Die Folgen der unerlaubten Bildernutzung 34

[gone] Qm8Kunst
27.11.2008
Ich kann mir nicht vorstellen das alle Az`s online abrufbar sind, aber es gibt einige Rechtsanwälte die als Service, natürlich gegen eine kleine Gebühr, eine vielzahl an Urteilen abrufbar gelistet haben.

Ein Beispiel der RA Thomas Moosmüller in Fürth.

Der auch viele Urteile zu eBay und dem Kaufen/Verkaufen dort archiviert hat, für 30 Euro/Jahr kann dort jeder drauf zugreifen, was doch oft sehr hilfreich ist, wenn man selbst etwas durchziehen will oder manchmal auch muß :-)

lg Jörg
[gone] www.trash-pixel.de
27.11.2008
Die müssten ja dann von Ihm sein oder aus anderen Datenbanken .. oder?
[gone] scream me a lovesong
27.11.2008
Original von Pixelspalter
Wer das in Ordnung findet, findet es bestimmt auch ok, daß eine Frau in Amerika Millionen von McD bekommt, weil sie sich an einem heißen Kaffee von denen verbrüht hat :-p


Ja.
Und ja.

Btw. damals stand noch kein Hinweis auf den Bechern, dass der Inhalt sehr heiß ist. Jetzt steht´s drauf- und ich verbrenn mir trotzdem immer die Zunge...

Heidi Klumm wohnt doch mittlerweile in America und ich weis zwar nicht wo der Betreiber der Veranstaltung herkommt, aber in Amerika sind doch solche Summenforderungen üblich, eben wie das mit dem Kaffee.

Außerdem, gerade da es sich um Frau Klum handelt, finde ich die Summe gerechtfertigt. Gemessen daran, was für Kosten für den Veranstalter entstanden wären, wenn er Frau Klum hätte anwerben müssen plus Shootingkosten (Fotograf-, Visa-, Locationhonorar; Kostenerstattungen für Model, Heidi, nicht zu vergessen ihr Honorar!) plus halt nochmal für die Dreißtigkeit des Bilderklaus´ eine Strafgebühr.

Ich denk nicht, dass es nur um so eine kleine Dorfparty ging, zwar auch nicht eine Auflage von 9 Mio. Flyern etc., aber er verdient ja damit auch Geld, wenn die Leute denken, dass Heidi evt. kommt und deswegen kommen.

*Kopfschüttel* Wie kann man eig. so dämlich sein und von ihr und nicht einem 08/15-hübschen Model ein Foto nehmen. Weil Heidi Klum so Wenige kennen. Ist ja klar, dass das zum Management hochdringt. Vollpfosten, aber ganz im Ernst xD


(*ot* Ein Mann brach in ein Haus ein, dessen Bewohner, wie er weis, in Urlaub sind. Geht am Ende in die Garage, Tür zum Haus fällt zu, nur mit Code aufzumachen. Elektrisches Garagentor nur von außen zu öffen. Er verklagt die Familie, da er sich für zwei Wochen von Hundefutter und Wasser ernähren musste.
Und bekommt recht und ein sehr, sehr hohes Schmerzensgeld...
Den Anwalt, der das durchgesetzt hat, hätte ich gerne mal. Ich begehe zwar keine Gesetzeswidrigkeiten, aber der scheint ganz schön gut darin zu sein, einem Geld zu verschaffen...)



LG.,

fee
27.11.2008
Original von scream me a lovesong
aber er verdient ja damit auch Geld, wenn die Leute denken, dass Heidi evt. kommt und deswegen kommen.


DAS ist eben genau das, was ich anzweifle.
Erst mal ist keiner so dumm zu glauben, daß Heidi Klum irgendwo hin kommt, nur weil sie auf einem Flyer abgebildet ist.
Und zweitens sieht der Flyer aus wie jeder andere 08/15 Flyer....ein wenig Text, eine hübsche Frau und das wars dann.
Da steht nirgendwo der Name "Heidi Klum" drauf was bestimmt werbewirksamer ist als alleine ihr Gesicht.
Es wurde also nur mit einem Wallpaper - welches bereits von ihr tausendfach im Internet existiert - geworben.

Ob das jetzt die gleichen Preise rechtfertigt, wie wenn man Fr. Klum speziell geordert, das Foto ganz speziell für diesen Flyer erstellt und dann noch mit ihrem Namen geworben hätte, sei mal dahin gestellt....
#25
27.11.2008
Original von CSM Mediendienst
Es reicht schon, dass erstklassiges Bildmaterial ganz legal "royalty free" zu Spottpreisen gekauft werden kann. Dem Wildwuchs beim Bilderklau kann gar nicht hart genug begegnet werden. Das ist kein Kavaliersdelikt.


Nein, es ist kein Kavaliersdelikt

Aber sollte morgen von der Bundesregierung beschlossen werden, daß die Strafe für Handybenutzung am Steuer oder Falschparken auf 25.000 Euro erhöht wird, damit eine höhere Abschreckungswirkung erzielt wird, dann würde wohl ein Aufschrei der Empörung durch die Massen gehen ;-)
Und seien wir doch mal ehrlich.....es gibt nirgendwo so viel überhöhte Forderungen, die nur Abschreckungscharakter haben sollen, wie bei der Medienindustrie, wenn sie Urheberrechtsverletzer verfolgen will.
Da kommen auch gleich mal Millionenforderungen an Privatpersonen zusammen ;-)
[gone] Qm8Kunst
27.11.2008
Original von CSM Mediendienst
...Will nicht jemand meine Fotos ohne Erlaubnis verwenden, damit ich noch rasch etwas Geld für Weihnachten einklagen kann? ;-)))


Dann wohl aber eher für 2009, denn in 4 Wochen wirst Du, außer das der "Klauer" direkt zahlt, was aber wohl nie einer macht, Dein Geld nicht einklagen können :-)
27.11.2008
Original von Pixelspalter
Es zeigt halt eine Frau mit Kussmund. Ich weiß nicht, ob ich sie gleich als Heidi Klum erkannt hätte...

Was ist das denn für ein Argument? Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob das Heidi ist oder nicht. Das Vorgehen ist doch nicht deshalb strafbar, weil er sich dummer Weise ein Bild von Heidi ausgesucht hat. Dieser Umstand ist nur für die Höhe der Forderung verantwortlich.

Gruß, Jörg
27.11.2008
Original von Pixelspalter
[quote]Original von TomRohwer (zerstört Weltbilder)
Der "lächerliche Betrag" ist ungefähr das, was es kostet, Heidi Klum als Werbeträgerin für eine Veranstaltung zu engagieren...


Das ist aber nicht passiert.
Es wurde nicht mit dem Namen Heidi Klum geworben sondern nur mit einem bereits bestehenden Bild von ihr. [/quote]
Das ist dasselbe in Grün.

Mit dem Bild einer Person zu werben ist rechtlich dasselbe, wie mit dem Namen dieser Person zu werben.

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/ERZGEBIRGE/AUE/BILDTEXTE/3274949.html

Da sehe ich nur ein Bild von Heinz Fischer...

Daß der Hartz IV-Empfänger ist, ist übrigens unerheblich - zivilrechtliche Ansprüche hängen nicht von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Zahlungspflichtigen ab.
Es zeigt halt eine Frau mit Kussmund. Ich weiß nicht, ob ich sie gleich als Heidi Klum erkannt hätte.....

Ist eine andere Frage. Wobei es reichen dürfte, wenn man nachweisen kann, daß sie es ist - und das wird ggf. gelingen.

Noch dazu geht es um eine zeitlich begrenzte Werbeaktion mit relativ kleiner Auflage

Eine zeitlich unbegrenzte Werbeaktion mit relativ großer Auflage kostet bei Heidi Klum zweifellos auch erheblich mehr als 142.000 Euro... ;-) Da kann man dann locker eine Null dranhängen, und vorne aus der 1 'ne 3 machen.

Allerdings hat Herr Fischer vermutlich sogar noch Glück im Unglück - Heidi Klum verdient ihr Geld heute nicht mehr als Model, sondern als Sympathieträgerin bei RTL (SAT1? Pro7? Na ja, irgendwo, wo Möchtegern-Models veralbert werden...)

Und dazu passt es nicht, einen "armen, unschuldigen Hartz IV-Empfänger" in den Ruin zu treiben. Also wird man sich irgendwo einigen...

"Das Foto stand auf einer amerikanischen Erotikseite in guter Auflösung, ich habe mir da nichts weiter dabei gedacht." (Heinz Fischer

Dabei allerdings rollen sich einem die Fußnägel hoch... Vielleicht ist gegen soviel flächendeckende Blödheit wirklich nur mit dem ganz großen Hammer anzukommen.

"Der Mantel hing da so an der Garderobe, da hab ich ihn mitgenommen... Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht."

Jetzt bleibt dann nämlich die Frage, ob jeder, der vielleicht ein Wallpaper von Fr. Klum im Internet auf seiner Seite zum Betrachten oder zum Download ausstellt mit einer 6stelligen Klage rechnen muß

Zunächst mal: um irgendein Foto von Heidi Klum in irgendeiner Weise veröffentlichen oder anderweitig nutzen zu können, braucht man die Erlaubnis des Fotografen...

Und dann: Heidi Klum ist eine "Person öffentlichen Interesses". Die kann man in vielen Zusammenhängen völlig unbesorgt veröffentlichen, ohne sie vorher zu fragen.

Nur für Werbezwecke sollte man sie nicht ungefragt nutzen. Das muß sie sich nicht gefallen lassen.

Ein Wallpaper ist an sich übrigens überhaupt kein Problem, Du kannst auch jederzeit einen Bildband veröffentlichen - "Heidi Klum, die schönste der Schönen". Schreib ein paar Sätze über die Person Heidi Klum und ihre Karriere - fertig, kein Problem.

Aber Du solltest tunlichst weder für einen internationalen Fruchtgummi-Hersteller mit ihrem Bild werben, noch für eine sächsische Kellerdisco.

Suche ich in Google nach "Heidi Klum Wallpaper" bekomme ich ungefähr 270.000 Ergebnisse. Und ich denke, die wenigsten davon sind lizensiert.....

Das dürfte allerdings mehr die Fotografen bzw. ihre Agenturen interessieren.
27.11.2008
Original von trash-pixel.de .. keine Shootings mehr bis Februar
[quote]Original von TomRohwer (zerstört Weltbilder)
Das Aktenzeichen eines erfolgreichen Prozesses, bei dem zwischen 5.000 und 18.000 € für ein Plakatfoto eingeklagt wurden, hätte ich gern mal.
Mal ne Frage unter Uns Beiden ... findet man denn Aautomatisch ein Urteil im Web (nach Zeitraum X) wenn man das AZ hat? oder gibts da ne Datenbank?[/quote]
Nein, leider gibt es keine große "Urteilsdatenbank", jedenfalls keine, die vollständig wäre, und gerade nicht bei unteren Gerichten.

Google hilft häufig weiter, weil viele höhere Gerichte und einige Justizverwaltungen Urteile online stellen, und die findet man über Google. Andere Urteile werden von jeweils am Fachgebiet interessierten Anwälten online gestellt, und für teures Geld findet man viel grundsätzliches bei LexisNexis.
[gone] User_189
27.11.2008
Wie sieht es denn damit aus wenn Bilder einfach kopiert werden und bei diversen Communitys als netter Gästebucheintrag die Runden macht? Was kann man da tun? Hab schon soviele Bilder aus der MK gesehen wo sogar das Copyright des Fotografen ganz kackfrech entfernt wurde...
Find das zum K......
Nur woher soll man wissen wer damit angefangen hat?
Wird natürlich von jedem Neu kopiert und weiter geschickt... :o(

LG

Aileen
27.11.2008
Original von Pixelspalter
[quote]Original von CSM Mediendienst
Es reicht schon, dass erstklassiges Bildmaterial ganz legal "royalty free" zu Spottpreisen gekauft werden kann. Dem Wildwuchs beim Bilderklau kann gar nicht hart genug begegnet werden. Das ist kein Kavaliersdelikt.


Nein, es ist kein Kavaliersdelikt

Aber sollte morgen von der Bundesregierung beschlossen werden, daß die Strafe für Handybenutzung am Steuer oder Falschparken auf 25.000 Euro erhöht wird, damit eine höhere Abschreckungswirkung erzielt wird, dann würde wohl ein Aufschrei der Empörung durch die Massen gehen ;-)[/quote]
Ich will es mal so sagen: wenn morgen der Bundestag beschließen sollte, daß Handybenutzung am Steuer mit einem Bußgeld von 1500 Euro beim ersten Verstoß und 3000 Euro bei jedem weiteren Verstoß geahndet wird, dann würde die Zahl derjenigen Deppen, die Schlangenlinien fahren oder auf der linken Autobahnfahrspur plötzlich auf 90 zurückfallen, weil sie ohne Freisprechanlage telefonieren, deutlich sinken.

Und wenn die Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestabstand bei Geschwindigkeiten über 120km/h mit einem Fahrverbot von mindestens 12 Monaten und im Wiederholungsfall von 3 Jahren geahndet würde, nebst einer Geldstrafe von mindestens 2 Monatsgehältern...

... dann würden 98 Prozent der Deppen endlich aufhören, ihren Vorderleuten bei Tempo 150 bis auf vier Meter in den Auspuff zu kriechen.

Und die Gefährdung von Menschenleben auf deutschen Autobahnen würde sich schlagartig deutlich reduzieren.

Und seien wir doch mal ehrlich.....es gibt nirgendwo so viel überhöhte Forderungen, die nur Abschreckungscharakter haben sollen, wie bei der Medienindustrie, wenn sie Urheberrechtsverletzer verfolgen will.

1. geht es hier nicht um eine Urheberrechtsverletzung.
2. ist das nicht richtig - die Fo
Da kommen auch gleich mal Millionenforderungen an Privatpersonen zusammen ;-)

In Deutschland kaum.
27.11.2008
Original von Model Aileen
Wie sieht es denn damit aus wenn Bilder einfach kopiert werden und bei diversen Communitys als netter Gästebucheintrag die Runden macht? Was kann man da tun? Hab schon soviele Bilder aus der MK gesehen wo sogar das Copyright des Fotografen ganz kackfrech entfernt wurde...

Du liest doch lange genug im MK-Forum mit, um die entsprechenden Diskussionen mitbekommen zu haben, in den letzten Jahren, oder?

Was man da tun kann?

Theoretisch: sehr viel. Praktisch: hängt vom Einzelfall ab.
tja, die bilder werden ja wohl nicht nur kopiert,.... sondern auch von Modellen, ohne Erlaubnis und Nachfrage, an Agenturen weitergegeben.Obwohl der Vertrag so geschlossen ist, dass eine komerzielle und gewerbliche Nutzung, nur mit Rückfrage beim Urheber vorsieht.Und das eine Agentur, Bilder schon gar nicht veröffendlichen darf, ohne sich abzusichern. Denn einen Vertrag, zu Lasten Dritter, gibt es nicht in der Deutschen Rechtsordung.

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