewertung?
#4Report
[gone] _rd_
28.12.2008
Daher mein Link auf die Wiki :))
Zitat:
"Der steuerliche Tatbestand ist das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle."
Das "Ausweisen" eines Wohnraumes als Gewerberaum kann man mit dem Vermieter (wenn noch kein Eigentum) und dem zuständigen Finanzamt abklären.
Der Vermieter kann es als Gewerberaum vermieten, oder als Wohnraum mit teilgewerblicher Nutzung.
Teilgewerbliche Nutzungen sind immer problematisch, da die Versorgerleistungen (Wasser, Strom, Gas) schwer zu errechnen sind. Meist geht man dann auf Pauschalen.
Die erste Frage ist also: Willst Du eine teilgewerbliche Nutzung oder ein reines Studio? Die Anmeldung eines Gewerbes ist dabei völlig irrrelevant.
Beispiel:
Ich hatte ein Reihenhaus, wo ich das EG gewerblich nutze. Da Finanzamt hat dieses anstandslos anerkannt. Strom, Gas und Wasser konnte ich pauschal mit 20% ansetzen.
Die "Nebenberufliche" Ausübung ist auch nicht erheblich. Immerhin wird ja auch "nebenberufliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" steuerlich erfasst :)
LG, René
Zitat:
"Der steuerliche Tatbestand ist das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle."
Das "Ausweisen" eines Wohnraumes als Gewerberaum kann man mit dem Vermieter (wenn noch kein Eigentum) und dem zuständigen Finanzamt abklären.
Der Vermieter kann es als Gewerberaum vermieten, oder als Wohnraum mit teilgewerblicher Nutzung.
Teilgewerbliche Nutzungen sind immer problematisch, da die Versorgerleistungen (Wasser, Strom, Gas) schwer zu errechnen sind. Meist geht man dann auf Pauschalen.
Die erste Frage ist also: Willst Du eine teilgewerbliche Nutzung oder ein reines Studio? Die Anmeldung eines Gewerbes ist dabei völlig irrrelevant.
Beispiel:
Ich hatte ein Reihenhaus, wo ich das EG gewerblich nutze. Da Finanzamt hat dieses anstandslos anerkannt. Strom, Gas und Wasser konnte ich pauschal mit 20% ansetzen.
Die "Nebenberufliche" Ausübung ist auch nicht erheblich. Immerhin wird ja auch "nebenberufliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" steuerlich erfasst :)
LG, René
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
vielen dank schonmal für die hinweise.
es fehlten zu meiner frage offenbar noch ein paar infos:
a) bin ich zz. nur nebenberuflich und - da eindeutig künstlerisch - freiberuflich als fotograf unterwegs: also kein gewerbe (ich mache keine passfotos, firmenaufträge etc., sondern fasst ausschließlich themenshootings)
b) die anvisierte immobilie ist nicht explizit als gewerbewohnung ausgewiesen.
ich erwäge, sie evtl. zu kaufen und nicht zu mieten.
ändert dies etwas an der rechtlichen bewertung?
#5Report
28.12.2008
geplant ist (sofern ich was geeignetes finde) der kauf einer immobilie, die ich als reines requisitenstudio einrichte, also nicht zu wohnzwecken nutze.
wenn ich dich richtig verstehe, wäre das dann eine vollgewerbliche nutzung, obwohl es sich gar nicht um eine gewerbliche tätigkeit handelt?
wenn ich dich richtig verstehe, wäre das dann eine vollgewerbliche nutzung, obwohl es sich gar nicht um eine gewerbliche tätigkeit handelt?
#6Report
[gone] Thomas1975
28.12.2008
Bei Kauf einer Immobilie und ausschließlicher Verwendung dieser für Deine betriebliche Tätigkeit, egal ob gewerblich oder freiberuflich, wird diese automatisch zum notwendigen Betriebsvermögen Deiner betrieblichen Tätigkeit.
Bei der Zweitwohnungssteuer kommt es auch nicht darauf an, ob Du die Immobilie gewerblich oder freiberuflich nutzt, sondern ob Du sie zu Wohnzwecken oder zu eigenbetrieblichen Zwecken nutzt.
Du benötigst hierfür auch keine Umqualifizierung von Wohnraum in Gewerberaum, da Du in diesen Räumen kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, eine Umqualifizierung nach dem WEG ist somit nicht nötig.
Und da Du die Immobilie ausschließlich betrieblich nutzt, dürfte auch keine Zweitwohnungsssteuer anfallen.
Ich hoffe geholfen zu haben.
LG
Tom
Bei der Zweitwohnungssteuer kommt es auch nicht darauf an, ob Du die Immobilie gewerblich oder freiberuflich nutzt, sondern ob Du sie zu Wohnzwecken oder zu eigenbetrieblichen Zwecken nutzt.
Du benötigst hierfür auch keine Umqualifizierung von Wohnraum in Gewerberaum, da Du in diesen Räumen kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, eine Umqualifizierung nach dem WEG ist somit nicht nötig.
Und da Du die Immobilie ausschließlich betrieblich nutzt, dürfte auch keine Zweitwohnungsssteuer anfallen.
Ich hoffe geholfen zu haben.
LG
Tom
#7Report
28.12.2008
vielen dank. das war in der tat sehr hilfreich.
#8Report
28.12.2008
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
vielen dank schonmal für die hinweise.
es fehlten zu meiner frage offenbar noch ein paar infos:
a) bin ich zz. nur nebenberuflich und - da eindeutig künstlerisch - freiberuflich als fotograf unterwegs: also kein gewerbe (ich mache keine passfotos, firmenaufträge etc., sondern fasst ausschließlich themenshootings)
b) die anvisierte immobilie ist nicht explizit als gewerbewohnung ausgewiesen.
ich erwäge, sie evtl. zu kaufen und nicht zu mieten.
ändert dies etwas an der rechtlichen bewertung?
Das Bauordnungsamt kann dir untersagen, daß du in einer
Wohnung ein Studio einrichtest.... so wie sie dir auch untersagen können, dass du aus einem Gewerbeobjekt eine Wohnung zaubern kannst.
Ob du in deiner Wohnung ein Studio einrichten darfst, erfährst du
über einen einfachen Nutzungsänderungsantrag - In der Regel
kannst du in der Behörde *persönlich* einiges klären.
Durch deine Aktion nimmst du Wohnraum vom Markt - damit machst du dich nicht gerade beliebt! Such dir lieber Gewerbefläche und richte dort dein Studio ein .. dies ist in der Regel auch günstiger.
#9Report
Topic has been closed
kennt sich jemand mit der zweitwohnungssteuer aus? ich finde im netz keine rechtsgrundlage und auch keinen rechner. nur foren, artikel, kommentare.