Gewerbeschein??!! 51
26.12.2008
Wieso stellst du dir selbst nicht als erstes mal die Frage:
Warum benutze ich nicht die Suchfunktion im Forum?
Warum benutze ich nicht die Suchfunktion im Forum?
#2Report
[gone] SweetLady2806
26.12.2008
weil ich da nicht die antwort finde die ich suche ;-) will nicht wissen was ich für kosten habe oder sonstwas, das is erst mal nebensache, da steht nirgends was von wegen arbeitslosigkeit
#3Report
26.12.2008
Die meisten Fragen werden beantwortet. Für die Frage mit der Arbeitslosigkeit wäre eigentlich das einfachste mal die Agentur für Arbeit anzurufen, das ist das logischte und du erhältst eine präzise Auskunft...
#4Report
[gone] SweetLady2806
26.12.2008
jo für die meisten fragen die hier im forum gestellt werden gibts andre ansprechpartner...vielleicht gibt es ja auch leute die das zufällig wissen udn die die die frage nicht interessiert brauchen ja nicht antworten, oder fühlst du dich gezwungen dazu?
#5Report
[gone] ..........
26.12.2008
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25878/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Zusatzeinkommen/Zusatzeinkommen-Nav.html
Zusammengefasst:
- Du darfst weniger als 15 Stunden pro Woche modeln, sonst verlierst Du den Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Dein Einkommen durch das Modeln wird u.U. teilweise vom Arbeitslosengeld abgezogen
Zusammengefasst:
- Du darfst weniger als 15 Stunden pro Woche modeln, sonst verlierst Du den Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Dein Einkommen durch das Modeln wird u.U. teilweise vom Arbeitslosengeld abgezogen
#6Report
[gone] SweetLady2806
26.12.2008
okay danke, das ist ne antwort mit der ich was anfangen kann :-)))
#7Report
26.12.2008
*lach*, du bist ein grenzenloser optimist!
[b][i] ... das einfachste mal die Agentur für Arbeit anzurufen, das ist das logischte und du erhältst eine präzise Auskunft...
#8Report
26.12.2008
Hahaha....der war echt gut:
"du erhältst eine präzise Auskunft..."
"du erhältst eine präzise Auskunft..."
#9Report
26.12.2008
nicht immer hilft hier die suchfunktion und neue user haben es eh schon schwer genug sich in der mk zurecht zu finden.
aber die nummer mit der präzisen auskunft bei der arge ist schon der brüller des tages!
aber die nummer mit der präzisen auskunft bei der arge ist schon der brüller des tages!
#10Report
26.12.2008
nach vielen sinnvollen ratschlägen vielleicht etwas, was deine fragen beantwortet.
mit deiner steuerklasse passiert garnichts, da es sich um einkünfte aus selbständiger arbeit handelt. es wird dich kaum jemand als model einstellen, sondern nur buchen.
sollte dich aber jemand als model fest einstellen und du hast ja augenscheinlich schon einen job, dann wäre es steuerklasse VI
wenn du arbeitslos wirst dann erhältst du auf jeden fall dein ALG.
egal ob ALG I oder II, in jedem fall darfst du das gewerbe weiterführen, egal wieviel stunden pro woche, denn die begrenzung gilt nur für nebenjobs, nicht für nebengewerbe.
über einen bestimmten freibetrag aber wird dir dein verdienst aus dem nebengewerbe prozentual angerechnet.
krankenversicherung ist nicht betroffen.
vllt. hilft dir das ein wenig weiter
mit deiner steuerklasse passiert garnichts, da es sich um einkünfte aus selbständiger arbeit handelt. es wird dich kaum jemand als model einstellen, sondern nur buchen.
sollte dich aber jemand als model fest einstellen und du hast ja augenscheinlich schon einen job, dann wäre es steuerklasse VI
wenn du arbeitslos wirst dann erhältst du auf jeden fall dein ALG.
egal ob ALG I oder II, in jedem fall darfst du das gewerbe weiterführen, egal wieviel stunden pro woche, denn die begrenzung gilt nur für nebenjobs, nicht für nebengewerbe.
über einen bestimmten freibetrag aber wird dir dein verdienst aus dem nebengewerbe prozentual angerechnet.
krankenversicherung ist nicht betroffen.
vllt. hilft dir das ein wenig weiter
Original von SweetLady2806
Hallo,
wollte mal hier nachfragen, wie schaut das aus wenn ich nen gewerbeschein beantrage für nebentätigkeit. Was passiert mit der Steuerklasse, Was ist wenn ich arbeitslos werden, habe ich da trotzdem anspruch auf arbeitslosengeld? wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?
Fragen über Fragen, hoffe ich bekomm hier hilfe.
lg
svenja
#11Report
26.12.2008
Also der Gewerbeschein kostet erstmal ca 30 eur und ist bei deiner Stadtverwaltung zu beantragen.
Wenn du selbständig als Model tätig bist, ohne irgendwo noch als Angestellte zu arbeiten, hast du keinerlei Anspruch auf ALG, es sei denn, du entrichtest freiwillge Beiträge. Du musst dich ausserdem selbst krankenversichern und da liegt der Mindestsatz bei ca 275 eur mtl. Dort ist dann aber kein Krankengeld im Krankheitsfall enthalten, das würde dann mehr kosten.
Rentenbeiträge müssten ebenfalls separat abgeführt werden und sind auch freiwillig.
Es ist dann nötig jährlich eine Steuererklärung zu machen, damit der Fiscus weiss, ob er von dir was holen kann.
Solltest du mit deinen Umsätzen jährlich unter 17.000 eur liegen, musst du auch keine Umsatzsteuer zahlen. Heisst... wenn du Rechnungen schreibst, immer den Passus drunter setzen "umsatzsteuerbefreit", also auch keine Mwst berechnen. Allerdings musst du das auch beim FA beantragen mit der Begründung, dass deine Umsätze voraussichtlich keine 17.000 eur übersteigen.
So das habe ich nur aus meiner eigenen Erfahrung geschrieben, sollte da was falsches drin sein, sorry aber so habe ich das 2 Jahre lang gemacht und es war i.O.
Wenn du selbständig als Model tätig bist, ohne irgendwo noch als Angestellte zu arbeiten, hast du keinerlei Anspruch auf ALG, es sei denn, du entrichtest freiwillge Beiträge. Du musst dich ausserdem selbst krankenversichern und da liegt der Mindestsatz bei ca 275 eur mtl. Dort ist dann aber kein Krankengeld im Krankheitsfall enthalten, das würde dann mehr kosten.
Rentenbeiträge müssten ebenfalls separat abgeführt werden und sind auch freiwillig.
Es ist dann nötig jährlich eine Steuererklärung zu machen, damit der Fiscus weiss, ob er von dir was holen kann.
Solltest du mit deinen Umsätzen jährlich unter 17.000 eur liegen, musst du auch keine Umsatzsteuer zahlen. Heisst... wenn du Rechnungen schreibst, immer den Passus drunter setzen "umsatzsteuerbefreit", also auch keine Mwst berechnen. Allerdings musst du das auch beim FA beantragen mit der Begründung, dass deine Umsätze voraussichtlich keine 17.000 eur übersteigen.
So das habe ich nur aus meiner eigenen Erfahrung geschrieben, sollte da was falsches drin sein, sorry aber so habe ich das 2 Jahre lang gemacht und es war i.O.
#12Report
26.12.2008
Original von InesP.[frohe Weihnachten allen, die mich mögen]
Also der Gewerbeschein kostet erstmal ca 30 eur und ist bei deiner Stadtverwaltung zu beantragen.
Wenn du selbständig als Model tätig bist, ohne irgendwo noch als Angestellte zu arbeiten, hast du keinerlei Anspruch auf ALG, es sei denn, du entrichtest freiwillge Beiträge. Du musst dich ausserdem selbst krankenversichern und da liegt der Mindestsatz bei ca 275 eur mtl. Dort ist dann aber kein Krankengeld im Krankheitsfall enthalten, das würde dann mehr kosten.
Rentenbeiträge müssten ebenfalls separat abgeführt werden und sind auch freiwillig.
Es ist dann nötig jährlich eine Steuererklärung zu machen, damit der Fiscus weiss, ob er von dir was holen kann.
Solltest du mit deinen Umsätzen jährlich unter 17.000 eur liegen, musst du auch keine Umsatzsteuer zahlen. Heisst... wenn du Rechnungen schreibst, immer den Passus drunter setzen "umsatzsteuerbefreit", also auch keine Mwst berechnen. Allerdings musst du das auch beim FA beantragen mit der Begründung, dass deine Umsätze voraussichtlich keine 17.000 eur übersteigen.
So das habe ich nur aus meiner eigenen Erfahrung geschrieben, sollte da was falsches drin sein, sorry aber so habe ich das 2 Jahre lang gemacht und es war i.O.
noch scheint sie ja in einem job zu sein. so ist der erste teil für sie nicht relevant.
wenn schon zahlen, dann richtig bitte. ;-)
aber nicht nur die zahlen sind falsch. :-(
es liest sich so, als müsste sie bei der steuererklärung erst die umsatzsteuerbefreiung beantragen.
mit der aufnahme eines gewerbes gibt es einen seitenlangen fragebogen vom FA.
die kleinunternehmerregelung (soweit zutreffend) sollte mit der aufnahme des gewerbes beantragt werden. kleinunternehmen = Jahresumsatz bis 17.500,00€
dann ist keine USt an das FA abzuführen. man darf dann natürlich auch keine MwSt ausweisen, sondern rechnungen mit dem von dir genannten hinweis versehen.
#13Report
26.12.2008
Original von phototraum® [letzter Termin für 2008 frei]
[quote]Original von InesP.[frohe Weihnachten allen, die mich mögen]
Also der Gewerbeschein kostet erstmal ca 30 eur und ist bei deiner Stadtverwaltung zu beantragen.(...)
noch scheint sie ja in einem job zu sein. so ist der erste teil für sie nicht relevant.[/quote]
Aber selbstverständlich ist der relevant.
Die Tätigkeit als Model zwecks Gelderwerb ist immer die Ausübung eines Gewerbes - auch wenn man das als Nebenerwerbstätigkeit neben einem angestellten Job macht.
Wenn Du irgendwo als Straßenbahnschaffner angestellt bist und nebenbei einen Versandhandel für Modeleisenbahn-Zubehör betreibst, mußt Du das ja auch als Gewerbe anmelden...
#14Report
26.12.2008
Original von phototraum® [letzter Termin für 2008 frei]
[quote]Original von InesP.[frohe Weihnachten allen, die mich mögen]
Also der Gewerbeschein kostet erstmal ca 30 eur und ist bei deiner Stadtverwaltung zu beantragen.
Wenn du selbständig als Model tätig bist, ohne irgendwo noch als Angestellte zu arbeiten, hast du keinerlei Anspruch auf ALG, es sei denn, du entrichtest freiwillge Beiträge. Du musst dich ausserdem selbst krankenversichern und da liegt der Mindestsatz bei ca 275 eur mtl. Dort ist dann aber kein Krankengeld im Krankheitsfall enthalten, das würde dann mehr kosten.
Rentenbeiträge müssten ebenfalls separat abgeführt werden und sind auch freiwillig.
Es ist dann nötig jährlich eine Steuererklärung zu machen, damit der Fiscus weiss, ob er von dir was holen kann.
Solltest du mit deinen Umsätzen jährlich unter 17.000 eur liegen, musst du auch keine Umsatzsteuer zahlen. Heisst... wenn du Rechnungen schreibst, immer den Passus drunter setzen "umsatzsteuerbefreit", also auch keine Mwst berechnen. Allerdings musst du das auch beim FA beantragen mit der Begründung, dass deine Umsätze voraussichtlich keine 17.000 eur übersteigen.
So das habe ich nur aus meiner eigenen Erfahrung geschrieben, sollte da was falsches drin sein, sorry aber so habe ich das 2 Jahre lang gemacht und es war i.O.
noch scheint sie ja in einem job zu sein. so ist der erste teil für sie nicht relevant.
wenn schon zahlen, dann richtig bitte. ;-)
aber nicht nur die zahlen sind falsch. :-(
es liest sich so, als müsste sie bei der steuererklärung erst die umsatzsteuerbefreiung beantragen.
mit der aufnahme eines gewerbes gibt es einen seitenlangen fragebogen vom FA.
die kleinunternehmerregelung (soweit zutreffend) sollte mit der aufnahme des gewerbes beantragt werden. kleinunternehmen = Jahresumsatz bis 17.500,00€
dann ist keine USt an das FA abzuführen. man darf dann natürlich auch keine MwSt ausweisen, sondern rechnungen mit dem von dir genannten hinweis versehen.[/quote]
Das ist doch das gleiche in grün ;-)
Und ich habe es so verstanden, dass sie nicht mehr als Angestellte arbeiten will, hab aber ihr Posting auch nur überflogen und bisher hat keiner Fakten und Zahlen auf den Tisch gelegt, dachte ich, ich geb ihr mal paar Anhaltspunkte, die ja nicht so falsch sind ;-)
Und ob 17500 oder 17000 ist doch fast das gleiche...sie würde eben ohnhin vom FA weitere genauere Infos erhalten.
#15Report
26.12.2008
also:
Deine frage kann man hier so nicht seriös beantworten da einfach zu viele informationen über dich fehlen.
Lass dich bei deiner Gemeinde oder bei der Agentur für Arbeit beraten, dann weisst du genau was Sache ist.
Der Preis für eine gewerbeanmeldung ist unterscheidlich und wir von den einzelnen Gemeinden festgesetzt - er liegt etwa irgendwo zwischen 15 und 40 Euro. Der gleiche Betrag wird wieder fällig wenn du dein Gewerbe wieder abmeldest.
Wenn du dich ausschließlich auf modeln beschränkst, brauchst du kein gewerbe anzumelden, da dies eine freiberufliche tätigkeit ist - dann genügt ein Gespräch mit dem Finanzamt. Wenn man dir hier deine Tätigkeit als Model als freiberufliche Tätigkeit anerkennt sparst du dir viel Bürokratismus einschließlich Gewerbeanmeldung.
Die beratung beim Finanzamt ist kostenlos und rechtsverbindlich - hier im Forum ist vieles umsonst dafür garantiert nicht rechtsverbindlich. ;-)
Deine frage kann man hier so nicht seriös beantworten da einfach zu viele informationen über dich fehlen.
Lass dich bei deiner Gemeinde oder bei der Agentur für Arbeit beraten, dann weisst du genau was Sache ist.
Der Preis für eine gewerbeanmeldung ist unterscheidlich und wir von den einzelnen Gemeinden festgesetzt - er liegt etwa irgendwo zwischen 15 und 40 Euro. Der gleiche Betrag wird wieder fällig wenn du dein Gewerbe wieder abmeldest.
Wenn du dich ausschließlich auf modeln beschränkst, brauchst du kein gewerbe anzumelden, da dies eine freiberufliche tätigkeit ist - dann genügt ein Gespräch mit dem Finanzamt. Wenn man dir hier deine Tätigkeit als Model als freiberufliche Tätigkeit anerkennt sparst du dir viel Bürokratismus einschließlich Gewerbeanmeldung.
Die beratung beim Finanzamt ist kostenlos und rechtsverbindlich - hier im Forum ist vieles umsonst dafür garantiert nicht rechtsverbindlich. ;-)
#16Report
26.12.2008
Original von Camera Obscura NEWS
also:
Wenn du dich ausschließlich auf modeln beschränkst, brauchst du kein gewerbe anzumelden, da dies eine freiberufliche tätigkeit ist - dann genügt ein Gespräch mit dem Finanzamt. Wenn man dir hier deine Tätigkeit als Model als freiberufliche Tätigkeit anerkennt sparst du dir viel Bürokratismus einschließlich Gewerbeanmeldung.
Die beratung beim Finanzamt ist kostenlos und rechtsverbindlich - hier im Forum ist vieles umsonst dafür garantiert nicht rechtsverbindlich. ;-)
Ach echt? Warum musste ich dann ein Gewerbe anmelden, als MODEL ?
#17Report
26.12.2008
Original von TomRohwer
[quote]Original von phototraum® [letzter Termin für 2008 frei]
[quote]Original von InesP.[frohe Weihnachten allen, die mich mögen]
Also der Gewerbeschein kostet erstmal ca 30 eur und ist bei deiner Stadtverwaltung zu beantragen.(...)
noch scheint sie ja in einem job zu sein. so ist der erste teil für sie nicht relevant.[/quote]
Aber selbstverständlich ist der relevant.
Die Tätigkeit als Model zwecks Gelderwerb ist immer die Ausübung eines Gewerbes - auch wenn man das als Nebenerwerbstätigkeit neben einem angestellten Job macht.
Wenn Du irgendwo als Straßenbahnschaffner angestellt bist und nebenbei einen Versandhandel für Modeleisenbahn-Zubehör betreibst, mußt Du das ja auch als Gewerbe anmelden...[/quote]
tom, mit dem ersten teil meinte ich nicht den ersten satz.
ansonsten ist deine ausführung richtig. ;-)
#18Report
26.12.2008
Original von InesP.[frohe Weihnachten allen, die mich mögen]
Das ist doch das gleiche in grün ;-)
Und ich habe es so verstanden, dass sie nicht mehr als Angestellte arbeiten will, hab aber ihr Posting auch nur überflogen und bisher hat keiner Fakten und Zahlen auf den Tisch gelegt, dachte ich, ich geb ihr mal paar Anhaltspunkte, die ja nicht so falsch sind ;-)
Und ob 17500 oder 17000 ist doch fast das gleiche...sie würde eben ohnhin vom FA weitere genauere Infos erhalten.
17.500 und 17.000 sind vllt. fast das gleiche - fast!
17.500 und 18.000 dann ja eigentlich auch - eigentlich
aber mach das mal deinem FA klar :-)
#19Report
26.12.2008
@ Ines
Ich weiss nicht wer dir gesagt hast dass du als Model ein Gewerbe anmelden MUSST. Wenn du auf der Gemeinde nachfrägst werden die im Zweifelsfall IMMER sagen dass das so ist weil sie nur dann die Gebühren für die Anmeldung kassieren und nur dann Aussicht auf Gewerbesteuereinnahmen haben.
Ich weiss definitiv aus Finanzamtskreisen, dass etliche Models ihre Tätigkeit als freiberuflich künstlerische Tätigkeit angemeldet haben und das vom Finanzamt so akzeptiert ist.
Deshalb würde ich es IMMER erstmal als freiberufliche künstlerische Tätigkeit versuchen - wenn man das in deinem Finanzamt nicht akzeptiert, kannst du immer noch ein Gewerbe anmelden.
Aber das Ganze ist auch eine Ermessensentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters, deshalb kann man solche Fragen hier im Forum auch nicht pauschal wirklich seriös beantworten.
Ich weiss nicht wer dir gesagt hast dass du als Model ein Gewerbe anmelden MUSST. Wenn du auf der Gemeinde nachfrägst werden die im Zweifelsfall IMMER sagen dass das so ist weil sie nur dann die Gebühren für die Anmeldung kassieren und nur dann Aussicht auf Gewerbesteuereinnahmen haben.
Ich weiss definitiv aus Finanzamtskreisen, dass etliche Models ihre Tätigkeit als freiberuflich künstlerische Tätigkeit angemeldet haben und das vom Finanzamt so akzeptiert ist.
Deshalb würde ich es IMMER erstmal als freiberufliche künstlerische Tätigkeit versuchen - wenn man das in deinem Finanzamt nicht akzeptiert, kannst du immer noch ein Gewerbe anmelden.
Aber das Ganze ist auch eine Ermessensentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters, deshalb kann man solche Fragen hier im Forum auch nicht pauschal wirklich seriös beantworten.
#20Report
Topic has been closed
wollte mal hier nachfragen, wie schaut das aus wenn ich nen gewerbeschein beantrage für nebentätigkeit. Was passiert mit der Steuerklasse, Was ist wenn ich arbeitslos werden, habe ich da trotzdem anspruch auf arbeitslosengeld? wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?
Fragen über Fragen, hoffe ich bekomm hier hilfe.
lg
svenja